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troubador

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  1. Aussehen wie eine Kriegswaffe? Das kommt auf den Krieg an! 1274 v. Chr. Krieg der Ägypter gegen die Hethiter: Pfeil und Bogen 1815 Befreiungskrieg gegen Napoleon: Kavalleriesäbel und Steinschloss-Muskete 2020 Cyberwar: handelsüblicher PC Vielleicht kann man ja auch andere zusätzliche Kriterien mit berücksichtigen, z.B. - Gewehr schießt treffsicher geradeaus > das muss ein Sportgerät oder eine Jagdwaffe sein - Hubschrauber ist fluguntauglich > eindeutig eine Kriegswaffe
  2. So ganz dumm ist der Verweis auf die Maschinenrichtlinie nicht. Zumindest die dort vorgeschriebene Systematik mit Hazard Analysis und Risk Assessment macht für jede Konstruktion Sinn. Für die FMEA empfehle ich MIL-STD 1629 A zugrunde zu legen - diese Norm macht wesentlich mehr Sinn als einiges neumodische Zeug, dass verspricht mit einigen Klicks in einer Software Risiken beherrschen zu können. Eine CE-Konformität von Waffen ist zwar nicht vorgesehen, aber juristisch möglich. Man muss dieselben Winkelzüge anwenden, die auch bei anderen technischen Produkten angewandt werden, für die es keine europäischen Richtlinien gibt. Der Markt verlangt aber, dass da CE-Kennzeichen darauf stehen - dan kommt halt eins darauf. So funktioniert es: Man prüft z.B. die Einhaltung der EMV/ elektromagnetische Verträglichkeit. Hat das Produkt bestanden, kann man bezüglich dieser EU-Richtlinie eine Konformitätsbewertung erstellen und danach die Konformitätserklärung. Bei Smart Guns ist das sogar notwendig.
  3. 1. Das G 36 hat kein Präzisionsproblem. Das G 36 ist nicht präzise und kann kein Problem mit einer nicht vorhandenen Produkteigenschaft haben. 2. Es ist mal wieder klar, wieso militärische Produkte vom Produktsicherheitsgesetz ausgenommen sind. 3. Vielleicht sollte man Spezialkräften, die zur Geiselbefreiung eingesetzt werden, folgende Anweisung geben: "Schießen Sie immer und ausschließlich direkt auf die Geiseln. Dann haben Sie die größte Chance, die Geiselnehmer zu treffen und die Geiseln zu verschonen. Oder fragen Sie einfach richtiges Militär mit richtigen Waffen."
  4. Vielleicht sollte man einfach mal selber Vorschläge machen. Also wie wäre es mit Armatix für alle Dienstwaffen der Polizei? Und bei der Bundeswehr gibt es noch ganz andere Kaliber. Die Pseudosicherungen erhöhen die Sicherheit zwar nicht, sind aber offensichtlich eine politisch opportune Einnahmequelle. So ein paar Armatixe passend für Leopard 2, diverse Haubitzen und Schiffsgeschütze sind doch bestimmt viel lukrativer für den Hersteller...
  5. An diversen Theatern habe ich leider zu tun gehabt mit Regisseuren und auch Schauspielern, die zwar mit Waffen spielen wollten, aber keine Lust hatten, irgend etwas darüber zu lernen. Das Ergebnis ist dann dilettantische Poserei. Ein echtes Problem sind dann auch Transport und Ausgabe der Anscheinswaffen. Diese wandern gerne mal unkontroliert durchs Theater, werden mit zur Kantine mitgenommen oder ähnliches. Lustig wirds auch wenn nicht ausgebildete Requisiteure Waffen besorgen sollen. Mangels waffenrechtlicher Kenntnisse existiert nicht immer Unrechtsbewusstsein bei Illegalwaffen oder verbotenen Gegenständen.
  6. Die Definition einer Kriegswaffe findet sich im Kriegswaffenkontrollgesetz § 1 (1): "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen." Diese Liste findet sich als Anhang im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffko.../anlage_46.html Wie man der Liste entnehmen kann, ist das Aussehen einer Kriegswaffe völlig egal für die Defintion als Kriegswaffe. Eine Atombombe in rosa mit goldenen Troddeln dran bleibt eine Atombombe und damit eine Kriegswaffe. Es gibt also überhaupt keine Definition für ein "Aussehen wie eine Kriegswaffe". Diese kann es auch nicht geben. Spätestens vor Gericht weigern sich dann Richter, Geschmacksurteile abzugeben. Und genau das wäre eine ästhetische Beurteilung eines Gegenstandes. Auf der Kriegswaffenliste findet sich vieles, das - ohne Kenntnis der Verwendungszwecks - durchaus harmlos aussehen kann.
  7. Den Umbau der Schule in Rechnung zu stellen, halte ich für schwierig. Dabei handelt es sich in erheblichem Maße um Präventivmaßnahmen gegen den nächsten Amoklauf. Und hier stellt der tote Täter keine Gefahr für die Zukunft dar. Zitat, Nachrichtenagentur dapd: "Ein modernes Alarmsystem und ein automatisches Schließsystem für die Klassenräume sollten die Schüler künftig schützen, sagte der Sozialbürgermeister und stellvertretende Oberbürgermeister der Stadt, Norbert Seiler (parteilos), am Freitag bei einer Präsentation des Gebäudes." Es ist auch juristisch nicht begründbar, wieso ein Täter haftbar gemacht werden soll für Nachahmungstaten anderer Täter. Die Schule erhält eine völlig unübliche Sicherheitsausstattung, die ich im übrigen für kontraproduktiv und illegal halte. Ein automatisches Schließsystem, das Türen verriegelt, blockiert nämlich illegalerweise notwendige Rettungswege. Dies ist im Falle eines Brandes verheerend. Es ist außerdem eine Einschränkung des Freiheitsrechtes von Menschen, vor Gefahr wegrennen zu dürfen. Diese Entscheidung wird allen (gefangenen) Insassen jetzt genommen. Die Türschlüsselchips der Lehrer sind eine illegale und nicht zulässige Blockade von notwendigen Rettungswegen, die im allgemeinen Baurecht, jeder VStättVO, jeder SBauVO und in Unfallverhütungsvorschriften ausdrücklich verboten sind. Darüber hinaus ist das Schulgebäude erheblich erweitert worden. Diese Kosten können garnicht dem Amoklauf zugerechnet werden. Zitat, Badische Zeitung vom 04.03.2012: "Die Schüler und Lehrer hatten vor Eröffnung der Schule die Möglichkeit, die Schule mit ihrem neuen Glasfoyer und einem erweiterten Verwaltungsbau kennenzulernen." Ich sehe hier den Anfangsverdacht eines versuchten Betruges durch die Stadt Winnenden für gegeben.
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