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PSO

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Beiträge von PSO

  1. vor 9 Stunden schrieb 6/373:

    Das waren in Deutschland jetzt genau wieviel?

    Und solange das kein Problem ist, solange können LWB schon mal gar kein Problem sein:

     

    https://www.welt.de/politik/article196282315/Omaima-A-Was-die-Regierung-ueber-die-IS-Witwe-wusste-und-was-geheim-bleibt.html

     

    Es geht beim neuen Waffg nicht um ein "mehr" an Sicherheit. Es geht um "weniger Waffen" in den Händen des Souverän. Sicherheitstechnisch gibt es genug andere Spielwiesen auf denen man sich sinnvoll austoben kann.

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  2. vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Ich schaue eben nicht nur auf mein Interesse. Ich habe vier Kinder, denen ich den Schießsport und teils auch den Jugendjagdschein ermögliche. 

     

    Als Jagdschein Besitzer könnte mir das Bedürfnisgeraffel für Sportschützen auch egal sein. 

     

    Trotzdem weiß ich aus Erfahrung, dass mit dem Bedürfniswahn in Deutschland die Reihen der Sportschützen brutal dezimiert werden. Und deswegen ist diese Zusage vom Staatssekretär Mayer so Gold wert. 

    Und deswegen WILL ich ihm glauben. 

     

    Und für die Jungen, die mit 12/18 für jede Waffe künftig eh durch ein Tal der Tränen müssen, ist das auch ein Anreiz, weil sie wissen, nach ein paar Jahren ist Schluss mit dem Stress. 

    Denkst Du allen Ernstes, dass die Jäger unbehelligt bleiben?

     

    Was jetzt noch nicht ist, das wird kommen.

     

    Anstatt hier als Legalwaffenbesitzer Seite an Seite zu stehen, kann man sich über typisch deutsche Kurzsichtigkeit ärgern. Es hat sich kein LWB etwas zu schulden kommen lassen, de facto wird man aber als LWB diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt (Zitat aus der wohl aktuellsten Entwurfsfassung, ich habe das in dem entsprechenden Strang schon kommentiert):

    Zitat

    Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

    Die Aussage eines Herrn Staatssekretär ist nicht Gold wert, nein, diese Aussage ist Dreck wert. Das einzige was zählt ist das geschriebene Wort im Gesetzestext. Wir werden tagtäglich belogen. Die brauchen die Lüge, wie die Luft zum atmen. Schließlich wollen die ja von den Simpels gewählt werden. Und am Ende werden die Augen dann so groß wie Untertassen, wenn es wieder einmal, wie so oft, ganz anders kommt als versprochen wurde.

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  3. vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Bislang gibt es ja nur den Gesetzentwurf für die Änderung des WaffG (siehe Anlage), der zur AWaffV soll anscheinend erst verzögert folgen.

    Gesetzentwurf 3. WaffRÄndG.pdf

    Aus dem Entwurf sollte man die folgenden Stellen hervorheben und sich das Geschreibsel auf der Zunge zergehen lassen:

    Zitat

    Die mit der Richtlinie (EU) 2017/853 verbundenen Änderungen der Richtlinie 91/477/EWG, die mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt werden, verfolgen hauptsächlich drei Ziele:

     

    Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden.

     

    Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von ihrer Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können.

     

    Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

     

    Zur Erreichung dieser Ziele enthält die Richtlinie eine Reihe neuer Vorgaben, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

     

    Umsetzungsbedürftig sind insbesondere die folgenden Regelungen:


    Die Richtlinie erweitert die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile. Ferner fordert sie von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind. In einem zweiten Schritt werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Auch der Kreis der nach der Richtlinie als wesentliche Teile einzustufenden Gegenstände wird erweitert. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständenvorgenommen: dies betrifft etwa Magazine mit hoher Ladekapazität, Salutwaffen und unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

    Punkt 1: ??? Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen war im aktuell gültigen WaffG also möglich?

     

    Was man eigentlich sagen möchte: Der legale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert / unattraktiv gestaltet werden.

