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Bergler

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Beiträge von Bergler

  1. vor 2 Stunden schrieb German:

    Bei dem Problem handelt es sich auch um einen Fehler, der alle zehntausend oder vielleicht gar hunderttausend Patronen auftritt, nicht in jeder Schachtel zweimal.

    Kann ich nicht bestätigen. Bei den drei Fehlchargen, die mir bekannt sind (der erste Fall liegt Jahre zurück), waren pro Schachtel 2 bis 3 Schlappladungen dabei, die zu Auswurfstörungen führten. Und im letzten Fall vor etwa einem Jahr hat ein Kollege während einer Schachtel 2 Laufstecker rausgeklopft.

  2. vor 4 Stunden schrieb BJ68:

    die Diskussion wieder von vorne losgeht

    Nur nützt die dann vorerst nichts mehr, da die nächsten Verschärfungen wohl über die Verordnung umgesetzt werden können und dazu nicht sofort das Gesetz wieder geändert werden müsste. Das hat Sommaruga schon so schlau eingefädelt, dass das Gesetz da genügend Spielraum liesse... (Gegen eine "Anpassung" der Verordnung ist kein Referendum möglich)

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  3. Am 24.3.2019 um 19:04 schrieb MRCL:

    So, hier mal meine gesammelten Erkenntnisse zu dem ganzen Thema:

    Über diesen Satz würde ich aber noch mal nachdenken:

    "Auch wenn es mit der X-SIX bereits einen Nachfolger gibt, hat sich die X-FIVE-Serie doch etabliert"

  4. Die CZ P-10 hat ein teilvorgespanntes System wie die Glock, die SFP9 ist voll vorgespannt. Bei den voll vorgespannten ist meist der Vorzug länger und dafür der Auslöseweg kürzer, also eher mit deutlicherem Druckpunkt.

    Ich würde nicht sagen, dass einer dieser Abzüge besser oder schlechter ist, sie sind einfach etwas unterschiedlich. Ich empfinde den der SFP9 jetzt nicht als ultimativ besten, fürs sportliche Schiessen ist der Abzug der Walther PPQ wahrscheinlich besser geeignet (weniger Kriechen), aber letzterer ist meines Erachtens auch kein "Dienstpistolenabzug" mehr.

    Es hilft wie so oft nur selbst probieren.

    Die Tuningmassnahmen bei der SFP9, die in obigem Video vorgestellt werden, halte ich für heikel. Eine schwächere Abzugsfeder einzubauen ist kein Risiko, eventuell wird nur das Reset zäh. Die Feder, die das Spannstück hochdrückt, ist aber sicherheitsrelevant: wenn die zu schwach ist, kehrt das Spannstück nicht in Ausgangslage zurück, wenn man Druck auf den Abzug ausübt, ohne auszulösen- es bleibt dann in halb ausgelöster Stellung hängen wie bei einem "echten" SAO- Abzug. Fürs Sportschiessen kein Problem, für eine Dienstpistole m.E. ein no go.

     

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  5. vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

    Die Polizei weiß auch wo es was zu holen gibt.

    Genau. Und wenn für die Statistik Owis oder für die Pressemitteilung Erfolgsmeldungen gebraucht werden, holt man die auf dem Weg des geringsten Widerstandes. Im süddeutschen Raum haben sie anlässlich Fahrzeugkontrollen bei CH- Nummernschildern zeitweise systematisch nach Pfeffersprays gefragt, weil die in der Schweiz nicht als "Tierabwehrspray" beschriftet sind und von den ahnungslosen Insassen bereitwillig vorgezeigt wurden. Der Inhalt ist identisch, das Etikett macht die Sache teuer und lohnend. 

    Ich würde deutschen PVB nicht generell gesunden Menschenverstand absprechen, drauf verlassen würde ich mich aber auch nicht.

     

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  6. vor 9 Stunden schrieb joker_ch:

    Also wenn du in deinem damaligen Kanton einfach ohne Bewilligung einen VA gekauft hast, hast du es illegal getan, ist natürlich heute verjährt.

    Auch wenn die ollen Kamellen heute nicht weiterhelfen, verstehe ich diesen Satz nicht. Laut Art. 12 WaffG ist zum Bestiz einer Waffe berechtigt, wer sie rechtmässig erworben hat. Eine illegal erworbene, nicht nachgemeldete Seriefeuerwaffe wird also nicht durch Verjährung legal. Und Seriefeuerwaffen hätten meines Wissens schon 1999 nachgemeldet werden müssen?

