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rockwilder

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Alle Inhalte von rockwilder

  1. Danke für die Erklärungen. Ich stelle fest, daß hier genau unterschieden werden muß. Das ich meine selbst geladene Munition nur sehr begrenzt teilen darf, wußte ich.
  2. Hi Leute, der "normale" Verleih einer Waffe ist mir klar. Darf ich jedoch eine Waffe mit Munition verleihen? Z.B. Schütze hat nur grüne WBK, ich gebe Ihm meinen K98 und 100 Schuss mit. Alles natürlich schriftlich festgehalten. Nur für die Muni hat er keine Erwerbsberechtigung. Ist das Ausleihen Erwerbsberechtigung genug? Leider sind ja nicht immer beide Wiederlader :-D VG Rock
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