     

    Punkt 3 stellt prinzipiell alle LWB unter Generalverdacht. Ein Trauerspiel ohnegleichen, dass die Verbände und entsprechenden Vereine hier nicht Sturm laufen.

     

    Der Kontrollverlust den man in alles westeuropäischen Ländern beobachten kann hat nichts, aber auch rein gar nichts mit LWB zu tun. Das Problem ist das Klientel das immer noch uneingeschränkt Zugang zu illegalen Waffen (auch Kriegswaffen) verfügt. Und daran wird eine weitere Gängelung der mündigen Bürger durch die Schwachsinnsgesetzesänderung nichts ändern.

     

    Der Gesetzentwurf beweist nur wieder einmal sehr anschaulich, was für Leute in der BRD am Hebel sitzen. Nichtskönnende Apparatschiks, die ohne Alimentierung durch den Steuerzahler verhungern würden.

     

     

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  4. vor 24 Minuten schrieb FrankyL79:

    1. HA Magazin Begrenzung auf 10 Schuss. Außer Besitz vor dem 01.07.2017 dann Anzeige bei der Behörde oder Sondergenehmigung BKA. 

    2. Schalldämpferwerb ohne Voreintrag, also wie bei Langwaffen.

    3. Erlaubnis der Befestigung von Lampen- und Nachtsichtvorsatzgeräten an der Waffe.

     

    Zu 1. Mit einer Begrenzung scheint es da ja nicht getan zu sein. So wie es sich aktuell abzeichnet, darf der Magazinkörper nicht für die Aufnahme von mehr als 10 Patronen (20 bei Kurzwaffen) ausgelegt sein. Das bedeutet also begrenzte 20 oder 30 Schuss Magazine sind nicht legal.

     

    Zu 2: Für Jäger? Ich glaube kaum, dass man den Erwerb für Sportschützen so freizügig gestalten wird, zumal man ja bereits bei der liberalen Praxis für Jäger die Nase gerümpft hat.

     

    Zu 3: Auch das wäre neu. Zumal die letzten Erleichterungen (je nach Bundesland) hier auch noch einmal klargestellt haben: im Zuge der effektiveren Bejagung von Schwarzwild (gerade auch im Hinblick auf ASP) wurde die Verwendung von Lampen bei der Jagd erlaubt, ganz explizit aber nicht die waffenseitige Montage der Lampen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diesbezüglich etwas ändern wird. Die Verbote der Montage von Lampen und auch Nachtsichttechnik (auch als Vorsatz zu Zieloptiken) sind der heilige Gral der Hüter von Anstand und Moral. Eine Erleichterung/Liberalisierung halte ich hier für unrealistisch. Zumal das ja aus den LJV teilweise schon torpediert wurde und man von dort also keine Rückendeckung erwarten kann.

  5. vor 3 Minuten schrieb Floppyk:

    Das Gesetz ist ja noch nicht fertig. Den betreffenden Ausschnitt aus dem Entwurf habe ich bereits zitiert.

    Ich kann da nicht einwandfrei herauslesen, dass der 10 Jahre bestehende Sportschütze generell aus dem Schießnachweis herausfällt oder ob das nur für die Waffen gilt, die seit 10 Jahren im Bestand des Sportschützen sind. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.

    Richtig.

     

    Es war auch eher eine rhetorische Frage. Ich weiß, dass das Gesetzt noch nicht fixiert ist. Ich wollte eher an der Aussage eines Rechtsanwalts (das ist der Staatssekretär nämlich wenn er sein CSU Superhelden-Cape abstreift) meine Zweifel äußern. Aussagen dieses Berufsstandes vertraue ich ungefähr genauso wie denen von Gebrauchtwagenverkäufern oder Versicherungsvertretern.

     

    Die mündlich!!! gemachte Aussage steht nämlich diametral zu dem was textlich bereits zur Diskussion steht.

