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Greg

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Beiträge von Greg

  1. ne Leute, ich hab schon mehrer Filme mit "normalen" Kameras gesehen, bei denen man die Schussbahn des Geschosses bzw. die (ich interpretiere mal) Verwirbelungen um den Schusskanal wegen der Reibung an der Luft sehen kann. Genau das meine ich.

    Das wird Dir nur gelingen die Flugbahn zu zeigen, wenn Deine Kamera MINDESTENS eine Brennweite von 300mm hat (bezogen auf Kleinbild). Sie sollte praktisch direkt neben der Waffe stehen, um einen möglichst großen Teil der Flugbahn mitzuverfolgen.

    Bedenke auf einer 300m Bahn z.B. mit .308, hast Du einen "Film" der weit unter einer Sekunde ist.

  2. Interessieren Dich die exakten Details? Im Prinzip werden bei beiden versionen Teile der Kraft aufgehoben, die nötig wäre um die abzugsfeder bis zum Schuss zu spannen. Stell dir das so vor, dass du eine Feder vorspannst die auf den abzugszüngel drückt und so die anschließend nötige Kraft verringert. Der Rest des Abzugs ist im Prinzip gleich wie ohne Stecher. Der Rest der Teil aufwendigen Mimik ist für die wiederholbaren Schüsse nötig.

  3. Ich bau nebenbei Lautsprecherboxen und meist furnier ich die mit Echtholz. Ich machs mit Leim und dem Bügeleisen nur wird Leim nicht auf Metall haften. Man kanns auch mit Pattex machen, hab ich aber noch nie probiert.

    Das funktioniert mit Pattex, aber vorher müßtest Du die Kanten spachteln, bis sie scharfkantig sind, sonst wird das Furnier gerade auf den empfindlichen Kanten "in der Luft" hängen. Das sieht nicht lange schön aus.

  4. Kann man so pauschal natürlich nicht sagen. Ich kenne zwar Sammler mit Ausnahmegenehmigung des Wirtschaftsministeriums, die dann auch Vollautomaten in ihrer Sammlung haben, aber ich kenne mehr Sammler die das nicht haben. Die müssen dann auf moderne halbautomatische Nachbauten ausweichen, wenn das Sammelthema es zuläßt, oder kastrierte Waffen in ihre Sammlung aufnehmen.

    O.k. Wortklauberei, also nicht ganz ernst nehmen bitte. Der Satz war schon richtig: MUSS NICHT (zwingend) kastriert werden, es gibt eben Möglichkeiten. Das macht übrigens kein Ministerium, sondern das BKA.

  5. Das Stgw 44 ist ein schönes Beispiel (man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege, aber ich glaube ausser für Sammler auf HA umgebaut ist das relativ schwer an sowas im Original zu kommen).

    Als Sammler muß es nicht auf HA umgebaut sein.

  6. Während meines herumstöbern in Katalogen, zwecks Erweiterung meiner "Haben-will-Liste", bin ich, wie nicht anders zu erwarten, natürlich über diverse AR- und 1911-Hersteller gestoßen. Hier kam dann bei mir die Frage auf mit welcher Rechtsgrundlage diese Nachbauten erfolgen. Im Falle des AR-15 Systems ist der ursprüngliche Entwickler ja ArmaLite/Colt, bei dem 1911er Modell nur Colt.

    Nach ein paar Recherchen hierzu stellte ich fest, dass US-Patente genau wie deutsche nach 20 Jahren ablaufen. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich das System anscheinend auch ohne Lizenzierung des Rechteinhabers nachbauen. Nach Ablauf des Patentes gibt es anscheinend noch das "Geschmacksmuster" welches sich noch einmal maximal 20 Jahre schützen lässt, daher wäre ein 1:1 Nachbau nach wie vor lizenzpflichtig. Es sind also leichte optische Änderungen notwendig solange noch ein eventuelles Geschmacksmuster bestand hat. Beispielsweise hier ein identisches Innenleben, aber ein abweichendes optisches Erscheinungsbild durch andere Gehäuseform etc.

