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PSO

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Beiträge von PSO

  1. Die Gesetzeslage war vor dem Urteil eigentlich ganz klar und deutlich.

    Die entscheidenen Richter mit IQ unter 90 haben hier ein Paradestück deutscher Unwissenheit und Inkompetenz abgeliefert.

    Für Pistolen (KW) gab es nie eine jagliche Begrenzung auf 2-Schuss Magazine, da die Jagd mit Kurzwaffen in der BRD nicht erlaubt ist. Die KW dient dem Fangschuss, dem Selbstschutz oder kann z.B. bei der Fallenjagd zum balgschonenden Fangschuss (entsprechendes Kaliber) eingesetzt werden.

    Hier besteht also weder Klärungsbedarf (auch nicht bei der Reglung Verwendung von 2-Schuss Magazinen in Selbstladebüchsen bei z.B. der Jagd auf Schalenwild, die 2-Schuss-Reglung für Selbstladebüchsen galt noch nie für andere mit der Jagd verbundene Tätigkeiten, z.B. der Hundeausbildung.

    Ich habe zwar den ganzen Thread mitgelesen, aber bis jetzt ist mir nicht eindeutig klar was jetzt mit den KW's passiert analog zum Urteil? Die sind ja üblicherweise auch halbautomatische Waffen mit wechselbaren Magazinen über 2 Schuss. Im Urteil fehlt mir eine eindeutige Abgrenzung zu halbautomatischen Pistolen bzw. eine Art Schutzklausel à la mit Ausnahme von halbautomatischen Pistolen die von dieser Regelung Verbot..... Magazinen nicht betroffen/ausgenommen ist. Warum hat das Gericht bei Urteilsfindung hier nicht einen deutlichen Unterschied gemacht, sprich die halbautomatischen Pistolen quasi unter Schutz gestellt, besser explizit vom Verbot rausgenommen?

    Das verstehe ich nicht, weil für mich als Laie fallen unter halbautomatischen Waffen, nicht nur halbautomatische Langwaffen, sondern auch halbautomatische Kurzwaffen in Form von Pistolen. Mit dieser Unklarheit im Urteil, hat man sozusagen die Pforte der Hölle geöffnet, im waffenrechtlichen Sinne. Je nach Auslegung, können nun der Gesetzgeber/Behörden damit extrem starke Einschränkungen im Waffenerwerb bewirken. Das muss man sich einfach mal vorstellen, was dies in der Praxis heisst bzw. im schlimmsten Fall heissen könnte! Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.

  2. Die Gesamtproblematik die sich aus diesem Schandurteil, dass Unrechtsjuristen wie Freisler und Kollegen die Freudentränen ins Gesicht treiben würde, wurde von den wenigsten erfasst.

    Denn nahezu alle Selbstladebüchsen würden somit vom Bannstrahl erfasst werden, d.h. auch klassische jagliche SLB ala Browning BAR, da hier bauartbedingt auch größere Magazine verwendet werden könnten.

    Die gleiche Problematik wird sich auch für Sportschützen ergeben, da hier bauartbedingt auch Magazine größer als 10 Schuss Verwendung finden könnten.

    Bauartbedingt könnte ich mit meinem PKW in einer Tempo 30 Zone auch schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Das wäre dann aber gegen die entsprechend erlassene Regel und wird entsprechend geahndet.

    Ähnlich verhält es sich mit Selbstladebüchsen. Ich darf bei der Jagdausübung eben kein Magazin verwenden, welches mehr als 2 Schuss aufnimmt. Als Jäger hat man aber auch noch andere Verwendungsgründe für eine Selbstladebüchse, die von der 2-Schuss Magazin-Regelung gar nicht betroffen sind. Bei der Hundeausbildung beispielsweise ist man dazu nicht angehalten. Genauso wenig beim Einschiessen auf dem Schiessstand. Hier spricht rechtlich nichts gegen die Verwendung von einem 5-Schuss Magazin.

