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Rapp

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  1. Was jetzt für die Frage einer wesentlichen Änderung auch nicht wichtig ist. Man muß beim Antrag genau beschreiben, wo und wie man das Pulver aufzubewahren gedenkt, welche Löschmöglichkeiten und Sicherungseinrichtungen vorhanden sind. Bei einer Adressänderung ändern sich auf jeden Fall diese Umstände der Aufbewahrung und der Ort selbst, das muß erneut geprüft werden, was man durchaus als eine wesentliche Änderung mit daraus entstehender Gebührenpflicht verstehen kann. Gruß Rapp
  2. Über beauftragte Kanzlei und Anwalt ist damit aber immer noch nichts gesagt. Ich halte bei einem Spendenaufruf die größtmögliche Transparenz für notwendig.
  3. Ja, das ist dann nachvollziehbar. Aber jetzt sammelt Ihr unter eigener Flagge und deshalb würde ich es gut finden, wenn auch offen kommuniziert würde, wer beauftragte Kanzlei und Anwalt ist und was in dem jetzigen Fall mit einem eventuellen Überschuß an Spendengeldern geschehen würde. Das würde sicher manche interessieren. Es gab im Laufe der Jahre leider über verschiedene Waffenforen, auch hier in WO, schon eine ganze Anzahl von Spendenaktionen, man hat gezahlt und gehofft, es wurde teilweise sehr viel Geld verbraucht, aber ich kann mich nur daran erinnern, daß eigentlich nie etwas wirklich Erfolgreiches dabei heraus kam.
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