  6. vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Der Mayer hat 2 simple, klar verständliche Sätze gesagt:

    Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis seit 10 Jahren hat und Mitglied in einem Schützenverein ist, wird künftig in Ruhe gelassen. 

    ...

    Wo kann ich das nachlesen?

     

    Steht das so dann auch im Gesetz? Denn das ist das, was letzten Endes, für uns, zählt. Es sei denn man heißt Remmo oder Al-Zein oder Miri. Dann sind auch die coolen Sachen kein Problem. Ratatatata.

  7. vor 41 Minuten schrieb Floppyk:

    Eine Klarstellung zur Regelung des Bedürfniserhalts und eine Vereinfachung für Altmitglieder wäre auch aus meiner Sicht eine sehr wichtige Sache.

    Die neue Magazinregelung ist nicht schön, aber damit kann man leben. Mich persönlich tangiert das nicht. Es wäre aber mal interessant wie viele Schützen davon wirklich betroffen sind. Ich vermute mal, wirklich ärgerlich ist das eher für Sammler dieser Dinger, weil mit dem Verbot wohl auch Werte vernichtet werden.

    ?

     

    Es geht darum, dass nicht reglementierte Gegenstände plötzlich "verboten" sind. Und vor allem der Grund warum dies so sein soll (hier wäre eine andere Diskussion weitaus angebrachter).

     

    Ohne Not.

     

    Und es geht um rechtliche Fragen (die Themenkomplexe Rechtssicherheit, Rückwirkung, Rechtsstaatlichkeit) wurden ja kurz angeführt.

     

    Solange ich nicht betroffen bin, ist mir alles egal. Solange bis ich dann auch betroffen bin. Und dann ist das herumgeheule groß. In ein paar Jahren ist es vielleicht die Magazinkapazität bei Repetierbüchsen. Dann sind wir irgendwann wieder bei Einzelladern. Ganz großes Kino.

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  8. vor einer Stunde schrieb Hunter375:

    Seit wann sind Versprechen von Politikern extrem wichtig? Selbst den DSB-Granden dürfte klar sein das solche Einzelaussagen keinen Wert haben und nichts anderes sind als Gelaber das man am anderen Tag schon wider vergessen hat.

    Und genau das ist ja das peinliche. Selbst unsere ach so tollen Verbände und Vereine nicken alles ab. Hier hätte man klare Kante zeigen müssen, in der Art: bevor Ihr uns weiter gängelt, geht an die, die tatsächlich Gesetzte brechen. Zum Beispiel an die, die in Europa nichts zu suchen haben etc.

     

    Aber das ist ja vermintes Gelände. Da traut sich keiner der Speichellecker ran. Auch der BDMP hat hier eine äußerst schwache Vorstellung abgegeben.

     

    Es waren ja schließlich keine LWB mit ihren legalen Schußwaffen, die in Paris gewütet haben. Aber es sind die LWB die man an den Pranger stellt. Weil wir eben keine Interessenverbände haben, die Eier in der Hose haben und mal klare Kante zeigen. Weist man stattdessen auf die Indoktrinierung in Moscheen hin, dann bricht ein medialer Sturm der Entrüstung los. Auch hat man ja keinerlei Berührungsängste eventuelle Kopfabschneider und deren Unterstützer in die BRD heimzuholen. Aber die BRD wird ja sicherer, indem man weiter die LWB gängelt und geradezu mit schwachsinnigen Gesetzen terrorisiert.

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  9. vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    WENN diese 10 Jahre Bedürfnisregel genauso kommt, wie es der Staatssekretär versprochen hat, ist das ein IMMENSER Gewinn. 

    Wenn nicht, wird das Bedürfnisprinzip so angezogen, dass der Legalwaffenbesitz enorm einbricht - bitte überlege Dir die Konsequenzen einmal genauer. 

