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Gruger

WO Silber
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Beiträge von Gruger

  1. vor 14 Stunden schrieb Fyodor:

    So oder so, der Magazinkörper als bestimmendes Teil faßt 10 Schuß. 


    das ist natürlich nicht richtig, da der Magazinkörper viel mehr Patronen fassen kann, wenn Feder und Zubringer nicht drin sind. Und noch gaaaaanz viel mehr, wenn der Boden raus ist. Der Körper allein kann also nicht das kapazitätsbestimmende Element sein, sonst haben wir wirklich ein Problem.

    • Wichtig 1
  2. vor 40 Minuten schrieb farmer3:

    Nun denn, dann lässt man sich einen Drop In Abzug einbauen und schon darf man wieder Lower wechseln wie man lustig ist weil der dann nicht mehr wesentlich ist...

    Das war bestimmt die Absicht hinter der Definition:-)

     

    Aber nicht die Nummer auf dem führenden Teil vergessen!

     

    PS: Der Uhl hat zwar ein eigenes „Gehäuse“, das ist aber Bestandteil der Abzugsmechanik, die im Gehäuseunterteil aufgenommen wird.

     

    Sonst macht die Waffe nicht bumm, sondern der Abzug liegt ohne Lower nur irgendwo in der Landschaft herum.

  3. Die Antwort auf die erste Frage ist schon jetzt nein. Jedenfalls so wie es pauschal gefragt wird.

    Und zukünftig noch viel neiner. Da wird man sich noch etwas informieren müssen über die neuen Regelungen. Hätten wir doch nur schon länger hier drüber geredet!

  4. Eidesstattliche Versicherung, wenn man dir ganz blöd kommt. Sollte reichen (TM).

     

    Die Aufbewahrung verbotener Waffen ist geregelt. Für Nachtsichtgeräte und Zielbeleuchtung sind in 13 Abs. 2 AWaffV besondere Regelungen getroffen worden (Nr. 3b=Schrank 0, 3c=Schrank I). Das sind die dort „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.1 und 1.2.4.2 Anlage 2 WaffG. Für die gilt imho auch die Übergangsregelung nach §36 WaffG, also bei Weiternutzung ein Schrank B.

     

    Man hat zu den „verbotenen Waffen“ nach 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 Anlage 2 keine besondere Erleichterung in der AwaffV beschlossen. Auch nicht in der vom Bundesrat jetzt neu bestätigten Version.


    Verbleibt Nummer 5, in der die verbotenen Waffen nach 1.4.1 bis 1.4.4 in Kat. I einsortiert werden.

     

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