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GKBubi

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  1. Manomann, Ihr versteht das alle nicht. Das Schulgebäude (dass natürlich keinerlei Vorschäden durch Schüler und die normale Abnutzung hatte, was für ein abwegiger Gedanke) MUSSTE für 9 Millionen Euro so verändert werden das die armen Schüler und Lehrer auf keinen Fall an die grausame Bluttat vom März 2011 erinnert werden können. Das würde ja psychische und emotionale Traumata hervorrufen. Das muss doch allen klar sein das so eine Maßnahme absolut notwendig ist. Was ich nur nicht so ganz verstehe: wenn das die Motivation war, warum wurde dann ein Mahnmal und Gedenktafel/n (bzgl. dieser Tat) in/an der Schule aufgestellt/aufgehängt. Damit man die Tat ja nicht vergisst? Oder Was? Ich bin ebenfalls der Meinung dass dieses schreckliche Ereignis zu Anlass genommen wurde so oder so fällige Reparaturen und Erneuerungen durchzuziehen. Wenn jetzt von Vaters Versicherung ein paar Mio. reinkommen dann ist das ja nur recht und billig. Ein Böser wer Absicht und Situationsausnutzen dahinter sieht. GKBubi
  2. Auch ich, unabhängig von den Erfolgsausichten, würde mich vorab mit 100 € an der Klage beteiligen. Vieleicht auch mehr. Der Versuch wäre mir das allemal Wert. Auch um wieder am gemeinsamen Strang zu ziehen. Evtl. könnten die Nicht-DSB Verbände mit ins Boot geholt werden. GKBubi
  3. Nur mal so zum Verständnis für die nicht so im Verfassungsrecht bewanderten User (ich bin auch so einer): Nachdem die Verfassungsklage (von betroffenen Einzelpersonen, die Unterstützung durch die FvLW e.V. hatten) eingereicht wurde, prüft nun das BVG ob die Klage zur Verhandlung zugelassen werden kann. Das kann so 4 -6 Monate dauern. Wenn dann die Klage zugelassen ist (ich bin nun mal Optimist, deshalb habe ich "wenn" und nicht "falls" geschrieben), dann wird erst die eigentliche "Verhandlung" stattfinden. das dürfte wahrscheinlich auch noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Danach wird dann die Entscheidung des BVG (auf welche Art auch immer) veröffentlicht (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre). Jetzt meine Frage: Kann (oder muss) die FvLW (bzw. die Kläger) jetzt durch aktives Handeln den Klageverlauf (z. Bsp. durch persönliche Anwesenheit oder Vertretung der Anwälte vor Gericht) beeinflussen, oder läuft die Sache jetzt ohne weiteres Zutun seine Weg? fragender Gruß GKBubi p.s. selbstverständlich darf nichts, was uns auch nur den allerkleinsten Nachteil bringen würde, an die Öffentlichkeit gelangen. Ich kann bis nach dem Urteilsspruch warten (auch wenn es nicht leicht fällt).
  4. Also ich stimme Lobo-s in diesem Fall zu, das genaue Fakten und Einzelheiten in einem offenen Forum zu veröffentlichen, nicht das Beste ist, was man machen kann. Allerdings fände ich gut, wenn der Ausgabengesamtbetrag (wie auch immer er sich zusammensetzt interessiert mich z. Zt. nicht) mit dazu geschrieben würde. Dann wäre auch sofort zu ersehen wie hoch das Gesamtspendenaufkommen (Haben - Ausgaben) jeweils ist. Ist aber meine persönliche (und in dem Fall eher unwichtige) Meinung. Gruß GKBubi
  5. Ich gebe dir uneingeschränkt Recht, aber dieser "Expertenkreis" Bericht ist schon am 25.09.2009 veröffentlich worden, also nichts wirklich Neues. Ich hoffe das die Verfassungsbeschwerde ein Zeichen setzen wird. GKBubi P.S. Mein bescheidener Beitrag zur Unterstützung ist natürlich auch schon unterwegs.
  6. Hallo Tom ich denke das ist rechtlich OK, aber ob das Sinn macht ??? Wenn ich da an Preise für Magazine denke (für meine drei GKs und zwei KKs) komme ich bei 9 Zusatzmagazinen auf eine Summe von ca. 1500,-- €. Dafür bekomme ich eine Menge Munition, hab ich mehr von. Gruß GKbubi
  7. Eine kurze Zusammenfassung: diese Diskusion = Wasser auf den Mühlen der "Gegner" rechtliche Seite = ist erlaubt GKBubi P.S. ich habe noch keine Mitschützen gesehen der so was gemacht hat. Mir fällt auch auf die Schnelle kein wirklich guter Grund ein, ein aufmunitionertes Magazin zu transportieren.
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