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Steinpilz

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Beiträge von Steinpilz

  1. Tja,der Gesetzgeber erwartet doch auch von jedem Bürger alle Gesetze zu kennen und zu befolgen.

    Und wenn es sogar noch die Berufsausübung betrifft, ja dann erwarte ich daß sich jemand zumindest in den wichtigsten Bereichen in seinem Berufsumfeld auskennt.

    Und als Polizist gehört für mich ganz klar auch das Waffenrecht dazu.

    Sonst könnte man sagen, wir können uns das Waffenrecht sparen und einfach alles erst mal beschlagnahmen was gefährlich sein könnte und nachher vom Gericht klären lassen ob es gerechtfertigt war.

    Nochmal zur Klärung, ich bin eigentlich nicht stinkig auf die Polizei, ich bin eigentlich sauer auf die Verantwortlichen dieser Unsinnigkeit.

    Gäbs den §42a nicht, könnte einem auch kein übel gelaunter Polizist ans Bein pissen nur weil man ein kleines Einhandmesser dabei hat.

    Ist jemand gewalttätig, braucht es keinen §42 um ihm das Messer abzunehmen, hier gilt die Gefahrenabwehr.

    Ergo, der §42a ist nur dazu da um friedlichen Bürgern zu verbieten ein Einhandmesser bei sich oder im PKW zu haben.

  2. Also da ich zufällig Einen kenne, dem genau so ein Rettungsmesser abgenommen wurde und der auch die OWI aufgebrummt bekam, kann ich dir sogar ganz genau sagen welches Messer es war.

    Da wir in unserem Laden (den meine Mutter immer noch führt) unter Anderem eben auch solche Messer verkaufen, kam der Jenige am Tag nach diesem Vorfall in den Laden und berichtete davon.

    Daß er nicht grad begeistert war, kann man sich vorstellen.

    Er kam allerdings nicht um sich zu beschweren, sondern um sich das gleiche Messer nochmal zu kaufen. :-)

    Genau so wie ich sah er nämlich nicht ein, daß er kein Rettungswerkzeug im PKW haben darf.

    Er sagte allerdings auch daß er es in Zukunft nicht mehr so sichtbar im Fahrzeug aufbewahren will.

    Bitteschön, ein Bildchen von dem gefährlichen Messer:

    Das Modell war das Gleiche, hatte allerdings einen roten und keinen schwarzen Griff, ich find nur grad kein Bild vom roten Messer.

    http://www.amazon.de...gsmesser miltec

    Und falls du mir jetzt sagen möchtest, daß es auch Rettungsmesser mit abgerundeten Klingenspitzen gibt, die vom Führverbot ausgenommen sind, das weiß ich.

    Allerdings sind diese Messer sehr teuer und zum Anderen finde ich daß ein Messer einfach eine Spitze braucht.

    Die meisten Rettungsmesser haben sowieso eine Klingenspitze mit eher stumpfem Winkel, da ist das Verletzungsrisiko gering.

    Das Messer auf dem Bild hab ich übrigens auch selber und finde daß die Klingenspitze sehr nützlich ist. So einen runden Haken fände ich in einer stressigen Situation eher hinderlich.

  3. Und genau da liegt das Problem.

    Es KANN als plausibel gewertet werden, es KANN aber auch, je nach Laune des Beamten, als absolut nicht tragbar gewertet werden.

    Und allein das Urteil, das vor einiger Zeit in einem Prozess um ein im PKW geführtes Einhandrettungsmesser gefällt wurde, zeigt mir, daß es auch ganz schnell ganz anders aussehen kann.

    Das Urteil verneint das Mitführen eines Einhandrettungsmessers als sozial anerkannten Grund.

    So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh.

    Es ist gut für dich, daß deine Zollbeamten nicht beanstandet haben, wären sie streng nach Gesetz gegangen, hätte mindestens das Glockmesser (das normalerweise eine Hieb und Stoßwaffe ist) im unverschlossenen Handschuhfach Ärger bedeutet.

    Wie gesagt, es ist schön daß es auch noch Polizisten mit Hirn gibt, allerdings gibt es halt auch viele ohne.

