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Shelby

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Beiträge von Shelby

  1. vor 6 Minuten schrieb AWO425:

    ...die alten Bananenmags mit den Rippen für die PPSh41 kann man ganz einfach auf 10 Schuß kürzen. Leider geht das mit den schön stabilen Chinamags nicht und auch nicht mit den Trommeln.

    Niedermeier / München bietet an, die Trommlemags auf 10 Schuß zu begrenzen .........

  2. vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

     

    ich kann dies nicht. Bestimmungsgemäß sind es alles standardisierte 223. Magazine. Die sind auch anders nutzbar.

    Wer weiss wie genau das bestimmt werden soll?

    Es sind doch nunmal ganz normale 223er Magazine.
    Bleibt auch wieder das Magazingehäuse. Zerlegst du ein 10 Schuss 450 BM Magazin, hast du ein verbotenes Gehäuse. Das soll auch noch ein bestimmendes Teil sein?

    ...und was wäre die schmalste Zentralfeuerpatrone fürs AR15 im Standardmagazin? Ich weiss es garnicht bei den vielen Varianten.
     

    Bestimmungsgemäß ist wichtig: Auf meinem MR308 Mag steht daruf: Cal. 7,62x51, 10 Rounds.

    Analog zu AR15 Mags bedeutet das, wenn mehr rein gehen iin einem anderen Kaliber, ist das eine Eigenentscheidung mit allen Konsequenzen, denn ich befürchte, dass wir um die 10 Schuß Begrenzung nicht mehr drum herum kommen ...........

  3. vor 1 Stunde schrieb Joe07:

     

    Die Schweizer halten die in der Richtlinie für illegal, weil Art. 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lediglich zur Beseitigung von Handelshemmnissen vorgesehen ist. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage für die Richtlinie.

     

    https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-750-DE-F1-1.PDF

     

    https://dejure.org/gesetze/AEUV/114.html

     

    https://www.finger-weg-vom-schweizer-waffenrecht.ch/2017/02/jetzt-droht-echte-gefahr-von-fremden-voegten-die-eu-will-unser-schweizer-waffenrecht/

     

     

    GUT.

    Und nun? Sind wir schon am Ende und müssen uns damit abfinden?

  4. vor 4 Stunden schrieb speedjunky:

    Mach mal eine Vorschlag, wie würdest Du es angehen? Mails, Briefe und Onlineanfragen gab es in der Vergangenheit von vielen Mitgliedern hier und dies hat sicherlich den katastrophalen ersten Vorschlag verhindert. Wir wären wahrscheinlich schon alle unsere HA's los.

    Wir müssen aber jetzt weiter um unser Recht kämpfen! Dies ist aber ohne professionelle Hilfe nicht mehr möglich. Bekanntlich gibt es professionelle Hilfe nicht für umsonst.

    Bitte, Dein Vorschlag wie es weiter gehen soll?

     

    Das bringt jetzt absolut nichts mehr. Warum Energie vergeuden? Ich quittiere ihr Voting mit meinem Kreuz im September.

     

    Gut, das ist ein Wort. 

     

    Wir haben hier mehrere Juristen im Forum. Wer kann folgende Fragen beantworten:

    Wer kann vor dem EuGH klagen?

    Wie ist der Verfahrensweg solch einer Klage?

    Wer ist prädestiniert solch eine Klage aufzusetzen?

    Wie hoch sind die vorerst geschätzten Kosten?

     

    Gruß

    SJ

    P.S. Bis hierher könnte man die Antworten sicherlich pro bono bekommen.

     

    Genau,

    hatte nicht FU vor der Abstimmung gemeldet, dass sie zur Not auch beim EuGh klagen werden? Warum hört man da nix mehr? Auch die GRA meinte kürzlich sinngemäß, dass wir jetzt damit leben müssen.......

  5. vor 10 Minuten schrieb low-ready:

    @ShelbyWovon träumst du Nachts? Nichts kriegst du wieder. Haste bei den Butterflys, PSMs, kurz Pumpen etc etc was wiedergekriegt?

    Hats wen gejuckt das du die Kontrolleure jederzeit in deine Wohnung lassen musst, weil bei wiederholtem Male die Erlaubnis futsch ist?

    Ist doch genau das gleiche. Die machen was sie wollen mit uns. Für die sind wir nur Untertanen die man herumkommandieren kann. Entweder du spurst oder WBK ist futsch. Wenn du aufmuckst kommen die Endgegner die dir treudoof die Tür eintreten, Hund erschießen und Kabelbinder anlegen.

     

    Wenn man von der EU Feuerwaffenrichtlinie betroffen ist, entweder ziviler Ungehorsam und mal fett drauf scheißen

    oder eben verkaufen oder abgeben und mit Wertverlust leben.

     

    Natürlich hast Du Recht....deshalb schrieb ich " eigentlich ". Und was, wenn die bösen Mags wirklich an dubiose Leute verkauft werden? Oder garnicht abgegeben und versteckt werden? Was dann?

    Dieser Passus ist soooo willkürlich sinnlos, dass...........aber das weißt Du selbst.

    Halbwegs sinnvoll, aber immer noch sinnlos, wäre eine analoge Regelung zu den Jägern: " geladen mit max. 10 Schuß..." usw.....

