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PSO

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Beiträge von PSO

  1. vor 10 Stunden schrieb heletz:

     

     

    Auf stets der gleichen: wer das Grundgesetz und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negiert und die Gültigkeit ihrer Gesetze offensiv ablehnt, der kann keine WBK der Bundesrepublik haben.

     

    Erwerb, Besitz und Gebrauch der Waffen richten sich nach den Gesetzen der BRD.

     

    Nicht nach "Naturrecht" oder irgendwelchen anderen schemenhaften Wahnwelten.

     

    Und wie wird das überprüft? Wir reden hier ja vielleicht von Meinungsäußerungen, d.h. jemand bringt möglicherweise seinen Umut über ein erhaltenes Bußgeld wegen Falschparkens zum Ausdruck. Oder ist der Meinung, dass die Ehe für alle eben nicht grundgesetzkonform ist etc.

     

    Ist alles sehr weich. Hat auch alles den Touch von Gesinnungsjustiz.

     

    Wohingegen andere Faktoren hart sind und auch entsprechend strafrechtliche Relevanz besitzen, z.B. wenn die Meinungsäußerung dort endet, wo das Strafgesetzbuch Grenzen setzt: z.B. Beleidigung und Volksverhetzung. Hier gibt es schon entsprechende Möglichkeiten der strafrechtlichen Sanktionierung, ggf. dann auch mit Auswirkungen auf bereits erteilte Erlaubnisse hinsichtlich Waffenbesitz. Die entsprechende Person hat ja bei Erwerb der Erlaubnis eben nicht gegen bestehende Gesetze verstossen (wurde ja abgeprüft, auch anhängige Ermittlungsverfahren) und hat sich auch an die Gesetzte zum Erwerb der Waffen gehalten (diese wurden ja auf Grundlage der von "BRD-Behörden" ausgestellten Erlaubnisse erworben).

     

    Ich halte diese Muskelspielchen gegen Querulanten (denn dieser Typus scheint das Groß der Reichsbürger zu sein) für sehr bedenklich.

  2. vor 21 Minuten schrieb heletz:

    Wie rechtsstaatlich und genau abwägend man vorgeht, zeigt die neue Wasserstandsmeldung aus Goslar:

     

     

     

     

    Von wildem Aktionismus keine Spur.

     

    Dabei reichen die alten Gesetze offenbar vollkommen aus.

     

     

    Der Artikel scheint hinter einer Bezahlschrank zu sein, deswegen meine Frage:

     

    Zitat

    Landkreis Goslar hat in den vergangenen Monaten zwei sogenannten Reichsbürgern die Waffenbesitzkarten entzogen

     

    Auf welcher Grundlage wurden die WBKs eingezogen? Gibt der Artikel darüber Auskunft?

     

  3. Waffenlager ausgehoben

     

    In der Tagesschau war von einem deutschen Staatsbürger die Rede, muss dann ja wohl ein sogenannter Reichbürger sein, oder?

     

    Zusammenfassend:

    Zitat

    ist ein 40-Jähriger festgenommen worden, der im „weitesten Sinn“ der Islamistenszene zugerechnet wird.

     

    Zitat

    Gegen den deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund wurde demnach zuvor monatelang ermittelt.

     

    Zitat

    Der Mann besuchte der Sprecherin zufolge eine Berliner Moschee, die im Fokus des Staatsschutzes stehe und beobachtet werde.

     

    Zitat

    Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler den Angaben zufolge bei Ermittlungen in anderer Sache. Im Juni sei ein 27 Jahre alter Mann wegen Rauschgift- und Waffendelikten festgenommen worden. Bei den Ermittlungen in diesem Fall sei deutlich geworden, dass der nun festgenommene Beschuldigte Zugriff auf scharfe Waffen und Kriegswaffen haben könnte.

     

    Zitat

    Zum Zugriff nach einer monatelangen Beobachtung entschieden sich die Ermittler der Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft zufolge, weil bei dem Verdächtigen zuletzt eine „gesteigerte Gewaltbereitschaft“ erkennbar gewesen sei. Diese habe sich auf den familiären Bereich bezogen, dort sei es zu mehreren Konflikten gekommen.

