Zum Inhalt springen

stefan17

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.111
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von stefan17

  1. vor 2 Minuten schrieb EBR:

    Immer wieder erhellend wenn Amateure Profis Ratschläge geben

    Und wer ist hier der Amateur bzw. der Profi?

     

    Zitat

    c) Die vier grundlegenden Sicherheitsregeln
    126. Jede Waffe ist immer als geladen zu betrachten.
    Es gibt keine Ausnahmen. Unfälle ereignen sich meist mit vermeintlich ungeladenen Waffen.
    127. Eine Waffe ist nie auf etwas zu richten, das man nicht treffen will.
    Die Waffe muss grundsätzlich immer in eine „sichere“ Richtung1 zeigen. Die Soldaten haben ein
    „Mündungsbewusstsein“2 zu entwickeln. „Ausnahmen stellen die auf einer Waffe justierten
    Beobachtungs- und Zielhilfsmittel dar.“
    128. Der Abzugsfinger berührt den Abzug erst, wenn die Visiereinrichtung auf das Ziel
    gerichtet ist. Verlässt die Visiereinrichtung das Ziel, verlässt der Abzugsfinger den Abzug und
    wird außerhalb des Abzugsbügels, am Gehäuse der jeweiligen Waffe, gehalten.
    Der Zielvorgang benötigt mehr Zeit, als den Abzugsfinger an den Abzug zu legen. Der Schütze
    verliert also keine Zeit, gewinnt dafür aber an Sicherheit.
    129. Man muss sich seines Zieles sicher sein.
    Vor dem Schießen ist das Ziel3 immer eindeutig zu identifizieren. Der Schütze muss sich über die
    Konsequenzen bei Querschlägern, Fehlschüssen und beim Durchschlagen des Zieles im Klaren
    sein. Er ist für jeden abgegebenen Schuss verantwortlich.

    Aus der "NSAK ZDv"

     

    Zitat

    Cooper advocated four basic rules of gun safety:

    1. All guns are always loaded. Even if they are not, treat them as if they are.
    2. Never let the muzzle cover anything you are not willing to destroy. (For those who insist that this particular gun is unloaded, see Rule 1.)
    3. Keep your finger off the trigger till your sights are on the target. This is the Golden Rule. Its violation is directly responsible for about 60 percent of inadvertent discharges.
    4. Identify your target, and what is behind it. Never shoot at anything that you have not positively identified.[10]

    Coopers Regeln

     

    merkste was?

  2. vor 2 Stunden schrieb Joseph1970:

    Aber besonders angesichts unseres speziellen Sportes, seinen möglichen Gefahrenpotentialen wie dem längst gestiegenen politischen Interesse, uns Sportler unter Beobachtung zu stellen, sollte doch immer das Anliegen sein: den Sportbetrieb so sicher wie möglich zu gestalten, allein schon, um nicht Steilvorgaben für profilierungssüchtige Politik zu bieten; wie auch schlicht Sportkameradinnen nicht zu gefährden.

    Lichtgewehr?

  3. vor 31 Minuten schrieb Sec:

    ( die 2 mal im Jahr müssen eben reichen ).

    Wie kommst du auf zweimal im Jahr?

    Die DGUV 23 (ehemals BGV C7 / VBG 68) sagt ganz klar in der Durchführungsanweisung:

     

    Zitat

    Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben, wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten eingehalten wird.

     

     

     

    vor 23 Minuten schrieb 2011-Jack:

    So auf beruflicher fortbildungsebene etc gibts da nix passend zu deinem Gewerbe ?

    Da gibt es genügend, wenn man sich ein wenig in dem Bereich auskennt.

    Ist halt eine Kostenfrage, ob man für 2 Tage mal eben 1000€ locker machen will/kann

  4. Es gibt schon ein paar mehr als 3 Prüfer für den 34er...

    Jede IHK in D führt die Unterweisung und Prüfung durch.

    Ich bin mir sicher German hat den 34er (sowie ich)auch.

     

    Kein grosses Ding auf das man Stolz sein darf, weil man die Prüfung geschafft hat.

    Es ist eher traurig, welche Honks zur Prüfung (und im Sicherheits/Wachgewerbe) vertreten sind.

  5. Ähm German führt die Ausbildung zum erlangen der WSK für BWT selber durch.

     

    Wenn bei deiner Ausbildung es nur so wenig geschafft haben, kann man sich durchaus die Frage stellen, wie schlecht die Ausbildung war.

     

    Alle meine Lehrgangsteilnehmer bestanden die Prüfung auf Anhieb und diese wird bei uns von der zuständigen Waffenbehörde abgenommen, da ist also der Stempel der Behörde drauf und nicht unser Firmenstempel.

  6. Ein Grossteil der Ausbilder ist Übel. Und noch viel mehr, der Ausgebildeten.

     

    Wir führen bei unseren Lehrgängen für alle eine WSK (für BWT) durch, egal ob sie die haben oder nicht.

    Bis auf wenige Ausnahmen haben die alle eine WSK BWT und man sollte meinen, es sollte etwas wissen vorhanden sein.

