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Axel Junghans

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  1. Und für welchen Einflußbereich sollte das Erreichte dann noch wirken ? England,Frankreich,Holland,Polen,Österreich,Ungarn,Slowakei,Tchechei,Bulgarien oder die Schweiz ? Ich kann mir eigentlich nicht mehr vorstellen , das da jetzt noch was bei rumkommt. Sogar Martin Schulz sucht sich schon einen neuen Job als Außenminister oder Kanzlerkandidat ! Was für`n Downgrade.
  2. Bgbl. wieder nicht dabei!!!
  3. Das nächste BGBl. I Nr. 50 erscheint am 27.10.2016 Umfang: 32 Seiten
  4. sorry,habe den letzten Absatz nicht gelesen,also Frage beantwortet!
  5. Ich ja auch,aber ruf doch selbst an Frankonia Buchholz!! Aber wieso bezweifelst du jetzt deine eigene Aussage?
  6. Ich glaubs nicht,gerade bei Frankonia angerufen;kaufen und mitnehmen.
  7. Ich glaube schon,du redest aber immer von kaufen aber nicht von mitnehmen. Wenn das so ist dann schreib es doch und führe mich aus dem Dunklen!
  8. Hä? Vielleicht habe ich das nicht rauslesen können,aber du kannst mir da bestimmt helfen; Daher frage ich dich explizit,ob es trotz der noch nicht veröffentlichten Gesetzesänderung einen Waffenhändler in Deutschland gibt,der dir einen HA mit Wechselmagazin to go und gesetzeskonform sofort verkauft?
  9. Jupp,ich bin schnell.Aber die Antwort hätte ich gerne.
  10. Netter Kommentar,aber beantwortet meine Frage nicht . Kaufen und mitnehmen (Jetzt/unverzüglich) ?
  11. Ich denke nicht.Derzeit wird sie dir nicht eingetragen.Die Meldefrist für Neuerwerb beträgt 14 Tage. Bist du sicher das eine Veröffentlichung im Oktober erfolgt? Kaufen ja,aber nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausüben . Wenn ich falschliege bitte um Dementi.
  12. entweder wird hier bewußt verzögert oder die Leistungsfähigkeit sollte überprüft werden.
  13. Nächster Termin Bgbl. 14.10.
  14. Hoffentlich hast du Recht.Den Aluhut habe ich schon seit dem 7.März auf, mit der Amplitude eines Herzpatienten.Fakt ist aber auch,das seit April kaum einer seinen HA jagdlich geführt hat,und dieser Zustand noch nicht beendet ist.Und dies aufgrund einer Fehlinterpretation. Der Vorgang wurde hier ja ausführlich besprochen und analysiert.Daher frage ich mich,wie es in anderen Bereichen der Gesetzgebung und polit. Entscheidungen aussieht,die ich bisher nicht so stark hinterfragt habe. Man muß heute schon Volljurist nebenberuflich sein,damit einem keine Nachteile im normalen Lebensbereich entstehen;Egal ob das Thema Waffenrecht,Rente,Verbraucherschutz... heißt.
  15. Und das ist gut so! Ich gehe mal davon aus das die hochwertigen HA´s nicht wie Sauerbier rumstehen und erst bestellt werden müssen. Bis Weihnachten werden die Triloge bestimmt mit einem Ergebnis beendet sein. Wünsche uns allen schonmal vorab ein fröhliches Weihnachtsfest und Weltfrieden.
  16. Die Bundesratsabstimmung war am 23.09. Man kann jetzt nicht gerade sagen das dieser Beschluß beschleunigt abgearbeitet wird wegen der Aktualität der laufenden Drückjagdsaison. (Aussage des BLMI). Wahrscheinlich will man den Abstand zwischen "Inkrafttretung" und der Entscheidung "EU-Trilog" so klein wie möglich halten. Ich gehe davon aus,das viele Jäger jetzt erst recht einen HA erwerben möchten.