  7. Zeitungsartikel wie die oben verlinkten vom Blick riechen schon sehr streng nach Abstimmungspropaganda. Der Tenor ist immer: "für die meisten ändert sich gar nichts, jetz habt euch mal nicht so". Häufig wird z.B. behauptet, dass Jäger überhaupt nicht betroffen wären, was nicht stimmt: in der WV wird der Art. 10 aufgehoben, d.h. auch für Jagdrepetierer wird die WES- Pflicht eingeführt. Es wäre wichtig, da schon jetzt in den Leserkommentaren sachlich Aufklärungsarbeit zu leisten!

     

    Ich habe versucht, mir anhand der Entwürfe des WaffG und der WV einen Überblick zu verschaffen, was sich tatsächlich praktisch ändern würde, und das ist in manchen Fragen gar nicht so einfach. Vielleicht würde ein Jurist besser durchblicken, ich hoffe, dass Protell da mal mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung kommt.

     

    Der Entwurf zur Änderung des WaffG ist ja recht offen (sprich: schwammig) formuliert, die WV präzisiert das. Die WV kann vom Bundesrat geändert werden, wenn z.B. die EU mit der Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie in CH nicht zufrieden ist, ohne dass es gegen eine solche Änderung ein Referendumsrecht gäbe. Es lohnt sich also auch, die Vorlagen auf diese Gefahr hin zu studieren und auszulegen. Beispiel: im Gesetz Art. 42b ist das Nachmelden von Waffen geregelt, die neu als verboten gelten. Eine audrückliche Formulierung zum Besitzstand fehlt. Die WV schteibt in Art. 71 "Meldung und Bestätigung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen": "Feuerwaffen, die unter die Ausnahme nach Art. 42b Abs. 2 WG fallen, dürfen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität ausgerüstet werden". Das lässt sich klar als Besitzstandsgarantie auslegen, aber eben: es steht nur in der WV, und da könnten schnell mal ein paar Sätze gestrichen werden...

     

    Schwach Positives habe ich sogar auch gefunden: gemäss Art. 13b WV ist neu eine Ausnahmebewilligung für Schlag- und Wurfgeräte möglich, die Kampfsportlern das Training mit gewissen Waffen (Nunchaku z.B.) ermöglichen könnte, ohne dass sie dafür nach Tschechien fahren müssen.

     

    Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich bei einer Umsetzung, wie sie jetzt in der WV geregelt ist, materiell tatsächlich nicht massiv viel ändert, teilweise hängt das aber davon ab, wie Ausnahmebewilligungen z.B. für Waffen nach Art. 5 Abs.1 Buchst. d von den Kantonen gehandhabt werden. Was man aber feststellen muss: es werden an allen Orten umfangreiche neue bürokratische Schikanen und Hürden errichtet, die Verwaltung bläht sich, und wenn ich mein Hobby im jetzigen Stil weiterführen will, werde ich stapelweise neue Formulare brauchen...

  8. Ich habe gerade einen Entwurf zur Verordnung gefunden: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vorentw-d.pdf

    Leider ist der nur in Zusammenhang mit dem bereinigten Entwurf des Gesetzes zu lesen, und dazu finde ich keinen Link.

     

    Auf Seite 6 unter Art. 15 Abs. 1 ist zu lesen: "Wer einen Erwerbsschein für Waffen oder wesentliche Waffenbestandteile erhalten will, muss das dafür vorgesehene Formular ausfüllen. Für jede Waffe oder jeden wesentlichen Waffenbestandteil sind Hersteller, Bezeichnung, Kaliber und Nummer anzugeben."

     

    Ich weiss leider nicht, auf welchen Text im Gesetz sich das bezieht, im aktuell gültigen Gesetz befasst sich Abs. 15 gar nicht mit dem WES. Aber wenn ich das isoliert lese, schliesse ich daraus, das beim WES dieselbe Praxis eingeführt werden soll wie bei Ausnahmebewilligungen, d.h. man muss schon im Antragsformular die Seriennummer der gewünschten Waffe angeben? Wenn das so stimmen würde, können sie die Waffenbörsen zumachen...

  9. vor 12 Stunden schrieb Mitr:

    Ich habe mir angewöhnt, Leuten die in unserem Stand auftauchen und mit einer Waffe in einem im Kaliber ähnlich unserer offiziell zugelassenen Kaliber eine Chance zu geben. Aber vorgängig wird ihnen ein Stgw90 aus dem Jungschützenfundus ausgehändigt und sie sollen erst Mal ihr Können mit offener Visierung zeigen.

