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Greg

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Beiträge von Greg

  1. vor 4 Stunden schrieb Kai:

    Moin,

     

    Ich hab da ein kleines Problem mit einem meiner B-Schränke. Ich habe den guten seit 10 Jahren für andere Dinge benutzt. Jetz hab ich mich entschieden ihn für die Aufbewahrung meiner Kurzwaffen einzusetzen, musste aber feststellen, dass er, obwohl er als "B" zertifiziert ist, keine Bohrungen hat, wo ich ihn an die Wand oder an den Boden schrauben könnte.

     

    Das Ding wiegt 36 kg und müsste ja wohl verschraubt werden. Es ist aber auch kein Einbauschrank, kann also auch nicht eingemauert werden. Weder hinten, noch unten, noch an den Seiten sind Löcher.

     

    Was macht man denn in einem solchen Fall? Gut dass er sogar "Made in Germany" ist. Selberbohren sollte sich ja eigenltich ausschießen

     

    Gruß

    Kai

    Du bohrst ein 10er Loch in die Rückwand die ist meist einfach nur aus dünnem Blech. Selbst per Handbohrmaschine dauert das keine 5 Minuten. Dann einen Messingdübel Durchmesser 9, M6 Schraube, fertig.

  2. vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist.

    Tatsächlich ist es einfach nur arm.

     

    CM

    Nein CM, da kann ich Dir nicht zustimmen. Ich kann zwar problemlos jede meiner Jagdwaffen auch im Dunkeln zerlegen und wieder zusammensetzen, laden und entladen natürlich auch, aber das ist NICHT der Punkt.

     

    JEDES weitere Verbot ist SCHWACHSINN!!

     

    Es ist mir kein Fall bekannt, der auch nur den geringsten Anlaß zu dieser Regelung gegeben hätte. Wir haben mehr als genug Verbote, Gebote und Gesetze und ich glaube es gehört mal wieder aufgeräumt und mit einem weißen Blatt angefangen, der Krebs wuchert nämlich munter weiter.

     

    WENN man dem Bürger sagt, daß "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", dann dürfen die Gesetze insgesamt nicht länger sein als das was jeder im Kopf behalten kann. Vor allem müssen sie so klar sein, daß es nahezu jeder verstehen kann, der lesen kann.

     

    Ich bin mir sicher, daß wir mit einem  GESAMT - Gesetzesbuch besser zu Recht kämen, das nur 200 Seiten lang ist. Beim Waffenrecht würde eine halbe Seite vollkommen reichen. Für den Anfang würde ich sogar riskieren nur eine Zeile zum Waffenrecht zu schreiben.

     

    Die erste UNÄNDERBARE Zeile im Gesetzesbuch wäre bei mir: das Gesamte Volumen dieses Gesetzestextes darf NIEMALS 200 Seiten DIN A4 mit Schriftgröße 12px überschreiten. Sobald irgendjemand etwas hinzufügen will, muß er etwas anderes streichen.

  3. vor 5 Minuten schrieb Glückspieler:

    Muss mal an dieser Stelle doch mal ein 

     

    großes riesiges  " Danke" 

     

    an alle hier im Forum sagen,

    die sich für die Rechtssicherheit im

    jagdlichen Umgang mit Selbstladewaffen eingesetzt  haben.

     

    Und liebe Jäger, denkt bitte an den heutigen Tag,

    wenn in der Zukunft Sportschützen und Waffensammler Mitglieder IRGENDWELCHER Hobbyarten, Steuerzahlr, oder einfach Deutsche Bürger

    in rechtliche Nöte geraten!

     

    Wir halten zusammen!

     

    Ich habe mir erlaubt Optimierungsvorschläge einzuarbeiten.

  4. vor 8 Minuten schrieb Greg:
    vor einer Stunde schrieb Gruger:

    Ja, nur die Auslegung hat sich geändert. Und zwar höchstrichterlich.

    Irgendwas ist da "verspult".

     

    Ich hatte geschrieben, daß es meines Wissens keine Pflicht gibt, die neueste Interpretation zu kennen. Und wenn doch, dann erbitte ich einen entsprechenden Verweis auf einen Gesetzestext. Ich habe hier immer noch eine WBK, die sagt, daß ich das haben und nutzen darf und die Gesetze die zu dieser WBK geführt haben, haben sich nicht geändert.

     

  5. vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

    Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.

    Ich bin mir sehr sicher, daß hier noch nichts sicher ist.