     

    Pustekuchen, beim letzten Lehrgang, führten wir einen Eingangstest durch, da hätte keiner die Sachkunde bestanden, einer war dabei, der hätte in die Mündliche gehen können (über 80% richtig, aber weniger als 90%), der Rest weit unter den geforderten 80%.

    Unter den Kursteilnehmern waren auch zwei Ex Polizisten.

  7. Turrican hat es ja schon geschrieben:

    Büchsenmacher werden seltener und seltener.

    Als ca. 20zig Jähriger solltes du auf Berufsbild mit Zukunft setzen.

    Im Metallbereich gibt es mehrere Berufe, welche Zukunftsträchtig sind und bleiben.

    Nach einer Ausbildung hat man immer noch die Möglichkeit, sich ins Büchsenmacherhandwerk einzufuchsen.

    Einige haben dies so gemacht und es hat den Vorteil, klappt es nicht, geht man zurück zum erlernten Beruf.

    Ich will dir nichts ausreden, ein Bekannter, wollte vor kurzem aber auch Büchser werden, nur die Jobaussichten danach, waren nicht gerade rosig.

    Du kannst ja mal Spasseshalber danach suchen, wieviele Büchsenmacherstellen gerade bei der ARGE (oder wie auch immer die gerade heisst), ausgeschrieben sind.

  8. Hab gerade mit einem Polizisten aus Wien und einem guten Freund von mir geredet:

    Er sagte dass das Blödsinn is, dass man z.B. mit dem Europäischen Feurewaffenpass mit seiner Waffe einfach durch .at durchfahren, genauso auch schießen könnte.

    Weil man ja auch sein Auto mit deutschem TÜV und evtl. deutschen Eintragungen (bei Tuning) nicht auf "Österreich" umbauen muss, wenn man nach Österreich fährt.

    Selbes würde genau so auf die Waffen zutreffen.

    Hier würde man sagen, dein Bekannter ist ein Depp!

    Es gibt zwischen den Länder Vereinbarungen, welche es erlauben mit deutschen Tüv bei Euch rumzufahren.

    Bei Waffen sieht es ganz anders aus, jeder kann ja mal seinen EFWP in die Hand nehmen und mal nachlesen, was dort draufsteht.

    Es gab mal vor langer Zeit, eine Übergangsregelung, welche es erlaubt hatte, nicht Ö konforme HA´s durch Ö zu schippern, diese ist aber schon seit knapp 5 Jahren abgelaufen.

  9. Wer zur Messe reinging, hat sich bereit erklärt, dass der Sicherheitsdienst eine Nachschau, beim Rausgehen durchführt. Da braucht es keine Polizei, warum? weil ihr euch dazu freiwillig bereit erklärt habt.

    einfach mal das Kleingedruckte lesen, aber ihr seid ja LWB!

  10. Verehrte Zielgruppe,

    gemäß meiner Rechtsauffassung kann ein Lauf grundsätzlich einzeln erworben werden.

    Vorausgesetzt, eine Voreintrag der entsprechenden Waffe = EWB ist bereits vorhanden.

    Bei BenchRest- oder Kipplaufbüchsen ist dies ja auch möglich.

    Wie die Frage des Beschusses in Verbindung des Laufes mit dem zukünftigen System zu klären ist weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass ein Neubeschuss nötig ist.

    Allerdings sehe ich im konkreten Fall keine Möglichkeit, da der Einbau des hier genannten Laufes zu kurz ist um dann eine Waffe zu haben, die für das sportlich schießen zugelassen ist.

    Grüße Kay

    Deshalb würde ja, wie von Herrn Gepperth in einem anderen Thread geschrieben, ein MFD draufkommen, welcher so lang ist, damit die "Waffe" zum sportlichen schiessen genutzt werden kann.

    Nur bis die "Waffe" fertiggestellt ist, wäre kein MFD der die Mindestlänge (inklusive Lauf) erreicht drauf.

    Leute, mir geht es nur um den Erwerb eines "nackten" Laufes, der nicht an einer Waffe befestigt ist.

    Wenn das "Wechselsystem" fertig ist, wird die Mindestlänge erreicht sein.

  11. Gromit,

    der Meinung bin ich ja auch, dass es Sportschützen erlaubt ist, Wechselsysteme mit Lauflängen unter 16,75" zu erwerben.

    Ich will aber wissen, gibt es Erfahrungen / Vorschriften, welche dagegen sprechen, da mir jeder was anderes sagt.

    Es gibt da ja eine kontroverse Diskussion über "Pumpen und Wechselläufe" , nein, ich fang nicht damit an, obwohl ich gerne, eine nicht über grün, erworben hätte (günstiger!).

  12. Ich präzisiere meine Frage:

    Es geht um einen "nackten" 14,5" Lauf eines Bekannten(Jäger)

    An dem Lauf ist nichts dran, weder MFD noch Gasrohr noch sonstwas.

    Ich würde Ihn gerne Erwerben, mit einem (fest verschraubten) MFD (welcher noch hergestellt werden muss) versehen.

    Das ich "Ihn" in einem funktionstüchtigen Zustand (Upper, normaler MFD), so nicht zum Sportlichen Schießen nutzen darf, ist mir klar

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.