    Diese ganzen Verschärfungen dienen nur einem: Gängelung unbescholtener Bürger. Man möchte nun mal keinen bewaffneten Souverän. Und das aller-schäbigste an der ganzen Geschichte ist, dass Verbände und Vereine (u.a. auch Forum Waffenrecht) hier nahezu untätig zusehen. Kann oder will man sich von den exorbitanten Mitgliedsbeiträgen keinen anständigen Anwalt leisten. Allein die Passagen hinsichtlich Magazinen sollten genauer unter die Lupe genommen werden, Stichwort Rückwirkungsverbot, Rechtssicherheit.

     

    Klar kann es, je nach politischem Wind, zu Gesetzesänderungen kommen. Aber man kann nicht diejenigen dafür bluten lassen, die vor Gesetzesänderung legal gehandelt haben. Und genau das wird gemacht. Das hat schon Bananenrepublik Niveau. Rechtsstaatlichkeit gilt wohl nur noch für Kriminelle...

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  10. Am 16.6.2018 um 12:03 schrieb steven:

    Hallo regu

     

    die EU-Bürokratie ist der Meinung, dass sich Terroristen mit Dekowaffen, hier speziell die AKs, eindecken und sie wieder (mit wenigen Handgriffen) in vollfunktionsfähige Sturmgewehre umändern. Um die Terrorgefahr zu bannen, haben sie angeordnet, dass die EU-Länder in einem Gesetz verschiedenen Änderungen bzgl. Dekowaffen erlassen. Gleichzeitig haben sie (obwohl dies rechtlich offenbar nicht möglich ist) den Handel mit sogenannten Altdekowaffen untersagt. Es besteht noch Bestandsschutz. D. H. du darfst die Dekowaffe besitzen, aber weder verkaufen, noch verschenken oder vererben.

    Dein Trick ist schon ganz gut. Die Waffe ohne lauf und Verschluss verkaufen. Danach den Lauf und Verschluss extra verkaufen. Da sind schon viele drauf gekommen. Aber, durch ähnliche Sachen gebrandmarkt, sehe ich diese Handlungsweise als gefährlich an. Evtl. wird genau dies untersagt und rückwirkend (obwohl ein Gesetz eigentlich nicht rückwirkend Wrikung zeigen sollte oder darf) könnten da einige Behörden Egun durchforsten und rums, kann dir früh morgens die tür nach innen fliegen.

     

    Steven

    Hat damals die SPD bei dem Abpressen von Sozialabgaben auf Betriebsrenten auch nicht gestört. Da waren auch die Altverträge betroffen, d.h. es haben sich dadurch die Konditionen für alle Betriebsrentler verändert (verschlechtert).

     

    Und wer wirklich ein Problem mit Terrorismus hat, der kontrolliert wer einreisen möchte. Und doktort nicht an Dingen herum, die jahrzehntelang keine Probleme gemacht haben.

  11. vor 2 Minuten schrieb schiiter:

    Noch hanebüchener. Auch sieht sich niemand in Räumlichkeiten um.

    Es ist lediglich gestattet die Maßnahmen der Aufbewahrung zu kontrolliert.

    Dazu ist der Waffenabgleich immanent. Anders kann man die Aufbewahrung garnicht prüfen.

     

    Wenn du jemanden nicht in deine Wohnräume lassen möchtest, hat er auch keinerlei Berechtigung dazu. Du kannst das verwehren. Es kann nur zur Verhütung dringender gefahren durchgesetzt werden.

    :rotfl2:

     

    Wenn jemand in die Wohnung/Haus eintritt bleibt das nicht aus. Hier beginnt schon der Eingriff in die Grundrechte, die sonst nur mit richterlichem Beschluss außer Kraft gesetzt werden können, und auch dann nur mit starken Einschränkungen.

     

    Und die Vergleiche mit Schornsteinfeger etc. hinken. Bitte nicht noch lächerlicher machen.

  12. vor 3 Minuten schrieb schiiter:

    Hanebüchen.

    Hausdurchsuchung ist vollkommen anders.

    Abgleich absolut notwendig. Es ist anders faktisch garnicht prüfbar.

