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Homi

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Beiträge von Homi

  1. vor einer Stunde schrieb ALBA:

    Und was machst Du, wenn diese Partei dann für Dich Entscheidungen trifft, die Du garnicht mittragen wolltest ?

     

    Hmm, für mich wäre das nichts Neues.

    Die regierenden Parteien treffen seit vielen Jahren reihenweise Entscheidungen, welche ich garnicht mittragen möchte....

    mit weitreichenden katastrophalen Konsequenzen.

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  2. Zur FDP:

     

    Ich bin überzeugter Liberaler, lebe ja wie bekannt in BW.

    Im Ländle war die FDP bis vor 10 Jahren immer in Regierungsbeteiligung. Leider ohne für mich wahrnehmbares liberales Profil.

    Egal ob unter Spät, Teufel, Öttinger oder Mappus.... ich kann mich nicht erinnern, dass in BW Bürger/Freiheitsrechte durch diese Partei  in irgendeiner Weise in Schutz genommen wurden.

    Wir sind das Bundesland, welches beispielweise die Verkehrsüberwachung früh vorangetrieben hat (erste stationäre Geschwindigkeitskontrollen, Providas usw.), Unmengen unsinniger Tempolimits, wir hatten (mit Bayern) immer die weitreichendsten Eingriffsbefugnisse in Polizeigesetzen usw.

    Auf Bundesebene hat die FDP seit Genscher trotz Regierungsbeteiligung meiner Meinung nach ebenfalls überhaupt nichts Liberales vertreten oder durchgesetzt.

    Bei der EU-Waffenrichtlinie war das Abstimmungsverhalten der FDP eine Offenbahrung.

    Warum sollte man diese Partei wählen?

    • Gefällt mir 4
  3. Den Wählern in BW ist offensichtlich nicht mehr zu helfen.

    Ich wohne in einem infektionstechnisch moderat betroffenem Landkreis (zwischen 50-60er Inzidenz), welcher vom grünen Kretschmann nun seit drei Monaten mit einer Ausgangssperre bedacht ist.

    Bis zum 11.02.21 landesweit sowohl tagsüber mit einigen "triftigen Gründen" mehr, und "nachts" (20h-5h) sehr restriktiv. (Nur alleine mit dem Hund raus).

    Zum 12.2.21 hat der Verwaltungsgerichtshof dem Spuk ein Ende bereitet, was die Grünen "bedauerten".

    Daher hat unser MP die Gesundheitsämter angewiesen, die Ausgangssperren "nachts" von 21-5h für alle Landkreise ab 50er Inzidenz via Allgemeinverfügung wieder anzuorden.

    Dass genau diese Ausgangssperre wirkungslos ist, kann man nun schön in der Entwicklung der Infektionszahlen der Landkreise mit und ohne Ausgangssperre nachvollziehen.

     

    Und genau die Bürger, welche derart bevormundet und gegänglet werden, wählen nun erneut grün.

     

    Gute Nacht BW, vielleicht sollte man sagen, gute Nacht Deutschland.

     

     

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    • Wichtig 8
  4. Es ist schlicht eine Katastrophe in welcher Geschwindigkeit und Konsequenz in Deutschland derzeit Grundrechte demontiert werden, durch, und auch im Schatten der Corona-Situation.

    Beispielsweise wurde auch das von Schily befristete Antiterrorgesetz zwischenzeitlich entfristet, wen die Geschichte interessiert, kann es (noch) recherchieren.

     

    Wir hier in BW haben nun seit 10 Wochen Abends ab 20h Hausarrest, weil unser grüner Ministerpräsident meint, es wäre gut für uns.

    Letzte Woche hat der Verwaltungsgerichtshof die (bis dahin landesweiten) täglichen und nächtlichen Ausgangssperren für Unrecht erkannt und aufgehoben, da sie mit Inzidenzen von über 200 begründet, aber bei zwischenzeitlich unter 70 nicht aufgehoben wurden.

