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hellbert

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Beiträge von hellbert

  1. Die beste Verteidigung ist immer noch der wache Verstand.

    Viele Gefahren lassen sich schon weit im Voraus erkennen.

    Aber wenn ich sehe, wie insbesondere der weibliche Teil der Bevölkerung durch die Stadt stolpert...Und das hat nicht immer nur was mit Smartphones zutun....

    Denen würde eine Kettensäge  in der Hand nicht auffallen. Erst Recht keine ausgebeulte Jacke oder der Clip der aus der Tasche ragt...

  2. vor 39 Minuten schrieb Der_Fuchs:

    Mich wundert nur warum in § 13 AWaffV explizit geschlossenes Behältnis in verschlossenes Behältnis geändert wurde während zum Zustand der Waffenschränke nichts genaueres definiert wurde.

     

     

    Vielleicht weil es noch nicht oft genug "beklagt" wurde. Und Kontrollen auf der Straße scheinen schon noch öfters vorzukommen, als in der Wohnung.

     

    Außerdem versuche ich mir vorzustellen, wie ein Kontrolleur einen nicht verschlossenen Waffenschrank feststellen will. Kann er sich den Waffenschrank ansehen, dann ist der Erlaubnisinhaber ja da. Dann sind ja genügend Konstellationen vorstellbar, wo die Waffe garnicht weggeschlossen sein muss...

  3. vor 6 Stunden schrieb micky123:

    Es ist wie schiiter es gesagt hat.

    Wofür wurde es hergestellt. Eine Tschenlampe mit handelsüblichen Magneten ist auch nicht verboten. Eine Taschenlampe mit Magneten wo die Magneten extra dem Profil der Querflinte (Doppelflinte) angepasst wurde, ist wiederum verboten,auch wenn sie nicht montiert ist , aber ihre zweckbestimmung ist eindeutig für Flinte gedacht.

    Eine handelsübliche Taschenlampe mit Magneten die am lauf befestigt ist, ist aber auch verboten, weil sie ja an der Waffe montiert ist.

     

    Wenn ich also die Aufschubmontage (die am Lenker befestigt ist) für meine Fahrradlampe auf die Doppelflinte klebe wird es grenzwertig, da ja die Aufschubmontage nicht zur Lampe selbst gehört.

    Es kann mir aber vorgeworfen werden das ich das zweckentfremdet, also umgebaut habe um es als Lampe auf der Flinte zu haben. Denn die Aufschubmontage wäre ja schon aufgeklebt.

     

    Sorry, aber damit komme ich nicht klar.

     

    Entweder ich versteifte mich auf das "bestimmt", also direkt vom Hersteller dafür gedacht. Dann muss es wirklich dafür gebaut sein. Einfache Magnete, Halterungen für Fahrradlampen und selbst Universalhalterungen sind nach dieser Sichtweise nicht für Waffen bestimmt und das montieren an der Waffe wäre somit nicht verboten.

     

    Das überzeugt mich nicht.

     

    Wenn man das "bestimmt" dahingehend auslegt, dass dies durch Nutzer bestimmt wird, dann kann ich mir eine picatinnyschiene an meinen IR-Strahler bauen, wenn er an ein entsprechendes NSG soll. 

    Ich kann mir dann auch einen Magneten an meine Lampe kleben, wenn ich sie im Auto festmachen will. Klatsche ich sie an die Waffe, bestimme ich sie dafür und sie wird verboten.

    Dabei bleiben "gewerbsmäßig hergestellte Lichtmontagen" von vorneherein verboten, alle anderen Lösungen werden es bei entsprechendem Einsatz.

     

    Man könnte sich auch fragen, was der Gesetzgeber will. Er will kein Licht/Laser an Waffen. Auch aus dieser Sicht macht nur eine Argumentationslinie sind.

     

    Wollte beim BKA anfragen, aber die akzeptieren nur de-Adressen...

     :-(

  4. Ja genau, sie waren nicht dafür bestimmt, weswegen ein generelles Verbot durch das BKA nicht möglich war.

    Gleichwohl werden sie aber zum verbotenen Gegenstand, wenn sie mit einer Schusswaffe kombiniert (befestigt) werden. Um das gleiche geht es doch hier, nur dass es eben ein Laser und keine Lampe ist.

     

    Im Kern bleibt doch die Frage, wird ein Gegenstand dadurch zu einem verbotenen, dass ich es irgendwie schaffe, es fest an der Waffe zu befestigen?

     

    Aber der Threaderöffner hat ja das OK vom BKA...

  5. "[...]wenn und soweit sie von den Personen, die mit ihnen Umgang haben, in einen waffenrechtlich unzulässigen Verwendungszusammenhang hineingestellt werden, wenn diese also mit ihnen zu einem vom Waffengesetz missbilligten Zweck umgehen."

