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rockwilder

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Alle Inhalte von rockwilder

  1. Solche Holster habe ich an den Schaufensterpuppen meiner Uniformsammlung. Sind sehr schick aus...
  2. Ich fragte, ob es neue Produkte zu dem Thema gibt. Alle anderen Aspekte sind besprochen und müssen nicht weiter aufgearbeitet werden.
  3. Gibt es zu dem Thema neue Produkte?
  4. Hey, er hat aber Recht!
  5. "Man muss nicht alles glauben, was eine Polizeibehörde verzapft." Ich glaube nicht alles und unsere Behörde ist sehr gut aufgestellt und hat dies auch nicht gesagt. Diese Aussage kam von Gregor6712 hier im Forum in einem alten Beitrag. Mir geht es auch nicht um die Beantwortung von Fragen die ich nicht gestellt habe. Ich würde mich sehr freuen, wenn auf meinen Beitrag eingegangen wird und Tipps von Leuten kommen, die das Thema schon umgesetzt haben, also ERSTE HAND.
  6. Liebe Gruppe, für die Plaung des Waffenraums benötige ich noch einige Tipps. Geplant habe ich: Grad I Schutz, daher auch kein Tageslicht und max. 10cm Öffnungen. Wandstärke ca. 45cm Stahlbeton. Die Türschwelle soll min. 7cm hoch sein, der Boden soll im Raum ebenerdig mit der Türschwelle sein. Heizing ausschließlich elektrisch, die Luft soll im Winter von draußen gefördert werden. Im Sommer soll die Luft nur nachts von draußen gefördert werden, steigt die rel. Luftfeutigkeit an, wird die Belüftung abgestellt und auf Luftumwälzung und Luftentfeutung umgestellt. Es laufen keine Wasserleitungen in / durch den Raum gehen. Habe ich etwas vergessen um die Betriebssicherheit weiter zu steigern? Ich möchte natürlich keinen Wasserschaden etc erleiden. Hier im Forum laß ich von einem Grad III Schutz ab 20KW, dies sehe ich weder im WaffG noch in der WaffVwV. Grad III ist bei den Gesamtkosten nicht viel mehr, doch die 700KG schrecken mich ab. LG und Dank, Rock
  7. Danke für die Erklärungen. Ich stelle fest, daß hier genau unterschieden werden muß. Das ich meine selbst geladene Munition nur sehr begrenzt teilen darf, wußte ich.
  8. Hi Leute, der "normale" Verleih einer Waffe ist mir klar. Darf ich jedoch eine Waffe mit Munition verleihen? Z.B. Schütze hat nur grüne WBK, ich gebe Ihm meinen K98 und 100 Schuss mit. Alles natürlich schriftlich festgehalten. Nur für die Muni hat er keine Erwerbsberechtigung. Ist das Ausleihen Erwerbsberechtigung genug? Leider sind ja nicht immer beide Wiederlader :-D VG Rock
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