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G-String-Jones

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  1. In jedem Urteil gibt es doch einen Tenor sozusagen eine kurze Zusammenfassung. Vllt. könnte man ja wenigstens den mal veröffentlichen. Wenn man schon so wie hier geschehen Urteile vor ihrer Verkündung veröffentlicht so sollte man doch wenigstens einen Teil der Info richtig rüber bringen. So wird hier doch jeder Verschwörungstheorie Tür und Tor geöffnet. Ich kann nicht verstehen, warum die Kläger keine Veröffentlichung wollen. Also wer kann bitte den Tenor hier wörtlich wiedergeben.
  2. Habe gerade mal die HP von dem Gericht überprüft. Alles halb so wild bzw. S******e aber nicht allgemein gültig. So wie das Urteil da bei FB verkündet wurde kann es unmöglich ausgefallen sein. Aber lest selbst: Rechtskraft und Verbindlichkeit Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die betreffende Streitsache in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang rechtskräftig entschieden. Die Entscheidung ist nur für die Beteiligten des konkreten Verfahrens bindend. Gleichwohl sind ihre Aussagen über den Einzelfall hinaus für Rechtsprechung und Verwaltung von Bedeutung. Vielfach handelt es sich bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um Musterprozesse, deren Ergebnisse auf eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle übertragbar sind. Ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Untergerichte formal nicht bindend, so zeigt doch die Gerichtspraxis, dass Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ihr in aller Regel folgen. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben demnach, was die Auslegung von Bundesrecht angeht, in der Rechtswirklichkeit richtungweisende Bedeutung. Andererseits gehen aber auch von den Entscheidungen der Instanzgerichte vielfach Denkanstöße aus, die Anlass zur Fortentwicklung der revisionsgerichtlichen Rechtsprechung geben. Da steht zwar auch dass die Urteile Richungsweisend sind aber keinesfalls bindend.
  3. Frage mich gerade inwieweit dieses Urteil Gültigkeit hat wenn der Betroffene in Revision geht. Sprich können unsere Behörden das umsetzen und sich darauf beziehen solange da Revision eingelegt wurde?
  4. Die Infos sind ja die erste Reaktion auf die Anhörung im Dezember. Die letzte Anhörung vom Februar wird garantiert auch noch Einfluss haben. Hier wurden ja lediglich die Texte spezifiziert. Also nicht überbewerten.
  5. Hat das hier schon jemand gesehen? Klingt eig ganz positiv. http://www.pfalz-express.de/deutschland-stellt-sich-bei-eu-waffenrechtsverschaerfung-quer/
  6. Ja verstehe das auch nicht so ganz was das bedeutet. Nach meinem Verständnis äußert sich der Bundesrat einfach gar nicht dagegen, bzw. nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und der bleibt entsprechend bestehen. Ich denke mal das Fazit ist, dass der Bundesrat einfach keinen Einfluss auf die Kommission nimmt weder positiv noch negativ, wobei die Mitteilung der Stellungnahme an die Kommission gut gewesen wäre.
  7. Der Bundesrat hat beraten und hat die Stellungnahme des BMI abgelehnt! http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/941/to-node.html?cms_currentView=chronologisch http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/941/erl/25.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Die D****n haben sich nicht mal die Mühe gemacht da in die Teife rein zuschauen. Sprich die haben gar nicht über die Einschränkungen bei HA gesprochen. Genauso wenig wie über die anderen idiotischen Sachen die uns betreffen. Lediglich die Deaktivierung ist zur Sprache gekommen. Gruß
  8. Und es gibt auch deutsche Politiker die das neue Gesetz verurteilen. Die Rede lässt sich hier im ersten Beitrag anschauen. Ist rhetorisch zwar keine echte Blüte aber besser als nix. https://www.facebook.com/BeatrixVonStorch/?fref=nf
  9. Ich habe diese Meinung dort hinterlassen: Ich denke man kann auch den wunden Punkt Beliebtheit bzw. Rückhalt in der Bevölkerung der EU Kommission nutzen: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schrecken habe ich die Nachrichten über die Terroranschläge in Paris mitverfolgt. Kaum war dieser Schrecken überwunden, entnahm ich den Medien die erste politische Reaktion der Europäischen Union wahr. Erwartet hatte ich eine Richtlinie, welche Extremisten jeglicher Gesinnung besser bekämpft, welche es ermöglicht Hassprediger der Europäischen Union zu verweisen. Auch hatte ich eine Ausweitung der Geheimdienstlichen Kooperation erwartet, des Weiteren ein verstärkter Kampf gegen illegalen Waffenhandel und illegale Waffen an sich, schließlich sind laut Schätzung ca. 67 Millionen dieser Waffen im Umlauf. Siehe link: http://www.focus.de/politik/deutschland/europol-ist-alarmiert-gefahr-schwarzmarkt-so-kommen-terroristen-an-kriegswaffen_id_4495633.html Die Kanäle über welche Terroristen an Kriegswaffen gelangen sind also bekannt und könnten, bei entsprechendem politischen Willen angegangen werden. Aber der Vorschlag der Kommission geht nicht einmal ansatzweise in diese Richtung. Vielmehr werden gesetzestreue und Steuern zahlende Bürger unter Generalverdacht gestellt. Es sollen also Waffen verboten werden, welche in keinerlei Zusammenhang mit den Terroranschlägen stehen. Somit zeigt die Kommission eine realitätsferne, welche seines Gleichen sucht. Der Werdegang dieses Vorschlages ist ebenfalls für Jedermann einzusehen und zeigt ganz klar, das hier bestimmte EU Kommissare versuchen auf dem Rücken der Terroropfer und der gesetzestreuen Bürger sowie der Wirtschaft, Ideologie gesteuerte Politik zu betreiben. Die EU Kommissare haben seit April diesen Jahres nur auf einen derartigen Vorfall gewartet um dann diesen Vorschlag durch die Instanzen zu Peitschen. Dieses Vorgehen ist einfach abscheulich und nichts als blanker Aktionismus. Sie können sicher sein, das die Bürger derartige Winkelzüge durchschauen und der Rückhalt der EU als Institution durch derartige Vorgehensweisen noch mehr nachlässt. Ich hoffe das Sie als Kommission in der Lage sind diesen Gesetzesentwurf, als die populistische Selbstverwirklichung, einiger weniger Kommissare zu erkennen und den Schaden für die gesetzestreuen Bürger, die europäischen Unternehmen und auch für die EU Kommission abzuwenden. Mit freundlichen Grüßen
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