  17. Soeben erschienen,konnte aber keine Verkündung finden !!!!! Müssen wir wohl weiter warten;hoffentlich nicht bis November.
  18. Für mich ist das Thema sehr zufriedenstellend erledigt. Endlich keine Fragen mehr nach der möglichen Aufnahmekapazität mit Rechtssicherheit. Daher sollten wir jetzt das Thema abhaken, und unsere Zeit,Energie und Geld in Themen wie EU-Feuerwaffenrichtlinie,(große) Novellierung BJG,... investieren. So macht das Forum Sinn,und unsere gemeinsame Solidarität bleibt erhalten und vielleicht auch noch gestärkt durch eine gemeinsame Interessengemeinschaft. Auf das bisher erreichte;
  19. Nachdem was ich lese hat der Bundesrat am 02.09.2016 abgenickt!(BJG §19...) Fehlt nur noch die Verkündung am 23.09.2016. Quelle liefere ich nach! http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0455-16.pdf
  20. Nachdem was ich lese hat der Bundesrat am 02.09.2016 abgenickt!(BJG §19...) Fehlt nur noch die Verkündung am 23.09.2016. Quelle liefere ich nach! http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0455-16.pdf
  21. Diese Aussage von Hanne Müsgen ,stellvertretend für Herrn de Maiziere kann ich nicht nachvollziehen. Entweder es stimmt,dann können die Länder selbst kompetent Gesetze gestalten,(z.b. BJG §19... Bayrische Sonderlösung) oder dem Herrn Müsgen ist (stellvertretend) hier mangelhafte Kenntnis der Gesetzgebung zu attestieren. Wäre schön jetzt genaueres zu erfahren.Vielleicht sollten wir dann unsere Anfragen dann auf Länderebene stellen,mit dem Hinweis der Aussage stellvertretend Hrn.Müsgen. Dies war ja nun eine offizielle Stellungnahme auf Anfrage eines Bürgers und kein Stammtischgespräch.
  22. und die rechtliche Überprüfung dieser Verfahrensweise wohl bald ansteht ! Hoffentlich noch vor dem 22.11.16. EU-Trilog Wie Brüssel im Hinterzimmer die Demokratie aushöhlt In informellen Triloggesprächen sorgen EU-Parlament, Rat und Kommission für schnelle Gesetzgebungsverfahren. Das macht die EU effizienter – und undurchsichtiger. Transparente Demokratie sieht anders aus. von Elisa Simantke T Mehr Artikel Die Chefs der Institutionen: Laimdota Straujuma (Lettische Ministerprasidentin/EU-Ratsvorsitz), Martin Schulz...Foto: picture alliance / dpa Die EU-Institutionen müssen sich viele Vorwürfe anhören. Sie gelten als zu bürokratisch, zu technisch, zu übergriffig, zu behäbig. Aber als zu schnell? Diese Kritik ist neu für Brüssel. Und doch wird die EU-Gesetzgebung seit einigen Jahren so stark beschleunigt, dass sich Kritiker um die Demokratie sorgen: zu viel Geklüngel zwischen den Institutionen und zu viele Deals unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ermöglicht werden diese „Geheimabsprachen“ durch das sogenannte informelle Trilogverfahren, ursprünglich nur als Ausnahme in dringenden Fällen gedacht, durch das inzwischen aber mehr als 80 Prozent der EU-Gesetzgebung gepeitscht werden. „Kein System, das sich selbst demokratisch nennt, dürfte so etwas akzeptieren“, empört sich beispielsweise Tom Bunyan, Direktor der britischen Bürgerrechtsbewegung Statewatch. „Die Trilogverfahren müssen entweder transparent werden oder verschwinden“, sagt der Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, Sven Giegold. Um die Attraktivität und gleichzeitig die Probleme dieses Trilogverfahrens zu verstehen, muss kurz das EU-Gesetzesbäumchen herangezogen werden, wie es auch heute noch Schülern vermittelt wird. Das geht grob gesagt so: Die EU-Kommission hat das Vorschlagsrecht und denkt sich einen Gesetzesentwurf aus. Der geht zeitgleich an das EU-Parlament und den Rat der Europäischen Union, der die Mitgliedstaaten vertritt. Beide diskutieren den Vorschlag in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, und dann wird in beiden Institutionen in der ersten Lesung über den Vorschlag abgestimmt. Wenn sich die Standpunkte von Rat und Parlament unterscheiden (was ziemlich häufig der Fall ist), geht das Ganze in die zweite Runde und muss von der Kommission überarbeitet werden. Erst wenn die zweite Abstimmung ebenfalls kein einvernehmliches Ergebnis bringt, gibt es eine Art Vermittlungsausschuss: den Trilog.