    Der Verdächtige ist zudem einschlägig vorbestraft. Er sei im März wegen Waffendelikten zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

     

    Munition

     

    Waffen (Auswahl)

     

    Ich möchte hier nichts relativieren. Aber angesichts einer Null Toleranz Politik gegen tatsächlich deliktrelevantes Klientel regt man sich über ein paar harmlose Spinner auf, denen man auf Basis einer vorhandenen Meinung die erworbenen Legalwaffen entziehen möchte. Nannte man früher Gesinnungsjustiz. Auf der anderen Seite räumt man denjenigen, die einer nachweislich gewalttätigen und intoleranten Ideologie anhängen, alle möglichen Boni ein und braucht Monate um sich zu einer HD durchzuringen (zumal die Vorwürfe illegale Waffen und evtl. Verstoss gegen das KWKG im Raum stehen). Man möchte da ja keine religiösen Gefühle verletzen.

     

    Da mussten wohl erst die erbsengroßen Klöten aus dem Bauchraum in den Hodensack gepresst werden...

     

    Anstatt immer wieder Symbolpolitik auf dem Rücken der Legalwaffenbesitzer zu bertreiben, sollte einmal überprüft werden, ob es nicht sinnvoller wäre das Staatsbürgerrecht entsprechend zu verschärfen.

     

    Berlin eben. Ein verkommenes Drecksloch, dass sich Hauptstadt nennen darf.

  4. vor 20 Stunden schrieb Vertigo:

    Also am besten den Staat entwaffnen? Nicht auszudenken, wenn ein PANZER in die falschen Hände gerät. Die werden ja nichtmal in einem Stufe 0/1 Hangar gelagert!

     

    Bei den Nullen die uns regieren/versklaven und bei den Flachzangen in Uniform, da würde man dann schon sicherstellen, dass da nichts in Falsche Hände gerät.

     

  5. Am 7/28/2016 um 19:04 schrieb JasperBeardley:

     

    Bei mir und auch im jagdlichen Umfeld nicht. Alle bisher einmal kontrolliert.

     

    War übrigens sehr kurios, weil der Kontrolleur eine Pistole bei mir im Tresor übersehen hatte, die ich (ohne Leihschein) für einen Freund aufbewahrte. Ich hatte vorher mit ihm vereinbart, dass ich ihm die Waffen gebe und mich dann davor gestellt, als er die Seriennummern verglichen hat. Großes Kino.

     

    Hatten die feinen Herren einen Durschsuchungsbeschluss? Es handelte sich bei dem beschriebenen Szenario ja um eine Hausdurchsuchung.

     

    Gibt jeder so freiwillig seine Grundrechte auf?

  6. vor 22 Stunden schrieb Tauri:

    bei mir waren sie schon dreimal. Ich war jedesmal nicht zu Hause. Meine Frau wollte ihnen zeigen wo der Schrank steht. Haben sie aber dankend abgelehnt. Beim letzten Mal (erst vor ein paar Tagen) haben sie sich bei meiner Frau mit den Worten "tschüss, bis in etwa ein bis anderthalb Jahren" verabschiedet.

     

    Mehr wie den Schrank dürfen die doch ehh nicht sehen. Die haben keine Berechtigung, dass der Schrank geöffnet wird und die darin gelagerten Waffen kontrolliert werden.

     

    Das darf die Polizei mit einer richterlichen Anordnung im Rahmen einer Hausdurchsuchung.

  7. Am 7/28/2016 um 18:14 schrieb Matthias308:

    @Sniperman,

    Ja ganz genau die 110. Warum denn nicht? Oder lässt Du einfach 2 Personen rein, die einen schöne Pass-Kopie dabei haben könnten? OK, das kannst gerne machen... Aber auch, wenn ich einen Revolver in .357 haben würde, würde ich damit sicher nicht rumfuchteln... !!!

