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pancho lobo

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Beiträge von pancho lobo

  1. :excl: hola amigo Joseg,

    ich will mal Kaffeesatz leserei betreiben:

    Steven will in erster Linie wissen ob das LKA in ihrer Antwort an dem Petitionsausschuß auch davon ausgeht das man das WaffG nicht nach dem Gesetzestext auszulegen braucht, d.h. man kann sich das WaffG so hinbiegen wie die Weisung der Landesregierung es gerne hätte...nähmlich GEGEN den LWB.

    Steven falls ich falsch liege bitte um Aufklärung

    saludos de pancho lobo :hi::drinks:

    Wie ich gerade lese hat Steven es soeben oben bestätigt

  2. :rtfm: (RTFM=WaffG)hola amigo Waldi08,

    wo hast Du diesen Unsinn her...wenn deine Erben keine WBK usw...innerhalb eines Monats usw.?

    Im schlimmsten Fall müssen die Erben die Waffen mit eine "zertifizierte" Blockierung bei einem "zertifizierten" BüMa blockieren, da der Erblasser in D seine Waffen sowieso in einem ( nach WaffG konformen ) Waffenschrank hatte kommen die blockierten Waffen in den selbigen und das war´s.

    Falls es für einzelne Waffen noch keine Blockierung gibt---> gibt es eine Ausnahmegenemigung vom Amt

    Mir ist persönlich der Fall eines verstorbenen Jägers/Sportschütze bekannt wo die Ehefrau innerhalb von 3 Jahre (2004-2007) so nach und nach die vererbten Waffen verkauft hat mit Wissen des SB.

    Ausserdem kann man den Schlüssel für den Waffenschrank auch zur "sicheren Fremdverwahrung" -nach Absprache mit den SB- ein befreundeten WBK Inhaber überlassen -der Waffenschrank bleibt beim Erbe zuhause.

    Oder wie weiter oben geschrieben: bei einem BüMa gegen "miete" (normalerweise 5€/Monat) die Waffen parken.

    Es gibt also doch Möglichkeiten,

    saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  3. hola amigo Nakota,

    für uns ist NUR das was im WaffG steht bindend, und dort steht NICHTS von bestellter/gemeldeter Aufsicht bei der Behörde.

    D.H. ein WBK Inhaber erfüllt ALLE Voraussetzungen um Aufsicht zu machen, bedeutet er KANN alleine schießem...aber der Standbesitzer/Inhaber kann durch das Hausrecht evtl. andere/schärfere Bestimmungen haben.

    saludos de pancho lobo (smileys gehn nicht)

  4. :016: hola amigos,

    nun hört mal auf immer die Luft-und KK-kameraden schlecht zu machen.

    1. Luft-KW/LW schießen trainiert das ABZUGSGEFÜHL -weil diese eben SEHR leichtgängig sind, und zugleich lernen die "Neuen" wie der sichere Umgang mit der Waffe (KEIN Werkzeug oder Sportgerät) auf dem Stand ist

    2. bei KK kommt noch dazu daß das Trainieren billig ist.

    Wenn ein Verein bei der Sachkundeausbildung auch zugleich eine extra Ausbildung zur Standaufsicht macht...ist das nicht verkehrt.. :rtfm: .das WaffG verlangt aber solch eine Ausbildung NICHT, dafür muss man nur: Sachkundig (nicht unbedingt WBK Besitzer), Körperlich geeignet, das entsprechende Alter, und Zuverlässigkeit haben, und auf der Liste für die Aufsichten im Verein mit draufstehen.

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

    PS. hola amigo Steven,

    das muss jetzt mal sein bei der Vorlage:

    wie schmeckt denn so ein Nachtisch (Dessert)? Bestimmt sehr schwer verdaulich :lol:

  5. :rtfm: hola amigos,

    Vorderschaft Repetrierer Kaliber 12/70 mit gezogenem Lauf---> gelbe WBK, weil es da drauf steht (Repetier LW mit gezogenem Lauf) SB ist damit einverstanden (VORHER gefragt). Wenn man jetzt aber einen glatten Wechsellauf kaufen will muss man das über die Grüne machen---> SB Aussage.

    Auf 15 m = Streukreis mit Bockflinte ca 0,5 m, mit VRF mit gezogenem Lauf über 5,0 m, soviel zum Sinn des gezogenem Laufes, der eignet sich wirklich NUR für Slugs auf Fallplatten.#

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  6. :munky2: hola amigos,

    dann will ich auchmal "Korinthen kakerei " beitreiben...was macht man mit dem Kehrricht -teilweise unverbranntes Pulver- vor ben Schützenstand.oder ist das kein gewinnen von Treibladungsmittel? ICH MAG KEIN(E) GRÜN(E).

    Und will der DSB jetzt auch dem Waffentransport prüfen?... :rtfm: der HINWEIS -auf Ausschreibungen- über den gesetzeskonformen Transport ist genauso blödsinnig! Waffenbesitzer sind die best überprüften und gestzestreuen Bürger!!!

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  7. :unsure2: hola amigo MarcusGoebel,

    da man auf der "Erben" Grünen keine Muni kaufen darf (es sollen Erben NICHT mit dem geerbten Waffen schiessen können), wird man auch keinen WS eingetragen bekommen, in deinem speziellen Falle kann es aber anders sein weil Du SPORTSCHÜTZE und JÄGER bist...kann sein daß der SB eine

    Bestätigung der Beführwortung des Vereins/Verbandes sehen möchte, und dir evtl. die P38 aus der "Erben" WBK in einer "normalen" Grünen umträgt.

