hkusp
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hk usp expert
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Ich bin nicht beleidigt, das schafft ihr nicht. Ich mag halt nur keine Nietenzähler und vermeindliche Wächter, die nur das Haar in der Suppe suchen. Wie gesagt: konstruktive Diskussion, davon leben Foren, vermeindliche Spezialisten mit gottesgleichem Urteilsvermögen: davon hat die Welt genug.
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Alles klar. Wenn ich den Hoheiten mit ihrer Polemik hier nicht würdig genug erscheine, sorry. Auf derartig infantile Diskussionen lasse ich mich nicht ein. Glaubt, was ihr für richtig haltet, aber das Wesen eines Forums habt ihr damit eindeutig nicht begriffen.
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Lies mal bei Wikipedia nach, welches Wesen eine Verwaltungsvorschrift hat. Das beantwortet Deine Frage.
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Wo ist das Problem mit "rauschen"? Wenn der SB die Regelüberprüfung bei uns macht, gibt es einen Termin und man wird i.d.R. vorstellig. Natürlich gibt es keinen Zwang für ein Schießbuch (das ist dann in Deinem Sinne der vorausschauende Gehorsam) jedoch ist es extrem aufwendig, bei allen Ständen die man so im Jahr aufsucht, Kopien für die Behörde anzufordern. Bis dahin, dass es Stände ohne Kladden gibt, die verteilen halt nur Stempel. Generell gilt, wenn ich für etwas finanzielle Aufwendungen habe, ist es mein Recht, eine Quittung / Rechnung oder sonstigen Nachweis darüber zu erhalten. Da selbst der Stand meines Vereins 30€ pro Halbjahr an Gebühren verlangt, habe ich das Recht einen Nachweis zu erhalten, in diesem Fall einen Stempel im Schießbuch. Bei allen anderen Ständen könnte ich auch eine Quittung von dem Tag dem SB vorlegen. Da die wenigsten Stände einen derartigen Formalismus pflegen, wird das mit einem Stempel im Schießbuch dokumentiert
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In §14 WaffG wird das generelle Bedürfnis geregelt und in den Verwaltungsvorschriften Zu §14 steht: 4.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); TIPP: das WaffG reicht in den wenigsten Fällen zur Klarstellung aus, daher immer die Verwaltungsvorschriften mit lesen.
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Fassen wir mal zusammen: Fakt 1: die "Vereinsführung" stellt eigene Regeln auf. Dagegen hilft nur, sich als Gruppe der Schützen zu wehren und evtl. einen geschlossenen Austritt, bzw. Neugründung einer SLG in einem anderen Verband vorzunhemen. Ich bin sowohl in einem DSB (WSB) als auch in einem BDS Verein. Der DSB Verein stellte seine eigenen Regeln auf und der dortige Schiessleiter ( nicht die Standaufsicht, das sind sowieso nur Helferlein) spielte sich als König der Unterschriften auf. Nach dem wir mehrfach auf die Gesetzeslage hingewiesen haben und mit einem kollektiven Austritt gedroht haben, wurde er vom Vorstand abgesetzt. Im BDS Verein gibt es NULL Probleme, dort läuft alles wesentlich entspannter (vieleicht, weil ich dort selber Schießleiter bin? ) Der Standbetreiber hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu stellen, die entsprechende Nachweise erstellen kann. Der Schütze hat somit ein Recht auf einen Eintrag in sein Schießbuch, der Eintrag in der Schießkladde reicht nicht aus, denn ich kann ja auf mehreren Ständen aktiv sein. Fakt 2: Die Behörde. Unsere Behörde (NRW) hat eine ganze zeitlang auch so tolle "Sonderverordnungen" gehabt. Das kam aber daher, dass der Dienstherr das so wollte. Die SB waren also gebunden an die Auflagen. Nach einer längeren Erörterung der Gesetzeslage und dem Hinweis, dass man "Übereifer" auch als Nötigung in Form von eingemächtiger Auslage der Gesetze interpretieren kann, sowie weiterhin ein paar sachliche Schreiben an den Dienstherren, läuft alles wieder ruhig und ohne Probleme. Der SB hat NICHT das Bedürfnis noch einmal zu prüfen, das macht der Verband, sondern nur auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschiften (2/6 Regel, Vollständigkeit der Unterlagen, generelle Voraussetzungen wie Vereinszugehörigkeit, Alter und Führungszeugnis) zu achten. Eine Kontrolle des Bedürfnisses gibt es generell nach 3 Jahren nach Erstausstellung einer WBK und danach Anlassbezogen. Als rauscht man mit seinen Schießbüchern nach 3 Jahren dort hin, der SB kann sich Kopien machen, und das wars. Vorauseilender Gehorsam ist hier nicht zielführend. Fakt 3: Die Gesetze. Wenn dort steht: regelmäßig, bzw. 18 mal über das Jahr verteilt, ist eine Sammlung von 18 Einträgen innerhalb eines Monats wertlos. (Die habe ich in 6 Wochen bereits Ende Jnaur durch). Der Gesetzgeber will eine regelmäßige Beteiligung am Sport, nicht eine formale 18 mal und gut ist. Daher wird er Zeitraum immer dazu gegeben. Mit welcher Waffenart man schießt ist völlig egal. Laut Gesetz müssen es nur erlaubnispflichte Waffen sein. Und bitte, 18 mal mit jeder Waffe würde bei mir nicht gehen, denn soviele Wochen hat das Jahr nicht
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Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
hkusp antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
In NRW kostet das ebenfalls 50€ mit insgesamt 3 Waffen und einem WS. Austragung oder neuer Eintrag hat dann 10,50€ gekostet. Bedürfnis musste nicht vorgelegt werden, da dies aus der WBK grün hervorgeht. -
Du benötigst kein eigenes Schießbuch. Der Verein muss die regelmäßige Teilnahem bei der Befürwortung beim Verband bescheinigen. Das wars.
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Bei mir hat der SB eine Nummer beim BKA beantrag und mir nach 14 Tagen eine Aufforderung zugeschickt, dass die Nummer des Nationalen Waffenregisters (NWxxxxx) von einem BüMa am Lauf und Schlitten des WS angebracht werden muss. Der Nachweis ist binnen 14 Tagen einzureichen. Gekostet hat das ganze 15€ für die nachträgliche Eintragung der Nummer in der WBK. Der BüMa wollte einen 10er haben. Achso: Ort der Handlung : NRW
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Welche hast Du? Wenn Du extra eine neue Waffe kaufen willst, ist dies sicherlich die falsche Fragestellung Beratung gibt es hier noch und noch. Mach zuerst den SuRT dann sieh weiter.
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Denke schon, auf einer gelben WBK bekommst Du die Pistole jedenfalls so nicht.
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Es gibt einen extra Lehrgang für Bootsführerschein-Anwärter. Neben der Signal-Pistole gehört auch ein Grundwissen in Pyrotechnik dazu, da z.B. die Räuchertonnen jede Menge explosionsfähiges Material enthalten. Nach der Prüfung (Theorie und Praxis) erhält man ein eigenes Dokument, bzw. bei mir einen Stempel im Bootsführerschein SEE. Auf der Sachkundeprüfung für Sportschützen wurde fast nichts davon besprochen.
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Und rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
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Ich denke, die Befürwortung regelt sich nach den Vorgaben für die 3te, 4te usw. KW. Wird vom LV4 ja genau so gehandhabt. Bei kalibergleichen Waffen muss dann zusätzlich der Hinweis IPSC und der SuRT nachgewiesen werden.