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Homi

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Beiträge von Homi

  1. Hallo allerseits,

     

    kann mir jemand sagen, wie es die Verbände (BDS/BDMP) und Behörden handhaben, wenn ein Jäger mit 2 vorh. KW zusätzlich Sportschütze wird und in diesem Zuge nun weitere, sportliche KW erwerben möchte?

    Muss er dann schon für die 1. sportliche KW (also die dann insgesamt 3. im Besitz) gegenüber dem Verband Wettkampfteilnahme nachweisen?

     

  2. vor 4 Stunden schrieb highlower:

    Hab ich dem Behördenwichtel auch an den Kopf geknallt, dass jeder den Jagdschein machen sollte und so dann endlich die Freiheiten im Waffenrecht haben wird, die einem als Sportschütze willkürlich von Staats wegen versagt werden.

     

    Hat mich dann ganz blöd angeglotzt und ist wohl anschließend gleich zu seinem Obermacker gerannt, um sich aus zu heulen. Aber da können die halt nix machen, hehe.

     

    Behörden halt. Man muss nur wissen, wie man die zu nehmen hat.

     

    Prima, denen hast du es aber gezeigt. Dein Verhalten führt bestimmt zu Verständis auf Behördenseite und zu Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer.

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  3. Letztes Jahr haben sie bei meinem Bekannten (WBK Inhaber) das Haus auf den Kopf und dabei 20 (legale) Waffen (15 davon <F> Luftgewehre) sichergestellt.

    Grund für den Durchsuchungsbeschluss: Verdacht Verstoß WaffG. -> Er hatte vor 8 Jahren online zwei Exportfedern für ein Luftgewehr bestellt, und inzwischen längst vergessen.

    Exportfedern waren und sind noch immer legal erwerb- und besitzbar.

    Diese beiden Federn wurden während der Durchsuchung übrigens originalverpackt gefunden, was die "Kontrolletis" aber nicht davon abhielt alle im Haus befindlichen Waffen sicher zu stellen (obwohl davon im DB nichts zu finden war).

    Ein gutes halbes jahr später bekam er alle Waffen unbeanstandet zurück.

    Der Kommissar, welcher die Durchsuchung leitete meinte übrigens, dass er im Umkreis noch 7 weitere Durchsuchungen wegen Exportfederbestellungen durchführen wird.

     

    Ihr seht, unser Rechtsstaat geht mit aller Härte gegen uns Schurken vor.

    • Gefällt mir 5
  4. Am 20.11.2019 um 20:13 schrieb Direwolf:

    Angenommen, Ihr müsstet Euch entscheiden, vielleicht aus finanziellen Gründen oder weil mal wieder ein neues Gesetz raus gekommen ist

    Ich finde es daneben einen solchen Thread überhaupt zu starten.

    Und befremdlich, wie doch ein Großteil der User auf diesen Zug aufspringt.

    Was denkt ihr, welche Erkenntnisse  werden unsere Gegner aus den zahlreichen Antworten ziehen?

  5. @erstezw: Sehe ich genauso. Die etablierten Parteien hätten ohne jegliche Schwierigkeiten alle Möglichkeiten, sich für LWB wählbar darzustellen.

    Offensichtlich wollen sie das nicht und haben es (noch) nicht nötig, also wird sich anders orientiert.

    • Gefällt mir 1
  6. vor 8 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Ich bilde mich gerne weiter, was sind denn die Alternativen?

    Ich weiß nicht, was ich dir an Alternativen bieten soll und kann.

    Meiner Ansicht nach fehlt es dir schon an der notwendigen Grundeinstellung um dich, deine Familie und dein Eigentum effizient verteidigen zu können.

    Wenn die Einstellung passt und der Wille vorhanden ist, ergeben sich für jeden Möglichkeiten, welche natürlich oft auch mit Einsatz und Aufwand verbunden sind.

    Wenn sich für dich das alles zu abstrakt anhört, hier ein paar greifbare Stichwörter: Fitnessstudio/Kampfsport/Hundesport

     

    Ich bin jetzt damit aber aus diesem Thread raus.

     

  7. Ist nicht gerade nett, dass du mir eine Tötung des Diebes unterschieben willst.

    Ich hatte lediglich geschrieben, dass ich nicht bereit bin auf mein Eigentum zu verzichten und dem Einbrecher die Flucht zu ermöglichen.