    Und wenn so ein Ohnehirnbeamter vom Staat dann noch ein weiteres Werkzeug zur "Verbesserung der allgemeinen Sicherheit" erhält, kommen halt so Sachen dabei raus, die ich des Öfteren in den Polizeimeldungen lese wenn wieder ein unglaublich gefährliches Rettungsmesser bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt wird.

    Fakt ist nun mal, dieser Paragraph ist so überflüssig wie ein kropf, denn zur Gefahrenabwehr durfte ein Polizist auch schon vor §42a jedes Messer sicherstellen.

    Und wenn keine Gefahr droht, hat der Polizist auch keine Veranlassung ein Messer sicherzustellen. Ausser natürlich wenn er einen §42a und einen schlechten Tag hat.

  4. Gelebtes Leben, aber eben ohne Garantien!

    Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen?

    Nein, tut ja keiner! (Nun ja, in der Regel nicht)

    Nur eben wenn jemand damit auffällt!

    Ich habe nach 42 Dienstjahren noch keinem normalen Menschen ein Messer abgenommen!

    Tja, das ist löblich.

    Nur frage ich mich woher dann diese häufigen Berichte in den Polizeimeldungen stammen, in denen es heisst, daß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein verbotenes Einhandmesser beschlagnahmt und eine OWI geschrieben wurde.

    Nichts gegen die Polizei im Allgemeinen, nur gibt es unter ihnen eben auch Arschlöcher (Sorry), die mit diesem Einhandmesserführverbot ein neues Schikanewerkzeug bereitgestellt bekamen und es nun bei jedem Bürger einsetzen bei dem sie ein entsprechendes Messer sehen.

    Das Recht dazu haben sie und ein Widerspruch wäre wahrscheinlich sinnlos, die OWI liegt ja im Ermessen des Beamten.

    Und im Zweifel kam ihm halt der Fahrzeugführer verdächtig vor und er sah sich gezwungen das Rettungsmesser auf jeden Fall zu beschalgnahmen.

    Alles in Allem ist der §42a ein unakzeptabler Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor öffnet wenn einem Beamten die Nase eines Einhandmessertragenden Bürgers nicht gefällt.

  5. Ganz so unwahrscheinlich ist es nicht, daß ein Tool bei einer Verkehrskontrolle auffällt und dann natürlich genauer begutachtet wird.

    Vor Jahren, noch vor dem ganzen unsinnigen Messerführverbotsschwachsinn, wurde ich zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.

    Da die Herrn gern mein Warndreieck sehen wollten, musste ich aussteigen um den Fahrersitz nach vorn zu klappen. Als ich mich runterbeugte und das Dreieck rausholte hielt ich dem Beamten natürlich meinen Allerwertesten hin und der Herr bemerkte mein Gürteletui.

    Nachdem er einen Schritt zurückgetreten ist, forderte er mich auf mein Messer auszuhändigen.

    Ich wusste erst nicht was ermeint weil ich ja gar kein Messer bei mir hatte.

    Er sagte dann daß er das Messer an meinem Gürtel gern hätte um es zu begutachten.

    Da dämmerte es mir was er meinte.

    "Ach so, sie wollen mein Leatherman" sagte ich mit einem Lächeln und gab ihm vorsichtig mein Werkzeug.

    Er schaute es an, klappte es auf und gab es mir wieder. "Alles ok, ich dachte Sie haben da ein Butterfly am Gürtel".

    Er sah scheinbar die zwei Griffhälften und dachte es wär eins von den damals schon verpöhnten Straßenräubermessern ;-)

    Ich trag immer noch das selbe Tool bei mir. Es ist ein Wave und mittlerweile scheint es ja fast schon dämonische Eigenschaften zu haben wenn ich mir so manchen Kommentar zu Tools mit Einhandklinge durchlese :-)

    Jedenfalls ist es nicht so abwegig, durch eine allgemeine Kontrolle in die Fänge der Justiz zu geraten auch wenn man nicht auffällig geworden ist oder sich sonst wie danebe benommen hat.

    Ein Großteil der beschlagnahmten Einhandmesser dürften übrigens Rettungsmesser mit Gurtschneider etc. sein, die seit Jahren in der Mittelkonsole liegen und bei einer Kontrolle nun als dämonisches Werkzeug des Bösen entlarvt werden.

