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pancho lobo

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Beiträge von pancho lobo

  1. Rechtsgrundlage?

    :icon13: hola amigos,

    es gibt KEINE, siehe zB. Beitrag 37.

    Weder das WaffG nocht die AWaffV verbieten den Transport von gefüllten Magazinen, und auch ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat sich an die gesetzliche Vorschriften zu halten, und nicht das WaffG so zu verdrehen wie er es gerne haben möchte. :angry2:

    saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  2. Bei uns auf dem Stand ist ein geladenes Magazin kein Problem.

    Bei "Sicherheit" kann z.B. ein geladenes Magazin neben der offenen Waffe liegen.

    Wenn diese ordnungsgemäß abgelegt wurde, also offen... dann ist das kein Problem.

    Ist zwar noch nicht vorgekommen, aber das laden eines Magazines während der "Sicherheit" wäre

    sicher auch kein Problem, solange es im hinteren Bereich stattfindet, und nicht vorne bei den abgelegten Waffen.

    Da darf man nämlich bei Sicherheit nicht hin :icon14:

    :icon14: hola amigos,

    Solo hat Recht, unter meiner Aufsicht DARF im hinteren Bereich ( mit dem Rücken zur Waffenablage) auch Aufmunitioniert werden, aber keine Waffen anfassen! Aber nur bei Statische Disziplinen. Einzige Ausnahme ist wenn die Sportordnung oder Standordnung des Standbetreibers es verbietet.

    saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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