     

    In der Wohnung darfst Du führen. Legal.

  8. Am 5/11/2016 um 00:42 schrieb Mausebaer:

    Nein, das ist es nicht. Aber gerade im eher südlichem Hessen herrscht scheinbar eine Art staatliches Sendungsbewusstsein beim legalem Waffenbesitz. Falls sich die Gelegenheit ergibt, ruhig mal auch mit dem Peter Abel schwätzen. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

    Hessen, das ist das Bundesland in dem das LKA keinerlei Ahnung in Sachen Waffen/Munition mit sich bringt. Das ist das Bundesland in dem ein schwunghafter Handel mit gestohlener US-Militärmunition betrieben wird, unter dem AUge des LKA und der Kripo.

     

    Aber Legalwaffenbesitzer werden drangsaliert.

     

     

  9. Falsch. Bitte hier keine Halb- oder Unwahrheiten posten.

    Nulla poena sine lege

    Wie gesagt ist das sachliche Verbot des BJagdG diesbezüglich eindeutig und man erfüllt mit einer SLB mit wechselbaren, aber bei der Jagd auf 2-Schuss begrenzten Magazin, genau dei gemachte Einschränkung.

    Weiterhin wurden alle aktuelleren Selbstladebüchsen mit entsprechenden BKA Feststellungsbescheiden versehen, die explizit eine zivile Nutzung bejahen, hier allerdings eine sportliche Nutzung tlw. ausschliessen.

    Ein Festmagazin bei einer Jagdbüchse ist absoluter Schwachsinn, im Sinne der UVV müsste der Gesetzgeber eigentlich auf wechselbare Magazine bestehen, da mit Ihnen der UVV Rechnung getragen werden kann und schnell und sicher ein ungeladener Zustand der Büchse oder auch Flinte hergestellt werden kann.

    Und wer das Thema Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot ernsthaft in Frage stellt, den sollte man fragen ob er sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt. Auch für diese Bürger- und Demokratiefeinde hat das Grundgesetz den passenden Artikel parat...

    Genau so sieht es aus. Entspräche diese gelebte Rechtspraxis nicht dem Willen des Gesetzgebers, stellt sich die Frage, warum er dann in den letzten 40 Jahren nichts dagegen unternommen hat.

    Übrigens trägt die hiesige UJB (LK Sächsische Schweiz - Osterzgebirge) keine SLB/SLF in die WBK von Jägern ein, solange eine entsprechende Anfrage an das RP nicht beantwortet wurde. Die SB sehen die Sache übrigens wie wir. Nutzt nur nix. Darüber hinaus sind sie such auch der Problematik hinsichtlich der Zuverlässigkeit bewusst.


    Falsch. Der betroffene hat eigentlich ein Urteil. Gegen das ihm der weitere Klageweg offen steht.

    Das, was die Innenministerien und Lakaien mancher Bundesländer abziehen, ist mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar.

    Ihr seht das viel zu Rational. Bisher hat den Gesetzgeber nur nicht interessiert so richtig. Es lief halt so en passent mit. Jetzt hat man ein urteil. Und genauso nebenbei, kann man jetzt negativ in userem Sinne reagieren.

  10. Abwarten.

    Im Gegensatz zu Flinten (Verbot von kurzläufigen Repetierflinten) sprechen wir hier nicht von EUR 400 pro Büchse, zudem handelt es sich i.d.R. um SLBn für die ein entsprechend positiver Feststellungsbescheid des BKA vorliegt, in dem ein Verbot verneint wird. Hier wird ein Verbotsmerkmal herbeifabuliert oder eher besser von den Innenministerien herbeigesehnt.

    Die Rechtslage ist nach BJagdG klar, die 2-Schuss Begrenzung gilt bei der Jagdausübung, präzise bei der Jagd auf jagdbares Wild. Und für dieses Bedürfnis hat man die SLB inklusive gesetzeskonformem 2-Schuss Magazin erworben. Hier muss man einen Punkt machen, denn hier müsste die Diskussion enden.