     

    Bei unserer "Rechtsprechung" kann ich mir vorstellen, daß alles Recht sein könnte:

    - ich mache mich alleine durch das Aufbewahren strafbar, letztlich BESITZE ich Waffen die ich gar nicht besitzen dürfte

    - ich darf sie aufbewahren aber nicht anfassen

    - ich darf sie führen

     

    Welches davon stimmt wird uns erst in vielen vielen Jahren irgendwer sagen.

     

    Momentan habe ich kein Wissen darüber, daß sich an meinen Berechtigungen irgendwas geändert hat. Ich bin verpflichtet (was ein Schwachsinn) die aktuellste Gesetzeslage zu kennen, ich bin NICHT verpflichtet die aktuellste Rechtsprechung zu kennen. Ergo muß ich nicht jedes Urteil lesen und einen offiziellen Widerruf meiner WBK Einträge habe ich nicht bekommen. 

  6. vor 19 Minuten schrieb carcano:

      
    Er wollte sagen: "das BVerwG hat vorsätzlich und wissentlich hunderttausende von Jägern dem Risiko einer zukünftigen Strafverfolgung ausgesetzt". Also das, was man Kriminalisierung nennt. Und der Vorwurf stimmt.

    Den gleichen Vorwurf kann und muss man aber auch dem DJV machen, und zwar im Zusammenhang der vorläufig - Gottlob! - durch Bayern gestoppten sog. "großen" BJV-Novelle.  :-(

    Carcano

    Danke, bin halt nur dummer Ingenieur. Wenn bei mir eine Brücke versagt, dann nenne ich es so und sage nicht "die Brücke könnte für eine weitere Verwendung eingeschränkte Funktionalität besitzen und es ist nicht auszuschließen daß durch die eingeschränkte Funktionalität Gefahr für Dritte ausgehen könnte".

     

    :-)

  7. vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

     

    Ich habe gar nicht mit bekommen dass ich wegen einer Straftat verurteilt wurde..

    Mit Urteil vom 7.3.2016 in der Sache 6 C 59.14 erklärte der 6 Senat:

     

     „Ein generelles Besitzverbot im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG enthält § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG für halbautomatische oder automatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können.“

     

    Zumindest ich besitze einige davon.

  8. vor einer Stunde schrieb karlyman:

    Also, "Rechtsbeugung" ist (wie hier schon behandelt) ein sehr großes Wort bzw. ein wirklich schwerer Vorwurf. Damit wäre ich eher vorsichtig.

     

     

    Warum? Man schwärzt keinen an, sondern fragt so offiziell wie es nur geht, ob es so ist.

     

    Im übrigen hat das Gericht mit einem Schlag hunderttausende Menschen zu Straftätern gemacht. Was brauchst Du noch um "nicht vorsichtig zu sein"?

     

  9. Am ‎08‎.‎06‎.‎2016 um 16:36 schrieb Hunter375:

     

    Genau so sieht die Sachlage aktuell aus.

    Nein, eben nicht und hört auf mit dem vorauseilenbden Gehorsam und erst Recht mit dem "Mumpitz", es wird keiner handlungsunfähig. Wenn ich mit einem Rosagewehr mit grünen Plüschapplikationen nur an ungeraden Tagen bei Vollmond auf die Jag gehe, dann ist das mein gutes Recht und kein Pimpf wird es mir wegnehmen, ohne Gegenwehr von mir.

    Ich benutze fast ausschließlich Halbautomaten. Jagdlich, sportlich, etc. Warum? Weil ich KANN und WILL.

     

    Es gibt momentan noch keine Rechtsgrundlage aufgrund derer ich mich gehalten sehen würde meine HA in den Schrank zu stellen. Und selbst eine Anzeige ist noch kein Urteil. Ein solches ist vielleicht mit einem Münzwurf zu vergleichen, aber auf jeden Fall würde ich mich wehren. Warum? Weil ich Eier habe und weil ich die Schn.. voll habe von der Gängelung durch jeden dahergelaufenen.

     

    Wenn wir ALLE zusammenhalten würden und damit meine ich alle DEUTSCHEN, wäre es denen da oben nicht so leicht. Gerade wird der Modellflug gekillt und weil es "nur" ein paar hunderttausende Menschen sind und weil Amazon den Himmel für sich haben möchte.

  10. Am ‎24‎.‎06‎.‎2016 um 13:06 schrieb trader:

     

    Nur wenn die Jugoslawienkriege in den 90zigern mit rund 100.000 Toten nicht zählen.

