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Iggy

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Beiträge von Iggy

  1. Der BLDS ist gemeint, da gibts auch IPSC.

    IPSC gibt es da NICHT - aber fast. ;-)))

    Wenn man "Das Leben des Brian" kennt, isses so ähnlich wie mit "Volksfront von Judäa" vs. "judäische Volksfront"

    Ja dann ist jedenfalls alles klar.

    BDS erkennt BLDS-SuRTs nicht an.

    BLDS hingegen erkennt BDS-SuRTs an.

    Grüße

    Iggy

  2. ...

    Der SuRT, den wir früher mal für "Dynamische Flinte" (ähnlich IPSC Shotgun, aber eben nur ähnlich) abgelegt hatten, wurde "damals" auch nicht anerkannt und wir mußten alle nochmal den aktuellen SuRT ablegen.

    NOCH viel früher wurde der BLSD-Langwaffen-SuRT eine Übergangszeit lang anerkannt, schließlich gab es mal eine Zeit, wo man beim BLDS schon langelange in D mit Flinte und Büchse dynamisch geschossen hat, als es beim BDS noch ausschließlich Kurzwaffen-IPSC gab.

    Grüße

    Iggy

  3. öhhh....

    für welche Disziplinen außer IPSC und CAS braucht man den noch einen SuRT?

    Da sowohl IPSC als auch CAS vom BDS ausgerichtet werden verwirrt mich die Frage...

    Gibt es Disziplinen im Programm anderer Verbände die so dynamisch sind das sie einen SuRT benötigen? Wenn ja, welche?

    Dynamic Flinte, Büchse, Kurzwaffe beim BLDS fällt mir da als erstes ein, wo es auch einen SuRT braucht.

    Es war weit vor meiner Zeit, aber es gab tatsächlich mal eine Zeit, da wurde IPSC bei einem anderen Verband als dem BDS betrieben (nämlich beim VPS = Verband für Praktisches Schießen).

    Damals war Jeff Cooper himself wohl öfters mit dabei.

    Vielleicht meint der Threadstarter ja einen SuRT aus dieser grauen Vorzeit oder tats. den eines anderen Verbandes.

    Grüße

    Iggy

  4. Hallo Leute, mal ne Frage, die CZ 75 Jägermodell das es vor Jahren von Frankonia gab ist die für die Production zulässig?

    Denke da an das Hartvernickelte Griffstück und die verstellbar Visierung.

    Habe in der Liste nichts gefunden darüber.

    Möglicherweise, wenn Du dazu grüne Unterhosen trägst ...

    ;-)))

    Grundsätzlich: Wenn nicht auf der Liste, dann nicht!

    Außer sie unterscheidet sich nicht von einem auf der Liste stehenden Modell ("Jägermodell" wird wohl nicht auf die Waffe graviert sein).

    Grüße

    Iggy

  5. Sind da wirklich 3 Treffer auf dem Popper angekommen? Ich hab ähnliches (auf Pappe/25m) mit Famas probiert, da war der zweite schon etwas "ziemlich" weg vom ersten und der dritte nie drauf, obwohl die Pappgegner recht wohlgenährt waren... Die Erfahrungen mit der Uzi und der VP70 waren ähnlich.

    Erstes Mal im Leben mehr als "Halbauto".

    Da war ich natürlich langsam und hab das umgesetzt, was ich aus der Theorie wußte:

    Tiefer anhalten und steigen werden die Treffer dann schon von alleine. ;-)))

    Nein, ernsthaft, es ging gut. Das eigentl. Match war um und man hat auf den recht frisch lackierten Poppern schon die einzelnen Einschläge im Lack

    gesehen.

    Und auf kürzere Distanzen sieht man eh jeden Einschlag "live", auf Pappe dann noch besser ...

    Schließlich war es ja auch "nur" 9 Para, rückstoßmäßig.

    Zuvor hatte mir Adam Tyc (damals noch IPSC-Neuling) für eine Stage sein VZ 58 im Tausch gg. mein OA 5 geliehen - da war latürnich mehr Dampf 'hinter, als bei der MP5 danach.