  6. vor 3 Stunden schrieb Bounty:

     

    Ein berechtigter Punkt,

    ein Waffenbesitzer (sofern er nicht unter die Ausnahme Auslandssport faellt) muss sich nun von seinem bisher voellig legal und ohne Erlaubnis zu erwerbenden Eigentum (Magazine groesser 10/20) trennen um nicht die Besitzerlaubnis fuer sein anderes Eigentum, die Schusswaffe die diese Magazine aufnehmen koennte, zu verlieren. 

    Enteignung durch die kalte Kuechen...

     

    Da müsste man eigentlich eine Entschädigung einfordern.............oder wahlweise an Leute mit schwarzer WBK verkaufen....oder an Ali und Freunde........schließlich will man ja sein Geld wieder haben, oder?

  7. Antwort auf meine Mail vom Samstag:

     

    "

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zu den Verhandlungen über die EU-Waffenrichtlinie. Ich kann Ihre Sorgen sehr gut verstehen.

    Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, auf den Sie Bezug nehmen, sieht vor, halbautomatische Waffen generell zu verbieten. Allerdings gilt natürlich auch hier, keine Regel ohne Ausnahme. Die Kommission hat das folgendermaßen formuliert: Halbautomaten, die wie Vollautomaten aussehen — also die sogenannten Anscheinwaffen — sollen als Kategorie A eingestuft werden. Damit würden sie verboten werden.

    Hier gilt es allerdings festzuhalten, dass die Kommission ihren Initiativvorschlag bereits letztes Jahr vorgelegt hat. Nun ist es am Europäischen Parlament und am Rat, diese Initiative zu evaluieren, zu verhandeln und darüber abzustimmen. Die Kommission hat dahingehend keine Einflussnahme auf die Beratungen der Mitgesetzgeber.

    In ihrer allgemeinen Mitteilung vom 18. November 2016 über die Sicherheitsunion äußert sich die Kommission missmutig, dass die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zu langsam voranschreiten und verweist auf ein Dokument, das mittlerweile ein Jahr alt ist. Dies ist allerdings nicht die Position, die das Parlament und der Rat vertreten. Das Dokument der Kommission hat keinen Einfluss auf die zurzeit laufenden Verhandlungen.

    Die Formulierungen des Europäischen Parlaments würden den Wünschen der Jäger und Sportschützen sehr entsprechen. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments versichere ich Ihnen, dass ich die weiteren Verhandlungen mit größter Aufmerksamkeit verfolgen werde und mich dafür einsetzen werde, dass Ihre Interessen weiter gewahrt werden.

    In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen,

    Ihr

    Markus Ferber, MdEP

     

    "

  8. vor 16 Stunden schrieb Shelby:

    Habe denen heute wieder geschrieben..unqualifizierte Kommission usw. usw. Ob`s hilft ??

     

    Und schon eine Antwort bekommen, hier.

     

    "

    Dear Mr. XXXXXX,

     

    The FDP is not in agreement with the new package of measures on firearms adopted by the European Commission in its current form. For us weapons should not be associated singularly with terrorism. It is a myth that the proper and legal use of holding weapons presents a security risk in itself. Law-abiding weapon owners should not be limited in their legal right to partake in particular hobbies that involve gun use.

     

    For the FDP it is clear, the legal use of weapons does not pose a security problem for our society, it is the unlawful use of weapons. What needs to be combatted are the real causes of these issues, we must not just take action for the sake of taking action. Therefore, we welcome all measures that combat the unlawful trade of weapons. You can be assured that we will make sure that this point is heard in European Parliament negotiations and that we will work to alter the current proposal put forward by the Commission.

     

    If you have any further inquiries do not hesitate to reply,

     

    Best Regards

     

    Michael Theurer

     

     

  9. Am 19.11.2016 um 11:07 schrieb Empty8sh:

    The Commission's position is clear that semi-automatic assault weapons derived from the "AK 47 Kalashnikov family" and the "AR 15 family" should be banned for civilian use given that they were designed for military use

     

    Als letztes ist dann der K98 dran, denn der war auch " designed for military use ". Gefolgt vom Garand M1, Carbine usw...usw....:spiteful:

  10. vor 13 Stunden schrieb shooter2015:

    Sportschützen sollen die Magazine  ja weiter besitzen und verwenden dürfen, aber Jäger und Sammler müssten die dann alle abgeben um sich nicht strafbar zu machen.

     

    Das macht natürlich genauso wenig Sinn. Es wird hier nur noch versucht ein vollkommen absurd-hinterhältiges    Ansinnen der Komission zu retten und dabei kommt nur noch Murks herraus.   Die Sache mit den Magazinbegrenzungen kommt ja auch gar nicht von der Kommission, sondern wurde im Rat erstmals auf den Tisch gebracht. Vicky Ford hat es dann einfach  übernommen noch  bevor es zu Trialogverhandlungen kam.  

     

     

    Ehmm, jagdlich ne M4, sportlich ne M5. Was gebe ich jetzt ab? Nix, oder? Ich sach ja, bekloppt !!!!!!!!!

    Und glauben DIE ernsthaft, dass irgendwas abgegeben wird.......ist ja vorher verloren gegangen.  Echt Schade............

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