Ich glaube nicht, dass die Mehrheit derer, die über die Richtlinie abstimmen werden, zwischen einer AK-47 und einer Saiga, SAR, etc. unterscheiden können / wollen. Wobei, sollte es tatsächlich "nur" auf ein Verbot der AK-Klone hinauslaufen - wie will man das formulieren? "Waffen, die aussehen wie eine AK-47 sind verboten" - wer entscheidet ob eine Waffe nun so aussieht oder nicht? Wo ist die Grenze? Es könnten auch konkrete Modelle in der Richtlinie aufgeführt werden. Wenn Arsenal o.ä. dann einfach ein neues raus bringt, müsste dann eine neue Richtlinie dafür her?
P.s. die drohende Enteignung von sicher mehreren Zehntausend, die so ein Ding besitzen, wurde noch nicht in einer der Politiker-Antworten thematisiert, oder? Bzw. wenn es um die HAs allgemein geht, sprechen wir ja noch von Enteignungen einer ganz anderen Größenordnung.