markus.thaddaeus
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Beiträge von markus.thaddaeus
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Ich denke, daß die Vergangenheit gezeigt hat, daß die beiden großen Verbände, die Sportschützen und Jäger in Deutschland vertreten SOLLEN nicht daran interessiert sind, dies auch in unserem Sinne zu tun. Zu groß ist die Gefahr für das eigene Amt oder die eigene Zukunft.
Es ist ein neuer Verband erforderlich, der Sportschützen und Jäger und Sammler etc. unter einem Dach vereint. Mit einer starken Führungspersönlichkeit, die über jeden Zweifel erhaben ist, lassen sich viele überzeugen. Es sind außerdem kurzfristig erzielte Erfolge erforderlich, um Werbung damit machen zu können. Jedes Mitglied muß sehen können, daß sein Geld sinnvoll eingesetzt wird. Vielleicht ist auch der Umweg über eine eigene Waffen-Verwaltungs-Rechtsschutz-Versicherung denkbar.
50,-- Euro sollten für niemanden ein Problem darstellen.
Viele Grüße und schöne Feiertage,
Markus
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Hallo maddi,
lies mal das im Beitrag #50 des Mitglieds "2nd Amandment" verlinkte Urteil ( http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...94479&st=40 )
Viele Grüße,
Markus
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Da wir die Zwischenzeit effektiv nutzen möchten, denken wir konstruktiv über eine weitere geeingnete Klagemöglichkeit im Sinne der Vereinfachung des Waffengesetzes nach.
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Hallo Reiner,
finde ich eine sehr gute Idee,
macht es Sinn, diesbezüglich einen "Ideen-Sammel-Thread" (keinen Diskussions-Thread) aufzumachen?
Mein Vorschlag wäre zum Beispiel, dieses unnütze "Einhandmesser-Verbot" wegzuklagen. Hätte den positiven Nebeneffekt, daß man auch für viele Nicht-LWB etwas erreichen würde und damit der Bekannheitsgrad und die Akkzeptanz der FvLW steigen würden.
Viele Grüße,
Markus
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Habe gerade mit meiner Frau (ebenfalls Legal-Waffenbesitzerin) darüber gesprochen.
Spende von 40,-- Euro geht raus.
Viel Erfolg,
Markus
Verfassungsbeschwerde
in Waffenlobby
Geschrieben
Hallo zusammen,
Gibt es denn überhaupt noch eine Möglichkeit, wie festgestellt werden kann, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist?
Ich glaube irgendwo gehört zu haben, daß man sich (als Betroffener) durchklagen muß.
Aber was würde das bringen? Jedes Gericht kann doch nur auf Basis der geltenden Gesetze entscheiden. Ob der Inhalt eines Gesetzes korrekt oder eben nicht ist, kann doch nicht das Thema in einem Einzelfall sein sein? - Oder doch?
P.S. Falls ich hier juristische Begriffe ö.ä. ungenau, mißverständlich oder sogar falsch verwendet habe, bitte ich um Nachsicht und Korrektur. Ich bin eben kein Jurist.
Viele Grüße,
Markus