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Andio

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  1. Es gilt hier die Garagenverordnung eines jeden Landes. Baurecht ist Ländersache. In Brandenburg z.B. Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung - BbgGStV. Gemäß §18 Abs. 3 dürfen in Kleingaragen 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin gelagert werden.
  2. Meine Notstromversorgung sieht wie folgt aus Dieser Trenner nach dem Zähler verbaut: http://www.elektro-wandelt.de/Hager-HIM404-Lastumschalter-4polig-40A.html?adword=pla/Hager/04.HIM404&gclid=CIS-sP-14c4CFYQy0wodQ-AHlQ Hier kann ich umschalten zwischen Normalnetz und Notstrom. Ist zwar nicht automatisch aber es reicht. Zum Thema Kraftsoff diese Studie: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Sicherheitsberatung/Lagerfaehigkeit_Brennstoff_NEA/Lagerfaehigkeit_Brennstoff_NEA.pdf?__blob=publicationFile Wir mussten schon mal ein Notstromaggregat, inkl. Tank, reinigen und den Diesel entsorgen lassen. Schlappe 5 T€. Bitte auch noch daran denken, im tiefsten Winter wird es eventuell für ein Dieselaggregat zu kalt sein. Also vorwärmen oder Diesel und Aggregat müssen warm stehen. In Russland sind im Winter nur unsere Benzinaggegate angesprungen. Alles was mit Diesel betrieben wurde, musste eingehaust und ca. 1-3 Stunden vorgewärmt werden. Andio
  3. Vielleicht wird das Projekt mal fertig: www.mek-schuetzen.de Gruß Andreas
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