    Finde ich einen sehr guten Ansatz, es wäre viel gewonnen, wenn das überall so wäre.

     

    Allerdings ist es nun nicht so, dass mit Ordonnanzwaffen grundsätzlich getroffen würde und mit anderen Waffen nicht. Wenn man sich die letzten Seiten der Resultatelisten von FS oder OP anschaut, muss man konstatieren, dass durchaus auch mit Ordonnanzwaffen danebengeschossen wird. Breitensport halt, darauf ist man ja stolz- die Teilnahme kommt vor dem Rang!

    Ich sehe die Aufgabe eines SM weniger darin, sich über Können, Ausrüstung oder Outfit eines Teilnehmers lustig zu machen, sondern eher darin, ihm dabei zu helfen, besser zu treffen- völlig unabhängig davon, ober er mit einem Tacticool- AR oder Grossvaters K31 aufkreuzt. Und wenn man ihm dann sogar ein Erfolgserlebnis bescheren kann, kommte er vielleicht gern mal wieder.

     

    Es ist dabei sicher hilfreich, eine wichtige Grundfertigkeit eines Ausbilders zu beherrschen: When teaching a class, leave your ego at the door!

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  10. Das betrifft nicht die Kranken- sondern die Unfallversicherung, ist in der Schweiz nicht dasselbe, auch wenn Krankenversicherungen ebenfalls Unfalldeckung anbieten (je nach Beschäftigungsgrad ist man über den Arbeitgeber unfallversichert). Es gibt eine Liste absoluter und relativer Wagnisse, die Minderung oder Ausschluss von Leistungen im Schadensfall nach sich ziehen, Sportschiessen gehört nicht dazu.

    Die USS ist die Schützenversicherung, was die decken, kannst du hier nachschauen: https://www.uss-versicherungen.ch/

  11. Vielleicht sollten sich nicht- Schweizer mal 300m- Stände in CH anschauen, die wären nach D- Recht meist kaum zulassungsfähig. Manchmal führen Kantonsstrassen unter der Geschossflugbahn oder über dem Kugelfang durch, und die werden durch Hoch- oder Tiefblenden geschützt, die für die Ordonnanzkaliber berechnet sind, aber nicht für eine .300- Subsonic- Schlappladung funktionieren müssen. U.A. deshalb ist auch wiedergeladene Muni verboten. Und da die meisten Schützenmeister nichts anderes kennen als CH- Ordonnanzwaffen, kann man ihnen nicht verübeln, wenn sie auf Nummer sicher gehen und verbieten, was sie nicht einschätzen können. Das ist jedenfalls die Begründung, die mir an einem SM- Kurs gegeben wurde, verbunden mit der Bitte an alle, wenn Möglich Kulanz walten zu lassen (zumindest bei kalibergleichen "Fremdwaffen"), um nicht unnötig potentielle Neumitglieder zu vergraulen, die ja dann vielleicht auch mal das Stgw.90 für sich entdecken...

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  12. Noch ein paar Ergänzungen, wenn auch nicht zum ursprünglichen Thema, sondern zu B&T:

     

    Der klappbare Ladehebel fürs APC ist inzwischen erhältlich (die erste Version musste nachgebessert werden), für die GHM ist einer in Vorbereitung.

    Die alternative Klappschulterstütze fürs GHM ist ebenfalls fertig. Ist 3 cm kürzer als die TP9- Stütze und rastet wie befürchtet eingeklappt an einer anderen Stelle des Lowers ein. Wer eine vorhandene GHM auf diese Stütze umrüsten möchte, muss also auch den Lower nacharbeiten lassen. In Zukunft dürften die GHM wahrscheinlich ab Werk mit dieser Stütze ausgerüstet werden.

    Das APC wartet mit einem besseren Abzug auf als das GHM: ca. 2300 Gramm vs. 3500 Gramm. Welche Teile genau den Unterschied ausmachen, wollte man mir auch auf mehrfache Nachfrage nicht sagen können. Um Längen besser als das, was SIG bei der MPX abliefert, sind aber alle beide.

     

    Und noch ein paar halboffizielle Gerüchte:

    Die GHM- Linie soll offenbar stark ausgebaut werden. Der Glock- Lower war ja schon angekündigt. Der Upper soll modular werden und den Wechsel von Lauf und Handschutz durch den Nutzer erlauben. Geplant ist (wer hätte das gedacht) eine Version mit integriertem SD sowie eine mit 16 Zoll Lauflänge und langem Handschutz. Auch von weiteren Kalibern wurde gemunkelt, vom Zeithorizont allerdings kein Wort.

