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schlauerfuchs

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Alle Inhalte von schlauerfuchs

  1. Das Grundproblem ist doch, dass unsere Frau Merkel nicht nur vor der EU Kommission kuscht - was auch immer die Alte bewegt, es bewegt nichts Gutes.
  2. Kinder jetzt lasst das doch. Ich mag auch meine HA's, wie meine Blaser s und co. Euer Lodenschorsch
  3. lanwierig ist schon richtig.. Wo genau kann ich diesen Landlord finden? Oder findet er mich...
  4. Suche Büchsenmacher für langwierige Reparaturen, wer kann einen empfehlen?
  5. Hier werden beide verlinkt: http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=721&cHash=3479d555f90f63e3e4a8e1cb84187f50
  6. Bild macht Beschusstests.. http://www.bild.de/video/clip/waffengesetz/eu-waffenrecht-44699730,auto=true.bild.html Edit sagte mir, dass das schon eine Seite zuvor stand..
  7. Gibts irgendwo einen Newsticker mit aktuellen Fakten - hier ist immer soviel gelaber...
  8. Christoph Hörstel im Interview 16.01.2016: Die geheimen Pläne der Eliten! Sie lassen sich Bunker bauen und komplett ausstatten, alle Städte sind untertunnelt! Szenarien existieren für ein EMP (Elektromagnetischer Puls), dass die ganze Elektronik lahmlegen soll. https://www.youtube.com/watch?v=96Lr2J4Vdq0
  9. Bei deinem Link blick ich nix durch - Google kann das besser: https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2011/0266_2D11.pdf darin sollte die Denkweisen der Legislative niedergeschrieben worden sein. Auf pdf-Seite 166 steht etwas über die Verwendung von Tritium in Visieren - jedoch wird hier von zukünftig geredet?
  10. Grüazi Joe07, hattest du inzwischen Zeit gefunden nach den Gründen zu forschen? ( vgl http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2065995 ) Habe die Ehre fox
  11. Wo steht denn, dass man nicht verbeamtet werden kann, sofern die Strafe bereits getilgt wurde und somit offiziel nicht mehr im BZRG vorhanden sein sollte?
  12. Ich denk wir drehn uns im Kreis.. -> nicht gerechtfertigte Tätigkeit = "Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen zur Restlichtverstärkung..." -> Darfst du nur als Hoheit -> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Visierung = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut -> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Uhrendeko = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut
  13. Langsam, lieber joe wirst mir doch noch sympathisch. In dem o.g. Punkt sehe ich die Dinger mit Leuchtpunktzielvisieren gleichgestellt. Oder was spricht dagegeben? Is doch wuarscht ob die Energiequelle Lithium, NiCd, Tritium oder sonstwas ist - technisch machts alles die Visierung helle! Völlig wurscht was die StrSchVO oder wie sie auch heißen mag spricht. Habe die Ehre
  14. do gehst auf den link und kannst mal guggn was du alles mit dem tritium anstellen kannst.. http://www.niebergall.de/jo173/index.php/weitere-produkte/66-radiolumineszenz-fuer-milit-anwendung Dein Wissen in aller Ehrn, aber jetzt hör auf so en Schmarrn zu verzapfn, dass die Dinger als Kimme&Korn bloß fürd Behörden legitim sind!
  15. ??? I hob nit gewusst dass die Dinga au es Restlicht verstärkn tun. Hob alleweil geglabt die leuchten von selbst! Mitm Nachtsichtgerät hot des doch alles nix am Hut oder täusch i mi?
  16. Wos issen jetzt do los? Sinds die Dinger jetzt verboten oder erlaubt? Und wieso hots der Ferkinghoff im seinm Sortiment? Wenn der Joe007 recht hot, dann müssens doch beim Ferkinghoff mitm SEK eimarschiern oda net?! Hobe die Ehre
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