    Wie im Beispiel Tempo 30 erfolgt auch bei der Jagd eine entsprechende Ahndung, wenn man mit einem größeren Magazin erwischt wird.

    Wie in der BRD üblich, viel Lärm um nichts.

    Kennt jamand den Kläger persönlich? Ist das ein Agent Provocateur? Die ganze Geschichte wirkt arg konstruiert, auch das Urteil. Als hätte man darauf hingearbeitet...

  3. Dieser Staat hat fertig.

    Seitdem im letzten Jahr die Dämme gebrochen sind und illegale Masseneinwanderung legalisiert wurde.

    Die vom souverän weiterhin alimentierten Kriminellen in Nadelstreifen negieren weiterhin die dadurch entstandene Problematik, u.a. die nachweisliche Einreise von Terroristen als Flüchtling/Asylbewerberin die BRD und dann weiter nach Frankreich/Belgien sonstwohin.

    Dazu hat man noch keine Stellungnahme der üblichen Verdächtigen gehört (die 3 Trottel Ms).

    Anstatt der ausufernden Ausländerkriminalität habhaft zu werden, versucht man hier eine großangelegte Volksentwaffnung. Dies ist in Diktaturen üblich, kann man nachlesen. Totalitäre Regime fürchten nämlich nichts mehr als einen wehrfähigen Souverän.

    Über die Engländer wurde gelacht, als diese in einer ähnlichen Aktion fast totalentwaffnet wurden.

    Die deutschen haben nur am Tresen oder im Internet eine große Fresse und viele werden sogarfreiwillig abgeben, in vorrauseilendem Gehorsam.

    Wer das Urteil gelesen hat weiss, was für ein Schwachsinn da verzapft wurde und dass es ein politisches Urteil ist, mit dem Ziel der Volksentwaffnung.

    Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass der ganze Ablauf raffiniert eingefädelt worden ist.

    -Gerade in letzter Instanz ein Urteil mit einer Begründung, welches über den anhängigen Fall mehr als hinaus geht.

    - Geschickt am Gesetzgeber vorbeigemogelt.

    -Weitreichende Auswirkung auf alle Jäger, die einen HA besitzen.

    -Enteignung vom Feinsten.

    -Kommt den Wünschen in Brüssel sehr entgegen.

    -Austesten, wieviel Widerstand zu erwarten ist.

    -Mittlerweile Anweisungen "von oben" an die Waffenbehörden und Landratsämter.

    Für meinen Geschmack zu viele "Zufälle".

  4. Das war nach Erfurt eben das kleinste erreichbare Übel um den Volk vorzugaukeln "wir tun was".

    Die Verbände waren zufrieden und die Politiker konnten fleißig und richtig sagen "Wir haben diese Pumpguns, wie sie Steinhäuser dabei hatte, verboten."

    Dumm ist der, der dummes tut. Oder so ähnlich.

    Aus der Pumpe wurde doch kein einziger Schuss abgefeuert...von daher eine für die BRD typische Schwachkopfaktion von Schwachköpfen (und das schliesst die Speichellecker der involvierten Schwachkopfverbände mit ein).

  5. Also ist da auch nix mit Klappschaft?

    Nein. Bei Vorderschaftrepetierflinten nicht.

    Vorderschaftrepetierflinten sind ja auch wesentlich gefährlicher als Selbstladeflinten. :rolleyes: Denn für die gelten diese Vorgaben (Lauflänge, Gesamtlänge) nicht. :crazy:

    So ist das eben, wenn unkundige Schwachköpfe Gesetze erlassen dürfen.

  6. Bei allem Verständnis für Bürokratieverdrussenheit, aber der Titel passt eigentlich nicht zum Thema. Denn es handelt sich hier um eine ganz normale Verwaltungstätigkeit, wie sie an anderen Verwaltungsbereichen des öffentlichen Rechts auch anfallen und vom Staat zu erfüllen sind.

    NRW Machthaber passt auch nicht, da es sich beim BVA um eine Bundesbehörde handelt.