    Grüße

    Iggy

    p.s. DIE SHOW abgezogen hat allerdings damals ein guter Freund - der war nach'm Match mit .50AE auf der Stage unterwegs. ;-)))

  6. weissblau schrieb am 07 Juli 2014 - 11:01:snapback.png

    Der Hebel wäre ja noch realisierbar, nur eben leider leider nicht legalisierbar.

    Vielleicht Auslandsurlaub und dort mieten??

    Aus Spaß halt mal.

    Aber tats. isses schießtechnisch Unsinn.

    In CZ waren früher auf schießsportlichen Veranstaltungen öfters Leut' mit Vollautomaten (u.a. G36), wo man ein oder mehrere Magazine, abhängig davon, was man an Kohle locker machen wollte, durchlassen konnte. CZ ist ein freies Land, da bekommt man auch als Privatmann sowas LEGAL.

    Sowas kann mal Spaß machen, nur ernsthaft treffen ... sicher nicht alle 30 Schuß ...

    Habe auch mal eine Kurzwaffen-IPSC-Stage mit der MP5 von einem aus der Leibwächtertruppe von Vaclav Havel geschossen - mit 3-Schuß-Automatik. Sagen wir's mal so: Die Popper wären auch mit einem, anstatt 3 Treffern, gefallen. Vollauto wär' noch unsinniger gewesen.

    Grüße

    Iggy

  7. Ähm, es ist doch gesetzlich festgelegt, dass man dort seinen Hauptwohnsitz melden muss, wo man die Hauptzeit des Jahres verbringt. Also gerade auch Studenten, die nicht dauernd nach Hause fahren...

    ...

    Wissen wir ja alles!

    Nur wollten mich die Fast-Betrüger dazu bringen, mich am Studienort mit Haupt- anstatt nur mit Zweitwohnsitz zu melden.

    Genauer: Sie haben sich geweigert, meine Meldung "nur" zum Zweitwohnsitz zu akzeptieren und ICH mußte diese Beinahe-Betrüger mit Hilfe des Meldegesetzes erstmal auf den Boden des Rechts zurückholen.

    Grüße

    Iggy

    p.s. Diese o.g. miese Masche haben diese Drecksäcke mit jedem anderen meiner Kommilitonen erfolgreich durchgezogen - außer eben mit mir. (Ich konnte, durfte und wollte meinen Lebensmittelpunkt damals gar nicht am Studienort haben, u.a. da ich "zuhause" für den Stadtrat kandidiert habe.)

  8. ...

    Ich bin gesetzlich verpflichtet mich an meinen neuen Arbeitsplatz (Thüringen) als Erstwohnsitz anzumelden.

    ...

    Unabhängig von allem bisher Geschrienenem:

    Das sagen auch die "neuen" Einwohnermeldeämter gerne, erhalten sie doch für jeden Gemeldeten mehr auch mehr Schlüsselzuweisungen.

    (Wollten sie mit mir während des Studiums auch spielen und mich mit schon fast betrügerischen Methoden zur Meldung des Erstwohnsitzes am Studienort bewegen. Is' aber mittlerweile schon etwas her.)

    Grüße

    Iggy

  9. Leider sind die einzelnen Unzuverlässigkeitsgrüne bewusst schammig formuliert. Richter sind da anscheinend zu einem rechtsschöpferischen Wettbewerb übergegangen, wer die Unzuverlässigkeitsgründe am weitesten auslegt.

    Unzuverlässig ist nach dem Gesetz eine Person, bei der Tatsachen die Annahme rechtfertigen, ...

    Heute Artikel in den Nürnberger Nachrichten, daß einem Hobbypiloten wg. Unzuverlässigkeit die Verlängerung des Flugscheines zu recht verweigert wurde (Urteil in 2. Instanz).

    Der Mann war im Besitz von KiPo gewesen ...

    Man kann zu KiPo nun stehen, wie man will, aber krass isses schon.

    Trifft also auch nicht nur Legalwaffenbesitzer.

    Grüße

    Iggy

  10. So ist es im BDS wenn die Waffe lediglich unterladen ist (gefülltes Magazin in der Waffe) gilt sie als nicht geladen.

    Befindet sich eine Patrone im Patronenlager ist die Waffe geladen.

