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Smarthome

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  1. Das größere Problem, das ich sehe, ist eher, dass es kaum noch echte Postfilialen gibt. Und an so einen Lotto Toto Laden würde ich eine Waffe auch eher ungern liefern lassen...
  2. es gibt ja z.B. den Service Altersichtprüfung auch für Privatkunden, da macht man sich auch den Aufwand den Ausweis zu prüfen im Zweifel. Daher ergibt diese Argumentation nicht soviel Sinn. Ich denke eher, es liegt daran, dass DHL diese Nische noch nicht auf dem Schirm hat, oder es aus Imagegründen nicht will, weil dann wieder ein paar Grüne medienwirksam aufschreien ("DHL fördert Waffen in privaten Händen"). Es wäre ein leichtes für DHL einen Service anzubieten, bei dem man die Lieferung nicht per Vollmacht abholen kann, sondern nur der originale Empfänger. Aber auch mit Vollmachtmöglichkeit ist es ggf. eine Lösung, siehe meinen anderen Post.
  3. Das geht ja nur, wenn der echte Empfänger diese Vollmacht rechtswidrig ausstellt. Genauso gut könnte er eine schon in seinem Besitz befindliche Waffe einem Nichtberechtigten aushändigen. Dafür kann der, der ihm diese Waffe irgendwann mal verkauft hat auch nichts.
  4. Wie ist denn hier der aktuelle Stand? Was ist die günstigste rechtssichere Möglichkeit eine Langwaffe von privat an privat zu versenden? Könnte man zB an eine DHL-Filiale liefern? Da kann es dann der Empfänger mit Vorlage seines Ausweises abholen.
  5. Mal eine Frage, was ist denn derzeit die günstigste Option für Händler, an privat zu versenden? Ist das immer noch DHL mit Option "eigenhändig"?
  6. Super Informationen hier! Vielen Dank!! Ich gehe all dem mal nach.
  7. Warum sollte es denn funktionieren? Wenn man nicht mehr in D ansässig ist, kann man wohl schwerlich dort weiterhin Waffen lagern, vor allem dann nicht, wenn man nicht mehr in D regelmäßig trainiert.
  8. Danke für die vielen guten Hinweise. Werde ich jetzt mal alles nachverfolgen. Problem ist bei mir, dass aus anderen Gründen nur ein Wohnsitz in Österreich angestrebt wird. Ggf. für eine Übergangszeit könnte ich das mit den zwei Wohnsitzen ausprobieren (bis der Behördenkram in Ö erledigt ist).
  9. Dh die Lösung mit Verwahrung eines ebenfalls berechtigten würde nur gehen, wenn ich weiterhin Wohnsitz in D habe, was nicht der Fall sein wird. Ich könnte also nur den Weg gehen, für einen symbolischen Preis zB an den Jäger verkaufen oder schenken und dann, wenn ich die österreichische Erlaubnis habe, die Waffen zu mir holen.
  10. Danke für die Antworten. Es ist so, dass wenn ich dorthin gehe ich auch meinen Wohnsitz dort anmelden werde. Ich kann die Waffen also nicht im Tresor bei den Eltern lassen oder so etwas. Also ich müsste die Waffen irgendwo verwahren bis die Zeit von Anmeldung in Ö, Beantragung der Erlaubnis, Erteilung der Erlaubnis etc. vorbei ist, dann kann ich sie von D nach Ö bringen (mit allem Importkram, der evtl. noch dazu kommt).
  11. Könnte ein Jäger auch 3 Halbautomaten übernehmen wenn er noch keine hat? Er hat auch schon 1 Kurzwaffe, er könnte dann noch eine weitere übernehmen, richtig?
  12. Danke das hatte ich auch schon überlegt. Ich habe eine Freund der ist Jäger. Gibt es bei Jägern auch das Erwerbsstreckungsgebot? Ansonsten könnte ich dem einfach alle Waffen erst mal überlassen und dann sehen ob ich sie nach Österreich bekomme (dann muss das wahrscheinlich als Import abgewickelt werden oder?).
  13. Hallo, ich lebe derzeit noch in Deutschland und bin Sportschütze mit grüner und gelber WBK. Nun kann es sein, dass ich ein Jobangebot aus Österreich annehme und dann dorthin ziehe. Ich bin erst davon ausgegangen, dass ich mich dann wohl oder übel von meinem Hobby trennen muss, die WBKs zurückgeben und die Waffen verkaufen muss. Dann habe ich mich aber mal in das österreichische Waffenrecht eingelesen und gesehen, dass ich als dort ansässiger EU-Bürger Repetiergewehre recht unkompliziert erwerben darf. Nun frage ich mich, ob es eine legale Möglichkeit gibt, meine Repetierer zu behalten und dann in Österreich anzumelden. Selbstlader und Vorderschaftsrepetierer müsste ich dann abgeben, aber die meisten Waffen, die ich habe sind Repetierbüchsen. Daher wäre das schon super, wenn es irgendwie ginge. Ich habe auch noch 2 Kurzwaffen, die man in Österreich ja auch recht unkompliziert beantragen kann, aber schon aufwändiger als die Repetierlangwaffen. Aber auch hier wäre es natürlich super, wenn es man es hinbekäme die nach Österreich mitzunehmen. Das Hauptproblem ist wohl der Zeitraum zwischen Wegzug, Anmeldung dort, Beantragung der Besitzerlaubnis und Erhalt der Erlaubnis. Vielleicht kann man die Waffen irgendwo zwischenlagern? Würde mich freuen, wenn jemand hier konkrete Erfahrungen in der Richtung gemacht hat und davon berichten kann.
  14. Genau so einen Bohrer hatte ich (von Bosch) und genau so hab ich es versucht (aber ohne Hammerfunktion). Aber hat nicht wirklich funktioniert. Vielleicht hätte ich es aber einfach noch länger versuchen sollen. Aber hatte wie gesagt Bedenken wegen der Hitze
  15. Du hast es doch schon geschafft, die entsprechende Passage zu kopieren. Jetzt musst du sie nur noch lesen und verstehen.
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