PSO
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Großer Irrtum. Da steht alles, was du in deinem Leben ausgefressen hast und wo Urteile ergangen sind (ob mit oder ohne Konsequenzen, sprich auch eingestellte Verfahren). Das wird erst Jahre nach deinem Tot gelöscht. Einmal die weiße Weste beschmutzt, bleibt man ein Saubär
Falsch.
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Mein Gott, dann soll er halt zu seinem Buechser gehen und sich so ein Teil zur Ansicht schicken lassen.
Fuer das Geld kriegt man ja sogar eine neue Rem700 Tac....und da weiss man was man hat. Die AIA sind total ueberteuert. Genau wie die ganzen ARs...
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Die Jungle Carbine Kopie habe ich noch nicht gesehen, den Enfield hatte ich schon in der Hand. Fuer das Geld wuerde ich ihn mir nicht kaufen.
Waffenbesitzverbot Unbefristet
in Waffenrecht
Geschrieben
Auch dafuer gibt es Tilgungsfristen (Loesch-).
Eingestellte Verfahren werden beispielsweise nach 2 Jahren geloescht. Dann ist da auch nichts mehr drin. Entsprechend nicht eingestellter Verfahren bitte selbst nachpruefen wie da die Fristen sind. Das Staatsanwaltliche Verfahrensregister wird aber vom SB abgefragt, zumindest wenn er sich an seine, laut WaffG, stehenden Moeglichkeiten haelt.
Es heisst staatsanwaltliches Verfahrensregister. Es enthaelt also rudimentaere Informationen ob ein Verfahren laeuft, abgeschlossen ist usw. Der SB kann somit einsehen ob gegen Dich ein Verfahren wegen bsplw. Koerperverletzung laeuft. Da aber die Informationen sehr rudimentaer sind, halte ich die Verweigerung der Zuverlaessigkeit auf Grund eines Eintrages im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister fuer aeusserst fragwuerdig, da Zusammenhaenge so gut wie gar nicht nachvollziehbar werden fuer den SB.