    Die Grünen bedauern diese Gerichtsentscheidung, MP Kretschmann hat nun alle Gesundheitsämter angewiesen, in Landkreisen, die nicht wenigstens 3 tage lang unter 50/100000 liegen, die nächtliche Ausgangssperre via Allgemeinverfügung wieder anzuorden, nun dürfen wir bei einer Inzidenz von 60 Abends sogar bis 21h raus, wir müssen dankbar sein.

     

    Protestierende (Querdenker) werden zwischenzeitlich vom Landesverfassungsschutz überwacht.

     

    Das Volk ist einfach unfähig oder unwillig für seine Rechte einzutreten, Freiheit hat offensichtlich keinen Stellenwert mehr.

    Das geht Richtung autokratisches Regierungs- und Gesellschaftssytem, wie es auch in China erfolgreich praktiziert wird.

    • Gefällt mir 8
  5. Zitat

    "Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt", urteilte Ludwig.

    Klares Statement, nach Politikermeinung reicht ein abgefangenes Paket mit etwas Gras als Rechtfertigung für dauerhafte Grundrechtseinschränkungen für alle Bürger aus.

    • Wichtig 8
  6. Zitat

    EUROGUNS - Inh. Dipl.-Ing. Markus Schwaiger
    Handelsgewerbe und Handelsagenten
    Handel mit nichtmilitärischen Waffen und Munition

    Wichtigtuer, welcher von Savage offensichtlich nicht beliefert wird.

    Er bietet alle möglichen Kurse mit Waffenbezug an und verspricht sich mit diesem "Aufzeigen von Gesetzeslücken" wohl in diesem Bereich Zusatzgeschäft, erkennt dabei aber nicht, dass er den Ast absägt......

    • Gefällt mir 1
  7. Wenn Repetierbüchse drin steht sollte das kein Problem sein, wenn du in der Lage bist, das selbst rückzurüsten und kein großes Aufheben darum machst.

     

    Zuvor würde ich aber bei der Behörde noch das Stammdatenblatt deiner Waffen anfordern (Brauchst du fürn Büchser eh), nicht dass im NWR doch Einzellader eingetragen ist.

     

    Ich befürchte aber, dass es etwas mehr Aufwand wird, sobald da ein Büchser ran muss, wegen NWR-II usw.

  8. Ich bin seit gut zwei Monaten mit JS ohne WBK unterwegs (Eingangsbestätigung der WBK zum LW-Eintrag kam per Mail), es gibt vom Amt sonst nichts, weil es sich schlicht und einfach tot stellt, Besuch nur nach tel. Voranmeldung, haha, im Lockdown natürlich gar nicht.

    Die Mail, dass ich angezeigt habe, habe ich ausgedruckt, ob das dann einem Kontroletti reicht, werde ich sehen, wenn es soweit ist.

  9. vor einer Stunde schrieb ASE:

    Dem Sinn nach soll der Polizeibeamte ja auch kontrollieren können, ob die Waffe rechtmäßig im Besitz ist, wozu der Jagdschein nicht ausreicht.

    Das macht jedoch nur für Kurzwaffen Sinn, ansonsten kann es für Jäger ausreichend Gründe geben legal über nicht in einer WBK eingetragene LW zu verfügen.

    Der Jungjäger beispielsweise geht zwangsläufig viele Wochen ohne WBK mit seiner ersten Waffe zur Jagd.

  10. Zitat

    24-Jähriger stirbt bei Unfall mit selbst gebauter Pyrotechnik

    Der 24-Jährige hatte nach ersten Erkenntnissen der Polizei in Rietz-Neuendorf bei Frankfurt/Oder um kurz nach Mitternacht selbst gebaute Pyrotechnik gezündet, wie ein Sprecher des Lagedienstes am frühen Freitagmorgen mitteilte. Es habe sich um nicht käuflich zu erwerbende Feuerwerkskörper gehandelt.