    Aber wie das der Richter sieht bleibt wohl offen.

    IS' JA INTERESSANT!

    Also beim IPSC (auch BDS!) gilt die Waffe als geladen, wenn lediglich eine volles Magazin eingesetzt ist, das Patronenlager jedoch leer ...

    ... also alles Definitionssache ...

  11. Wofür soll das gut sein? Wenn ich in den drei genannten Verbänden bin, gibts kaum eine Waffe, die man nicht erwerben kann.

    Also zumindest, wenn man bezüglich des DSB in einem vernünftigen Bundesland wohnt.

    Schon wieder diese Fragerei. "Wozu soll das gut sein?"

    Es gibt genug Leute, für die isses gut.

    Jetzt könnt' ich genausogut fragen: "Wozu soll das gut sein, mit mehr als KK zu schießen?" Leute, manchmal frag' ich mich echt ...

    Grüße

    Iggy

  12. Und ich schrieb aus eigener Erfahrung, daß es in BY nicht funktioniert.

    Fassen wir es so zusammen:

    Bei Dir und einigen anderen funktioniert es LEIDER nicht, das liegt erfahrungsgemäß an einzelnen SBs.

    Bei - glücklicherweise - sehr vielen funktioniert es gut.

    Grüße :s75:

    Iggy

  13. Weil bei mir alle drei Punkte zutreffen, habe ich ja schon geschrieben, daß es nicht funktioniert!

    Sorry, kann nur aus eigener Anschauung schreiben, daß es in BY funktioniert.

    Bin in DSB und BDS und auch bei mir war §8 mehrfach ohne Problem, warum auch?!?

    Allein' im engeren Bekanntenkreis dürfte die 100er-Marke lockerst überschritten werden.

    Grüße

    Iggy

  14. ...

    Das Waffengesetz beinhaltet in §8 die Möglichkeit (gemäß meiner Interpretation) für solche Fälle einen Voreintrag in die WBK zu bekommen. Siehe Kommentar zu §8 WaffG http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf , Seite 8. Hier wäre der Verein sowie der Verband aussen vor. Hat da irgendjemand Erfahrungen mit?

    §8 Funktioniert.

    Auch bei Schützen, die gleichz. in DSB, BDS und BDMP sind.

    Zumindest in Bayern.

    Ich kenne Hunderte, wenn nicht noch mehr, an §-8-EWBs.

    Man muß seiner Behörde halt, gut dokumentiert, Trainings mit Waffentypen nachweisen, die man zu erwerben beabsichtigt, idealerweise per Schießbuch o.ä.

    Im konkreten Fall mit VRFs oder Halbauto-Flinten. Das geht mit Leihwaffe auf kommerziellem Schießstand, zum Beispiel.

    Noch besser wären Wettkampfteilnahmen ...

    Grüße

    Iggy

  15. Einige Meter in der freien Luft. Das mit den wenigen cm war die Alphastrahlung.

    DIE Diskussion ist praktisch eh für'n Ar$(h, da die emitierten Partikel (Elektronen) wohl kaum die Glaswand der Tritiumphiole verlassen ...

    Aber was soll's, die Diskussion über Sinn und Unsinn rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich Strahlenschutz, Radioaktivität etc. ist wohl nicht viel anders als die im Bereich Waffenrecht.

    (Also viel Unsinn.)

    Grüße

    Iggy

  16. ...

    Fazit: Das was auf dem Zettel da steht und an dem ihr euch hier hochzieht, ist kurz um: ROTZ. Aber es kommt ja vom Staat und da geht dem Etatisten das Herz auf und er wird zum Untertanen und befolgt auch den größten Blödsinn, so lange es von seinem Obertanen auf einen Zettel geschrieben wurde.

    Reg' Dich net auf!

    Es gibt auch etliche Staaten, die in ihren Armeen Tritiumvisiere wieder abgeschafft haben (nachdem sie logischerweise erstmal für teuer Geld angeschafft worden sind), WEIL man ganz urplötzlich spitzgekriegt hat, daß da ja radioaktives , PÖHHHHHSES Material drinnen ist.