  6. Tja, das Problem ist halt, daß der Polizist die Aussage deiner Mutter, daß sie es nicht gewusst hat, vermutlich nicht gelten lässt :-)

    Oder meinst du, daß er sich dann bei ihr entschuldigt mit den Worten "Oh, Sie wussten das nicht? Na das ist mir aber jetzt peinlich, selbstverständlich dürfen Sie ihr Messer behalten und eine Anzeige schreibe ich auch nicht. Einen schönen Tag noch meine Dame."

    Nun werden sich Viele denken, daß es ja sehr unwahrscheinlich ist, daß man eine alte Dame durchsucht.

    Ich weiß nicht wozu deine Mutter das Messer in der Handtasche hat, aber es hört sich so an, als würde sie es für alltägliche Dinge benutzen, also als Werkzeug regelmäßig einsetzen.

    Wenn sie nicht weiß, daß das Ding mittlerweile verboten ist, wird sie sich also nichts dabei denken, im Cafe die störrische Zuckertüte damit aufzuschneiden.

    Am Nebentisch sitzt aber Hauptwachtelmeister Schmitt und sieht das zufällig.

    Ab diesem Zeitpunkt weiß der Herr Wachtelmeister, daß deine Mutter ein verbotenes Butterfly in der Tasche hat.

    Weil er halbwegs anständig ist, awrtet er natürlich bis die Dame das Cafe verlässt und spricht sie erst draussen an, lässt sich das Messer aushändigen, erklärt ihr daß sie eine Kriminelle ist und schreibt die Anzeige.

    Auch wenn deine Mutter es nicht versteht, die Strafe muss sie zahlen und mit der Anzeige muss sie leben.

    Und bei einem verbotenen Gegenstand ist es nicht ne läppische OWI, sondern das wird ernster.

    Ich denke es geht Vielen so, die ein Butterfly, ein Springmesser oder ein Einhandmesser schon jahrelang als Arbeitsmesser bei sich tragen.

    Nicht jeder hat alle Details der vielen Verschärfungen des WaffG. mitgekrigt. Besonders ältere Leute können sich nicht vorstellen, daß ihr gutes altes Messer plötzlich von einem Tag auf den Anderen böse geworden ist ;-)

  7. Wobei ich irgendwie nicht nachvollziehen kann, daß die lapidare Aussage des Gesetzgebers "Verteidigung ist kein sozial anerkannter Grund" so ganz ohne Begründung bestand hat.

    Gut, nach logischem Menschenverstand ist die Sache mit dem Rettungsmesser im PKW auch nicht nachvollziehbar aber leider mittlerweile per Urteil bestätigt.

    Aber einfach ein Gesetz zu erlassen mit Ausnahmen für friedliche Bürger und dann doch wieder eine der wichtigsten Sachen mit einer Aussage ohne Begründung rauszustreichen finde ich etwas seltsam.

    Das recht auf Notwehr wird jedem Bürger dieses Landes zugestanden aber ja keine effektiven Hilfsmittel nehmen, sonst könnte man den Angreifer ja verletzen.

    Ich finde das stinkt zum Himmel.

  8. Noch was zum Führverbot von feststehenden Messern über 12cm Klingenlänge.

    Ich bin auch jemand, der gern mal länger durch die Wildnis stapft und dort ist es eben von Vorteil, fürs Grobe (Dicke Äste für ein Behelfslager zerteilen, leichte Hackarbeitet, etc.) ein etwas größeres Messer dabei zu haben.

    Aufgrund des im Affengesetz nun eingefügten Paragraphen, der mir vorschreibt, daß ich für sowas gefälligst zusätzlich noch eine Axt mitschleppen soll oder es ganz lassen, hab ich mir vor einiger Zeit schon folgendes Messer zugelegt.

    Vor dem Gesetz ist es ein Zweihandklappmesser, für mich eine durchaus brauchbare Alternative zum großen Feststehenden.

    Die klinge kann auch im zusammengeklapptem Zustand fürs schnelle aufschneiden von Dingen benutzt werden und ausgeklappt für gröbere Arbeiten.