     

    Es werden Leute in die Wohnung eingelassen, die sich in bestimmten Räumlichkeiten umsehen. Nämlich dort wo die Waffen aufbewahrt werden. Die Schränke werden geöffnet, d.h. es wird nicht nur kontrolliert ob tatsächlich ein Tresor vorhanden ist, wie man das ja bei Waffenerwerb bereits nachweisen musste.

     

    Es wird vielmehr der Waffenbestand abgeglichen und das ist für mich ein gleichwertiges Merkmal mit einer Hausdurchsuchung. Diese erstreckt sich im übrigen auch nur auf die im Durchsuchungsbeschluss definierten Räumlichkeiten.

     

    Man kann sich das natürlich alles schön reden, Grundrechtstechnisch sind das Methoden die keiner Demokratie würdig sind. Wir reden hier von Legalwaffenbesitzern, die NICHT in irgendeiner Weise auffällig geworden sind, sondern von verdachtsunabhängigen Kontrollen. Anders als bei einer Verkehrskontrolle (hier liegen i.d.R. dann bereits  Verdachtsmomente vor) werden hier die Grundrechte des Bürgers (Unverletzlichkeit der Wohnung) tangiert. Man unterstellt und kontrolliert.

     

    Hanebüchen ist nur eines: die absolut hündische Ergebenheit des Steuermichels.

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  13. vor 2 Stunden schrieb karlyman:

     

    Theoretisch ja.

    In der Praxis (anlasslose Kontrollen, Gebührenerhebung...) gewinnt man als LWB jedoch durchaus den Eindruck, "allein auf weiter Flur" zu sein.

    Das was hier betrieben wird ist eine Hausdurchsuchung. Insbesondere der Abgleich der Waffen im Tresor.

     

    Verfassungsrechtlich bewegt man sich hier auf verdammt dünnem Eis und es ist eine Schande, dass die entsprechenden Lobbyverbände hier noch nicht geklagt haben. Jeder kriminelle Landstreicher hat hier mehr Rechte.

  14. Am 27.5.2018 um 11:53 schrieb Last_Bullet:

    Beides. Gebühren wurden begründet und richterlich abgenickt. Ich halte die Gebühren weiterhin für nicht korrekt, da hier meines Erachtens der Aufwand fehlt. Beim einen hocken sie, laut eigener Aussage, den ganzen Vormittag, weil eben viele Waffen vorhanden sind, beim anderen wenige Minuten.

    Jede Verkehrskontrolle könnte man so begründen und Gebühren verlangen.

    Nennt man Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Das ist genau genommen die reguläre Verkehrskontrolle.

  15. Am 3/27/2018 um 21:00 schrieb EkelAlfred:

    Ja, in den Neunzigern hab ich da mal etwas gelesen.

     

    Mit bei einem Einbruch geklaute WBK-Leervordrucke wurden da mit gefälschten Voreinträgen zum Waffenkauf verwendet.

     

    Bei anderer Gelegenheit hab ich einen Zeitungsartikel gelesen, bei dem es jemand mit einer Laserdrucker-Fälschung versucht hatte und der Waffenhändler ihn von der Polizei abholen ließ ...

     

    Früher hat man mit gefälschten Unterlagen bei einer polizeilichen Kontrolle vielleicht noch durchkommen können - aber heute überprüfen die vor Ort alles via Funk bzw. PC.

     

    Da fällt das sofort auf. 

    Selten so gelacht. Überprüft werden die Steuerdrohnen. Aber das war's schon.

     

    Ich möcte nicht wissen wie viele gefälschte Papiere in der BRD im Umlauf sind und keinen interessiert's....

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  16. "Deliktrelevante" Messer wurden bereits vom Bannstrahl des Gesetzes getroffen. Auch damals hat man das Werkzeug verboten ohne das eigentliche Problem anzugehen. Denn das Problem waren damals wie heute die importierten Goldstücke, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

     

    Mit 2-stelligem IQ ist es halt schwierig einfache Zusammenhänge korrekt zu erkennen und entsprechend zu benennen, das muss man der Journaille einfach nachsehen.

