Also, war heute Nacht auf Sauen raus, daher jetzt erste eine Antwort. Zu meiner Person: Ich bin aktiver Jäger, Wiederlader und Sportschütze, war dieses Jahr bei der deutschen Meisterschaft des BDS und habe prompt 2 bronzene und eine silberne Medaille geholt. Dass nur am Rande. Ich schieße 3-4 mal im Jahr Tontauben, allerdings ohne Meisterschaften. Ich werde hier jetzt mal den Wortlaut des Schreibens reinstellen:" Sehr geehrter Herr ... , nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie im Besitz von . Kurzwaffen, . Wechselläufen und . Langwaffen als " Sportschütze". Für diese Schusswaffen haben Sie in der Vergangenheit durch eine Bescheinigung des zuständigen Landesverbandes/ Vereins ein schiessportliches Bedürfnis nachgewiesen.
Ein Nachweis über Ihre aktive Mitgliedschaft in einem Verein als Sportschütze liegt mir vor.
Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen.
Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla."
Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.