    Die Diskussion wird hier aber nicht beendet, indem man seitens verschiedener Ministerien hier schon Widerrufe herbeifabuliert, die rechtlich auf eher tönernen Füßen stehen.

    Wie schon gesagt wird es immer offensichtlicher, dass dies politsiche Gründe hat (sonst dauert es Jahre bis sich die Innenministerien mucken). Der Kram lag schon in der Schublade. Es sollen vor 2017 noch Tatsachen geschaffen werden.

    Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich, dass bei staatlichen Akten an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Problematisch ist dabei, dass der Adressat der Norm sich zum Zeitpunkt seines ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge einstellen konnte.

    Das Rückwirkungsverbot hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip. Der dort begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann auf die Geltung der Vorschrift vertrauen.

    DIe $$ in den Augen sieht man aber gerade auch bei den Kollegen, welche auf eGun ihre Selbstlader zu exorbitanten Sofortkauf Angeboten versuchen loszuschlagen.

    Wenn man manche Gebote verfolgt, scheinen doch viele noch nicht mitbekommen haben, wie die Lage ausieht.

    Die Preise werden für jagdliche Modelle noch kräftig einbrechen.

  11. Einfach mal abwarten was kommt. Wird tatsächlich widerrufen, dann kann man das gesamte Rechtssystem der BRD in Frage stellen, Stichwort Bestandskraft eines Verwaltungsaktes zur Rechtssicherheit.

    Aber das Thema wird dann sehr komplex werden...aber dafür gibt es ja Anwälte die einem diesbezüglich gerne vertreten werden. Der ein oder andere hat bestimmt schon Dollarzeichen in den Augen...

  12. Das dämliche Gelaber mit der Umweltplakette stimmt doch gar nicht.

    Also hinkt der Vergleich.

    Und der Wert meiner SLBs übersteigt bei weitem den Wert für so eine olle Schrottkarre. 20k? 30k? Lächerlich.

    Um es höflich zu formulieren, das interessiert keine Sau!

    Wir reden hier aktuell vielleicht von 150.000 betroffenen Bürgern. Das ist nichts!!

    Wenn jeder von denen 2 HA hat die im Schnitt 1.000,- wert sind reden wir über 300 Millionen. Das ist nichts!!

    Denk mal ganz klein, einfach mal an die Feinstaubplakette. Da waren Millionen betroffen deren Karren über Nacht wertlos wurden. Völlig ohne Sinn. Weil nur auf die theoretisch mögliche Belastung abgezielt wurde, nicht auf die tatsächliche.

    Dann haben die Trottel sich neue Karren gekauft, jetzt kommt die neue Plakette (blau). Davon sind über 13 Millionen Autos betroffen, tw. 20-30 Tausend Euros wert, über Nacht wertlos. Da geht's um zig Milliarden!

    Denk an den panischen Atomausstieg unserer Nägelkauenden Herrscherin. Zig Milliarden Verluste für die Energiekonzerne. Kein Problem, sind ja nur reiche Konzerne. Es sind die Aktionäre, die Kleinanleger, die Renten- und Versicherungsgesellschaften, die Kommunen als Aktionäre. Da geht es um hunderte Milliarden!

    Das Urteil über das wir hier so schockiert diskutieren ist nichts anderes als ein klitzekleiner Eiterpickel in einer gigantischen Aknefresse!

    Es wird Zeit für einen Paradigmenwechsel. Es wird Zeit für politische Alternativen.

    Die Penner, die in ihrer selbstgefälligen Lethargie verharren (auch hier im Forum) werden einen hohen Preis bezahlen.

  13. Die Magazine meiner jaglichen SLBs sind auf 2-Schuss begrenzt. Und was nun? Alles larifari Gelaber, keine harten Fakten.

    Allem Anschein nach, zieht das Urteil des Bundesverwaltungssgerichts zu halbautomatischen Waffen sehr schnell seine Kreise. Wie mehrere Medien berichten, wurden die Waffenbehörden jetzt angewiesen, keine neuen Erlaubnisse für halbautomatische Waffen auszustellen, deren Magazin mehr als zwei Patronen fassen kann.