    Das AR-15 wurde erstmalig Anfang der 1960er gebaut, daher sollte man, gemäß meiner Meinung, hier nach Lust und Laune nachbauen dürfen bis die Fräser glühen, da Patent und auch Geschmacksmuster ausgelaufen sind. Von den 1911er Modellen braucht man garnicht reden.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Liege ich mit meiner Recherche oben richtig?

    2. Im Langwaffenbereich gibt es noch einige andere Beispiele für Nachbauten. Im Kurzwaffenbereich wäre mir außer der 1911/2011er Reihe da spontan keiner bekannt. Nahezu alle aktuell "modernen" GK-Sportwaffen sind in Ihrem Grundmodell auch schon über 20 Jahre alt oder sind kurz davor dieses Alter zu erreichen. Das würde bedeuten, dass man mit leichten optischen Änderungen (Geschmacksmusterschutz) diese Systeme ohne Lizenz nachbauen darf. Angenommen meine 1. Frage kann mit "ja" beantwortet werden, warum finden sich hier keine Nachbauten von Customschmieden auf dem Markt? Oder übersehe ich die einfach?

    Vermutlich hat es in Deutschland nie ein Patent für eine 1911er gegeben. Dann wäre der Nachbau auch schon 1911 problemlos gewesen. Nach 20 Jahren kannst Du alles nachbauen was Du willst.

    Wenn Du nur Teile für Deinen Privatgebrauch herstellst (das können auch 200 Stück sein), darfst Du sie auch während der Patentlaufzeit sofort nachbauen.

    Das Patent schützt den Erfinder lediglich in dem Land in dem es angemeldet wurde (kann weltweit sein, ist aber teuer), davor, daß es jemand anders in dem geschützten Land verkauft.

    Dafür, ist es nicht so einfach mit "kleinen Änderungen" ein Patent zu umgehen, wenn es noch gültig ist. Meist ist nicht eine bestimmte Lösung patentiert, sondern ein Prinzip. Beispiel: Gardena Verschluß der R93 dürfte ein Patent das Prinzip so beschreiben, daß sowohl der R93 als auch R8 mit erfasst ist. auch wenn die Unterschiede im Detail groß sind.

  7. Grundsätzlich sage ich immer, was man hier genauso gut machen kann und nicht zu deutlich teurer ist, dann sollte man das auch so machen, gerade im Rüstungsbereich.

    Gruß

    Makalu

    Selbst wenn man das nicht will, so MUSS man ein Werkzeug abliefern, das auch WIRKLICH funktioniert und das geht nicht mit Vertuschung, sondern man muß das Problem bei den Eiern packen und lösen. Ich bin sicher, daß wenn tatsächlich die Laufaufnahme aus Polymer das Problem ist, es verhältnismäßig einfach zu lösen ist.

  8. Sie sind ein klein bisschen Munitions-fühlig... und produzieren je nach Stimmung dann immer mal wieder schön Ladehemmungen.^^

    Hast Du eine Statistik? Meine Statistik der Mr223 und der MR308 die ich habe, sagte tausende von Schuß, stets präzise, wei jedem Wind und Wetter NIE eine Ladehemmung.

    Ich kenne persönlich einen MARINE der jahrelang nur HK Waffen benutzt hat und zwar mit viel Sand drumrum und will nie mehr was anderes haben. Nota Bene, er hat so um die ~100 Waffen.

  9. Die Zeiten sind vorbei und das waren andere Länder, als Generäle mit ihren Divisionen zusammen in die Landezone sprangen (Gavin) oder auf dem Führungspanzer an der Spitze ihrer Division ins Gefecht fuhren (Patton). Deutsche Generäle kämpften schon immer vom Schreibtisch aus und heute ganz besonders

    Meine fresse wo hast du den Müll aufgesammelt???? Ich empfehle mal einen Blick in die Zeit 1939-1944.

    Wenn ich mir schiiter angucke und Joker, dann finde ich es schade, daß die zwei sich so in die Haare kriegen. In der Regel ist es aber Joker der seine Meinung stets von der Kanzel herab kundtut.. Das könnte er besser. Seine Meinung ist ja nicht unbedingt immer falsch. Aber wie man schreit so hallt es zurück.

