Nur mal so zum Verständnis für die nicht so im Verfassungsrecht bewanderten User (ich bin auch so einer):
Nachdem die Verfassungsklage (von betroffenen Einzelpersonen, die Unterstützung durch die FvLW e.V. hatten) eingereicht wurde, prüft nun das BVG ob die Klage zur Verhandlung zugelassen werden kann. Das kann so 4 -6 Monate dauern. Wenn dann die Klage zugelassen ist (ich bin nun mal Optimist, deshalb habe ich "wenn" und nicht "falls" geschrieben), dann wird erst die eigentliche "Verhandlung" stattfinden. das dürfte wahrscheinlich auch noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Danach wird dann die Entscheidung des BVG (auf welche Art auch immer) veröffentlicht (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre).
Jetzt meine Frage:
Kann (oder muss) die FvLW (bzw. die Kläger) jetzt durch aktives Handeln den Klageverlauf (z. Bsp. durch persönliche Anwesenheit oder Vertretung der Anwälte vor Gericht) beeinflussen, oder läuft die Sache jetzt ohne weiteres Zutun seine Weg?
fragender Gruß
GKBubi
p.s. selbstverständlich darf nichts, was uns auch nur den allerkleinsten Nachteil bringen würde, an die Öffentlichkeit gelangen.
Ich kann bis nach dem Urteilsspruch warten (auch wenn es nicht leicht fällt).