    Als Jäger könntest Du doch die P38 als Fangschußwaffe-OHNE die Vereins/Verbands Bestätigung-in der Grünen eintragen lassen, dann würde auch die Eintragung des WS kein Problem sein.

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  8. :016: hola amigo chr,

    ich mag die Bezeichnung "Amoklauf" nicht...denn meistens sind es "GEPLANTE MASSENMORDE"

    Du hast recht "suggestiv" ist ´ne schöne Umschreibung für "negatve Meinungsmanipulation": nach der Einleitung kam erstmal die "Amokkeule",... und der erste Amoklauf in einer Schule -(war schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts)- aber der Schreiberling war ja so schlau auch noch zu schreiben...in Erfurt, mag stimmen dass es der erste Amoklauf an einer Schule in Erfurt war...aber wer den Artikel schnell liest wird das bestimmt übersehen.

    Und der Massenmörder Brevik hat seine Untat über ein Jahr lang geplant...

    täglich werden Unschuldige gemeuchelt: bei Attentäten, kriegerishe Auseinandersetzungen, Affekttaten, oder weil die Korruppte Führungskaste eines Landes die Entwiklungs-und Hilfsgelder lieder auf schweizer Konten hat oder für andere Sachen anstatt für das Wohlsein der Bevölkerung ausgibt. Darauf geht der Schreiberling aber nicht ein.

    Wenn ich schon beim Geldumschichten bin: unsere Regierung macht das auch nicht anders: zB. mit der KFZsteuer bezahlen wir doch dafür dass wir die Strassen mit unsere KFZs benutzen dürfen, die Logik ist ja dass dann davon auch diese finanziert werden...

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  9. hola amigo shiiter,

    aber meine SBin leist das auch so im WaffG...es geht NUR um die klassifizierung des Waffenschrankes für die Afbewahrung der wesentlichen Waffenteile, und nicht um 2/6 denn Waffenteile sind KEINE Schusswaffen.

    Die Frau ist nicht der Feind des legalen Waffenbesitzers.

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  10. :rtfm: (RF=WaffG)hola amigo 47elf,

    nein

    da das WS NUR ein Waffenteil ist, dass bei der klassifizierung der Aufbewahrung (und nur dafür) so zu behalndeln ist wie die Waffe wozu das WS gedacht ist,

    zählt es NICHT als Waffe bei 2/6 laut WaffG, manche SB tun es, aber das WaffG meint damit etwas anderes nähmlich die Aufbewahrung.

    Wenn ich meine 1911er in 2 Einzelteile (Schlitten und Griffstück) im B Schrank lege...liegen denn dort 2 Waffen?? Eindeutig NEIN!!

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  11. :victory: hola amigos,

    zur BW Fallmesser: ich habe seinerzeit (2003) beim BKA um eine Ausnahmegenemigung gebeten für 1 BW Fallmesser, 1 Balisong, 1 Springmesser / Ausstritt vorne / Stilettschliff, 1 Springmesser / Austritt seitlich / Stilettschliff, und diese nach 1 Jahr auch kostenlos bekommen mit folgenden Auflagen: Führungsverbot, nur im Waffenschrank (mind."B") aufzubewahren, und jetz kommt der HAMMER " die Ausnahme gilt NUR für meine damalige (immer noch aktuelle) Adresse, d.h. falls ich umziehe muss ich neu beantragen beim BKA".

    Wenn man das BW Fallmesser aber auseinader nimmt kann man die Klinge und das Griffstück sogar in der Hosen-oder Jackentasche spazieren tragen, weil zerlegt ist es KEIN Verbotener Gegenstand mehr. :rofl:

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  12. die Aussage habe ich so von unserem Sportleiter bekommen der regelmäßig mit den LVB Verantwortlichen in Kontakt steht. Scheint wohl schon von Anlass gewesen zu sein. Ich persönlich vertraue seiner Aussage, da persönliche Motive/Ausreden seinerseits für mich ausgeschlossen sind. Meine bisherigen Anträge sind anstandslos und schnell durchgegangen.

    Bescheinigung der SLG das der Schütze regelmäßig trainiert und
    die SLG einen geeigneten Stand für die Waffe besitzt,
    einen angemietet hat (Mietvertrag),
    oder einen schriftlichen Nutzungsvertrag für den Stand besitzt,
    der Stand muss für die beantragte Waffe und Disziplin zugelassen sein

    :confused: hola amigo Holger,

    das ist mir neu...damit schießt sich der BDMP ein eigen Tor!

    bei uns im LV S-H hat der SLG Leiter bislang immer NUR die Angaben bestätigt die der Beantragende im Formular eingetragen hat (z.B. wo er damit schiessen KANN), der LV Leiter wiederum bestätigt die richtigkeit der Angaben und der Unterschrift des SLG Leiters.

    saludos de pancho lobo :drinks::hi:

  13. :rtfm: (M = alle Postings)hola amigos Matthias308 und PetMan,

    um die ganze Diskussion zuende zu bringen:

    als Quereinsteiger (ohne ALLES gelesen zu haben) in ein Thema hat man dem Nachteil dass man Fragen stellt die schon lange beantwortet wurden, und Meinungen vertretet die schon wiederlegt wurden!

    LEST DOCH MAL BITTE MEIN BEITRAG # 49, da stehen die RICHTIGE Antworten auf die Fragen des Themenstarters!

    Langsam wird hier auch alles zugemüllt, und der Ton wird schon wieder "fast" beleidigend...also kommt mal wieder runter!!!

    saludos de pancho lobo - der nicht immer recht hat...aber dieses mal schon :drinks::hi:

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