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IMI

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Beiträge von IMI

  1. vor 2 Stunden schrieb MING:

    Ein Vereinsmitglied erhielt gestern ein Schreiben vom LRA.

    Er hat eine WBK Gelb aus 2006, aber nie eine Waffe darauf erworben.

    Wurde immer verschoben, denn er hatte Zugang zu Repetieren aus demselben Haushalt.

    Demnächst sollte ein eigener 308er Repetierer mal anstehen.

     

    LRA sagt, da kein Erwerb , also kein Bedürfnis mehr.

     

    LRA führt WaffG §10 Abs. 1 Satz 3 WaffG an, aber das scheint mir falsch bzw. nicht einschlägig bzgl. Gelber.

     

    Wäre dankbar für Einschätzungen.

    Hier ausführlich behandelt:

     

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  2. vor 8 Minuten schrieb bumm:

    Es geht nicht um 20 und mehr Waffen, es geht um eine. Und selbst wenn, dem Menschen Wille ist sein Himmelreich. Und da sind Fragen was möglich ist durchaus i.O.

    Eben und den Jason Bourne hat doch auch keiner kritisiert, dass er ´ne Waffe im Schließfach hat.

    Aber der hat andererseits auch nicht auf WO diskutiert :unknw:

  3. Da hatte ich mich auch mal erkundigt.

    Das Problem bei den Bankschließfächern die ich anfragte hatte war, dass trotz eigentlich sehr hoher Klassifizierung der Tresores und Tresorraumes letztlich das Kundenschließfach nur einer Stufe A entsprach.

    Sicherlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass just das eigene Bankschließfach ausgeraubt wird.

    Das Risiko muss da jeder für sich abwägen.

    Wenn die Behörde grünes Licht gibt - warum nicht. Behörden setzen sich doch eh oft über Gesetze hinweg.

  4. Das Problem ist, dass z.B. Frankonia bei mir mal das Datum des Versandes an die Behörde weiterleitete - es sind ja immer zwei: der Verkäufer und der Erwerber.

    Das gab zwar dann etwas Diskussion auf der Behörde, war aber mit dem Tracking Code zu meinen Gunsten und zu Ungunsten von Frankonia zu klären.

     

    Im Zweifelsfall direkt mit Waffenbehörden Mitarbeitern sprechen, und Versanddatum/Trackingcode parat haben.

    Als Erwerbsdatum gilt natürlich das, an dem Du die tatsächliche Gewalt ausübst...

     

    Oder willst Du ein Datum in Deiner WBK stehen haben an welchem noch der Verkäufer oder Versandunternehmer...

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  5. vor 2 Stunden schrieb alzi:

    Ein Vermächtnis bedarf der Schriftform, und die Erben können dem Vermächtnis widersprechen.

    So ein Vermächtnis habe ich hinter mir.

    Hat gut geklappt, der Haupterbe ging mit auf die Waffenbehörde, was vielleicht nicht nötig ist, aber hilfreich war.

    Letztlich reichte der Behörde der handgeschriebene Zettel des Vermächtnis Gebers.

  6. Am 27.4.2020 um 11:24 schrieb Fyodor:

    Richtig lange Ordonnanzgewehre oder Vorderlader bekommt man in die meisten Tresore nicht rein. Ob man das berücksichtigen weil oder nicht muss man halt abschätzen. Wobei man das auch falsch liegen kann, ich wollte eigentlich auch bitte nie so einen langen Prügel, und jetzt schieße ich sehr gern damit.

    Wenn so lange Waffen von der Höhe her nicht reinpassen, dann lege ich sie einfach auf den Boden.

    Das setzt natürlich eine entsprechende Breite des Tresors voraus 😎

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  7. Wenn möglich: anschauen!

    Da die auch viel mit Antiken handeln, sind die Zustands Beschreibungen etwas zu gut angesetzt. 
    Zustand 1 hat z. B. durchaus Kratzer und Benutzungsspuren...

     

    Nicht falsch verstehen: ich kaufe gern und viel dort. 
    V. a. die professionelle Abwicklung gefällt mir. 

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  8. vor 36 Minuten schrieb Flohbändiger:

    Echt? Dann müssen die § 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG schon wieder heimlich geändert haben. Letztens stand da noch drin, dass auch die WBK innerhalb der 14 Tage zur Berichtigung vorzulegen ist. Halt, warte … das steht ja immer noch drin …

    ..

    Sicher?

    Anzeigen binnen 2 Wochen - ja. Und die WBK zur Berichtigung vorlegen - ja. aber muss die WBK sicher binnen 2 Wochen vorgelegt werden?

  9. vor 2 Minuten schrieb Floppyk:

    Willst du richtig trainieren oder so gerade eben knapp die Pflicht erfüllen? Als ich vor etwa 16 Jahren anfing, bin ich fast jede Woche zum Stand gefahren und habe ne Packung leer geschossen.

    als ich vor über 30 jahren anfing, bin ich teils 3 x die woche auf den stand zum schießen gefahren...

    und dabei war nicht mal eine mindestanzahl an trainings pro jahr erforderlich.

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