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sidolin

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  1. Also nochmal eine Rückmeldung: Die Sache ist vom Tisch, ich habe DM Urkunden eingereicht und 4 Seiten Schießkladde in Kopie- alles OK. Man kann jetzt streiten oder nicht ob das rechtens ist. Ich habe die Sache dem BDS und dem Forum Waffenrecht gemeldet, beide haben sich dahingehend geäussert, die Überprüfung wäre rechtens. Ob die Behörde nun Urkunden und Schiessnachweise fordern kann ist wohl eher strittig, ich persönlich frage mich aber auch, wie soll sonst ein Bedürfnis nachgewiesen werden? Vereinsschreiben hatte ich ja wie gesagt schonmal geschickt. Der SB hat mir auch auf Nachfrage erklärt, man prüfe gezielt bei z.B. Neuanträgen oder auch Personen mit höherer Anzahl von Waffen. Also kurzum: wenn ich nach 2/6 eine gelbe vollknalle, muss ich damit früher oder später rechnen!
  2. Naja, ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und hier öffentlich posten, welche Behörde ich meine. Ich werde es beizeiten hier ergänzen.
  3. Also nur zur Info: es handelt sich um 7 KW, die ich alle sportlich bewege (mit Urkunden) und 5! Langwaffen auf alter gelber WBK, daher meine Verwunderung. Ich werde dem BDS eine Mail schicken, morgen evtl. beim Amt anrufen und gegebenenfalls einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.
  4. Also, war heute Nacht auf Sauen raus, daher jetzt erste eine Antwort. Zu meiner Person: Ich bin aktiver Jäger, Wiederlader und Sportschütze, war dieses Jahr bei der deutschen Meisterschaft des BDS und habe prompt 2 bronzene und eine silberne Medaille geholt. Dass nur am Rande. Ich schieße 3-4 mal im Jahr Tontauben, allerdings ohne Meisterschaften. Ich werde hier jetzt mal den Wortlaut des Schreibens reinstellen:" Sehr geehrter Herr ... , nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie im Besitz von . Kurzwaffen, . Wechselläufen und . Langwaffen als " Sportschütze". Für diese Schusswaffen haben Sie in der Vergangenheit durch eine Bescheinigung des zuständigen Landesverbandes/ Vereins ein schiessportliches Bedürfnis nachgewiesen. Ein Nachweis über Ihre aktive Mitgliedschaft in einem Verein als Sportschütze liegt mir vor. Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen. Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla." Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.
  5. Ist bereits vor zwei Jahren geschehen, daran kanns nicht liegen.
  6. Nachdem ich bereits seit 17 Jahren erwerbsscheinpflichtige Waffen besitze, will meine Behörde mich jetzt nach dem o.a. Paragraphen überprüfen. Verlangt werden Bescheinigungen über : Training, Wettkampf oder Urkunden. Aber jetzt kommts: zu jeder einzelnen Waffe! Also auch Waffen, die ich auf der gelben habe. Z.B. schieße ich regelmässig Tontauben, habe aber nie an einem Wettkampf teilgenommen. Ich habe bis Ende Dez. Zeit. Jetzt meine Frage: Alles beibringen oder ab zum Anwalt ( Rechtsschutz Waffenrecht liegt vor)? Danke für fachliche Antworten!
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