    Die sind also ebenfalls net intelligenter. ;-)))

    Grüße

    Iggy

  17. Also, wer sich dann trotzdem so etwas für den Handel damit in den Laden legt, dem ist eben nicht zu helfen!

    Ähnlich wie Du auch schon vor Jahren Abhandlungen darüber geschrieben hast, habe ich ebenfalls mind. 2x meine Erfahrungen bezüglich ImportVERSUCH bzw. diesbezügliche Voranfrage beim Bundesamt für Strahlenschutz hier auf WO zum Besten gegeben.

    DAMALS (vor vielleicht 5-10 Jahren) war der Besitz von Zieleinrichtungen problemlos, nicht jedoch das Inverkehrbringen, jetzt alles mal etwas verkürzt formuliert. (Unter Inverkehrbringen fällt ja u.a. Import und Verkauf.)

    Damals hatte ich die schriftliche Aussage des BfS, daß ich für das Inverkehrbringen, also auch einen Selbstimport bzw. für den hierfür nötigen Papierkram, einen Strahlenschutzverantwortlichen (oder Strahlenschutzbeauftragten?) benötige. Sonst plusminus problemlos möglich ...

    Jetzt bin ich sogar Strahlenschutzverantwortlicher - leider jedoch "nur" nach Röntgenverordnung und nicht nach der Strahlenschutzverordnung (Letzteres wäre nötig).

    Na ja, und damals schon habe ich 1 und 1 zusammengezählt (und auch hier geschrieben), daß unter diesen Voraussetzungen eigentlich jeder Händler, der tritiumhaltige Visierungen lagert und/oder verkauft, de jure einen Strahlenschutzbeauftragenten haben müßte.

    Was aber ebenfalls in der diesbezüglichen Diskussion hier im Forum herauskam:

    Im umliegenden europäischen Ausland macht man das deutsche Geschisse nicht, da bekommt man die Full-Power-Tritiumvisierungen "an jeder Ecke".

    Ob dem im Jahr 2014 allerdings immer noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Wenn man sich gesetzeskonform verhalten will, dann scheint nach den Änderungen im Jahre 2011 jedoch auch der früher problemlose Besitz nicht mehr möglich.

    Grüße

    Iggy

  18. ...

    Welchen anderen Vorteil sollten solche Phantombieter noch haben, ausser die Provision niedrig zu halten?

    Wo liegt denn der Unterschied wenn ich 500€ Sofortkauf mache oder eine Auktion zu 1€ einstelle und sofort 500€ drauf biete?

    Wenn in beiden Fällen niemand kauft, spart man sich doch nur die Provision.

    ...

    Du verkennst die Psychologie vieler Bieter!

    Bei 1-EUR-Startpreis-Artikeln kommen manche in einen Biet-Wahn, der sie oft auf gebrauchte Artikel ohne Gewährleistung mehr bieten läßt als das Zeug - mit Gewährleistung - neu im Laden oder www kostet. Habe ich schon oft belustigt beobachtet. (eGun, wie auch eBay.)

    Artikel mit, im Verhältnis zu 1 EUR, hohem Einstiegspreis hält solche Bieter hingegen meistens ab.

    Von sowas habe ich einmal massiv profitiert, als ein Händler ein Zeiss-ZF, absolut unbenutztes Ausstellungsstück, zu einem, absolut gesehen, hohen, relativ gesehen, aber immer noch günstigen, Einstiegspreis auf eGun eingestellt hatte.

    Kein Schwein hat bei diesem Einstiegspreis bieten wollen, was dazu geführt hat, daß ich dieses ZF Sekunden vor Auktionsschluß zu diesem Preis ersteigern konnte.

    IDENTISCHE ZFs mit Einstiegspreis 1 EUR, ich hatte den "Markt" damals zuvor monatelang beobachtet, sind auf 500 - 700 EUR höhere Preise hochgeboten worden.

    Nur als Beispiel ...

    DAS wissen natürlich auch viele Anbieter und bieten deshalb einerseits ab 1 EUR an, wollen sich aber natürlich (unzulässigerweise) gegen den Fall absichern, daß halt doch mal ein, aus ihrer Sicht, zu niedriges Ergebnis 'rauskommt.

    Grüße

    Iggy

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