markus.thaddaeus
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Beiträge von markus.thaddaeus
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Neuigkeiten für Bayern: http://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094822/index.php
Viele Grüße,
Markus
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Wie sieht es bisher aus? Eher für oder gegen uns?
Viele Grüße,
Markus
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Die bayerische Lösung: http://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2016/139669/index.php
Viele Grüße,
Markus
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Ja, Du hast etwas übersehen ;-)
Ganz oben. Erster Tagesordnungspunkt.
Viele Grüße,
Markus
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Guten Morgen zusammen,
habe ich gerade gefunden: https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a10/tagesordnungen
Viele Grüße,
Markus
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@CM:
Ich befürchte, daß Du hier im Irrtum bist bzw. daß SchwererReuther Recht hat.
Durch das Urteil des höchsten Gerichts wurde festgestellt, wie das BJagdG auszulegen ist.
Die Folge davon ist, daß nach der jetzt aktuellen Auslegung des BJagdG Jäger kein Bedürfnis für halbautomatische Langwaffen, die ... (usw.) mehr haben.
Führen von Waffen ohne Bedürfnis ist eine Straftat.
Betrachte es mal aus diesem Blickwinkel ...
Viele Grüße,
Markus
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Hallo zusammen,
soweit ich erfahren habe, ist es wie folgt:
Es soll das BJagdG geändert werden - soweit ist alles klar. Der vorliegende Gesamtentwurf wird aber durch Bayern abgelehnt und würde auch viele Nachteile für die Jäger mit sich bringen (z.B. Stichwort: Munition).
Es gibt auch noch die Möglichkeit des sogenannten "kleinen Jagdgesetzes", bei dem nur der entsprechende § 19 geändert werden müßte. Ob dies noch vor der Sommerpause der Fall sein wird, ist offen.
Falls es länger dauern sollte, haben die Bundesländer die Möglichkeit Interimsregelungen zu erlassen.
Viele Grüße,
Markus
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Ich vermute, daß das Stichwort § 19 (2) BJagdG ist:
An dieser Stelle wird die Kompetenz zur Einschränkung des § 19 (1) auf die Länder (Landesjagdgesetze) übertragen.
Einen schönen Sonntag,
Markus
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@SchwererReuther:
Ich befürchte, daß die Juristen es anders sehen. Nämlich daß bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs kein Bedürfnis bestand und es sich daher um eine Rücknahme handeln müßte.
Viele Grüße,
Markus
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vor 15 Minuten schrieb SchwererReuther:
Viel interessanter ob Rücknahme oder Widerruf, der Verwaltungsakt KANN in beiden Fällen zurückgenommen werden, er muss nicht... wenn da auch nur ein Handvoll Sb Rückgrat haben...
Und dann der Ausgleich des Vermögnsnachteils.
Bin zwar kein Jurist, aber ich würde das so interpretieren:
Zu § 45 (1) : Versagensgrund besteht bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis: Rücknahme
Zu § 45 (2) : Versagensgrund tritt nachträglich ein (z.B. Straftat): Widerruf
Für uns ist m.E. die Rücknahme zutreffend.
§ 45 (3) : ("...kann ...von einem Widerruf abgesehen werden.") bezieht sich aber auf den Widerruf, ist also nicht zutreffend.
Viele Grüße,
Markus
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vor 20 Minuten schrieb djjue1:
...Die Politik hat uns dieses Urteil beschert. .....
Dieses Urteil hat uns die Justiz beschert. Ob die Politik daran beteiligt war, wird man nicht leicht nachweisen können.
Viele Grüße,
Markus
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Etwas Zeit sollte man der Politik auch zugestehen, um das Problem zu lösen. Immerhin soll es ja gestern eine Innenministerkonferenz zu diesem Thema gegeben haben.
Viele Grüße,
Markus
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Man kann sich des Eindrucks schwer erwehren.
Übrigens ergab ein unlängst geführtes Gespräch mit einem Ministerialdirigenten in einem Bundesland, dass man sich auch dort nicht unbedingt so vom BVerwG vorführen lassen will.
Müsste dann in letzter Konsequenz ein (das) Bundesland eine Verfassungsbeschwerde einreichen?
Viele Grüße,
Markus
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... und hab mal nen Hunni gespendet. ....
Ich auch.
Ich glaube zwar nicht an einen Erfolg vor dem BVerfG (gut möglich, daß Klage ohne Begründung abgewiesen wird) und wegen der zeitlichen Perspektive ist dies auch keine Option zur aktuellen Problemlösung.
