Hallo,
eine Schützin hat einen Antrag auf eine halbautomatische Pistole im Kaliber .380 ACP für die bayerische Disziplin "B.28 GK Klappscheibe 25m" gestellt.
In der Beschreibung der Disziplin beim Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) heißt es:
"Waffen
Zugelassen sind Pistolen und Revolver vom Kaliber 9 mm (.35) bis zum Kali-
ber 11,4 mm (.45)."
Also gilt die gesetzliche Vorgabe zur Mindestlauflänge von 3 Zoll.
Im Gegensatz hierzu die BSSB-Disziplin "B.25 Großkalibersportpistole" wo es heißt:
"Waffen
Zugelassen sind Pistolen und Revolver.
...
3.1.2 Lauflänge, Kaliber, Abzugswiderstand
Die Lauflange beträgt mindestens 100 mm ..."
Also kann man nicht behaupten das die Vorgaben zu den Waffen in der Disziplinbeschreibung nicht stehen.
Jedenfalls kam vom Verband die Bedürfnisbescheinigung (Bearbeitungszeit incl. 2 x Postweg: 1 Woche)
mit der Maßgabe:
"Die Waffe muß folgende Merkmale aufweisen:
... Lauflänge min. 100 mm ..."
Die Schützin hat kleine Hände und wollte sich eine Glock 42 zulegen, was durch diese Vorgabe in Frage gestellt ist.
Was sagt Ihr dazu, war das ein Fehler, oder sollte man es einfach ignorieren, da der Voreintrag diese Maßgabe nicht enthält, und das Gesetz sehr wohl erfüllt ist, da es möglich ist, mit der Glock 42 die Disziplin B.28 zu schießen ?
Gruß Tilmann