    Das Opfer soll sich mit einer Gruppe auf einem unbebauten Privatgrundstück aufgehalten haben. Weitere Verletzte habe es nicht gegeben, sagte der Sprecher. Ein Entschärfer-Team der Polizei habe auch nicht gezündete Pyrotechnik sichergestellt. Details zum genauen Unfallablauf waren zunächst unklar.

    Hilter: 21-Jähriger schwebt nach Explosion in Lebensgefahr

    In einer Gemeinde südlich von Osnabrück wurden in der Nacht auf Neujahr drei Männer bei einer Explosion in einem Wohngebäude verletzt - einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr.

    Die 20, 21 und 26 Jahre alten Männer hatten nach ersten Erkenntnissen mit Chemikalien hantiert, um einen Knallkörper herzustellen, wie die Polizei am Freitagmorgen mitteilte. Dabei kam es im Obergeschoss einer Doppelhaushälfte in Hilter zu der Explosion.

     

    Dem 21-Jährigen wurden Teile von Gliedmaßen abgetrennt. Er schwebt in Lebensgefahr. Der 26-Jährige wurde durch den Unfall schwer und der 20-Jährige leicht verletzt. Alle wurden in Krankenhäuser gebracht.

    Laut Polizeiangaben entstand an dem Wohnhaus ein Sachschaden von rund 100.000 Euro. Das Haus sei möglicherweise einsturzgefährdet.

    Böller explodiert zu früh: Junger Mann schwer verletzt

    Ein 24 Jahre alter Mann wurde am Silvesterabend in Schmalkalden durch einen zu früh explodierenden Böller schwer verletzt worden. Wie die Polizei in Thüringen am Freitagmorgen mitteilte, hatte der Mann den Böller selbst gezündet.

    Er habe schwere Verletzungen im Gesicht erlitten. Zu befürchten sei, dass der Mann in Folge des Unfalls erblinde. Er wurde am Abend zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

    So vollumfänglich scheint ja das vorgeheuchelte Ziel des Verkaufsverbotes ja nicht erreicht worden sein..... warum nur sehe ich klare Parallelen zum restriktiven LWB?

  11. Wenn du einen (Direkteinspritzer) Diesel nimmst, dürftest du deutlich unter einem Liter/h (mit Last) hinkommen, ohne Last ca. 0,2-0,3L/h.

    Oh, ich sehe gerade, du brauchst ja 3000U/min, da ist natürlich nix mit Standgas und Miniverbrauch.

  12. Gerade aufgrund des Pflanzenölanteils im Diesel (7%) würde ich den Generator nur mit Heizöl laufen lassen, da im Heizöl i.d.R. kein Pflanzenöl ist.

    Heizöl mit Pflanzenölanteil, wie z.B. Bio10, wird verwandt, wenn aufgrund Landesspezifischer Bestimmungen nach Heizungserneuerungen erneuerbare Anteile gefordert werden.

    Durch den Pflanzenölanteil steigt die Gefahr von Pilzen oder Bakterienkulturen im Diesel/Heizöl ("Dieselpest") das kann sehr unangenhem werden.

    Um die Lagerfähigkeit von Diesel und Heizöl zu verbessern, kann man Biozide wie "Grotamar 82" verwenden.

    Leider haben unsere "Volksvertreter" vor kurzem bestimmt (Chemikalien-Verbots-Verordnung), dass ungeschulte Endverbraucher zu blöde sind damit umzugehen, und somit mit den Dieselpest-Konsequenzen der staatlich verordneten Beimischung von Pflanzenöl zu leben haben.

     

    • Gefällt mir 1
  13. Ich möchte für das folgende Jahr anregen, eine Übersicht zu erstellen, auf welcher die konkrete Behörde mit den gestellten Anforderungen genannt wird, um den Forenmitgliedern im Vorfeld diese nicht unerhebliche Information zur Verfügung zu stellen.

    Da sich hierdurch Rückschlüsse auf den Wohnort der Poster nicht vermeiden lassen, sollte das Ganze anonymisiert erfolgen können.

    • Wichtig 1
  14. @Fyodor:  Das ist mal ein starkes Stück.