    Aber in Mecklenburg-Vorpommern weiss man natürlich alles besser:

    Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Waffenbehörden Mecklenburg-Vorpommerns darauf hingewiesen, dass Urteile des Bundesverwaltungsgerichts „Rechtskraft entfalten“. Daher seien sie „im verwaltungsrechtlichen Vollzug zu beachten.“ Das bedeutet, dass „eine große Anzahl von Besitzerlaubnissen von Jägern, die sich auf halbautomatische Langwaffen beziehen, widerrufen werden“, heißt es in einem Schreiben, welches vom Innenministerium und der Obersten Jagdbehörde des Landes verfasst wurde. Bei Jägern, die auf Jagdschein erworbene Halbautomaten besitzen, droht ein Widerruf ihrer Waffenbesitzkarte (WBK). Allerdings ist damit wohl erst zur Innenministerkonferenz am 15. Juni zu rechnen. In Mecklenburg-Vorpommern werden erworbene Halbautomaten ab sofort nicht in die WBK eingetragen.

    Selten so einen unausgegorenen Schwachsinn gelesen. Am besten ignoriert man das Geschreibsel dieser wohl an Oligophrenie leidenenden Pseudo-Experten, die so schreiben, als sei alles schon beschlossene Sache und es wird auf Teufel komm raus widerrufen.

    Somit sollte klar sein woher der Wind weht, es scheint mancher Politversager möchte noch vor dem großen Knall die Bevölkerung total entwaffnen.

    Immerhin fliegt die 2-Schuss-Geschichte, jetzt denen um die Ohren, die es uns eingebrockt haben.

  14. Nein. Wenn hier ganz offensichtlich Fehler gemacht wurden (dies wurde ja schon dargelegt, als wir auf meiner Waffenbehörde das Urteil durchgegangen sind gab es da auch nur spontanes Kopfschütteln), dann muss es Widerstand geben. Es geht hier immerhin um legal erworbenes Eigentum das teilweise im 5 bis 6-stelligen EURO-Bereich liegt.

    Hier muss es, wie das in anderen Ländern auch war bzw. auch in der BRD, einen Bestandsschutz geben. Alles andere kann man unter "tiefem Staat" verbuchen. Ein Michael Kohlhaas zum Gruße...

    Ich muss da Joe7 leider zustimmen, genau meine Meinung. Seit Jahrzehnten haben Halbautomaten, egal ob Kurz oder Langwaffen in Händen von Jägern, Sammlern und Schützen nie Probleme veursacht. Es gibt da wirklich gewisse Kreise die den legalen Waffenbesitz und Erwerb in Deutschland Schritt für Schritt den Garaus machen wollen. Sind erst einmal die halbautomatischen Langwaffen dran, folgen die KW's usw. Die geben keine Ruhe, bis das Ziel erreicht ist. Was jetzt passiert ist, wurde wahrscheinlich schon vor langer Hand geplant, auch ich glaube an keine Zufälle mehr. Der Präsensfall war ja mein Heimatland selber, wo man die Halbautomaten sprich vorallem Langwaffen (mit Ausnahmen) u.a.auch kassieren wollte. Nur hat das CH-Volk dann an der Abstimmung hier einen Riegel vorgesetzt bzw. die Waffeninitiative den Bach ab geschickt. Leider geht das so nicht in Deutschland. Jetzt hat man ein unglückliches Gerichtsurteil, was ganz schwer sein wird umzukippen. Ich hoffe noch auf gesunden Menschenverstand in zukünftigen Entscheidungen was das betrifft, aber mir fehlt irgendwie der Glaube daran. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die Folgen von dem Urteil irgendwie abgemildert werden könnten, wie immer dies auch aussehen kann, wissen eh nur die Götter!