    Deutscher Aufstand in der DDR

    Aufstand in Ungarn

    Aufstand in der Tschechoslovakei

    Aufstände in Polen

    Krieg in Jugoslavien

    England gegen Argentinien

    Diverse Kampfeinsätze der Beundeswehr

    Krieg in Ukraine

     

     

    Ich weiß nicht wie man auf 70 Jahre kommt.

  11. vor 16 Stunden schrieb Michael Grote:

    Das gibt es aber bestimmt nicht für ein paar Pfenninge

    Du wirst lachen, aber die "ersten" hundert, oder sogar paar hundert Grad gibt es wirklich für Pfennige. Hier hätte es gereicht, das Patronenlager zunächst in eine Metallhülse einzubinden (Schrumpfen, Nieten, schrauben, bla), die mehrere dünne Rippen hat, die die Wärme nicht so gut transportieren. Diese Hülse könnte dann direkt in PA eingespritzt sein. Wenn man die Hülse auch noch so geschickt gestaltet, daß dort Luft hinkommt, bin ich sicher, daß das Problem bereits WESENTLICH entspannt wäre.

    Die Hülse könnte z.B. Aludruckguß oder Strangpreßprofil sein und so nur Pfennige kosten. Hätte eventuell auch den Vorteil, daß der Lauf einfacher tauschbar wäre und die Spritzteile könnten vollautomatisch laufen. Zudem bräuchte das Patronenlager dann einen kleineren Durchmesser, ohne die jetzigen "Rippen", sprich Rohmaterial in kleinerem Durchmesser mit weniger Bearbeitung und damit billiger. Alles in allem wäre vielleicht überhaupt keine Kostensteigerung drin und wenn, dann kaum der Rede wert.

     

    Ohne es durchzurechnen lehne ich mich aus dem Fenster und behaupte eine solche Hülse, bei sonst identischen Dimensionen, würde die Temperatur am Kunststoff nach Testende locker um 100K senken. Das ist in dem Fall viel.

  12. vor einer Stunde schrieb Makalu:

    Nach dem BW Test mit 150 Schuss in 12 Minuten hat der Kunststoff an der Aufnahme etwas 230°, also Schmelztemperatur.

    Gruß

    Makalu

     

    Vor allem wäre das SO einfach, diese Temperatur an der Schnittstelle Metall / Kunststoff um 100°C zu senken. Da fallen mir eine Zillion Lösungen ein.

     

    P.S. Wir bauen Ventile bis 1000°C Dauertemperatur.

  13. vor 9 Stunden schrieb Makalu:

    Also ehrlich, ich kenne keine Waffe, wo der Lauf so im Kunststoff gehalten wird. Nicht mal eine Pistole. Da gerade würden mir jetzt mal ein paar Beispiele gefallen. Vielleicht aus der neueren Zeit Berretta, aber selbst dort bin ich mir nicht sicher, ob der so direkt im Kunststoff sitzt.

     

    Gruß Makalu 

    Eventuell haben wir uns mißverstanden. Ich habe Dein Posting so verstanden, daß DIESER Kunststoff kein Standard ist. Wenn es die Art der Befestigung ist, gebe ich natürlich Recht, aber das hatte ich ja auch schon geschrieben, daß das großer Murks ist.

  14. vor 9 Minuten schrieb Makalu:

    Interessant ist halt, dass de Kunststoff der um die Laufbuchse sitzt, je nach Feuchtigkeit schon deutlich unter 100°C Festigkeitsverluste hat und bei ca. 230°C schmilzt. Das ist im Waffenbau alles andere als irgendein Standard.

     

    Gruß Makalu 

     

     

    Sorry, aber das ist Standard. Die üblichen Kunststoffe wie PVC, PP, ABS verlieren die Festigkeit ab 60°C. Für wichtige Anwendungen (Druckbehälterbau) sind diese Temperaturen zwingend einzuhalten.

     

    Der einzige noch halbwegs vernünftig spritzbare Werkstoff, der Temperaturen bis ~180°C aushält ist PES und dies dürfte auch der verwendete Werkstoff sein.

     

    Danach kommen nur noch Exoten, meist Fluorvernetzt. PFA wäre noch spritzbar, ist aber aus anderen Gründen völlig ungeeignet. Natürlich gibt es Kunststoffe, die auch noch ~280° aushalten, aber die willst Du auch nicht verwenden aus anderen Gründen. Macht Euch bewußt: Kunststoff ist (seeeeehr einfach gesagt):  Leder.

     

    ------------------------------------------------------

     

    Die Frage ob man es hätte anders machen sollen, ist im Nachhinen schlicht falsch. Die Frage kann nur lauten: was wurde gefordert?

