Zum Inhalt springen

pancho lobo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.866
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von pancho lobo

  1. hola amigo alzi,

    bitte verscheuche nicht die Unwissenden...es ist doch auch interessant festzustellen daß fast alle "Angfänger" die gleichen Fragen wegen des WaffG quälen,

    ging uns doch zu Beginn nucht anders...

    hola amigo Hillfighter,

    bei 43 Beiträge kannst Du evtl. die spitze Zunge von alzi noch nicht richtig kennen, er hat aber ein sehr großes kompetentes Wissen bzgl. WaffG.

    saludos de pancho lobo

  2. hola amigos,

    die GRA ist eigentlich nur ein Name für eine kleine Gruppe ohne e.V. oder Verband, die nur die Interessen der Waffenbesitzer und -freunde versucht in die Tat umzusetzen und keinen Anspruch (wie fast alle Vereine/Verbände) auf die alleinige Vertretung der Waffenbesitzer/ihrer Mitglieder will. Es herrscht kein Konkurrenzdenken.

    Weil das eigentlich alles aus Idealismus gemacht wird hat die GRA auch mittlerweile eine starke Anerkennung bei den Waffenafinen Personenkreisen.

    saludos de pancho lobo -der die GRA auch weiter unterstützen wird-

  3. hola amigo keks,

    alzi hat es schon richtig beschrieben:

    §12 1a ist das Leihen durch einem WBK Inh. die Leihe ist auf max. einem Monat beschränkt, z.B. du möchtest eine Pistole kaufen aber erstmal Probeschießen (ohne bereits dafür eine EWB in der grünen zu haben), die Leihe berechtigt dich auch zum Besitz der passenden Muni-solange die Leihe gilt-

    §12 1b ist die "sichere Fremdverwahrung." bei einem WBK Inhaber, die Fremdverwahrung kann auch Jahre dauern (z.B. Auslandstudium oder -arbeit oder längere Krankheit des Besitzers) nur es muss ein ENDDATUM auf dem Zettelstehen.

    In deinem Fall: die Fremdverwahrung (bei Dir mit seinem Schrank dann hast du auch Platz, den Schlüssel hast nur DU) wie oben schon angegeben bei 3 Waffen auf 2 Jahre begrenzen- dann kannst Du nach jeweils 6 Monate 2 Waffen übernehmen.

    Lass doch dein Nachbar im Testament mit reinschreiben dass Du die Waffen zur sicheren Fremdverwahrung übernimmst und diese dann nach und

    nach in seinem Namen / Erben verkaufen sollst. Ich habe von der Witwe eines Kameraden seine Waffen Fremdverwahrt und verkauft...das ganze hat über 2 jahre gedauert...

    saludos de pancho lobo

  4. hola amigos,

    nun denkt mal ein paar Jahre zurück...oder seid ihr alle ALLWISSEND auf dieser Welt gekommen? Es ist doch ganz normal dass der Hk_Fan keinen Fehler machen möchte...auch wenn ich über manche Aussagen hier schmunzeln muss. Die Antwort auf seine Frage kann man doch klipp und klar posten:

    BlackBull hat in #7 schon die richtige Antwort gegeben, nur versteht nicht jeder Gesetzesdeutsch.

    Hier die Erklärung: du musst die Waffe so transportieren dass Du sie NICHT innerhalb von 3 Sekunden zugriffbereit hast, d.h. in ein geschlossenes Behältniss: Koffer oder Futteral oder Rucksack es empfield sich diese mit einem Schloss zu sichern, das erleichtert bei einer Kontrolle die Sache und Du musst doch die Waffe von Haus zum Auto und zum Stand in den öffentlichen Raum transportieren- es ist eigentlich ein erlaubniss freies FÜHREN- oder Verpackungskarton mit Klebeband zugeklebt.

    Waffe getrennt von Munition bedeutet dass die Waffe ungeladen ist-keine Muni IN der Waffe, aber die Muni darf einfach neben der Waffe liegen im gleichen Behältniss-

    Das oben geschriebene gilt auch für Kombis, wenn du die Waffe in einem geschlossenen Kofferraum - zu den man NICHT von INNEN Zugriff hat - brauchst du kein Schloss...aber du muss ja wieder durch den öffentlichen Raum...also doch Schloss und wenn du das Behältniss auf der Rückbank liegen hast denn ist das Schloss PFLICHT.