    Bleibt eigentlich nur noch zu sagen; Si vis pacem para bellum! :bud:

  15. Herausnehmbare Magazine machen gerade bei der Jagdausübung Sinn. Nicht nur bei Selbstladebüchsen, auch bei Repetierbüchsen. Thema UVV und Sicherheit bei der Jagdausübung. Es muss nicht das gesamte Magazin manuell herausrepetiert werden, sondern das Magazin kann komfortabel und sicher entnommen werden und Sicherheit ist hergestellt.

    Und dies ist im Jagdalltag gang und gebe. Oder bewegt sich der Ottonormaljäger nur auf gut ausgebauten Waldwegen? Eben nicht, und die Anforderungen der UVV sollte man hierbei dann natürlich berücksichtigen.

    Es ist nicht polemisch das Kind beim Namen zu nennen: es wurde wieder einmal durch fach- und weltfremde Wasserköpfe ein Urteil gefällt, das an der tatsächlich vorhandenen Rechtslage (BJagdG) total vorbeigeht und auch nicht die tatsächlich in der BRD vorhandenen Revierverhältnisse und den Auftrag der Jagd berücksichtigt (im Gegenteil: um eine effektive Schwarzwildbejagung gewährleisten zu können, wurde die 2+1 Beschränkung in SLB schon oft diskutiert).

    Hunderte Sachbearbeiter und Tausende Legalwaffenbesitzer haben also, folgt man den Geseiere des BVG, die letzten Jahrzehnte alles falsch gemacht. Wie gesagt geht es ja hier nicht nur um die bösen zivilen Selbstladebüchsen in schwarzem Gewand, sondern auch um klassische Holzkracher mit herausnehmbarem Magazin. Und wenn der Damm gebrochen ist, dann wird der Spass für die Sportschützen losgehen, denn das Urteil des BVG lässt sich hier analog umlegen. Statt sich hier ins Fäustchen zu lachen sollte man eine Front bilden und zusammenstehen.

    Sollte es eine Spendenaktion geben (Forum Waffenrecht kann man vergessen, DJV und die LJV sind auch wieder leise und werden sich im Arschkriechen üben), so würde ich die MODERATOR bitten, die entsprechenden Daten in einem seperaten Strang anzupinnen. Ich steuere Cash bei, wenn dieses sinnvoll eingesetzt wird.

    Das ist der Punkt.

    Es geht hier nicht um billige Polemik gegenüber den Bundesrichtern... Die sollte man sich tatsächlich sparen (und bringt auch nichts).

    Aber es geht um den (auch m.E. berechtigten) Vorwurf, hier sachfremd und unter Außerachtlassung wesentlicher Fakten entschieden zu haben.

    Das OVG hatte sich nämlich im Detail mit der Sache auseinandergesetzt, und auf dies (sowie die hier schon genannte Expertise zum Thema aus 2015) ging das BVerwG offensichtlich überhaupt nicht ein.

    Für mich ein Urteil klar im "politischen Kontext".

  16. Der einzige der peinlich ist, das bist Du.

    Hätten die "Bundesrichter" anders entscheiden, so wären Sie nur dem gefolgt, was bereits gesetzlich verankert ist. Nämlich das was schon mehrmals gepostet wurde.

    Stattdessen wurde, vermutlich aus politischen Gründen, das OVG-Urteil kassiert. Das OVG hat nämlich mit Verstand entschieden, indem es die unsinnige Formulierung der Waffenbehörde angekreidet hat. Unsinnig deshalb, weil...BJagdG lesen hilft.

    Man stelle sich vor, der 6. Senat hätte das vorherige OVG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Vermutlich wären die fünf Richter dann in WO gefeiert worden und man hätte sie ob ihres juristischen Sachverstandes und Weitblicks heilig gesprochen.

    Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln.

    Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ... :peinlich:

  17. Die Bescheide haben erst einmal Bestand. Sie sind zwar meist nicht das Papier wert, auf das Sie geschrieben sind, aber können als Orientierung dienen, zumal dort geprüft wurde ob es sich um eine Kriegswaffe (verboten) oder eine zivil erwerbbare Waffe handelt, ggf. mit den entsprechenden Einschränkungen für Sportschützen, z.B. auf Grund der Lauflänge.