     

    Das ist ein Auszug aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 21.08)

    Im Kern ging es dabei darum, dass das BKA per Feststellungsbescheid sogenannte "Jagdlampen" generell verboten hatte. Diese Lampen hatten Halterungen, mit denen sie (auch) an Schusswaffen befestigt werden konnten.

    Das BVerwG hat diese Entscheidung gekippt und wie oben zitiert, auf die tatsächliche Verwendung abgestellt. (Außer der Hersteller baut das Teil direkt unter der Prämisse der Verwendung an einer Waffe)

     

    Würde da lieber nochmal mit dem BKA Rücksprache halten, ob die dich sicher verstanden haben. Immerhin reden wir hier von einem Vergehenstatbestand....

  6. vor 8 Minuten schrieb schiiter:

    Die IR Lampe mit Weaver ist hingegen eindeutig verboten.

     

    Da sagt der Feststellungsbescheid vom 18.10.2005 ab was anderes. Man stellt halt darauf ab, dass so ein IR-Strahler damit zwar an einer Waffe montiert werden kann, aber eben oft auch an NSGs.

    Vielleicht gibt es aber auch schon was neues...

     

    vor 4 Stunden schrieb micky123:

    Hintergrund ist wie folgt:

    Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt.

    Hat jemand eine eine Idee was es hier(in DE) an Laserpointern mit einer Universalhalterung , also nicht speziell für eine Waffenmontage gibt?

     

    Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Kenne bisher niemanden, der vom BKA was extra bescheinigt bekommen hat. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.

     

    Außerdem würde eine solche Sichtweise ja der Lichtmontage Tür und Tor öffnen. Dann montieren die Jäger sich keine Halterungen für Montageschienen, sondern kleben sich einen Magnet an die Taschenlampen. Glaube kaum, dass man so die Zweckbestimmung umgehen kann.

     

    Aber bezüglich der eigentlichen Frage:

     

    Es gibt eine Halterung unter anderem von Olight. Sie besteht aus einem Ring mit befestigten Magneten. Das Teil "könnte" man auch an den Lauf eines Gewehrs klatschen. Für einen Laser müsste man dann nur den Durchmesser des Rings mit Gummi oder soetwas verringern, da er für Taschenlampen ausgelegt ist.

  7. Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist, weil du durch die Montage die Zweckbestimmung für Schusswaffen selbst erfüllst. (Glaube ich zumindest. Würde mich aber auf die Diskussion mit Polizei und Justiz eher nicht einlassen wollen.)

     

    Ohne das es montiert ist, wird es schon "schwieriger" Gegenstände als verboten einzustufen. Laut einem BKA-Bescheid ist zum Beispiel eine IR-Lampe mit Halterung für eine Weaver-Schiene kein verbotener Gegenstand.

  8. vor 2 Stunden schrieb erstezw:

    Ein Schießunfall im Sinne direkter Geschosseinwirkung ist ungefähr so häufig wie Treffer durch Meteoriten und Weltraumschrott.

     

    Und doch passiert es eben. Muss ja nur einmal passieren. Dann wünscht man sich, man hätte mehr trainiert.

     

    Für mich wäre, wie bereits durch Vorredner erwähnt, Abbinden/Tournique-Anlage eine sinnvolle Ergänzung für Sportschützen, aber vor allem für Jäger. Denn rechnet man die grunzenden Zeitgenossen noch in seine Risikobewertung ein, sind wir vielleicht schon bei der Chance eines Blitzeinschlags.

  9.  

    vor 10 Minuten schrieb JDHarris:

    Es kann sein, das die Bekämpfung von "Alltagskriminalität" hochausgebildete Spezialeinheiten mitunter überfordert. Ein Mörder verhält sich unter Umständen nicht so, wie das "erwartet" wird. Es ist ja nicht umsonst so, dass spezielle Mordkommissionen gebildet werden, bestehend aus Leuten, die sich mit Verhaltensweisen solcher Klientel besonders gut auskennen. Das SEK wird da eigentlich nur hinzugezogen, um Räume zu sichern oder eine akute Gefahr zu beseitigen. Ich weiss nicht, wie es hier war. Aber wenn dann so ein Einsatz nur von einer Spezialeinheit ohne Einbindung von erfahrenen Kriminalisten durchgeführt wird, dann trixen die auch mal ein SEK aus.

    Ähm....nein...:rofl:

  10. Gab mal ein Urteil, indem einem Notwehr zugesprochen wurde, als er bei der Festnahme einem Polizisten ins Bein schoss. Hatte laut Richter eine "üerharte" Festnahme zu befürchten. Vielleicht haben sich die Beamten daher auch gesagt: "Was gut ist, kommt wieder. Vielleicht weniger aggressiv...".