    To all entschuldig wenn ich hier eure "Chips und Cola Orgie" abwürge...aber wir sollten "Neulinge" nicht allzusehr veräppeln...etwas ist ja OK.

    saludos de pancho lobo

  5. Hola amigo Uwe,

    das was ich geschrieben hab ging nicht gegen dich...wir sind beide schon ´nen bisschen länger bei WO und auf dieser Welt unterwegs, so dass wir auch eine gewisse "alters Weisheit", die auf Lebenserfahrung und gesunden Menschenverstand basiert, haben, aber trotzden muss Du doch zugeben das ich mit meine Postulate recht habe. -der Klügere gibt solange nach bis die Doofen die Welt beherrschen-

    saludos de pancho lobo

  6. Hola amigo Uwe,

    denn sehen wir uns (die Exek. und ich) vor Gericht wieder...dadurch wird auch der Exek. noch etwas lernen. Diskutieren tue ich nur wenn es auch Sinn macht, und in dem von dir angedachten Fall überlasse ich das dem Anwalt.

    saludos de pancho lobo

  7. Hola amigo Uwe,

    in dem Fall haben die "Exekutiv Personen" ihren Beruf nicht RICHTIG gelernt (ich will hier KEIN Polizei Bashing betreiben). von mir wurde immer erwartet dass ich ALLES was mit meinem Beruf zusammen hängt beherrsche...denn schliessslich wurde ich auch dafür gut bezahlt...und wenn ich das mal nicht wusste musste ich eben an kompetenter Stelle (Vorgesetzten) nachfragen.

    Für dem Fall der Fälle habe ich Kopien der Texte des WaffG. und SrgG. greifbar, betreff z.B. Muni und Waffen und Waffenteile und deren Aufbewahrung, aber etwas nicht tuen weil jemand meint ich dürtfe das nicht kommt garnicht in Frage. Wir LWB haben vielzu lange nur gekuscht und DAS HAT UNS NICHTS GEBRACHT, es wird Zeit das ALLE mal kapieren das auch wir LWB die Säulen dieses Staates bilden und ganz Normale Menschen sind.

    saludos de pancho lobo

  8. Hola amigo Uwe,

    da muss auch ich dir wiedersprechen: in der Anfangsfrage ist nirgendwo die Rede von "DDR Produktion", und Druckluftwaffen die vor 1970 gebaut wurden brauchen kein F im 5eck und müssen auch nicht <7,5 J E0 haben,für DDR Produkte gilt es bis zur Wiedervereinigung 1990.

    saludos de pancho lobo

  9. hola amigo kontra,

    mach mal dein Postfach leer...PN geht nicht! Ich kann auch keine PN bei WO empfangen, deswegen bekommst Du eine andere Möglichkeit mittels PN genannt, oder Du schickst mir eine PN bei: GunBoard--->pancho lobo.

    saludos de pancho lobo

  10. hola amogo RS207,

    was im WaffG steht hat Callhan44er in #15 schon geschrieben, im WaffG steht nix von öffenlichen Verkehrsmitteln...da sind nur die Beförderungsrichtlinien des Unternehmers bindend...ähnlich wie beim Hausrecht des Standbetreibers.

    saludos de pancho lobo

  11. moin alzi,

    aber Du stimmst mir doch zu dass wenn ich die Muni erst 2 Tage später abhole es nur ein legaler Transport ist wenn ich eine MEB habe, und die ist mir durch den Leihschein laut WaffG. gegeben, dazu muss ich die Waffe nicht mit rumschleppen.

    god´n Ab´nd noch olle wolf

  12. hola amigo alzi,

    du irrst...wenn ich mir vor 2 Tage die Waffe vom Kamerad, mittels Leihschein, geholt habe und heute erst die Muni -weil ich morgen zum schießen will- muss ich die Waffe nicht mit rumschleppen.

    saludos de pancho lobo

  13. Hola amigo P22,

    der Leihschein (nur an WBK Inh.) für die Waffe IST die MuniErwerbsBerechtigung, beim Verleihen eine Waffe darfst Du auch die Passende Muni mit geben...

    wobei es manche Händler nicht so sehen...Du brauchst NICHT die Waffe dabei haben.: Leihschein und Kopie der WBK der Verleihers (mit MEB) genügen auch für dem Transport

    saludos de pancho lobo

  14. hola amigo von_Hochstein,

    nun hörnsemal gut zu Herr Graf..

    .

    Du musst 1., 2. und 4. ankreuzen.

    1. die Grüne WBK für Waffen der Kat.B, da kommt dein Revolver rauf, mit Voreintrag, Da brauchst Du nur folgendes anzugeben: Revolver Kaliber .357 magnum, Hersteller und Modell erst wenn du die Waffe gekauft hast, laut WaffG muss der gewerbliche Überlasser (Waffenhändler) Hersteller Modell Kaliber

    und Waffen Nr. eintragen bei Übergabe...mein Ordnungsamt möchte das aber selber mit dem Computer Drucker machen (sieht auch besser aus) dafür genügt der Kaufvertrag wo alle Daten drauf stehen, bei privaten Überlasser macht das Amt die Eintragung.