    Viel interessanter finde ich allerdings dass Anforderungsprofil und die Aufgabenbeschreibung:

    1. Nicht technischer mittlerer Verwaltungsdienst halte ich für einen schlechten Scherz. Bei der entsprechenden Besoldung (Beamte BBO A5 bis A9), (Angestellte TVöD - FV-L E5 bis E8) ist nicht mit fachlich kompetenten Bewerbern zu rechnen. Die werden in der freien Wirtschaft besser entlohnt. Das Anforderungsprofil erfordert eigentlich Beamte oder Angestellte im gehobenen technischen Dienst BBO A9 bis A13 bzw. E19 bis E12 (Dipl.-Ing. / Bachelor; Maschinenbau, Kfz-Technik oder im Idealfall Waffentechnik). Selbst wenn der personalführenden Stelle dies zu teuer wäre, wäre ein Angestellter oder Beamter im mittleren technischen Dienst (Einstellungsvoraussetzung; Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie) die bessere Alternative um wenigstens ansatzweise das Anforderungsprofil zu erfüllen.
    2. Offensichtlich produzieren die gesetzlichen Bestimmungen (Genehmigung von Schieß-Sportordnungen, Erbwaffenrecht, das NWR usw.) einen Berg von unerledigten Vorgängen und die müssen nun abgearbeitet werden. Statt die v. g. gesetzlichen Bestimmungen zu Evaluieren werden nun Stellen geschaffen, bei denen schon oberflächlich betrachtet, die Besoldung nicht mit den Anforderungsprofil in Einklang zu bringen ist. In anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nennt man das Lohndumping.

    Wie sagt man so schön: "Wasser predigen und Wein saufen"!

    edit: Tippfehler

    Selbst die "Bezahlung" TVÖD Stufe A13 ist ein schlechter Witz. Würde kein Ingenieur machen, der etwas drauf hat, da in der Industrie min. das Doppelte verdient werden kann. Also sieht man schon mal wieder was für einen "Ausschuss" man ansprechen möchte. Diese Inkompetenz der Mitarbeiter zieht sich wie ein roter Faden durch alle bundesdeutschen Behörden.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article117730859/Wenn-der-BKA-Experte-kaum-Ahnung-von-Waffen-hat.html

    Kompetenz ist sowieso unwichtig. Linientreue. Linientreue ist wichtig. Besonders in den rot-verhurten Bundesländern.

  7. Das ist wieder falsch, so wie es da steht. Der Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV) hat mit dem Bayerischer Sportschützenbund e.V. (BSSB) eine gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen für "verantwortliche Aufsichtspersonen" (Schießaufsicht) und der jeweiligen Ausbildung zur Erlangung der Befähigung als solche vereinbart. Der BSSB gehört meines Wissens nach zum DSB.

    Da für eine Aufsicht "nur" Sachkunde oder alternativ JSS notwendig sind, muss man da nichts gegenseitig anerkennen. Sofern diese Dokumente vorliegen kann man das Schiessen beaufsichtigen (Standaufsicht).

  8. Ja, um wie oft im Monat zu schiessen?

    Für wie viele Euro?

    So eine Anlage (schön wär es ja) muss sich rechnen....es müssen also genug Schützen dort regelmäßig (oft) gegen Geld trainieren.

    1000 Meter, IPSC, Halle, 10Meter, 25 Meter, 300Meter, Gastronomie.... wie viel Platz braucht man?

    Sicherlich ist dass stemmbar, aber die meißten Vereine kämpfen schon um ihre 25 Meter-GK-Anlagen auszulasten, wenn sie nicht ohnehin nur "Gast" sind und auch dann ist ihre Trainigszeit teuer genug.

    Heute auf dem Schiesstand:

    Schütze kommt, baut sein Gerödel auf, packt die Büchse aus (Repetierer in .308 Win mit ZF) macht 2 Schuss, packt ein, baut das Gerödel wieder ab und haut ab (an die Theke).

