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munich-shooter

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Beiträge von munich-shooter

  1. vor 3 Stunden schrieb Valdez:

    Merci, war mich bis dato nicht bewusst. Habe gerade deren Wahlprogramm überflogen und dachte im ersten Moment ich bin bei der AFD gelandet :o. Liest sich beim überfliegen nicht schlecht. Leider waren sie bei der letzten Wahl wegen eines zentralen Punktes für mich nicht wählbar. Aber schauen wir mal, immerhin ist der Onkel Söder ja scheinbar nicht mehr so begeistert von denen, was ja schon einmal gutes bedeutet :good:.

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  2. vor 2 Stunden schrieb Gruger:

    Lower an BüMa überlassen und Erwerb der Komplettwaffe (Lower+WS "verheiratet")

    und @BergKrähe @CZM52

     

    Ist mir schon klar, die Behörde spielt auch mit. Mein Problem ist ein anderes. BüMa vertreibt kein Nordic. Deswegen müsste ich mir das WS als solches für meinen .223 HA kaufen und eintragen lassen. Damit dann zum BüMa, ihm Lower und WS überlassen/verkaufen, WS aus WBK austragen lassen, dann Waffe vom BüMA als Komplettwaffe wieder "zurück" erwerben. Mich stört hier eben das ein- und austragen vom WS auf der WBK, was halt völlig sinnbefreit ist.  

  3. vor 5 Stunden schrieb BergKrähe:

    sofern der Lower eingetragen ist, er dauerhaft mit einem WS zusammengebaut sein darf. Selbst wenn er damit eine weitere Waffe "herstellt".

     

    Also er habe so Legal mehrere HA's als er Bedürfnisse habe, mit dem Segen der Behörde.

     

    Was sagt ihr dazu?

     

    Klares nein! Ich stehe vor dem selben Dilemma. 

     

    Ich habe einen Voreintrag für einen .22 Halbautomaten sowie einen vollständigen Lower. Letzterer war mal als Wechsellower für meinen .223 gedacht, mit anderem Abzug und Festschaft. Habe ich halt nie verwendet. Nachdem der Lower jetzt meldepflichtig ist, dachte ich naiv wie ich bin, ich hol mir ein Nordic Wechselsystem und mach aus den beiden Teilen eine Komplettwaffe passend zum Voreintrag. Dies ist rechtlich so nicht möglich. Ich suche immer noch nach einer praktikablen Lösung...

  4. vor 16 Minuten schrieb Balu der Bär:

    Und nochmal probiert??

    Gestern. Mein erstes Brot im Dutch Oven. Seht selbst...

     

    Optisch und geschmacklich einfach der Wahnsinn. Leider ist der Boden etwas verbrannt, da hatte ich unten rum wohl etwas zu viel des Guten, ich verbuche es als Erfahrung. Aber für das erste Mal :good:

     

    Danke an alle hier, die mich auf den Dutch-Oven-Tripp gebracht haben. Damit Brote backen könnte zum neuen Hobby werden...!!!

     

    Demnächst geht es dann mit etwas mehr Fleisch weiter. Und ja, ich weiß, der Grillfest gehört sauber gemacht :crazy:

     

     

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  5. Servus zusammen,

     

    ich habe mir jetzt auch einen Petromax gegönnt. Dazu noch einen Petromax Feuertopf ft4.5 und die Petromax Einbrannte- und Pflegepaste.

    Nun habe ich den Topf und den Deckel jetzt zwei mal dünn eingerieben und je eine gute Stunde auf dem Ofen stehen lassen. Brennholz war sauberes und trockenes Holz. Der Pott kam erst auf den Ofen, als das Feuer schon richtig schön brannte.

     

    Als Newbie hätte ich jetzt ein paar Fragen dazu:

     

    1. Der Topf außen ist völlig verrußt und das saubermachen ist der Horror. Ist das Ruß so in der Form normal? Wenn ja, wie macht ihr das Ding dann wieder sauber? 

    2. Auf dem Boden im Topf bildete sich eine kreisförmige Verfärbung. Normal?  

    3. Es fliegt einiges an Asche umher, wie macht ihr das beim Kochen, immer Deckel drauf lassen?

     

    Bitte belehrt einen Raketenofenjüngling mit eurer Weisheit :good:

     

     

     

     

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  6. Waffenverbote funktionieren...

     

    Zitat

    Ban on self defense has driven the homicide rate through the roof in Brazil. Executive Order No. 5.123, of 1 July 2004 allowed the Federal Police to confiscate firearms which are not possessed for a valid reason; self-defense was not considered a valid argument.
    Initially, the crime rate dropped, but subsequently rose in later years. 2012 marked the highest rate of gun deaths in 35 years for Brazil, eight years after a ban on carrying handguns in public went into effect, and 2016 saw the worst ever death toll from homicide

    in Brazil, with 61,619 dead. The death toll rose again in 2017 to 63,880, a 3.7% rise from 2016

     

     

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  7. vor 19 Minuten schrieb tt22:

    (22)Besitzt jemand am ... [einsetzen: Datum desTages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Er-laubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

     

    Na immerhin...