    2. die Gelbe WBK für Sportschützen für alle Waffen die explizid auf der Gelben stehen und die dazu gehörige Munition

    4. Munitionserwerb für die Waffe kommt mit auf die Grüne, muss extra beantragt werden und kost auch extra.

    Du füllst den Antrag aus, und gibst dein Verein die Unterlagen ( Antrag / Bedarf für die Diziplin nach Sport Ordnung/Schießnachweise 12/18 pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen, Sachkundenachweis bei Ersterteilung), der Verein bestätigt die Richtigkeit der auf dem Antrag gemachten Angaben und deine Vereiszugehörigkeit.

    Das Amt überprüft dich in der zwischenzeit auf Zuverlässigkeit, und falls Du schon 18 aber noch keine 25 jahre alt bist muss Du ein psichologisches Attest beibribgen.

    Das Alles geht zum Verband der wiederum bestätigt die Angaben des Vereins, wenn Du ALLE Unterlagen zusammen hast gehst du damit zu dein Ordnungsamt, dort bekommst Du dann deine WBK´s, die Grüne mit Voreintrag UND Muni.erwerb, nun hast Du 1 Jahr Zeit um die Waffe zu Kaufen die auf der Grünen steht, nach Erwerb musst Du innerhalb von 14 Tage die Waffe beim Amt anmelden (gilt für grün und Gelb)

    Während ich am schreiben war sind 3 oder 4 Postings dazugekommen...evtl. sagen die das gleiche.

    saludos de pancho lobo

  15. hola amigo Steven,

    falls dich die "swatte gäng" besucht...sperr vorher vorsichtshalber den Hund weg. Zu den Bedenken der Vorposter habe ich nichts hinzuzufügen...sie haben recht!

    Aber trotzden hier eine kleine Hilfe um festzustellen um was für ein Gewinde es sich handelt , kann dir aber nur bei metrischen Gewinde helfen:

    1. mittels Messschieber (vulgo=Schieblehre) den Außendurchmesser bestimmen.

    2. du besorgst dir aus dem Baumarkt jeweils eine Schraube M5-M6-M8-M10.

    3. dann hälst (kämmst) Du die Schraube in das Gewinde der Waffe, wenn beide Gewinde sauber ineinander passen hast Du die Steigung.

    Steigung: M5 = 0,8 M6 = 1 M8 = 1,25 M10 = 1,5. Die Tabelle für die Steigung für metrisches Gewinde steht auf jeden Messschieber.

    Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Aussendurchmesser und evtl. der Steigung, aber NUR wenn es eine andere Steigung hat als die oben beschriebene,

    z.B Feingewinde M8 X 1.

    Bei Zollgewinde must Du eine Schlosserei/Schmiede/Maschienenbaufirma um Rat fragen und dafür das Gewinde vor Ort ausmessen lassen.

    saludos de pancho lobo

  16. bon soir mon ami M477,

    bienvenue...erstmal folgende Fragen: 1. willst du in Deutschland eine Waffe mittels WBK kaufen, oder 2. nur in einen Schützenverein Mitglied werden?

    1. in dem Fall musst Du alles erfüllen was das WaffG verlangt, ob Du die Sachkunde machen musst wird dir das AMT sagen können, meiner Meinung

    nach ja...weil wir hier in D ein anderes WaffG und Regeln haben als in F.

    2. siehe alzis antwort.

    salü pancho lobo

  17. hola amigo Matthias,

    ich habe das erstmal ausgedruckt, und dabei auch ALLES gelesen, sehr gut gemacht auch ohne die Änderungsvorschläge (die sind aber GUT), kann man die Zusammenhänge vom Waffenhass/-angst der EUkomission und den sinnlosen Vorschlag sehr gut erkennen, auch das Wiederlegen der Vorschläge mit dem vorhandenen WaffG ist sehr leicht herauszulesen.

    Danke für die Mühe

    saludos de pancho lobo

  18. Hola amigos,

    falls die Wahlbeteiligung 2017 bei 70% oder höher liegt wird die AfD ca. 18% bekommen--->WEIL DIE KONSERVATIVEN WÄHLER (denn das sind die die NICHT zur Wahl gehen weil sie von den "alten" Parteien belogen wurden) dann auch wieder wählen gegangen sind, und als Konservativer "Protestwähler" kann man nur AfD wählen.

    Das wird zwar nicht verhindern dass wiedermal eine "unheilige Allianz" die Regierung bildet, aber es kann dazu führen dass die Politiker mehr auf die "Volksseele" hören und evtl. in deren Köpfe sich etwas ändert.

    saludos de pancho lobo -der auch mal auf ein bisschen Vernunft bei der politischen Kaste hoffen darf-

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.