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Mentio

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  1. Das hört sich für mich alles nach Willkür an, aber wenn ihr das mit euch machen lasst Aber ich sehe schon bei den Themen zum Waffenrecht läuft das hier öfters auf unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen hinaus.
  2. Ok bei meinem Sachbearbeiter wird das nicht mit angerechnet. Ich hatte sogar in einem Abwasch die Mitnutzung und die 3 und 4 Kurzwaffe für mich beantragt
  3. Ansonsten brauchst du für die 3. Kurzwaffen einen Wettkampfnachweis mindestens auf Landesebene. In deinem Fall sollte das einfachste ein Teilnahme an der Landesmeisterschaft des BDS sein, da man sich hier meines Wissens bei jeden Landesverband direkt anmelden kann. Dort dann beide "Sportwaffen" von dir schießen - die .357 und .22er und mit den Ergebnissen dann einen Antrag beim BDS stellen auf Befürwortung 3. Kurzwaffe.
  4. Andere Möglichkeit wäre du läßt dich als Mitnutzer in die WBK deiner Frau eintragen. Hat bei mir 50eu gekostet aber das ständige Überlassung schreiben entfällt.
  5. Keine Vollzitate mehr. 

  6. Hm, vielleicht meldet sich der Beitragsersteller nochmal zu Wort mit genaueren Infos - aber mir kommt es so vor das hier eher ein Nachweis für ein waffenrechtlichen Bedürfnisses verlangt wurde ? Weil " Erweiterrung der WBK " für die 2.Waffe hab ich so auch noch nie gehört 🤔 Bzw. bei dem Eintrag der 2.Waffen in die WBK wird doch normal auch kein Sachkundenachweis verlangt ?
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