    Sogar Versicherungen an Eides statt werden von der Behörde gleich im Vorfeld ausgeschlossen, weil die LWB grundsätzlich verlogen sind.

    Bei so viel Unverschämtheit sollte von Kundenseite deutlich Gegenwind kommen.

    Ich wohne auch im Ländle, und in meiner zuständigen Behörde ist brandneu eine Dame verantwortlich, die nichts, aber auch gar nichts mehr macht/zulässt als absolut nötig, das kann auch noch interessant werden, wenn ich Mags melde.

  15. vor 2 Stunden schrieb BJ68:

    Gegenfrage: Schon mal überlegt, wann oder besser warum eine MPU im Verkehrsrecht gefordert wird? Was ist da zuvor passiert und was kann sich da u.U. in mehr als 12 Monaten ändern? 

     

    bj68

    MPU Verkehr benötigt man z.B. hierfür:

     

    Zitat

    Sie möchten Ihren Führerschein vorzeitig erwerben? Auch dann müssen Sie zur MPU gehen.

    In Einzelfällen können beim Mindestalter zur Erteilung der Fahrerlaubnis Ausnahmen gemacht werden. Grundsätzlich erlaubt das die Fahrerlaubnis-Verordnung.

    Wichtig: Die eigene Reife
    Der Antragsteller für den vorzeitigen Führerschein muss bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis zeigen, dass er schon über die Fähigkeit, den Entwicklungsgrad und die Reife verfügt, die für ein sicheres Führen eines Fahrzeugs unabdingbar ist. 

     

    oder hierfür:

    Zitat

    Vorzeitige Erteilung bei Berufskraftfahrerausbildung
    Auch eine Berufsausbildung zur "Berufskraftfahrer/in" kann beinhalten, dass eine Fahrerlaubnis vorzeitig erteilt wird. Auch dann muss der Antragsteller in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) seine Eignung und Reife belegen.

     

    Quelle:  https://www.schnell-mpu.com/mpu-wegen-vorzeitiger-fuehrerscheinerwerb.html

     

    Wenn das nicht mal deutliche Paralellen zur Waffenrecht-MPU sind ;)

     

  16. Hallo Steve,

     

    irgendwie und irgendwann muss es ja nach dem Anzeigen eingetragen werden. Hier waren die Ämter aufgrund Carola für den Publikumsverkehr geschlossen, also

    Anzeige per Email, Bestätigung der Anzeige erhalten, dann WBK in Behördenbriefkasten (alternativ per Einwurfeinschreiben verschicken), nach der Eintragung

    per förmlicher Zustellung zurück. Inzwischen kann man sich auch einen Termin zur persönlichen Vorsprache geben lassen.

  17. Horrido Steve,

     

    wie bereits vorgeschlagen, schreib dem Sachbearbeiter doch mal eine Email mit folgendem Inhalt:

     

    Sehr geehrter Herr XY,

    bitte bestätigen Sie mir, dass ich den Erwerb der Repetierbüchse xx, Kaliber yy, Waffnr.  zz,  bei Ihnen am 29.07.2020 angezeigt habe.

     

    Vielen Dank und freundliche Grüße

     

    - Hat den Vorteil, dass spätestens mit dieser Mail die Anzeige erfogt ist.

     

    Erwerben kannst du weitere LW noch diesen Monat ohne Einschränkungen, ab dem 01.09.20 wirds dann ohne NWR IDs schwierig.

     

    Da meine WBK voll war, bekam ich vor kurzem auch eine neue ausgestellt, natürlich nicht, ohne vorher durchleuchtet zu werden, was gut 2 Monate dauerte,

    die in dieser Zeit getätigten Anschaffungen meldete ich per Mail meiner SB, bekam dies bestätigt, und als diese dann die neue WBK ausstellen durfte, wurde alles aufgelaufene nachgetragen.

    Über Sinn oder Unsinn der neuen Vorgehensweise denkt man besser nicht nach.

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