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Sharpsshooter 70

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  1. @ karlyman , Man müste der Mrs Ford mal zeigen was in den Nachrichten der Europäischen Fernsehsender zur Zeit zu Sehen ist , dann sollte und müßte Sie erkennen von wo eine wirkliche Gefährdung der inneren Sicherheit in der EU ausgeht ,und nicht von bestens überprüften Mitbürgern ,wie es die Schützen ,Jäger, Sammler sind. ich hoffe auf eine Entscheidung die für alle Betroffenen zeigt,daß die Parteien die darüber tagen,uns bestätigen daß sie wirklich nur das Wohl der Bevölkerung in ihren Statements erkennen lassen. man soll die hoffnung nicht aufgeben m.f.G.
  2. @Empty8sh ja ja ,so schreitet die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer voran und kein Kommunalpolitiker oder Landespolitiker, muß befürchten ,daß ihm seine Wählerschaft das Haus einrennt. (bildlich gesprochen) In USA könnten sich solche Politiker in Bälde von der politischen Plattform verabschieden ,bei solch einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in geltendes Recht in der Verfassung .
  3. @ Schiiter Hast Recht mit Deiner Einschätzung ,des Artikels von Tittifax, ist halt doch mal wieder nur eine Sache des Geldmachens. Alle kompetenten Fachbücher die dieses Thema schon vorher seit ca 40 Jahren behandelten , wurden in den USA publiziert . Selbst Deutsche Jurnalisten wie R. Henning , Hübner, H.J. Stammel ,oder auch der französiche Polizeiausbilder Raimond Sasia eigneten sich , oder perfektionierten sich , ihr Fachwissen aus diesen Qellen an. In unseren Breitengraden (Deutschland ) waren die genannten Personen Voreiter in dem Thema des gebrauchsmäßigem Schießens . War zu dieser Zeit auch hoch Interessant weil Neu, und ebnete den Weg in Europa für das sportliche dynamische Schießen . f.f.G. Franz
  4. eine fachlich korekte Einlassung zu dem geschilderten Fall ,wenn auch leider für den Betroffenen nicht sehr ermutigend .Trotz alledem es bleibt halt nur noch der juristische ,und teuere Weg zu seinem Recht zu kommen mit kompetenter Unterstützung durch einen Fachanwalt. m.f,G. Franz
  5. @ heletz und blackys zu dem geschilderten Vorfall bleibt nur zusagen " schöne Sauerei " dieser Fall wirft für die Schützen mal wieder ein besonderes Licht der Betrachtung durch die Algemeinheit auf uns . Der Iimageschaden ist vorprogramiert .
  6. @ Rubberduck Sorry deep sorry.!! !!!!!!! war Lesefehler meinerseits geht natürlich nicht an Rubberduck sondern an den Verfasser der Petition mit 70 soll ich mich stimmungsmäsig doch nicht so aufregen so das ich den zeilenanfang mit dem wort ""Zitat "" übersehe. jetzt natürlich mit freudlichstem Schützengruß Franz
  7. @ Rubberduck welch Geistesblitz hat dich so verwirrt, daß du nicht erkennst was du von dir gibst. Auch Jäger, Schützen ,Mitarbeiter in den Sicherheitsdiensten sind Privatpersonen. Jede unbescholltene überprüfte Person hat lt.Gesetz das Recht bei Nachweiseines eines glaubhaft zu machenden Bedürfnisses eine Waffe zu erwerben um sie bestimmungmäsig zu verwenden.Wenn du für dich Schußwaffen ablehnst ,ist das wohl Deine Sache ,was ich sogar bereit bin zu akzeptieren, aber bitte keine solchen Posts (wie wäre es denn mal mit dem Vergleichsobjekt dem Auto,wieviel pasiert alle Jahre durch Missbrauch der verschiedenen menschlichen Fehlverhaltensweisen , versuch doch mal in den Druckmedien dafür zu werben das autoherstellen und fahren einzuschränken oder zuverbieten) ja dann mal viel Freude . nix für Ungut m.G. Sharpsshooter 70
  8. Hi . Sream, Asgard bringt es auf den Punkt. Eigentümerrechte bleiben beim Vermieter oder Verpachter . Verantwortlich gegenüber diesem ist BGB mäßig natürlich der Verein bzw Vorstand. Für den Schießbetrieb gelten demnach wie immer die gesezlichen Bestimmungen so wie auch die eventuellen Vorgaben der betreffenden Verbände. Macht es Euch nicht komplizierter als es ist, bemüht euch um ein freundschaftliches einvernehmliches Verhältnis zu eurem Vermieter und alles wird sich bestimmt zum Positiven wenden. mit diesem Wunsch für Euer Ansinnen mit freundlichem Schützengruß Franz
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