    Die Eskalationsstufe bestimmt hier das Gegenüber.

    Ich hege keine Mordgelüste, auch habe ich neben den potentiell tödlichen Waffen einiges andere was überzeugen kann in petto.

    • Gefällt mir 3
  8. Konfrontationen sind einfach notwendig, um Recht durchzusetzen und zu erhalten.

    Deine Einstellung und Verhalten führt dazu, dass die Hemmschwelle der Straftäter immer weiter sinkt, führt dazu, dass Politik und Rechtsprechung den rechtschaffenen Bürger in seiner Position als Opfer weiter manifestieren.

    Mit deiner Einstellung wird der begonnene Umbauprozess in der Gesellschaft deutlich an Geschwindigkeit zulegen.

    • Gefällt mir 4
  9. vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Geb dem Einbrecher ne Chance zu flüchten. Scheiss aufs Eigentum, das kann man ersetzen.

     

    Kann man so sehen, muss man aber nicht.

    Für mein Eigentum habe ich hart gearbeitet, und ich bin nicht bereit es mir widerstandslos wegnehmen zu lassen.

    Weiterhin wurden mir noch Werte vermittelt, welche heute offensichtlich nicht mehr relevant sind.

    • Gefällt mir 8
  10. §20 Abs. 2 WaffG:

    Zitat

      Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

    -> keine weiteren Voraussetzungen außer zuverlässig und persönlich geeignet für (blockiertes) erben.

    §20 Abs.3 Satz 2:

    Zitat

    Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. 3Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

    -> keine Sicherung nötig, wenn bereits Waffenbesitzer aufgrund eines anderen Bedürfnisses, somit auch keine (zu den Erbwaffen passende) Sachkunde erforderlich.

    In dieser Konstellation gibt es natürlich kein Munitionserwerb.

  11. Mühli,

     

    ich denke du erfasst nicht im Ansatz, was da auf euch zurollt.

    Ihr habt ohne Not elementare Rechte der Europäischen Generaldiktatur geopfert.

    "Schwein gehabt" ist eine sehr kurzsichtige Beurteilung der Problematik.

    Im Gegensatz zur unserer, ist eurere Salami zwar noch recht lang, am Ende (und das sehe ich leider in nicht allzu langer Kuhzunft), werden wir aber alle das gleiche "Nichts" in der Hand halten.

    • Gefällt mir 7
  12. Zitat

    In der WV wird präzisiert, wann das Schiessen als „regelmässig“ gilt. Dies ist der Fall, wenn innerhalb der jeweiligen Fünf-Jahres-Periode mindestens fünf Schiessen absolviert werden.

    Nun ja, das ist nun anfangs lediglich 8% des von den Deutschen geforderten Schiesspensums.

    Beileid zum Einstieg in diesen Schwachsinn.

    Ich werde mich nicht wundern, wenn das in den nächsten Jahren auf 24/Jahr hamonisiert würde ;)

    • Gefällt mir 1
  13. vor 14 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nochmals zur Klarstellung. Ein Wegfall der Blockierpflicht besteht nur dann, wenn der Erbe bzw. Vermächtnisnehmer Sachkunde und Bedürfnis geltend machen kann.

    Nein.

    Die Blockierpflicht entfällt ohne Bedürfnis, wenn der Vermächtnisnehmer bereits Inhaber einer WBK aufgrund irdendeines (beliebigen) Bedürfnisses ist.

    Extrembeispiel: WBK für Signalpistole weil Bootsführerschein und Bootsbesitzer.

    • Gefällt mir 1
  14. Zitat

    Nach Augenzeugenberichten begann das Drama gegen 13.45 Uhr (1.45 Uhr MEZ). Ein bewaffneter Mann drang in eine Moschee in der Innenstadt ein, wo sich zur Mittagsstunde mehr als 300 Menschen zum Freitagsgebet versammelt hatten, und schoss mit einer Schnellfeuerwaffe um sich. Zeugen zufolge handelt es sich bei dem Täter um einen weißen Mann, der Helm und kugelsichere Weste trug. Später fielen auch noch in einer anderen Moschee Schüsse.

    Anschlag in Neuseeland

     

    Wie lange wird es wohl dauern, bis auch dieser Anschlag am anderen Ende der Welt als Rechtfertigung für den Referentenquatsch missbraucht wird? Es ist zum Mäuse melken.

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