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  13. vor 17 Stunden schrieb German:

    Mit dem Ergebnis übrigens, dass ich von diesen ganzen Mittelchen zum Zwecke der Selbstverteidigung ziemlich genau nichts halte, mit Ausnahme des JPX als (schon mehrfach bewährte, aber nicht optimale) Alternative zum nackt Herumlaufen.

    Um Leute zu ärgern/abzulenken oder weniger aggressive Personen von unerwünschtem Handeln abzuhalten oder sie zur Beachtung von Maßnahmen zu "zwingen", kann man sowas durchaus einsetzen. Aber das ist IMHO weder Aufgabe von Privatpersonen noch hilfreich bei der tatsächlichen Selbstverteidigung.

    Kann es sein, dass deine Erfahrungen nur von behördlichen Geräten stammen? Das RSG-6 von Hoernecke hat nach meiner Erinnerung gerade 0.6% PAVA, da gibt es auf dem freien Markt weit stärkeren Tobak. Meine Erfahrungen damit sind eher gut, aber natürlich gehört immer ein Plan B zum Konzept, das ist klar.

  14. vor 16 Stunden schrieb Mitr:

    Die P210-6 in mm Para meines Kumpels D. hält mit der aktuellen thuner Munition aus der RR auf 50 Meter die 10, meine P210-1 in 7,65 Para, auch mit dem thuner Futter, begnügt sich mit der Innenzehn.

    Das heisst wir sprechen über Streukreise von 50mm vs. 25mm auf 50m (PP10). Wenn das für dich matchentscheidende Unterschiede sind, spielst du in einer anderen Liga, da kann ich nicht mithalten.

     

  15. vor 2 Stunden schrieb Mitr:

    Wenn Du mir eine 9Para Laborierung bringst, die aus der RR kleinerer Streukreise als die 7,65 Pèara hinzaubert, dann schlage ich Dich für den Nobelpreis vor.

    Wie gross ist denn der Unterschied aus der RR mit Ordonnanzmunition tatsächlich in konkreten Zahlen?

  16. Es gibt auch in der Schweiz immer wieder Angebote, das Problem ist mehr, dass Sammlerpreise verlangt werden. Lagardere hat neue oder neuwertige 210-6 (allerdings in 9Para) im Katalog, für 3-4tausend Franken. Man muss sich also fragen, ob das als Sportpistole für einen Anfänger nötig ist oder ob es auch eine gebrauchte P49 tut, die meist so ab 1000 kosten.

    Dass die 210 in 7.65 als präziser gelten sollen, könnte daran liegen, dass manche Schützen wegen des geringeren Rückstosses weniger zum Flinchen neigen, mit dem Präzisionspotential der Waffe an sich hat das m.E. nichts zu tun.

    Auch hier gilt: möglichst ausprobieren, in praktisch allen Vereinen sind 210 vorhanden, meist auch in 7.65. Mir liegt die P210 nicht besonders, ich habe mich für die X5 entschieden und damit kürzlich im OP 197 geschossen. Geht also auch mit anderen Waffen, mein Rekord mit Glock 17 liegt bei 195.

  17. Welche Visiere erlaubt sind, steht im Waffen- und Hilfsmittelverzeichnis: http://www.swissshooting.ch/Portaldata/1/Resources/dokumente/reglemente/sat/27_132_dfi_Hilfsmittelverzeichnis__2017.pdf

    Es gibt ein neues von 2018, konnte ich online nicht finden, bei den Visieren hat sich aber nichts geändert, nur ein paar Griffschalen sind neu drin.

    Dass 7,65 Para präziser sein soll als 9 Para habe ich noch nie gehört, die werden vor allem wegen des geringeren Rückstosses geschätzt. Die Munition ist aber zum Ausserdienstlichen nicht mehr subventioniert, d.h. auch fürs OP musst du die Muni selbst zahlen. Ansonsten sollte die Präzision bei allen 210 ausreichen (für Anfänger in jedem Fall), bei Abnahme mussten die nach meiner Erinnerung 4cm- Streukreise liefern, und die 10 auf der Ordonnanzscheibe misst 10x15 cm.

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  18. Das ist so, genau. Rationale Argumente werden aber kaum noch gehört, und differenzierte Berichterstattung darf man ohnehin nicht erwarten. Ich hoffe, die sind bei ProTell und "Finger weg..." so professionell, die Wirkung ihrer Aktionen und Provokationen genau abzuwägen. Der Jauch ist ja offenbar Werbeprofi...

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