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Steinpilz

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  1. in einem Video vom Tactical Dad wird diese Lösung nicht für ein "geschlossenes Behältnis" gehalten. Da hat jemand eine ähnliche Lösung 3D gedruckt.
  2. Ob Pfefferspray erlaubt ist, ist von Verbotszone zu Verbotszone unterschiedlich. Manche erlauben es, manche nicht. Allein das ist an Unsinnigkeit kaum zu überbieten.
  3. Ich stell mir grad vor, wie in den ganzen arabischsprachigen Foren auch über dieses neue Gesetz diskutiert wird. Und ich frag mich ob die sich auch so Sachen überlegen wie ein Victorinoy Jetsetter zu kaufen oder einen Umweg zu gehen, weil irgendwo Waffenverbotszonen sind...
  4. Vermutlich braucht man das auch gar nicht machen, da auch die Polizeipräsenz auf Veranstaltungen erhöht werden soll, wird man da schon die entsprechenden Anweisungen geben und auf Schlüsselbünde etc. schauen. Ist auch eine einfacher durchzuführende Maßnahme als ein Rudel Talahons zu filzen.
  5. Ist zwar irgendwie mies, aber normalerweise sollte man sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Festen und sonstigen Veranstaltungen alles anzeigen was irgendein Schneidwerkzeug hat oder benutzt. Sichtbarer Schlüsselbund am Gürtel oder auf dem Tisch liegen, an dem ein kleines Schweizer dran ist - Anzeige. Wenn ein Wirt Besteck ausgibt - Anzeige Wenn der Gast außerhalb der Fläche des Gastwirtes isst und dort sein Besteck benutzt - Anzeige Und solche Beispiele wird es zu Hauf geben.
  6. Das befürchte ich auch. Wenn man eh schon weiß daß man weg vom Fenster ist, noch schnell so viel wie möglich durchpeitschen. Und leider ist keine Regierung in Sicht, die das wieder rückgängig macht..
  7. Na ja, Victorinox macht doch demnächst Taschenmesser ohne Messer. Da kannst du sowohl Pinzette als auch Zahnstocher völlig gefahrenfrei in der Öffentlichkeit mit dir führen. Die kleine Schere zum Fäden abschneiden müsste noch geklärt werden ob das gefahrentechnisch ok ist.
  8. Vor Allem wäre das doch dann eine Straftat und keine Owi mehr, oder? Die bisherige Regelung, daß man auf Veranstaltung keine "Waffen" mitnehmen darf, ist jedenfalls so geregelt. In der Öffentlichkeit OWI, auf Veranstaltung Straftat. Wird lustig wenn das künftige "Komplette Messerverbot" auf Veranstaltungen auch so gehandhabt wird. Minimesser am Schlüsselbund, zack Straftat begangen und Zuverlässigkeit mit einem Mal flöten.
  9. Das sind genau die Leute, die mich immer Fragen "Du hast doch immer ein Multitool dabei, kannst du mal schnell... (hier diverse Reparatur/Schneidarbeiten einsetzen)" Natürlich brauchen die dann selber kein Messer
  10. Tschechien zum Beispiel. Da ist aber grundsätzlich wenig bis gar nichts verboten, wenn ich mir die Auslagen auf den Märkten so anschaue. Von Elektroschocker in allen möglichen Formen über Wurfsterne bis Messern aller Art gibts da alles.
  11. Daß eine Machete keine Waffe ist, dürfte klar sein. Ein Messer, wenn auch ein Großes, ist sie aber in jedem Fall und somit greift zwar eigentlich das Waffengesetz nicht, aber durch 42a eben doch wieder.
  12. Machete ist ein Messer. Ein großes Hau-Messer, aber ein Messer. Schlimmer finde ich aber Folgendes, das ich vorhin in irgendeinem Forum gelesen hab. Ab jetzt sollen ja ALLE Messer auf ALLEN öffentlichen Veranstaltungen verboten sein. Also egal ob Fest, Klapp oder sonst was und unabhängig von der klingenlänge. Einfach alles. Das heißt jetzt, wenn ich ein Schweizer Taschenmesser bei mir trage, kann ich keine Veranstaltungen mehr besuchen. Kann ja sein, daß ich mich unterwegs spontan entscheide, beim Stadtfest vorbeizuschauen. das geht dann nicht mehr. Bisher war das so formuliert, daß auf Veranstaltungen keine Waffen, also Messer, die laut Waffenrecht als Solche definiert sind, mitgeführt werden dürfen. Das ist für mich die drastischste Änderung, da man jetzt in Zukunft auch mit dem kleinen Schweizer aufpassen muss, wo man hingeht. Und soweit ich mich erinnere, ist das Mitführen einer nach Waffenrecht definierten Waffe auf einer Veranstaltung eine Straftat, also keine Ordnungswidrigkeit. Wie das künftig mit normalen Messer gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht, aber sollte das dann auch eine Straftat sein, wirds lustig...
  13. Stimmt, an die Aufbewahrung hab ich gar nicht gedacht. Und daß er dann in den Bereich der waffenrechtlich registrierten und regelmäßig überprüften Menschen rückt, auch nicht. Ich denke das wird ihm nicht gefallen...
  14. Mich hat grad ganz verzweifelt ein Freund angerufen, der seit 40 Jahren Messersammler ist. Er hat was davon gehört, daß der Umgang mit Springmessern verboten werden soll. Da er sonst keine Berührung mit dem Waffengesetz hat, wusste er nicht was das nun genau heißt. Schon fast lustig, aber rein von der Logik her dachte er zu erst, daß er sie nicht mehr benutzen darf. Ich hab ihn aufgeklärt was Umgangsverbot bedeutet und nach etlichen Sekunden Stille am anderen Ende der Leitung hat er unter einigem Gefluche mal grob überschlagen was ihn das an Geld kosten wird. Wie gesagt, er sammelt schon sehr lange und da sind auch einige sehr alte Springmesser dabei, die man absolut als Sammlerstücke bezeichnen könnte. Es ist vermutlich ein Vierstelliger Betrag, der hier einfach vernichtet wird. Ich hab ihm eine kleine Hoffnung mitgegeben, daß es für historische Sammlerstücke vielleicht Ausnahmegenehmigungen geben wird, aber da noch nichts Genaueres bekannt ist, weiß das natürlich niemand.
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