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markus.thaddaeus

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Alle Inhalte von markus.thaddaeus

  1. Hätte kein anderer Vertreter der FvLW an dem Termin teilnehmen können? Viele Grüße, Markus
  2. Es geht auch anders: http://www.kskp.de/ Meine Tochter schießt da regelmäßig mit. Viele Grüße, Markus
  3. Könnten da unsere Juristen nicht einen Verfahrensfehler draus "stricken"? Viele Grüße, Markus
  4. Hallo zusammen, Gibt es denn überhaupt noch eine Möglichkeit, wie festgestellt werden kann, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist? Ich glaube irgendwo gehört zu haben, daß man sich (als Betroffener) durchklagen muß. Aber was würde das bringen? Jedes Gericht kann doch nur auf Basis der geltenden Gesetze entscheiden. Ob der Inhalt eines Gesetzes korrekt oder eben nicht ist, kann doch nicht das Thema in einem Einzelfall sein sein? - Oder doch? P.S. Falls ich hier juristische Begriffe ö.ä. ungenau, mißverständlich oder sogar falsch verwendet habe, bitte ich um Nachsicht und Korrektur. Ich bin eben kein Jurist. Viele Grüße, Markus
  5. Hallo maddi, lies mal das im Beitrag #50 des Mitglieds "2nd Amandment" verlinkte Urteil ( http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...94479&st=40 ) Viele Grüße, Markus
  6. Hallo Reiner, finde ich eine sehr gute Idee, macht es Sinn, diesbezüglich einen "Ideen-Sammel-Thread" (keinen Diskussions-Thread) aufzumachen? Mein Vorschlag wäre zum Beispiel, dieses unnütze "Einhandmesser-Verbot" wegzuklagen. Hätte den positiven Nebeneffekt, daß man auch für viele Nicht-LWB etwas erreichen würde und damit der Bekannheitsgrad und die Akkzeptanz der FvLW steigen würden. Viele Grüße, Markus
  7. Habe gerade mit meiner Frau (ebenfalls Legal-Waffenbesitzerin) darüber gesprochen. Spende von 40,-- Euro geht raus. Viel Erfolg, Markus
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