    Verdient hätten wir als Gesellschaft so eine Denkweise.

     

    Fehler in der Kommunikation oder sonstigem zwischen Spezialeinheit wären mehr als peinlich. Insbesondere beim TrainingsWeltmeister GSG9.

  11. Das ist ja für mich das Problem:

    Für die Verletzungen, wo Jan eigentlich auch nichts machen müsste bzw. es reichen würde, auf den Rettungsdienst zu warten, wird man ausgebildet bzw. hat man extrem viel Material.

    Für die Verletzungen, wo man nicht auf den RD warten kann, hat man weder Material noch Ausbildung. Sprich Schussverletzungen.

     

    Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, Pflaster da zu haben... :grin:

  12. vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     Wie wäre es, wenn Du Dich erstmal im Berufsleben etablierst, Deine der Schilderung nach vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten überwindest, Dich bei den Opfern Deiner Straftaten aufrichtig entschuldigst, als freiwillige Wiedergutmachung Dich irgendwo sozial engagierst, selbstverständlich keine weiteren Straftaten und noch nicht einmal Falschparken oder dergleichen begehst, und dann könnte beim eigentlich in der Hinsicht recht vergebenden deutschen Recht in fünf Jahren wieder vieles möglich sein--und Du würdest Dich vermutlich dabei auch besser fühlen und als Persönlichkeit reifen.

     

    :lol::rofl::allesgute:

  13. Über unser Rechtssystem brauchen wir uns hier ja nicht auszulassen. Ich bin da nicht zufrieden damit und Tagessätze a 10 Euro sagen nur, dass du zu dem Zeitpunkt nichts/nicht viel verdient hast.

    Aber wie man bedrohen, beleidigen und nötigen fahrlässig begehen will, erschließt sich mir nicht. Selbst bei dem Betrug müsst man nach der 2 Anzeige einsehen, dass man irgendwas falsch macht...Ich will es aber auch nicht wissen!

     

    Wie gesagt, versuch es einfach...auch gerne in Tschechien...

     

    Ich hole mir als mal eine Tüte Chips. Denn ich glaube jetzt gehts ab! :rofl:

  14. Die Schweizer werden sich freuen. Die haben im Übrigen sowas wie "Landverbot". Mit so einer Latte an Straftaten als Nicht-Schweizer, bräuchtest du da die Grenze nicht mehr übertreten.

     

    Aber wir drehen uns hier im Übrigen auch im Kreis. Wissen, ob du eine WBK bekommst, tust du erst, wenn du das entsprechende Schreiben vom Amt im der Tasche hast. Denn keiner im WO-Forum ist dazu befügt, eine WBK auszustellen oder trifft eine entsprechende Entscheidung.

     

    Bin jetzt was, Schützenvereine angeht, nicht so firm, aber ich meine, dass man da eh zuerst mal eine Weile mir "uralt Waffen" und teurer Muiniton vom Stand schießen muss, bevor man was eigenes bekommt. Geht natürlich auch anders, aber dafür sollten dann wohl noch andere Leute ihre WBK verlieren...wenn es einen guten und gerechten Gott gibt...

  15. Ich würde dir keine WBK ausstellen und würde mich auch beschweren, wenn man dir eine ausstellen würde.

     

    Würde da § 5 Abs 2. Nr b. WaffG. heranziehen.

    Denn wer mit einfach Regeln wie "Mein und Dein" und "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" klarkommt, wie soll der dann mit den recht komplexen Regelungen des Waffengesetzes klarkommen?

     

     

     

     

  16. Mal daran gedacht, dass man gerade mit ein paar entsprechenden Aussagen und Verhalten bei der Polizei überhaupt mal den Anfangsverdacht wecken kann...der dann dazu führt, dass die Polizei das Auto durchsuchen will...was dazu führt, dass sie einen Richter anrufen "müssten"...was in langer Wartezeit mündet, weil der oft schlecht zu erreichen ist...was in eine Durchsuchung nach Gefahr im Verzuge führt... was dazu führt, das der genervte Polizist was findet...was dazu führt, dass es zu nachträgliche Verwicklungen kommt...

     

    Man könnte auch kooperieren und sich darüber freuen, dass man der Mütze noch was beibringen kann. Waffengesetz und Technik sind nämlich nicht gerade sooooo präsent in den Polizeischulen.

  17. Kauf ab und an dort, weil sie dann doch die größte Auswahl an Munition in meiner Nähe haben. Will halt hin fahren und haben. Nicht bestellen und warten.

    Service war mal so mal so. 

     

    Man muss wohl für einiges Verständnis haben. Besonders dafür, dass Ladenlokal mit einigermaßen Auswahl an Waffen/Munition/etc. ohne Selbstläufer wie Textilien einfach nicht zu haben ist...

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