Ich sehe die Spendenaktion eher als politisches Signal, daß man nicht mehr gewillt ist, sich alles gefallen zu lassen. Außerdem ist es eine Solidaritätsbekundung gegenüber den Klagenden und wünsche Euch (und damit auch uns) viel Erfolg!
Viele Grüße,
Markus
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Meine laienhafte Einschätzung:
1. Am Urteil können wir nichts ändern.
2. Wir sollten versuchen, Zeit zu gewinnen (Verhinderung voreiliger Behördenaktionen bis zur Klärung)
3. Wir sollten versuchen, die Novellierung des BJagdG zu beeinflussen
Sinnvoll wäre dazu m.E. die Installation einer verbandsübergreifenden "Expertenkommission" (bestehend aus Jägern, Politikern, RA etc.).
Viele Grüße,
Markus
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Wenn das, was auf den zurückliegenden Seiten an Informationen zum Urteil geposted wurde, zuträfe, könnte man den Eindruck gewinnen, daß sich die Judikative der Legislative bemächtigt hat. Gewaltenteilung ade?
Viele Grüße,
Markus
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Guten Morgen
Nur eine Idee:
Könnte man eventuell durch zweckgebundene Spenden von Matthias .40 mehr Dossiers drucken lassen, um den Spendern dann eine gewisse Menge von Dossiers (entsprechend ihrer Spendenhöhe) zuzuschicken?
Diese könnten dann in Schützenheimen, Jägerversammlungen etc. verteilt werden um auch die breite Masse zu informieren.
Viele Grüße,
Markus
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Super!!! Etwas in dieser Art hätte ich eigentlich von unseren "Lobby-Vereinigungen / Verbänden" erwartet.
Viele Grüße,
Markus
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Gegenfrage: Hätte es realistisch betrachtet einen Unterschied gemacht?
Kann ich nicht beurteilen. Eine Nicht-Teilnahme erweckt aber in meinen Augen den Anschein von Desinteresse.
Viele Grüße,
Markus
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Vorab - wir sind die FvLW unbs nicht das FWR. Außer den Buchstaben "F" und "W" verbindet uns nichts miteinander.
Ich könnte jetzt lügen und behaupten die FvLW sei nicht zu diesem Termin eingeladen worden. Damit wäre das Thema durch. Richtig ist jedoch, dass wir aus berüflichen und in meinem Fall gesundheitlichen Gründen die Teilnahme absagen mußten. Egal wie - hätte es diese Verhinderung nicht gegeben - hätten wir uns ebenfalls an die "Stillschweigevereinbarung" halten müssen. Ein Protokoll habe ich nicht erhalten - ebenso auch keine Information von einem der Teilnehmer.
So gesehen war meine Aussage richtig.
Manfred
Hätte kein anderer Vertreter der FvLW an dem Termin teilnehmen können?
Viele Grüße,
Markus
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Es geht auch anders: http://www.kskp.de/
Meine Tochter schießt da regelmäßig mit.
Viele Grüße,
Markus
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Einerseits furchtbar eiliges "Proposal" andererseits nicht mal muttersprachliche Dokumente für unsere multinationalen Entscheider. Tz, tz, tzzzz ...
Könnten da unsere Juristen nicht einen Verfahrensfehler draus "stricken"?
Viele Grüße,
Markus
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Ich vermute mal, daß die wenigsten schon einen Einbruch "live" miterlebt haben. Bei mir war es so: Ich bin nachts (vermutlich durch ein Geräusch) aufgewacht und sah den Schein einer Taschenlampe im Nebenzimmer. Ich hatte eine Sch...angst und habe mich schlafend gestellt, bis der Einbrecher weg war - habe mich also nicht besonders heldenhaft verhalten.
In einer solchen Situation einem Einbrecher gegenüberzutreten, von dem man nicht weiß, ob oder wie er bewaffnet ist, welche Hemmschwelle er hat, ob er zugedrühnt ist oder nicht, halte ich zumindest für sehr leichtsinnig.
Es mag andere Situationen geben, die eine andere Vorgehensweise rechtfertigen, aber ich denke daß ich mich damals richtig verhalten habe.
Viele Grüße,
Markus
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Diese Frage wurde in ähnlicher Form bereits von Politikern, die sich damit auskennen sollten, unterschiedlich beantwortet (Quelle: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php ). Die genaue Textstelle ist relativ weit unten.
Viele Grüße,
Markus
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
in Waffenlobby
Geschrieben
Ich kann nur vermuten, daß man jetzt erkannt hat, daß man auf mehrere Einsatzorte gleichzeitig zu wenig vorbereitet ist.
Auch die große Anzahl von Notrufen war offenbar ein Problem.
Viele Grüße,
Markus