Zum Inhalt springen

Steinpilz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.008
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Steinpilz

  1. Das Schlimmste daran ist, daß es nach JEDEM neuen Verbot irgendwann einen neuen Amoklauf / Terroranschlag / Mord geben wird und der ganze Verbotsaktionismus dann von vorn losgeht.

    Und zwar egal ob die Tatwaffe oder das Zubehör dann schon verboten ist.

     

    Das Waffenrecht ist leider ein perfektes Spielfeld um sich als Politiker zu profilieren. Zumindest in Deutschland, wo man sozusagen ein Vollkaskoleben möchte und dafür jede Freiheit gerne aufgibt, noch dazu wenn es hauptsächlich nur die Freiheiten der "Waffennarren" sind...

  2. Was WIR wollen, spielt dabei leider keine große Rolle.

     

    Ich glaube auch nicht, daß DIE Engländer das wollten, was sie jetzt haben.

    Und bei denen wurde ja letztes Jahr sogar ernsthaft ein Verbot von spitzen Messern diskutiert.

     

    Eigentlich keine einzige Waffenrechtsverschärfung der letzten Jahre basierte auf Fakten oder wurde maßgeblich von Expertenmeinungen geprägt.

    Da spielten eigentlich jedes Mal Populismus, Aktionismus und "alternative Fakten" eine weitaus größere Rolle.

     

    Angefangen von den Messersachen bis zu den Magazinen ist alles realitätsferner Mist, der sich einfach nur relativ leicht einer schlecht informierten Mehrheit verkaufen lässt.

    Und nur darauf kommt es an

     

    • Gefällt mir 5
    • Wichtig 1
  3. Kommt vermutlich aufs Druckverfahren und aufs Material an.

     

    PLA wird wahrscheinlich nicht reichen. ABS schon eher, da hat mich schon einiges von der Stabilität her überrascht.

     

    Das waren aber Alltagsgegenstände und nichts waffentechnisches.

  4. Klar, es sollte komplett deine Sache sein.

     

    Es sollte auch komplett meine Sache sein, ob ich ein leicht zu bedienendes und sicheres Einhandtaschenmesser statt eines umständlichen Zweihandtaschenmessers in meiner Freizeit benutze...

    Oder ob ich ein 13cm Messer statt eines 12cm Messers bei mir trage.

     

    Kein Mensch sollte beim Messerkauf zuerst auf die Klingenlänge schauen müssen und bei 1mm zu lang,  vom Kauf absehen oder die Einschränkung, es nur daheim benutzen zu dürfen, akzeptieren.

     

    Oder, oder, oder...

     

    Das Waffenrecht ist jetzt schon voll mit Verboten, die jedem gesetzestreuen und friedlichen Menschen selber überlassen sein sollten.

     

    Und bezüglich des angeführten Baumarktes...

    Der ist doch schon im Waffengesetz aufgenommen.

    Nämlich dann, wenn du dir z.B. ein Cuttermesser kaufst und es einfach so in der Hosentasche heimträgst.

     

     

    • Gefällt mir 8
    • Wichtig 1
  5. vor 15 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Und da gehen wir wieder hin, gab es das nicht auch mal in Asien, dort wurden Waffen verboten und die Mönche und Bauern verteidigten sich eben mit dem, was vorhanden war? Gut, auch diese Lücke wird man füllen, es werden Trainings angeboten, um sich mit einem zusammengerollten Heft, einem Buch, Regenschirm, Gehstock, etc. seiner Haut zu wehren, wenn Markus, Gustav und Peter einem mit ihrem Kulturmesser an die selbige wollen.

     

    Selbst das dürfte heute weitaus schwieriger sein.

    Die Masse an "Bauern", die solche Werkzeuge zwingend braucht, gibt es heute nicht mehr. Und die urbane Gesellschaft "braucht" eben nichts was scharf, spitz oder sonst wie gefährlich sein kann.

     

    Überall, wo du was essen willst, kriegst du Besteck, alle Verpackungen sind mit Sollbruchstellen versehen, Brot gibt es geschnitten und den Bioapfel musst du nicht schälen.