    Kein Einzelfall. Es wird kaum noch trainiert, da vielen die Mun-Preise arg zu schaffen machen. Da zischen manche lieber ein Bier und holen sich dabei den entsprechenden Stempel im Schissbuch ab, ohne den Finger am Abzug tatsächlich krumm gemacht zu haben. Das ist die andere Seite der Medaille.

    Vor ein paar Jahren gab es teilweise Wartezeiten auf den STänden, heute ist man alleine...keine Kohle mehr da.

  9. Wer auf der Eröffnung der IWA am vorigen Freitag war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit.

    ...

    Das ist doch der, der seine eigenen Bälger nicht im Griff hat:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/rappender-ministersohn-herrmann-freundschaftliche-beziehungen-1.1519229

    Aber wenn man es zu Hause schon verbockt, den gemeinen Pöbel meint man "erziehen" zu müssen.

    Gilt dieses Sicherungssystem auch für Kriminelle mit illegalen Waffen, auf dem Weg zur "Arbeit"?

    Wie deliktrelevant sind die Jagdwaffen?

    Traten Jäger in letzter Zeit häufig in "Erscheinung"?

    Ist der Transport der Jagdwaffe in einem verschlossenen Behältnis ins Revier nicht ausreichend? Warum ist das nicht ausreichend.

    Anstatt sich von diesen Blindgängern belallen zu lassen wären ein paar kritische Fragen das absolute Minimum. Aber so sitzt man da und schweigt.

    qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit

  10. Leute!

    Messerstecher: wie lange sind Messer noch frei?

    Hammerangriff: Wie lange sind Hämmer noch im Baumarkt ohne HBK erhältlich?

    Erweiterter Suizid mit Auto: Wie lange sind Autos noch frei?

    Brennstoffflasche aufs Ziel geworfen: Wie lange bekommt man noch brennbare Flüssigkeiten?

    Usw.

    Leute, geht’s noch oder braucht doch der eine oder andere mal längeren Urlaub in normaler Umgebung?

    Gruß

    Makalu

    Pflastersteine?

    Die Polizei in Frankfurt a.M. kann davon ein Lied singen...

    Verbote sind die Waffen der Ahnungslosen.

  11. Die freie Meinungsäusserung ist ja nichts verwerfliches aber man kann sich auch durch sein Geschätz um Kopf und Kragen labern.. mit anderen Worten, manchmal ist es einfach besser die Klappe zu halten oder besser gesagt die Pfoten von der Tastatur zu lassen

    Duckmäuser:

    „Leisetreter, Schleicher, d. h. einer, der dem Mächtigern gegenüber Demut heuchelt.“

    – Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 248.

    Genau das ermöglicht totalitäre Systeme. Bloss nichts "falsches" sagen...

    Wer bestimmt was "falsch" oder "richtig" ist? Meinungsdiktatur ist de facto Faschismus. China ist da nicht mehr weit...

    Aber der Deutsche liebt die Selbstgeisselung mehr, als das nicht abbezahlte Auto vor dem nicht abbezahlten Haus.

  12. Wenn man im Offtopic oder Politik-Forum guckt, schaffen das Waffenbesitzer auch gut alleine, auch ohne "Anregungen"

    Das nennt man Meinungsfreiheit, hier einfach mal das Grundgesetz bemühen, findet sich in Artikel 5. Ich weiss, das strapaziert die Nerven der Gesinnungspolizisten und Feinde der freien Meinungsäusserung, aber das kennt man ja.

  13. Zum einen redet ihr nicht über dasgleiche Buch zum andern Gefechtserfahrung ist nicht unbedingt gleich didaktisch erfolgreich.

    Zudem ist Pincus und Suarez nun wirklich nicht das Gleiche. Pincus hat sich seine Technik im Garten angeignet instinktiv (ich hatte Kurse mit ihm und daher weiss ich es ) und etwas entwickelt was nach meiner Meinung funktionniert aber nicht wirklich brauchbar ist, weil es viel zu trainings Intensiv ist.

    Suarez hat effektiv neues gebracht, hauptsächlich mit dem get of the X, wobei er in den letzten Jahren eigentlich uns nachgemacht hat (was ja irgendwo ein Kompliment ist).

