Das von dir zitierte Buch ist weder ein Gesetzestext, noch ein Kommentar. Es ist ein Handbuch. Und ich werde mir das jetzt bestimmt nicht kaufen. Der von dir geschilderte Umfang der Prüfung durch den Händler scheitert schon dann, wenn der Erwerber mehr als eine Grüne WBK hat. Wie kann aber eine rechtlich verbindliche Prüfung zwingend sein, deren Durchführung rein willkürlich ist.
Außerdem würde dies auch bedeuten das ein Händler immer die entsprechenden Langwaffen auf einen vorhanden Feststellungsbescheid des BKA's hin überprüfen muss. Das ist gelinde gesagt etwas realitätsfern.
Wie gesagt, das was du da zitierst klingt in der Theorie sehr gut. Schon beinah tragisch-komisch finde ich das dieses Buch aus dem du zitierst "Waffenrecht - Handbuch für die Praxis" heißt.
Es sei denn es ist eine Waffenrechtliche Entwicklung an mir vorbeigegangen, und ein Verkäufer (egal ob Privat oder Gewerblich) muss immer die zuständige Behörde kontaktieren und alle Waffenrechtliche Erlaubnisse abfragen. Ach das klappt ja bei der 2/6 Regel auch nicht, wenn er Erwerber statt 2 mal 3 mal in einer Woche einkaufen geht, und den Erwerb der ersten beiden Waffen noch nicht bei seiner Behörde angezeigt hat.
Je länger ich über die von dir zitierte Stelle nachdenke, desto abwegiger erscheint sie mir. Nicht nur in der Praxis.