    Lese ich das richtig, es gibt  nur noch insgesamt 10 Waffen, also Kurz- und Langwaffen, auf grün und gelb?

  8. vor 33 Minuten schrieb swh006:

    Das ist aber meilenweit entfernt von 12/18 ...

    Das kommt scheinbar daher...

    vor 1 Stunde schrieb munich-shooter:

    Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. 

     

    Mit freundlichen  Grüßen
    Max Straubinger MdB

     

  9. vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Das Grundproblem ist doch, dass auch die CSU eine Regelmäßigkeit des Trainings pro Waffe fordert. Ob wir dann 10, 12 oder eben 18 Trainingstermine pro Waffe nachweisen müssen, ist sekundär. 

    Wobei jetzt eben ein Gericht in 2. Instanz geurteilt hat, dass "regelmäßig" eben 12/18 pro Waffe bedeutet. Und wenn die CSU diese Definition der Regelmäßigkeit nicht anfassen will, dann haben wir dasselbe Problem, nur dass sich die Politik, konkret die CSU, sich hierbei nicht die Finger schmutzig machen musste. Schlau, schlau! 

    Wenn ich mich recht erinnere, meinte er es solle so bleiben wie es jetzt ist.

    vor 44 Minuten schrieb munich-shooter:

    Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen. 

     

    Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl. Nun hatte man seitens der CDU/CSU angst, Rot/Grün werde diese Zahl nehmen und massiv erhöhen.

    Scheint tatsächlich so zu sein, im Telefonat sagte Herr Straubinger auch was von diesen sechsmal. Auszug vom BSSB:

    Unser Vorschlag lautet konkret (da es im Vollzug der Behörden und der Rechtsprechung bisweilen zu erheblich divergierenden Auslegungen hinsichtlich des „regelmäßigen Betreibens“ des Schießsports kommt, benötigt es eine Klarstellung) wie folgt:

    • Prüfung des Bedürfnisses nach fünf Jahren und nach zehn Jahren nach Eintragung der ersten Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte (sinngleich der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis); also nach erstmaliger waffenrechtlicher Erlaubnis, nicht aber je Waffe von neuem, da sonst eine Unendlichkeit entsteht,
    • Pensum: im Prüfungszeitraum von zwölf Monaten entweder einmal im Quartal oder sechsmal insgesamt mit den eigenen, erlaubnispflichtigen Waffen schießen; also nicht je Waffe.
  10. Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen. 

     

    Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl. Nun hatte man seitens der CDU/CSU angst, Rot/Grün werde diese Zahl nehmen und massiv erhöhen. Deswegen möchte die CSU ... siehe unten.

    Ein interessantes Gespräch, beim Thema Magazine hätte ich mir etwas mehr erhofft. Hier meinte er das er da nicht ganz so drin steckt. Insgesamt hat es mich gefreut mit ihm zu sprechen, es war ein nettes Gespräch und es ist auch nicht selbstverständlich, dass sich die Herren tatsächlich melden. Von mir hierfür ein :good:.

     

    Folgendes soll ich bitte an alle Sportschützen in seinem Name weitergeben:


    „Die CSU möchte überhaupt keine Zahl im Gesetzt stehen haben, wie oft ein Sportschütze im Jahr trainieren gehen muss. Es soll bei einem regelmäßig bleiben. Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. Eine Diskussion, ob eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz beim Erwerb einer Sportwaffe stattfinden soll, gibt es schon länger. Diese entstand auch aus Forderungen einzelner Bundesländer im Bundesrat. Inwieweit dies im gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Persönlich bin ich dagegen."
     

    Mit freundlichen  Grüßen
    Max Straubinger MdB

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  11. zur Info, habe gerade folgende Antwortmail bekommen:

     

     

     

    Sehr geehrter Herr XXX,

     

    vielen Dank für Ihr Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz.

     

    Zu Beginn möchte ich Ihnen recht herzlich zum Erreichen der diesjährigen Deutschen Meisterschaft gratulieren!

     

    Es ist nicht das Ziel der CSU, die Waffenbesitzer zu vergrämen oder alle Sportschützen oder Jäger unter Generalverdacht zu stellen. Ganz im Gegenteil, es ist uns wichtig den Schießsport, als Teil des bayerischen Kulturgutes zu erhalten und zu fördern.

     

    Ich bin Ihnen für Ihre offenen und kritischen Worte sehr dankbar. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich mit Herrn Staatssekretär Stephan Mayer in Verbindung gesetzt und ihn auf die zahlreichen Anfragen aufmerksam gemacht, die uns Tag für Tag zu diesem Thema erreichen.