    Nun im deutschprachigen Raum hat man effektiv mit Henning jemanden der Kompetent ist und dazu ein Buch geschrieben hat was den Vorteil hat aktuell zu sein und auf deutsch geschrieben zu sein.

    Sowieso aus einem Buch lässt sich nichts lernen, da geht nichts an einem entsprechenden Kurs vorbei.

    Ich bezog mich auf das Buch, um das es ursprünglich ging, nicht auf Feuerkampf und Taktik, das fälschlicherweise ins Spiel gebracht wurde.

    Suarez entwickelt sich weiter, über seine Person und das Geschäftsgebaren bei OST kann man streiten, ändert aber nichts daran, dass seine alten Schinken hinsichtlich Pistole, Büchse und Flinte sehr gute Standardwerke sind, wenn es um Literatur zu dem Thema geht. Sind zudem noch viele Verweise, wenn man tiefer bzw. historisch einsteigen möchte. Auch sind die Suarez Bücher einigermassen aktuell, obwohl auch schon um die 20 Jahre alt. Das war eben noch vor der Zeit von YT und Magpul DVDs.

    Letzen Endes bleibt alles nur graue Theorie, man hat auch in der BRD die Möglichkeit entsprechende Kurse legal zu besuchen (wirkliches Verteidigungsschiessen), die Gesetze geben das her.

    Das wichtigste ist das entsprechende Mindset. Und da kommen wir ganz schnell zum Theme "echte" Erfahrung. Wenn ich wissen will, wie man Eier legt, dann frage ich ein Huhn, keinen Waschbär.

  14. Weil es Bücher/Kurse von Leuten gibt, die tatsächlich praktische Erfahrung haben, Gefechtserfahrung. Und man nichts Neues liest, wenn man die altbekannten Standardwerke schon kennt (u.a. von Suarez, bei dem der Autor des gesuchten "Werkes" auch Kurse belegt hat).

  15. Waren ja noch nicht mal Anschläge im eigentlichen Sinne sondern nur Kupferdiebstahl. Die meisten Vorfälle jedenfalls.

    Ich spreche von den Brandanschlägen auf die Signalanlagen im Umfeld der PEGIDA Demonstrationen/Kundgebungen oder wie auch immer man das nennen möchte. Ging nicht groß durch die Medien, wie das bei linksextremistischen Straftaten so üblich ist.

  16. Wieso aktuell? Selbst mit den "alten" Mitteln kannst einen Staat an seine Grenzen treiben. Nimm das Beispiel mit Sabotage von Transportketten. Bahnlinien mit einfachsten Mitteln unterbrechen ist heute im Zeitalter der globalen Warenströme in den Auswirkungen gravierender als zu Zeiten des Major v. Dach. Käme heute einer oder mehrere auf die Idee flächendeckend zB das Schienennetz der DB lahmzulegen, hätten sowohl Lapo als auch BuPo ein gigantisches personelles Problem das zu unterbinden. Was an sich schon unmöglich ist.

    Die jüngsten Anschläge auf die Bahn zeigen dies ja. Mit einfachsten Mitteln kam der Verkehr zum erliegen.

  17. Bei den Apothekenpreisen noch 4 Wochen auf die Lieferung warten?

    Das wäre für mich alles andere als "super".

    Habe gestern noch Teile bei Sinclair bestellt, das wird sicher keine 4 Wochen dauern ehe sie bei mir eintreffen!

    Deshalb war ja auch der folgende SMILIE hinter "alles super": :rolleyes:

    Die Ware ist definitiv nicht auf Lager, sondern wird in Intervallen (ich schätze mal 2 -4 Wochen) in den USA geordert. Direkt in den USA bestellen war und ist wesentlich bequemer, schneller und vor allem günstiger.