    Ich hätte jetzt fast geschrieben, daß sie mich mit ihrem §42a jetzt mal am Anus kratzen können, aber sowas würd ich aus Anstand nie tun......

    http://www.com2you-biwak.de/product_info.php/info/p4825_muela-verlaengerungsmesser.html

  9. Nein, diese Klingenform ist durch einen BKA-Bescheid ausgenommen und dürfte geführt werden.

    Allerdings hab ich selber schon festgestellt (ich war mal Ersthelfer bei einem Unfall und hatte glücklicherweise ein Messer dabei), daß man manchmal unbedingt eine Spitze braucht um in Kleidung etc. einstecken zu können.

    Einige werden sagen, daß ich ja das Unfallopfer verletzen könnte, aber ich glaub das ist dem Opfer egal wenn grad sein halbes Bein durchtrennt ist.

    Ich kann nur für mich sprechen, aber für mich persönlich wäre es in dieser Situation ein Problem gewesen wenn ich unter Stress mit diesem stumpfen Teil schnell etwas zerschneiden muss.

    Auch sind Rettungsmesser mit dieser Klingenform wesentlich teurer als ganz normale Rettungsmesser.

    Und ich finde, nur weil der Gesetzgeber der Meinung ist, daß ein spitzes Messer viel zu gefährlich für mich ist, hat er nicht das Recht mir vorzuschreiben welches Messer ich zum Retten von Leben zu benutzen habe.

    Wenn schon ein Führverbot, dann wäre es schon fast eine Pflicht, das Führen von deutlich als solche erkennbaren Rettungsmessern im PKW davon ausdrücklich auszunehmen.

  10. Das ist das Problem.

    Wenn man nicht versteht warum ein Anderer gern ein größeres Messer (oder ein kleines Einhandmesser) dabei hätte um die Dinge zu erledigen für die man selber kein ganz so großes Messer (oder ein Zweihandmesser) nimmt, verbietet man dem Anderen einfach ein größeres Messer oder ein Einhandmesser zu benutzen :-)

    Man muss ja nicht alles verstehen, aber auch nicht alles verbieten was man nicht versteht ;-)

    Ich wette der $42a hat noch nicht eine einzige Gewalttat mit Messern verhindert.

    Bestes Beispiel, wenn auch aus einem anderen Land, ist der aktuell in den Nachrichten berichtete Mord an einem Soldaten mitten in London.

    Vielleicht hätte dem Täter dort mal jemand sagen sollen, daß dort alles videoüberwacht ist, man dort nicht mal ein Taschenmesser, geschweige denn eine Machete bei sich tragen darf und es ausserdem streng verboten ist einen anderen Menschen in Stücke zu schneiden......

  11. Ja aber echt mal. Nicht auszudenken was alles passieren könnte wenn ein friedlicher Bürger so ein Messer in seiner Tasche hat!

    Aber liebe Gangster, keine Sorge, ihr braucht euch um unser Geschwätz hier nicht zu kümmern. Ihr könnt weiterhin eure Einhandmesser, Butterflys, Springmesser, etc. mitnehmen.

    Das Waffengesetz ist nämlich nur für Leute, die sich auch an Gesetze halten ;-)

  12. Du musst eigentlich gar nichts falsch machen damit du in die Mühlen der Justiz gerätst wenn du so ein Messerchen dabei hast. Das ist ja das Blöde.

    Du nutzt dein Messerchen sicherlich auch ab und zu mal. Und wenn das nun der Falsche sieht, könnte bei einer weiter oben aufgeführten Auslegung des Gesetzes nach deinem verschließbaren Behältnis für den Zeitpunkt, ab dem du deine Tätigkeit beendet hast, also den Apfel geschält hast, gefragt werden.

    Hast du Keins mit, kann dir der missgünstige Beamte vorwerfen, du hast das Messer ohne aktuell vorliegenden Grund zugriffsbereit geführt.

    Wie schon erwähnt, Menschenleben retten zählt per Gerichtsurteil nicht als sozial verträglicher Grund, warum dann dein Apfel?

    Manchen Polizisten gefällt vielleicht dein Gesicht nicht und das allein reicht dann schon wenn du deinen Apfel geschält hast und das Messer nachher wieder unverschlossen wegpackst.

    Es geht nicht darum, daß sowas täglich passiert, sondern daß es jedem friedlichen Bürger, der sein Messerchen friedlich in der Tasche trägt, jederzeit passieren kann.

  13. Es gibt ja sogar dokumentierte Aussagen von Politikern, daß das Führverbot ausschließlich auf gewaltbereite Menschen abzielt und es nie gegen einen friedlichen Bürger eingesetzt werden wird.

