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jannis

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Alle Inhalte von jannis

  1. Wenn der BR nicht zustimmt , tritt das Gesetz nach 6 Monaten in Kraft. Warum sollten die nicht zustimmen,kommen wird es auf jeden Fall.
  2. Danke fürs einstellen.
  3. Die kleine Lösung, ist schön durch. !
  4. Kann man irgendwo lesen, worüber abgestimmt wurde, am besten auf deutsch.
  5. Wie ist die Lage für Jäger?
  6. "Damit diese Änderung schnellstmöglich wirksam werden kann, ist durch die neue Fassung des Artikels 2 unter Nummer 3 ein Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung vorgesehen. Zwar genießen die Länder nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) die Befugnis zu abweichender Regelung im Landesrecht. Dies wiederum bedingt, dass die bundesrechtliche Regelung nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 1 GG grundsätzlich erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten kann. Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 GG lässt jedoch eine früheres Inkrafttreten zu, sofern der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht."
  7. Ich zitiere wird wie folgt geändert: 1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“.... [ ...Nach der bisherigen Praxis waren das zwei Patronen im Magazin, eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt. Nach neuem Wortlaut ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen. Damit wird nicht nur die Einhaltung der internationalen Vorgaben gewahrt, sondern auch die Systematik der sachlichen Verbote des § 19 BJagdG, der bestimmte Verhaltensweisen verbietet. Mit der Regelung wird zugleich klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst oder ihre Bauart bezieht...
  8. https://forum.wildundhund.de/forumdisplay.php?37-Waffenrecht. Lese mal dort.
  9. Die haben beschlossen das sie sofort in Kraft tritt, und nicht nach sechs Monaten.
  10. Morgen stimmt der Bundestag darüber.
  11. Das Urteil gilt erstmal nur für die die zwei Kläger und für sonst niemand, die Behörde kann sich daran orientieren, muß es aber nicht , und das die halbautomatischen waffen nicht hätten eingetragen dürfen ist die Meinung des Gerichts, und nichts anderes. Denn Gerichte machen keine Gesetze.
  12. Habe es ja schon mal geschrieben, die Behörde in München, sieht auch kein Problem darin , den halbautomat auf der jagt einzusetzen, und würden sie es mir verbieten werde ich sofort dagegen Klage , bisher hat sich das Gesetz noch nicht geändert.
  13. Meine hat mir mitgeteilt, auf meine Frage wie ich es handhaben soll , ich kann sie wie bisher weiter benützen, es werden nur im Moment keine mehr eingetragen.
  14. Solange meine HK MR in der WBK eingetragen ist ,ist alles legal oder glaubst du wirklich das die Behörde in München so Blöd ist und lässt einem Jäger eine illegale Waffe führen?
  15. Ich habe die aussage vom Amt, das ich meine HK weiter wie bisher benützen kann .
  16. Die Anwälte arbeiten ja nicht umsonst, die möchten ihr Geld haben!
  17. Ich darf meine auch benützen, War die aussage vom Amt. !
  18. Keiner zwingt dich zu verkaufen, Magazin umbauen und die Sache ist erledigt.
  19. Ich sage nur Disqualifiziert.
  20. Gibt es einen Feststellungsbescheid für das MR 308 A3?
  21. Die Antwort wird sein, super die deutsche Jagd ist gerettet.
  22. Deshalb hat eine Verfassungsbeschwerde, würde ich meinen gute Aussichten auf erfolgt , dafür braucht man sicher einen speziellen Anwalt.
  23. Er kann Beschwerde gegen das Urteil einreichen.
  24. Wollen wir hoffen das die betreffende Person gegen das Urteil angeht.
  25. Die Köpfe von denen bringt nichts zum Explodieren, die lachen sich einen ab.
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