  18. Hallo,

    ich habe mir in der Bucht ein Trijicon RMR LED (ohne Tritium) gekauft, wie es auch Waffen Ferkinghoff hierzulande anbietet.

    http://www.ebay.de/itm/NEW-Trijicon-RMR-Adjustable-3-5-MOA-LED-Red-Dot-Sight-Model-RM06-/251846458206?pt=LH_DefaultDomain_0&hash=item3aa337fb5e

    Vor Abschluß poppte ein "ITAR-warning-Fenster" auf,

    "It appears this item is restricted for export by the U.S. Department of State (DOS) under the International Traffic in Arms Regulations (22 CFR, Parts 120-130) or the Department of Commerce under the Bureau of Industry (BIS) and Security Export Administration Regulations, EAR (15 CFR, Parts 730-774). ITAR restricted items require an export license granted from the DOS Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) prior to export. EAR restricted items may or may not require a license, depending on the end user and the ultimate country of destination.

    Directing the seller to export without complying with the regulatory licensing and documentation requirements is a violation of United States law. Please consult DDTC’S website at ww.pmddtc.state.gov and BIS’S website at www.bis.doc.gov for more guidance. Also, please refer to eBay’s Military Items Policy for additional information." ,

    Im "Kaufikaufmodus" setzt manchmal das Hirn bei mir aus, weshalb ich es erstmal ignorierte.

    Im Nachhinein kommen jetzt doch Zweifel auf...

    Sollte ich mir jetzt als Käufer Sorgen machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ddrwinflak

    Natürlich ist die Optik ITAR relevant.

    Das Problem hat der Verkäufer. Er wird wohl nicht ohne gültige Exporterlaubnis versenden. Würde er ohne versenden und erwischt werden, dann hätte das für ihn ernstzunehmende Konsequenzen. Würde man als Käufer versuchen das Teil irgendwie selbst mitzubringen, ohne Exporterlaubnis, dann hat man selbst das Problem.

  19. Es geht um den bereits in den 50igern entstandenen Band "Der totale Widerstand".

    (Wahrscheinlich abgeleitet von Adolfs, Der totale Krieg sozus. als Gegenstück?)

    Ist dieses Buch legal oder nicht in einer Kleinanzeigen Rubrik wurde es vor kurzem angeboten.+

    Wikipedia schreibt hierzu:

    In Deutschland ist Der totale Widerstand seit 1988 auf der Liste der indizierten Printmedien der Bundesprüfstelle.[3]

    Was ist an dem Buch immer noch so "gefährlich" das es indiziert sein muss (das gleiche wie illegal?)

    Der Band ist nun knapp (1957) 60 (sic!) Jahre alt.

    Mittlerweile existieren im Internet zig Anleitungen für den Guerilla-Kampf und Bombenbau unter

    aktuellen Bedingungen warum dann die indizierung eines über einem halben Jahrhundert-

    jahre alten Buches kopfschüttel. :confused:

    Indiziert ist nicht gleichzusetzen mit einem Verbot.

    Indiziert bedeutet: kein Werbung etc., Verkauf an volljährige Interessenten jedoch gestattet.

  20. Interessiert aber einige Behörden überhaupt nicht! Vor Zeugen gemachte Aussage: " auch wenn ein Freispruch erfolgt, für mich sind sie (mehrere betreffend) alle unzuverlässig und dies wird per Sofortvollzug umgesetzt".

    Dann hilft ein Anwalt weiter. Ein Ordentlicher.

  21. §153a StPO ist doch die Einstellung unter Auflagen. Die sollte auch von der 2-Jahres Regel (Tilgung) beruehrt werden, sofern nichts hinzukommt...

    Ist halt eine Einstellung mit "Makel", im Gegensatz zu einer Einstellung nach §170 II, welche mit einem Freispruch gleichzusetzen ist. Da gibt es gar nichts zu ruetteln und sollte man da Probleme bekommen mit einem uebereifrigen SB: Anwalt einschalten.

    §5 V regelt die Moeglichkeiten des SB:

    Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

    1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

    2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

    3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

    Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

    Wenn die Ermittlungsverfahren nicht vollstaendig getilgt wuerden, dann waere die Sache ja witzlos. Geht auch dann IMHO nicht mit Datenschutz konform.

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