Was ist hier schief gelaufen?
Warum wurde Frau Börner wegen unerlaubtem Waffenbesitz angeklagt?
Laut diesem "MDR"-Beitrag, hat Ihr 1965 Verstorbener Mann, die Luftdruckwaffen zu DDR-Zeiten im Laden erworben. Dann lagen sie vergessen im Keller und sind bei einer Durchsuchungsaktion, wegen eines falschen Verdachts, zufällig von der Polizei gefunden worden.
Der Bericht ist leider "etwas" ungenau! Die Waffen lagerten 18 Jahre im Keller??
Also lagerte sie nach dem Tod des Mannes bis 1997 (oder 1996) wo anders??
Oder wurden die Waffen erst nach dem 2. April 1991 gekauft??
Kennt evtl. Jemand genauere Hintergründe zum geschilderten Fall?
So suggeriert der Bericht allen Leuten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in der ehemaligen DDR, ihre alten DDR-Luftdruckwaffen seien illegal!
Könnte so gewollt sein vom "MDR". Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffenlisteUnterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;