  10. Na dann nimm lieber noch ein Ersatzmagazin mit. Max. 2 Schuss, wobei der zweite überflüssig ist und rein der Sicherheit dient.

    Allerdings weiss ich nicht ob das mit "Hohlmantel" funktioniert.

    Ich bezweifel das du jemals praktisch in einer Stressituation die Kombination Laser mit NSG, insbesondere auf kurze Distanz benutzt hast oder benutzen durftest.

    Ich bezweifele dagegen dass du je in einer Stresssituation zur eigenverteidigung schießen musstest. Dann hättest du uns die "Weisheit " der einen Patrone erspart.
  11. Aber es war totaler HiTec!

    Laser hat schon seine Daseinsberechtigung. Gerade bei der Nachsuche nachts würde ich mir einen Laser + Nachtsichtgerät wünschen. Der Laser sieht durch ein Nachtsichtgerät aus wie Krieg der Sterne: der Gesamte Strahl ist sichtbar und der Treffpunkt ist wie eine Sonne. Auf kurze Distanz eine annehmende Sau, wäre die Pistole mit 16 Schuß, Hohlmantel, Laser und NG meine erste Wahl.

  12. Was ist dabei mit Exportgenehmigung aus U.S.A. ???

    Lt. Blueberry

    Brauchst Du definitiv nicht für Sachen, die als Sportschütze oder Jäger zu nutzen sind.

    Ich bin bisher NICHT EIN EINZIGES Mal kontorlliert worden, wenn ich mit Luftlinie geflogen bin. Die einzige Kontrolle habe ich erlebt, als ich mit einem Privatjet (nicht meiner leider) geflogen bin.

  13. Waffe / Munition muß in D legal sein.

    1. Kaufen.

    2. Waffeneinfuhr beantragen bei der Waffenbehörde (~40,-€)

    3. Hinfliegen

    4. Jagdlizenz USA besorgen (~20U$)

    5. Waffe / Muni abholen

    6. Fliegen

    7. 19% MwSt abführen (evtl 3% Zoll)

    8. Freuen

    Gerade 400 Schuß .338 Lapua Magnum Nosler Custom Accubond für sagenhafte ~2,5€/Schuß eingeführt. HAMMER!!!

  14. Ich habe heute auch einen Artikel darüber gelesen und bisschen nachgeforscht. Meine Ergebnisse:

    • "Freier Waffenbesitz" stimmt so pauschal nicht. Man braucht in Russland eine Lizenz vom Innenministerium. Für Flinten bekommt man die ziemlich leicht. Ob auch für Mehrlader-Flinten, weiß ich nicht. Für Büchsen kann man die Lizenz erst bekommen, nachdem man 5 Jahre eine Lizenz für eine Flinte hatte. Ob dann auch für SL-Büchsen, weiß ich nicht.
    • Scharfe Kurzwaffen gibt's da für Zivilisten legal und offiziell gar nicht.
    • Was jetzt in Russland neu kam, ist, dass man Waffen, für die man bereits eine Lizenz hat, zur Selbstverteidigung führen darf (mit ein paar Einschränkungen, z. B. nicht in Kneipen und auf Volksfesten).

    Das stimmt so. Bereits für die erste Waffe ist ein astreines Führungszeugnis und eine psychologische Prüfung erforderlich. SL - Flinten und SL Büchsen sind möglich.

  15. Ich kann diesen ganzen Ausführungen nicht folgen.

    Du bist Jäger und kaufst Dir irgendeinen Automaten.

    Du bist Deutscher Bürger und kaufst Dir so viele so geformte Magazine beliebigen Kalibers für beliebige Waffen, wie es in Deinen Keller paßt.

    Wenn Du mit dieser Waffe auf einen Schießstand zum Üben gehst, tust Du ein beliebiges Magazin rein. Wenn Du jagen gehst, muß die Waffe so gebaut sein, daß nicht mehr als 3 Patronen abgefeuert werden können ohne das Magazin zu wechseln.

    Der Rest ist vorauseilendes Gehorsam.

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