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Tilmann

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  1. Was für eine hohle Frage: Es geht nicht um eine, sondern um zwei Schwerlastanker die nur in Beton halten, kann ja jeder machen, aber soll man sich dazu verpflichten lassen ? Unglaublich, der vorauseilende Gehorsam ! Der hat bestimmt bei der Coronaspritze ganz vorn in der Reihe gestanden.
  2. Vielleicht möchte man weniger Rückschlag ? Warum möchte man mehr Magazinkapazität, wenn man doch nur 5 Patronen reinmachen darf ?
  3. Die Bedürfnisbescheinigung bezieht sich auf §14 Abs. 3 Nr. 3 WaffG - so steht es konkret in dieser Bescheinigung. In §14 Abs. 3 Nr. 3 WaffG steht: "(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass ... 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist." Also: Die Waffe muß für "EINE" Sportdisziplin zugelassen sein - nicht unbedingt die beantragte Disziplin ! Daraus ergibt sich für mich sogar, daß man das Bedürfnis für eine Disziplin beantragen kann, aber eine Waffe für eine andere Disziplin kaufen könnte. - Sehe ich das falsch ? Wobei das vom Thema wegführt. Auf den Hinweis von ASE hin habe ich die aktuelle Sportordnung des DSB untersucht, und konnte dort - im Gegensatz zur allgemeinen Mindestlauflänge von 10 cm für Revolver dort - keine allgemeine Mindestlauflänge für Pistolen finden, jedenfalls nicht für Pistolen im Kaliber .380 ACP. Daher ist meine Einschätzung vor wie nach, daß Glock 42 möglich sein müßte.
  4. Hallo, eine Schützin hat einen Antrag auf eine halbautomatische Pistole im Kaliber .380 ACP für die bayerische Disziplin "B.28 GK Klappscheibe 25m" gestellt. In der Beschreibung der Disziplin beim Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) heißt es: "Waffen Zugelassen sind Pistolen und Revolver vom Kaliber 9 mm (.35) bis zum Kali- ber 11,4 mm (.45)." Also gilt die gesetzliche Vorgabe zur Mindestlauflänge von 3 Zoll. Im Gegensatz hierzu die BSSB-Disziplin "B.25 Großkalibersportpistole" wo es heißt: "Waffen Zugelassen sind Pistolen und Revolver. ... 3.1.2 Lauflänge, Kaliber, Abzugswiderstand Die Lauflange beträgt mindestens 100 mm ..." Also kann man nicht behaupten das die Vorgaben zu den Waffen in der Disziplinbeschreibung nicht stehen. Jedenfalls kam vom Verband die Bedürfnisbescheinigung (Bearbeitungszeit incl. 2 x Postweg: 1 Woche) mit der Maßgabe: "Die Waffe muß folgende Merkmale aufweisen: ... Lauflänge min. 100 mm ..." Die Schützin hat kleine Hände und wollte sich eine Glock 42 zulegen, was durch diese Vorgabe in Frage gestellt ist. Was sagt Ihr dazu, war das ein Fehler, oder sollte man es einfach ignorieren, da der Voreintrag diese Maßgabe nicht enthält, und das Gesetz sehr wohl erfüllt ist, da es möglich ist, mit der Glock 42 die Disziplin B.28 zu schießen ? Gruß Tilmann
  5. Hallo, mein Schützenverein fordert von Mitgliedern, die nach einem Jahr und den erforderlichen Schießterminen eine Befürwortung für ihre erste WBK haben wollen, zusätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen. Daher meine Frage in diese Runde: Ist das rechtmäßig ? Ich habe nämlich im Kurs "Schützenmeister - was nun ?" des BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) gelernt daß der Verein KEINEN Ermessenspielraum hat, sondern schlicht zu bestätigen hat daß die Dauer der Mitgliedschaft und die erforderlichen Schießtermine zutreffen. Bestimmt gab es dieses Thema hier schon, aber ich wüßte nicht nach welchem Stichwort ich suchen sollte. Gruß Tilmann
  6. Hallo, bestimmt gibt es hier schon mindestens einen Thread der sich mit der Messung der Geschoßgeschwindigkeit befaßt, nur finde ich ihn nicht. Was ist hierfür der richtige Suchbegriff ? Gruß Tilmann
  7. Die sollen froh sein daß die Waffe nicht verschwunden ist.
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