    Binden für mich ist hier das BJagdG, denn orientiert man sich daran (sachliche Verbote, siehe anderer Post von mir), dann ist es völlig ausreichend und gesetzeskonform wenn bei der Jagdausübung ein entsprechend abgeändertes Magazin benutzt wird, welches baurtbedingt (Blockade) nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann.

    Auf Basis dieser Gesetzgebung wurden seit Jahren entsprechende Selbstladebüchsen legal erworben und dann in die WBK eingetragen.

    Ein Widerruf der WBKs würde nur das weiter offenlegen, was eigentlich jeder mit einem zweistelligen IQ schon wissen sollte: die BRD bewegt sich immer mehr hin zu einem totalitären Unrechtsstaat, abweichende Meinungen werden sanktioniert, eine mediale Gleichschaltung ist bereits erfolgt. Der dumme Bundesbürger muss sogar für die staatlich verordnete Propaganda der ÖR noch selbst zahlen, siehe Schandurteil GEZ.

    Wer den Schuss immer noch nicht gehört hat und weiterhin den Blockparteien die Stange hält...

    Die sind eigentlich sehr zügig dabei die Bescheide anzupassen. Entweder gibt es einen Neuen oder es gibt einen ergänzenden Bescheid.

    Vor allem sind die folgenden Bescheide dann am Urteil ausgerichtet.

    So gehört sich das allerdings auch.

  18. Dieses Problem wird nicht sich nicht auf die Jägerschaft beschränken. Liest man das Pamphlet genau durch, so strotzt dies vor Fehlern und Unklarheiten. Die Marschrichtung allerdings ist klar...

    Aber genau über diesen unschönen §6 AWaffG. sehe ich, analog zu der jagdlichen Begründung in Bezug auf das unnötige Leipziger Urteil, evtl. zukünftige Probleme auf die Sportschützen zukommen. Man sollte meiner Meinung nach nicht an einer Lösung für Jagdscheinbesitzer arbeiten, ohne in diese Richtung zu denken.

  19. Die Justiz ist die Hure der Politik.

    Und gerne verweise ich auf solche "Experten":

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article117730859/Wenn-der-BKA-Experte-kaum-Ahnung-von-Waffen-hat.html

    Nun soll Viebranz die Situation der Lichtbildvorlage nacherzählen. Doch schon bei der ersten Nachfrage kommt er ins Schleudern. "Ich bin kein Experte für Waffen", sagt der Beamte aus Deutschlands wichtigster Polizeibehörde. Der Mann, der ermitteln sollte, ob die "Ceska 83" die Waffe war, die Carsten S. übergeben sollte, ist also kein Experte für Waffen. Da wird geraunt im Saal.

    Dann trägt ein weiterer Polizist eine blaue Box in den Saal. Ihr Inhalt: Acht verschiedene Schusswaffen, nämlich die, die Carsten S. im Februar 2012 vorgelegt worden sind. Sie legen auf einem Pult vor dem Richtertisch und stammen aus der Waffenvergleichssammlung des BKA.

    Richter Manfred Götzl bittet den Beamten nach vorne, damit der die Waffen in Augenschein nehmen kann und die Seriennummern mit denen, die er im Protokoll von 2012 vermerkt hat, vergleichen kann. Aber auch das droht zu scheitern: "Ich habe meine Brille nicht mit", sagt Viebranz. Ein Anwalt hilft mit einer Lupe.

    In einem Staat, der nicht gerade dabei ist zivilisatorisch zu versagen, da würde man dies als Farce bezeichnen. In der BRD schluckt man solche Absurditäten allerdings und stellt Sie nicht in Frage.

    Ist die Justiz nur noch die Hure der Politik, so ist dieses Organ impotent, da nicht mehr unabhängig (vgl. das, was in der BRD als Verfassung bezeichnet wird, nämlich Art. 97 GG: Unabhängigkeit der Richter). Da diese wohl Eingebungen von "oben" erhalten, sprich von unserem Justizminister, der auf die freiheitlich demokratiische Grundordnung pfeift, oder durch eine EU Vorgabe, das ist unerheblich.

