In Antwort auf:
Wie schon gesagt, wenn dessen Bedürfnisbescheinigungen schon nach altem WaffG anerkannt worden sind: ja !
Sorry wenn ich ich nochmal blöd frage...(ich habe mich mit dem ganzen gelb alt / gelb neu / grünen WBK Zeug noch nicht so beschäftigt und langsam steig ich da nicht mehr durch)
Im VdRBw Forum habe ich das hier gefunden:
In Antwort auf:
Übrigens kann ein Mitglied des VdRBw auch ohne dessen Anerkennung auf Grundlage des §8 Abs. 1 neues Waffg. immer einen eigenen Antrag auf WBK stellen, der allerdings dann etwas mehr fundiert sein muss. Es gibt darauf aber nur das sogenannte Grundbedürfnis, sprich 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatische LW sowie Einzelllader und Repetierer, aber auch keine Gelbe WBK . Es gibt nämlich in D keine Vereinspflicht um als Sportschütze anerkannt zu werden, dies wurde auch durch den Herrn Staatsekretär Körper noch mal so klargestellt und in Bayern durch Herrn Ranninger bekräftigt. Eventuell hat sich das aber noch nicht bis zu jedem Sachbearbeiter durchgesprochen und eine klärende Klage vor dem VG könnte hier und da nötig sein, diese hat aber bei fundierter Beweisführung gut 100%ig Aussicht auf Erfolg, bzw. würde außerhalb Bayern in den dort üblichen Widerspruchsverfahren bereits geklärt werden.
Kann ich denn eine grüne WBK bekommen ohne die neue gelbe WBK zu haben? Oder verstehe ich da wieder was falsch? Ich habe den §8 gelesen werde daraus aber nicht schlau.
Gruß,
Morph