  23. Schweizer Passus Gemäss dem Passus dürfen die Staaten den Besitz von zu Halbautomaten umgebauten automatischen Waffen zulassen, wenn sie über ein Milizsystem verfügen, seit mindestens fünfzig Jahren die Heimabgabe von Waffen an scheidende Armeeangehörige kennen und wenn das Ganze unter der strengen Aufsicht der Behörden geschieht. Dies trifft auf keinen anderen Staat als die Schweiz zu. Das erinnert mich an die Kreditwürdigkeit in unserer Kneipe ; Dort hängt ein Schild:"Kredit nur für 80-jährige in Begleitung ihrer Eltern!" Vielleicht könnte man ja auch die Schwanzlänge berücksichtigen in der "Gesetzgebungsfindung zur EU-Feuerwaffenrichtlinie". Wie kann so etwas ernsthaft erlaubt sein,wo bleibt Justizia die uns vor derartiger willkürlicher Gesetzgebung schützt ?
  24. So steht`s derzeit in der EU im Kampf gegen illegale Waffen!!! ( Die Welt ) EU-Kampf gegen Schmuggler steht vor Problemen Europa will den Waffenschmuggel stoppen, doch nicht genug EU-Länder wollen die beschlagnahmten Schiffe in ihren Häfen sehen. Auch der Umgang mit den Schmugglern stellt die EU vor ein Problem. Von Christoph B. Schiltz, Brüssel Die EU-Militäroperation "Sophia" vor der libyschen Küste droht nach "Welt"-Informationen in schweres Fahrwasser zu geraten. Obwohl die EU bereits im Juni beschlossen hatte, den Marineeinsatz gegen Schleuserkriminalität auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels auszuweiten, stehen immer noch nicht ausreichend Zielhäfen zur Verfügung, wohin die beschlagnahmten Schiffe und Waffen gebracht werden können. Kopfzerbrechen bereitet EU-Diplomaten auch, dass Waffenschmuggler aus völkerrechtlichen Gründen nicht festgenommen und verurteilt werden können, sondern freigelassen werden müssen. "Das ist kaum zu vermitteln", sagte ein EU-Diplomat. Mit der Überwachung des UN-Waffenembargos soll verhindert werden, dass radikale Islamisten wie die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Libyen mit Waffen und anderen Rüstungsgütern beliefert werden. Die zuständigen EU-Botschafter des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) treffen sich am Mittwoch in Brüssel, um über die Themen zu beraten.
  25. Die Veröffentlichung der Maßnahmen sind dann ja wohl das Resultat aus den angekündigten Prüfungen nach dem Amoklauf von München. Ich vermisse hier jedoch eine Bewertung/Stellungnahme zur Tatsache das über 8 Jahre (2009-4.2016) eine bestehende Richtlinie von der EU nicht umgesetzt wurde (international),und es dadurch dem Täter von München vermutlich möglich war seine "Theaterwaffe" zu besorgen.(Beschußzeichen von 2014). Wenn bestehende Gesetze und Richtlinien konsequent umgesetzt würden,und dies nicht nur zur Terrorabwehr/Waffengesetz/Justiz... würden sich unsere Probleme halbieren. Vielleicht kann ja jemand (GRA ?) unseren IM zu einer Stellungnahme bewegen.
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