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PSO

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Beiträge von PSO

  1. Falsch! Tilgen bedeutet, sie werden entfernt, gelöscht. Nicht nur im Auszug, sondern im Register. Etwas anderes ist das Staatsanwaltschaftliche Zentralregister. Diese beiden sind nicht zu verwechseln.

    Auch dafuer gibt es Tilgungsfristen (Loesch-).

    Anders im StA-Zentralregister. Da bleibt was war. Kriegt aber auch nicht "jeder" zu sehen, normalerweise auch der SB (noch) nicht.

    Eingestellte Verfahren werden beispielsweise nach 2 Jahren geloescht. Dann ist da auch nichts mehr drin. Entsprechend nicht eingestellter Verfahren bitte selbst nachpruefen wie da die Fristen sind. Das Staatsanwaltliche Verfahrensregister wird aber vom SB abgefragt, zumindest wenn er sich an seine, laut WaffG, stehenden Moeglichkeiten haelt.

    Das sind die gesammelten Ermittlungsakten der SA. Im Prinzip taucht man darin sogar auf, wenn man als Zeuge ermittelt/befragt wurde. So wurde mir mal gesagt, ich weiß das nicht aus erster Hand.

    Es heisst staatsanwaltliches Verfahrensregister. Es enthaelt also rudimentaere Informationen ob ein Verfahren laeuft, abgeschlossen ist usw. Der SB kann somit einsehen ob gegen Dich ein Verfahren wegen bsplw. Koerperverletzung laeuft. Da aber die Informationen sehr rudimentaer sind, halte ich die Verweigerung der Zuverlaessigkeit auf Grund eines Eintrages im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister fuer aeusserst fragwuerdig, da Zusammenhaenge so gut wie gar nicht nachvollziehbar werden fuer den SB.

  2. Großer Irrtum. Da steht alles, was du in deinem Leben ausgefressen hast und wo Urteile ergangen sind (ob mit oder ohne Konsequenzen, sprich auch eingestellte Verfahren). Das wird erst Jahre nach deinem Tot gelöscht. Einmal die weiße Weste beschmutzt, bleibt man ein Saubär ;)

    Falsch.

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