    Vielmehr wird bestehendes Recht gebeugt, indem man versucht durch mehr als fragwürdige Interpretationen ein Verbot herbeizufabulieren.

    Wir haben ca. 500.000 illegale, nicht registrierte "Flüchtlinge", eine unbekannte Anzahl illegaler, nicht-registrierter Flüchtlinge und das einzige Problem was zur Zeit auf politischer Ebene justizal aufgekocht wird ist die wohl größtangelegteste Entwaffnung der Zivilbevölkerung, d.h. der Legalwaffenbesitzer.

    Ich glaube nicht dass es Inkompetenz war. Da sitzen 5 Richter die schon ein bissl Berufserfahrung haben dürften. Im besten Falle hat einer der Richter sich über die EU Richtlinie informiert und das Urteil in diese Phalanx eingereiht.

    Im Schlimmsten Falle hat er Anweisung bekommen. Denn auch Ministerien machen sowas.

    Am Beispiel KÖln sieht man wie es geht..... Ein Minster lässt einen Beamten über seinen Willen informieren. Der meldet es weiter. Fliegt die Sache auf, sagt man, man wurde falsch verstanden.

  20. Schauen wir doch einmal genau in das BJagdG, §19 Sachliche Verbote:

    (1) Verboten ist

    ... 2. ...
    c)
    auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

    Ist das Magazin gesperrt, so dass nur 2 Patronen in dieses aufgenommen werden können, so darf dieses in einer entsprechenden Büchse zur Jagd genutzt werden, wenn eines der anderen sachlichen Verbote (Energie, Munitionsart etc.) nicht tangiert werden.

    Das Gesetz definiert hier nicht weiter. Ergo steht hier nichts, also rein gar nichts davon, dass die Büchse bauartbedingt nur Magazine mit 2 Patronen aufnehmen darf. Es ist vielmehr so, dass der Jäger in der Pflicht ist, sich an dieses (und die anderen sachlichen Verbote natürlich) sachliche Verbot zu halten.

    Ein Magazin ist in der Regel herausnehmbar, d.h. austauschbar. Es gibt bei der Jagd ja nicht nur den Schuss auf jagdbares Wild. O.g. sachliches Verbot gilt aber ausschliesslich da. Möchte der Jäger auf dem Schiesstand aus Komfortgründen ein 5 Schuss Magazin benutzen, so steht dieses sachliche Verbot nicht entgegen.

    Diese Problematik ergibt sich, wenn intellektuelle Minderleister aus Politik und Juristerei Gesetze ausarbeiten und die eierlosen Verbände nicht klare Kante zeigen.

    In diesem Sinne: lasst Euch eher von einer bekannten Hure etwas von Ihrer Unschuld erzählen, als weiter an Gerechtigkeit durch die bundesdeutsche Justizmafia zu glauben (siehe GEZ und und und). Es gibt eben schönere Lügen.

  21. Doppelpost, aber dies muss seperat zitiert werden:

    Er will im Detail die totale Volksentwaffnung. Er will eine wehrlose Bevölkerung, keinen wehhaften Bürger, kein wehrhaftes Volk.

    Er will eine Bevölkerung die widerstandslos alle geplanten Schandtaten über sich ergehen lässt (Einschränkung des Bargeldverkehrs bis hin zum Bargeldverbot).

    Der Gesetzgeber als historischer Handlanger aller Unrechtsregime will Kontrolle.

    Also nicht nachdenken, nicht aufbegehren, sondern einfach weiter malochen, Stuern zahlen, Sozialabgaben zahlen, das defizitäre Sozial-, Kranken- und Rentensystem weiter nähren, bis der Letzte das Licht irgendwann ausmacht.


    Hier wäre dringender Klärungsbedarf und Klarstellung seitens Gesetzgeber, wie er es jetzt im Detail haben will, mehr denn jeh von Nöten.

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