     

    Das Problem sind nicht die Messer. Es sind die kulturfernen, ungebildeten, jungen Männer aus, die ohne Kontrolle ins Land gelassen wurden und die die einfachsten Regeln eines Zusammenlebens in einer Zivilisation nicht akzeptieren.

     

    Die Gesetze sind da. Die müssten nur entsprechend durchgesetzt werden. Notfalls auch robuster. Es gibt bereits Führverbote bestimmter Messer. Von daher mal wieder nur viel heisse Luft von jemandem, der keine Ahnung hat und die dummen die weiterhin Fake News auf Welt Online lesen.

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  17. Am 9/10/2016 um 11:44 schrieb Ch. aus S.:

    Heute wird gelehrt, dass ein Abbinden das absolut letzte Mittel ist (wenn Druckverband bzw. Abdrücken der entsprechenden Arterie nicht ausreicht).

     

    Beim Abbinden kann man einiges falsch machen, deswegen die besondere Schulung. Man kann so z.B. weitere Verletzungen wie Quetschungen und Hämatome erzeugen (die zu weiterem Blutverlust führen). Eine Abbindung darf aus diversen Gründen (Gefahr von Blutgerinnseln/Embolien, etc) nur unter ärztlicher Aufsicht wieder gelöst werden. Weiterhin sollte notiert werden (beim Militär notfalls auf der Stirn des Patienten), dass und wann eine Abbindung erfolgte. Zu schwaches Abbinden (Venen zu, aber Arterien noch offen) kann die Blutung verstärken. u.s.w.

     

    Außerdem werden an die Kenntnisse von Notärzten wesentlich höhere Anforderungen gestellt als an die von Absolventen eines Erste-Hilfe-Kurses. Ein Abbinden, das nur verhindern soll, dass der (Singular) Patient bis zum Eintreffen des Notarztwagens verblutet, ist noch einmal eine andere Geschichte als eine Großschadenslage, bei der Triage angewendet werden muss und bei der man davon ausgehen muss, dass es Stunden dauern kann, bis bestimmte Verletzte in ein Krankenhaus bzw. in den OP kommen.

    Wichtiger Punkt.

  18. Am 11/13/2017 um 13:13 schrieb Fyodor:

    Ich hatte auch schon eine handvoll Durchbläser. Habe ich erst beim Kontrollieren der Hülsen beim nächsten Wiederladen bemerkt.

     

    Was soll da normalerweise auch passieren?

     

    Die Heulsuse hätte, nach eigener Aussage, draufgehen können.

     

    Schiesst bestimmt beim DSB.

     

     

  19. Am 11/3/2017 um 18:16 schrieb RedWhine:

    Was soll ich dem sagen ? Hey Danke das ich wegen Ihnen fast draufgegangen wäre und nur das Gute Auge meines Standnachbarn mich gerettet hat ? 

     

    Meine Güte. Großes Drama wegen einem möglichen Ausbläser. Da passiert nix, außer heisse Luft. Die Repetier sind sehr stabil gebaut.

     

    Hatte ich schon bei Schwedenmauser, 98k. Und? Lebe noch.

     

    WFT. Fast draufgegangen.

  20. vor 8 Minuten schrieb p0ddie:

    Scheitert an den blöden Versandfirmen, die in ihren shipping restrictions Waffenteile drin haben und ja alle eintreffenden Pakete umpacken, also Waffenteile finden würden. 

     

    Kann man sich also sparen.

     

    Nächste Frage: Vepr-12 Magazine (Original Molot) sind in Russland extrem günstig. Die kann ich aber nicht hierher schicken lassen. "We can ship everything except magazines". Weiß jemand wieso? Gibt es da russische Ausfuhrbeschränkungen oder ist das von Molot eine Gebietsschutzsache, damit der deutsche Importeur die Dinger 5x so teuer verticken kann?

     

    Wahrscheinlich eine Übereinkunft mit dem deutschen Generalimporteur, der dann für die Magazine deutsche Mondpreise aufrufen kann...wäre ja nicht das erste Mal.

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