     

     

     

     

  6. Er meint aber eben nicht die Messerstecher, sondern die Leute, die ein Messer einfach nur dabei haben.

     

    Und das bringt nun mal nix. Deren Weg wird wieder sein, die Messer allgemein noch mehr einzuschränken (gar nicht mehr feststellbar, noch kürzer, etc) und dann die Leute abzukassieren, die trotzdem entsprechende Messer dabei haben.

     

    Anstatt die gewalttätigen Leute härter anzugehen, denn die haben meist viele Brüder...

     

     

    • Gefällt mir 2
  7. Wenn man gegen solche Hassreden sachlich argumentieren könnte, wäre gleich Ruhe.

     

    Leider ist bei solchen Themen keine sachliche Diskussion möglich.

     

    Das Argument UK wurde ja grad schon angesprochen. Da sieht man, daß irgendwelche Messereinschränkungen im Bezug auf Messerkriminalität absolut nichts bringen.

    Außer, daß normale Bürger kriminalisiert werden.

     

    Aber stell dich mal hin und sag öffentlich, daß du ein Messer trägst und das auch weiter tun möchtest...

     

    • Gefällt mir 2
  8. Die Meisten, die sowas eher negativ sehen, sprechen aus Erfahrung.

     

    Ein paar Jahrzehnte "Waffenrechtsanpassungen" und wie diese umgesetzt wurden, lassen einen da eben erst mal skeptisch bleiben.

     

    Ich frag mich immer noch, was passiert, wenn die angemeldeten Magazine irgendwann nicht mehr auffindbar sind.

    Über den Verlust, die Veräußerung oder die Zerstörung und was dann für den Besitzer zu tun ist, hab ich bisher nicht wirklich viel gelesen.

     

    Und wenn da jetzt schon ein "Sicherheitsbehältnis" gefordert wird, könnte ich mir vorstellen, daß da schon nachgeforscht wird.

    Wozu sollte man sie einsperren müssen, wenn man sie ganz frei und ohne irgendwas wegschmeißen dürfte.

  9. Punkt "sonstige Verwendung":

    "Ich sammle Magazine, an "scharfen Waffen" bin ich nicht interessiert."

     

     

     

    Klar, sofern unter "Sonstiges" auch ein bedürfnis anerkannt wird, das im Prinzip nur "haben wollen" umfasst.

     

    Bedürfnis heißt im waffenrechtlichen Kontext für mich, daß es einen zwingenden Grund dafür gibt, wie auch beim Waffenbesitz an sich.

     

    Und selbst wenn es diesmal ausnahmsweise FÜR den Bürger ausgelegt würde, welcher Mensch, der nur ein oder auch ein paar Magazine hat, sperrt diese in ein "Sicherheitsbehältnis" geschweige denn, hat überhaupt sowas.

     

  10. Hm...

     

    Aus diesem Formular ergibt sich für mich die Annahme, daß es entgegen der hier geäußerten Vermutung doch nicht möglich ist, entsprechende Magazine ohne Bedürfnis bzw. "Sicherheitsbehältnis" anzumelden bzw. zu besitzen.

    Das würde bedeuten, daß ein Besitzer eines solchen Magazins, wenn er keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, gar keine Möglichkeit hat, sowas legal weiter zu besitzen.

     

    Und auch die Frage über den Erwerbszeitpunkt geht über eine Auskunft hinaus, denn dort wird klar ein Nachweis verlangt.

     

    Ist das tatsächlich schon was Offizielles?

  11. vor 23 Minuten schrieb Fyodor:

    Bei Magazinen wie bei der 1911 verstehe ich das ja, da diese ja normalerweise bündig abschließen. Aber wozu einen vergrößerten +0 Boden an einem weit herausragenden 20er oder 30er Magazin?

    Ich glaube, das war für 10er magazine gedacht, die dadurch dann länger werden.

    Massive Böden, die an einem 10er montiert, die Länge eines 30ers simulieren, hab ich bisher nicht gesehen.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Man kann sein Risiko erheblich steigern, wenn man einschlägige gegenstände bewusst kauft.

    Wir haben dich darauf hingewiesen. Du bist frei in deinen Entscheidungen.

     

    Ich selber bin davon gar nicht betroffen, da ich weder eine entsprechende Langwaffe, noch Magazine größer der künftig erlaubten Kapazität habe.