     

     

    Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

     

    Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen.

    Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden.

     

    Insbesondere schreibt die EU-Feuerwaffenrichtlinie eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses für den Erwerb und den Besitz von Waffen vor. Die waffenrechtliche Erlaubnis soll alle fünf Jahre überprüft werden müssen und nur dann verlängert werden dürfen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

     

    Die geplanten Änderungen im Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz sehen aktuell nun folgende Regelungen vor: Statt einer festen Frist, nach der das Bedürfnis spätestens überprüft werden muss, enthält der Entwurf lediglich eine Vorgabe, dass das Bedürfnis in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Damit erhalten die Waffenbehörden den nötigen Spielraum im Rahmen der Bedürfnisprüfung.

    Die Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses für Sportschützen sollen zudem dahingehend geändert werden, dass nach 10-jähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe für den Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz der Waffe die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, ausreicht.

    Änderungen bei Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses bei Jägern und Brauchtumsschützen sind nicht geplant und auch nicht erforderlich. Bei Jägern genügt für den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz von Schusswaffen regelmäßig das Lösen eines Jahresjagdscheins. Für Brauchtumsschützen ist eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung ausreichend.

     

    Die von Ihnen angesprochene Regelung zum waffenrechtlichen Bedürfnis ist somit aktuell nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern stellt (nur) eine auf Vorschlag des Landes Hessen vom Bundesrat geforderte Verschärfung der von uns erreichten Regelung dar, da die Mehrheit der Länder die aktuelle Regelung teilweise scharf kritisiert haben.

     

    Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung im Übrigen auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

     

    Ich hoffe, dass ich mit meinen obigen Ausführungen zur Erläuterung des Hintergrunds beitragen konnte. Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die CSU im Bundestag für einen maßvollen Umgang mit den Besitzern legaler Waffen in unserem Land einsetzen und sich auch in diesem Sinne in die noch anstehenden Beratungen einbringen wird. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen!

     

    Freundliche Grüße

  12. Täglich grüßt das Murmeltier,

     

    gerade eben im nächsten lokalen Büro eines "meiner" MdB´s angerufen. Und wieder wurde mir bestätigt, es gehen derzeit sehr viele Nachfragen zu dem Thema ein! 

     

     

    Und noch ein persönliches Wort an all die jenigen hier, welche jammern und rummotzen das dass alles eh nix bringt und alles was wir machen ist eh sinnlos. Bitte verkauft alle eure Waffen und meldet euch hier ab! Sucht euch ein anderes Hobby! Ich finde es unerträglich, diejenigen anzugehen und auszulachen, die für ihr Hobby (und auch für euch) kämpfen.

     

    An alle Mitstreiter. Danke für euer Engagement!!! Ich gehe lieber mit wehenden Fahnen unter, als einfach den Schw*nz einzuziehen!

     

     

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  13. Ich habe gerade wieder in ein paar Berliner Büros meiner zuständigen Mdb´s angerufen. Mit einem Mitarbeiter hatte ich ein längeres Telefonat und er versicherte mir, sie bekommen momentan massiv "Bügermeldungen" zum Thema Waffenrechtsverschärfung in Form von Briefen, Mails und Anrufen. Und scheinbar nehmen es auch die einen oder anderen CSU-MdB´s deswegen sehr ernst.

     

    NACHTRAG!

     

    Gerade eben beim nächsten angerufen. Habe die Dame um ein Gespräch mit dem MdB gebeten. Sie hat gleich von sich aus gefragt, ob es um das Thema Waffen gehe!!! :s82:Anscheinend geht wirklich was :dirol:.

     

    • Gefällt mir 8
  14. Neben Briefe schreiben, bin ich jetzt mal anderweitig aktiv geworden.

     

    Ich habe gestern jetzt einfach mal beim Herrn Mayer angerufen. Natürlich kommt man nicht so einfach zu ihm durch, man kann aber nach einem Termin für ein Gespräch mit ihm bitten. Die Dame am Telefon war etwas überrascht, dennoch nett und auskunftsfreudig.

     

    Sein Büro in Altötting: 08671 / 881 885

    Sein Büro in Berlin: 030 / 18 681 110 58

     

    Also, ruft dort an und bittet freundlich um einen Termin mit ihm zum Thema Waffenrechtsverschärfung! Vermutlich ist das Büro in Berlin die bessere Anlaufstelle, ich habe dennoch beide kontaktiert.

     

    Jetzt gibts keine Ausreden mehr. Jeder hat ein Telefon und 5 Minuten Zeit. Und wenn da jetzt eine Anzahl X pro Stunde dort anruft, wird der werte Herr Mayer das sicherlich von der Dame am Telefon erfahren. Der Brief oder die Mail geht vielleicht unter, aber wenn ständig das Telefon klingelt...

     

    Aktiv werden, nicht nur jammern!

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