    Die Realität sieht hier aber anders aus. Der Gewaltbereite Mensch wird sicherlich weder durch das Führverbot abgeschreckt, noch VOR seiner Gewalttat gestoppt.

    Anders siehts hier z.B. beim Autofahrer aus, der in der Mittelkonsole ein Einhandrettungsmesser liegen hat.

    Da kann ohne großen Aufwand sofort eine Anzeige geschrieben werden und das Messer wird einkassiert.

    Und da es nun ja wie gesagt schon ein Urteil gibt, das das griffbereite Führen eines Rettungsmessers im PKW als nicht zulässig bezeichnet, ists wohl nix mit der Zusicherung von damals, daß friedliche Bürger weiterhin uneingeschränkt ihr Messer dabei haben dürfen.

    Irgendwie macht ich das schon sauer, obwohl ich eigentlich nichts anderes erwartet hab.

  14. Tja, theoretisch ist Stöckchen schnitzen und Pilze schneiden ein absolut anerkannter Grund.

    Theoretisch......

    Wie schon gesagt, die Meinungen hierüber gehen selbst bei Juristen und Politikern weit auseinander.

    Laut Einigen brauchst du ein verschlossenes Behältnis, aus dem du das Messer erst zum Stöckchenschnitzen rausholen darfst, laut Anderen darfst du es auch aufm Weg zum Stöckchenschnitzen am Gürtel tragen.

    Ich glaube beim §42a ist es so wie bei vielen Passagen im WaffG. Mit Logik kommt man da nicht weiter.

    Diese Annahme bekräftigt auch ein Urteil das besagt, daß ein normales Einhandrettungsmesser im PKW eben KEIN sozial anerkannter Grund ist.

    Wenn das Retten eines Menschen aus einer Gefahrensituation bei einem Unfall kein sozial anerkannter Grund ist, was dann?

    Da wird man mit dem Argument, irgendwann mal ein Stöckchen schnitzen zu wollen vermutlich auch nicht weit kommen.

    Schilda ist eine Hochburg geistiger Kompetenz verglichen damit......

  15. Der war sogar sehr gut :-)

    Wenn man nämlich 10 Politiker oder sogar Juristen fragt, was denn nun genau erlaubt ist und was nicht, der bekommt mindestens 11 Antworten.

    Die Meinungen gehen von:

    "Ein entsprechendes Messer darf nur geführt werden wenn kein anderes Messer für die angestrebte Tätigkeit geeignet ist" über "das Messer darf nur für den konkreten Zeitpunkt der angestrebten Tätigkeit aus dem verschlossenen Behältnis genommen werden und muss nach Beendigung sofort wieder verschlossen werden (Angeln, Fisch fangen, Messer aus dem verschlossenen Koffer nehmen, Fisch ausnehmen, Messer sofort wieder in den Koffer legen und verschließen)" bis zu "Das Messer darf sogar auf dem Weg zur angestrebten Tätigkeit offen geführt werden".

    Was letztendlich stimmt und wie es der jeweilige Richter auslegt, bleibt bis zur Urteilsverkündung im Verborgenen.

    Rechtsunsicherheit auf ganzer Linie würd ich mal sagen.

    Ausser natürlich man macht es so wie es sich der Gesetzgeber wahrscheinlich gedacht hat.

    Weil keiner so recht weiß was man noch darf, nimmt man gar kein Messer mehr mit. ;-)

  16. Es ist noch gar nicht so lang her, da musste sich der gemeine Wanderer, Waldliebhaber oder Naturfreund überhaupt keine Gedanken machen was er wohin mit zum Schnitzen, Brotzeitmachen oder sonstige Tätigkeiten, die eine robuste Schneide erfordern, mitnimmt.

    Es ist echte eine Schande, daß man jetzt entweder penibel mitm Messschieber ein Messer mit 11,99mm langer Klinge aussuchen muss, oder sich in den Bereich der Rechtsunsicherheit begibt.

    Was ist erlaubt...... welcher Grund ist akzeptabel...... Was droht mir wenn dem Polizist mein Gund nicht passt und er eine Anzeige schreibt.......

    Lächerlich ist noch weit untertrieben finde ich.

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