    Die einzigen Magazine, die bei mir eine größere Kapazität haben, sind für .22lfb Waffen und die sind ja explizit ausgenommen.

     

    Mir geht das aber trotzdem auf den Senkel. Wir sitzen alle im selben Boot und sollten bei jeder Kleinigkeit nach Auswegen suchen, auch wenn es uns selber nicht betrifft.

  13. Das kann dir auch passieren, wenn du dich mit dem falschen Menschen unterhalten oder beim falschen Onlinewaffenhändler gekauft hast.

     

    Wenn es darum geht, Hausdurchsuchungen möglichst zu vermeiden, haben wir hier alle das falsche Hobby.

     

     

  14. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Genauso wie die Glock-Feuerwahlhebel...

    Oder die "Exportfedern" für Luftgewehre.

     

    Probleme gibts erst beim Zusammenbau, nicht beim Besitz.

    Das mit den Feuerwahlhebeln war ja auch nur ein Problem für den Eigner, wenn eine Benutzung durch entsprechende Spuren nachgewiesen werden konnte, soweit ich weiß.

     

    Keiner, der so ein Ding einfach nur gekauft hat, wurde bestraft. Ich wüsste auch nicht auf welcher Grundlage.

    So zumindest mein Stand.

  15. Das Gesetz kenne ich.

     

    Ein >10 Gehäuse allein ist davon betroffen

    Ein komplettes Magazin >10 ist davon betroffen

    Ein =/<10 Gehäuse allein ist davon nicht betroffen

    Ein komplettes Magazin <10 ist davon nicht betroffen

     

    Also kann auch kein <10 Gehäuse mit einen längeren, aber massiven Magazinboden davon betroffen sein.

    Und auch kein hohler Magazinboden, der als Zubehör erhältlich aber nicht verbaut ist.

    Um ganz sicher zu gehen, kann man ja den Magazinboden auch auf <10 beschränkt herstellen, dann überschreitet er für sich gesehen auch nicht die zulässige Kapazität.

     

    <10 Magazingehäuse mit verbautem hohlem Zubehörboden ist dann wieder vom Gesetz betroffen.

     

    Und ich weiß, daß es +X Magazinböden schon ewig gibt.

    Für AR Magazine hab ich +10 Böden aber noch nie gesehen und die wären ja jetzt sicher am begehrtesten.

     

  16. Magazinboden ist ein gutes Stichwort...

     

    Das Gehäuse ist ja von dem Gesetz betroffen. Vom magazinboden steht da nichts.

     

    Ich vermute mal, findige Hersteller werden vielleicht kurze 10er Magazingehäuse nehmen und einen vollen (also nicht hohlen) Boden dranbasteln. Damit wäre die Länge wieder gegeben, nur es ist eben kein vom Verbot betroffener Magazinkörper mehr.

     

    Und noch findigere Hersteller könnten dann als Zubehör (das dann natürlich nicht verbaut werden darf) die selben Magazinböden in hohl anbieten.

     

    Theoretisch müsste das vor dem Gesetz bestand haben.

  17. vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Polizisten sind meist wegen eines Verdachts tätig. Die Schuld wird woanders festgestellt ;)

    Richtig.

    Wenn der Verdacht aber auf Falschinformationen bzw. auf unzureichende Ausbildung der Polizeibeamten zurückzuführen ist, finde ich das nicht in Ordnung.

     

    Jeder Facharbeiter muss sich in seinem Beruf ausreichend auskennen um unnötigen Aufwand zu vermeiden und da nehme ich auch Polizeibeamte nicht aus.

     

    In jedem anderen Bereich würde sofort nach Verbesserung der Ausbildung oder anderen Kontrollmechanismen gerufen.

    Warum das ausgerechnet bei dem gesellschaftlich doch sehr wichtigen Beruf des Polizeibeamten nicht so ist, verwundert mich etwas.

    • Gefällt mir 1
  18. Eigentlich ganz schön schlau von unserem Gesetzgeber...

     

    So kann er verhindern, daß irgendwem ausser Legalwaffenbesitzern irgendwas passiert.

     

    So regt sich auch niemand auf.

     

    Ich wette, das werden wir in Zukunft öfter sehen. Ein offizielles und allgemein gültiges Verbot, das aber trotzdem nur die verhassten Waffennarren trifft.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.