     

    Letztlich liefert der Lieferant das was der Kunde will. Wenn der Kunde nach Jahren / Jahrzehnten feststellt, er will etwas anderes, kann es nicht die Schuld des Lieferanten sein.

     

    -------------------------------------------------------

     

    Davon abgesehen:

     

    - ich halte nichts davon Kunststoffe (die alle um Zehnerpotenzen höhere Temperaturausdehnungskoeffizienten haben als Metall) so an Waffen anzubauen, daß sich dadurch die Präzision der Waffe verändert.

    - ich halte auch nichts davon, das Patronenlager in Kunststoff einzuspritzen. Kunststoffe sind hervorragende Isolatoren und sowmit kann die Wärme nicht weg

    - man hätte durchaus den Verschluß so im Kunststoff betten können, daß die Temperaturen nicht sofort in den Kunststoff kommen. Das war hier definitiv nicht beabsichtigt

    - man hätte zumindest die Visierung am Lauf befestigen können, oder zumindest über Metallverbindungen

     

    Davon abgesehen 2.: ich vermute, daß der normale, 80% Soldat mit seiner Waffe so gut wie nie weiter als 150m schießt und trifft. Egal womit.

     

     

  15. Am ‎20‎.‎11‎.‎2015 um 08:55 schrieb 23er:

    Hallo zusammen,

    ich benötige Rat für meine weitere Vorgehensweise in einem vermutlichen Betrugsfall. Für viele ist der Kauf und Verkauf in speziellen Internetforen heute gang und gäbe, daher interessiert es vielleicht auch andere.

    Vorab: es geht um (nur) 30 €+7€ Versand, was aber meinem dicken Hals keine Linderung bringt. Der Artikel um den es sich handelt ist ein Tuninglauf für ein Airsoft-Gasblowback Gewehr.

    Dieser wurde in einem Fachforum unter einer Typenbezeichnung incl. Foto mit der Originalverpackung angeboten.

    Zustand neu, nicht benutzt, so von Fachhändler geliefert.

    Aufgrund dieser Beschreibung und der positiven Bewertung des Verkäufers habe ich diesen gekauft und bezahlt.

    Nach mehreren Tagen habe ich das Paket erhalten und die Ware geprüft. Ergebnis:

    Es handelt sich um einen neuwertigen Tuninglauf, jedoch nicht um den beschriebenen. Die Originalverpackung wurde nicht mitgeschickt. Ich konnte bis jetzt noch nicht genau herausfinden für welche Airsoft dieser Lauf ist, aber auf jeden nicht für eine Open Bolt GBB.

    Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stellt er die Situation so dar:

    Er habe den Lauf schon vor langer Zeit gekauft aber doch nicht verbaut. Der Lauf wurde so unter der von ihm angegebenen Bezeichnung von Fachhändler geliefert. Dies wäre nun nicht sein Problem. Meine angebotene Umwandlung des Kaufel lehnt er kategorisch ab.

    Ich habe nun Quittung und Originalverpackung verlangt.

    Natürlich wird auf diesen Internet Marktplätzen immer ohne Gewährleistung und Rücknahme gehandelt, ABER:

    Ich habe nicht den Gegenstand bekommen, für den ich bezahlt habe.

    Meiner vielleicht naiven Meinung nach stellt das einen Betrug dar und ist von irgendwelchen Ausschlüssen ausgenommen.

    Mir geht es um das Prinzip und ich bin wirklich bereit, 300€ für eine Verfolgung durch einen Anwalt zu investieren um 37€ wiederzubekommen. Mich K****n solche Leute einfach nur an.

    Vielleicht kann mir ein Mitglied mit entsprechendem Wissen der Rechtslage Tips geben, wie ich weiter vorgehe und welche Chancen ich reel habe.

    Danke im Voraus

    Bodo

    ALs erstes würde ich ihn wegen Betrug anzeigen. In vielen Fällen reicht das schon. Alles andere kostet Geld.

     

    In einem Fall den ich hatte ging es um einennummerngleichen, blanken, originalen, nicht überarbeiteten K43 für über 5.000,-€

     

    Nach fast 4 Jahren, zwei Gutachten und drei Instanzen bekam ich mein Geld mit Zinseszins zurück. War eine sehr gute Geldanlage. Seither kaufe ich nichts hochwertiges mehr in solchen Foren sondern nur noch bei HH.

     

    Wegen 30 Euro würde ich keinen Anwalt beauftragen, aber die Anzeige würde ich machen.

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