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IMI

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Beiträge von IMI

  1. vor 4 Minuten schrieb Commerzgandalf:

     

    https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/laendertabelle

     

    In Bayern scheint es 3653 ITS Betten zu geben. Davon sind 1087 wegen mit Covid in Behandlung. Wenn ich das mal grob überschlage sind das ~30% Covid-Patienten auf bayrischen Intensivstationen.

     

     

    bildschirmfotovon2021ynjo0.png

    Ohne Deine Rechenkünste zu kontrollieren: 30% im Durchschnitt mag schon stimmen. 
    Bei uns sind’s wie gesagt aktuell 80%. 

  2. vor 18 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    Also genau so wie zu jeder stärkeren Grippewelle der vergangenen Jahre. Da gab es auch Regionen wo die ITS Betten belegt waren, hat nur keinen Interessiert.

    Nein, in Süd Bayern zumindest nicht wie sonst. Denn jetzt liegen 80% COVID Patienten auf unserer Intensivstation. 
    Dass eine ITS belegt sein soll ist klar. Aber dass davon keiner hausintern abverlegt werden kann - das ist neu.  
    Wir haben seit letzter Woche mit Hilfe von Bundeswehr und ADAC Patienten nach Norddeutschland verlegt. 

    • Gefällt mir 1
  3. Ging mir mit einer Spülmaschine genau so. Extra vor Ort gekauft, ca. 25 % teurer als Online. Er ist teurer, weil seine Siemens Geräte kommen nicht aus Ost Europa… wie die billigen Online. Naja, war dann doch in Ungarn hergestellt. Nach 24,5 Monaten defekt, keinerlei Kulanz weder vom Herstleller noch vom teuren Händler. 
    Nächsten Siemens Geschirrspüler online gekauft. Ca. 40% Rabatt, 5 Jahre Garantie, in Deutschland hergestellt. 
     

    Was das mit Waffen zu tun hat? Ich kann meine Glock darin reinigen. 
    Hab aber keine. 

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  4. vor 4 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Ich finde, wir sollten jetzt jeder hier auf die Strasse gehen und jeweils drei zufällig Passanten fragen, was zu tun ist. Dann wissen wir alle mehr.

    Habe ich gerade gemacht. 
    Der erste sagt: der Händler hat Recht. 
    Der zweite sagt: der Kunde hat Recht. 
    Der dritte sagt: er ist kein Er, sie ist keine Sie, sondern wäre wohl Plural von Taucher 🙃

    • Gefällt mir 5
  5. vor 11 Stunden schrieb PB1110:

    am 27.10.2021

    K: Guten Tag, die Waffe ist am 20.10. bei Ihnen angekommen und ich bin gerade dabei, diese austragen zu lassen. Wie lange wird es noch ungefähr dauern, bis Sie mir den Betrag zurück erstatten? Freue mich über eine kurze Rückmeldung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. 

     

    H: Hallo, Wird diese Woche noch erledigt.

    Eine Frage, eine Antwort. 
    Wieso ist dies für Euch unklar?

  6. vor 7 Stunden schrieb ToVe:

    Was würde passieren, wenn die Waffe auf auf dem Postweg verschwindet? Welche Folgen hat das für mich?

     

     

    Ich hatte mich jeweils vor dem Versand von Waffen nach dem aktuell zuverlässigsten Anbieter/Versandunternehmen umgesehen/umgehört. 
    Damit war ich jeweils sehr zufrieden/enge Termin Absprachen waren möglich, da hatte man zumindest das Gefühl, dass kaum was wegkommen kann.

    Absolut gesetzeskonform versenden, dann musst Du Dir die wenigsten Gedanken im Voraus  machen.  
     

    Ich plane Eurojackpot zu spielen.

    Irgendwelche Ideen was ist, wenn ich was gewinne? 

    • Wichtig 1
  7. Ohne jetzt die 109 Seiten nochmal durchzustöbern:

    KW Magazine über 20 Schuss Kapazität 

    LW Magazine über 10 Schuss Kapazität und auch brav angemeldet,

    alles weit vor 2017 gekauft - kann ich nun wieder aus dem 1er Schrank zurück ins Bücherregal neben neben George Orwell stellen?

     

    p.s.: Bestätigung über die Anmeldung der Magazine kam von meiner Behörde in Bayern innerhalb weniger Tage und vor allem kostenfrei.

  8. vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

    Ich vermute, dass es so etwas wie ein "Stockholm-Syndrom Lite" gibt. :closedeyes:

     

    ... :hi:

     

    Auch schon lange von Dir keinen solchen Quatsch gelesen.

    Vielmehr scheint es mir eine einfache Bequemlichkeit der "Staatsdiener" zu sein.

  9. Da war ja sogar bis einschließlich 1.9. Zeit anzumelden, ich dachte es wäre der 31.8. 

     

    Pragraph 58, Abs. 17. 

     

     „…wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. …“

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