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  1. Kabinettsbeschluss - Neun Punkte gegen den Hass

     

    Zitat

    NSU, Lübcke, Halle: Im Kampf gegen Rechtsextremismus hat das Kabinett ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Das sieht härtere Maßnahmen gegen Hetze im Netz vor, aber auch der Schutz der Kommunalpolitiker soll verbessert werden.

    Die Bundesregierung hat ein Neun-Punkte-Paket gegen Hass und Rechtsextremismus beschlossen. "Sie müssen schlicht und einfach die Linie sehen von NSU über Lübcke und Halle und viele, viele weitere Vorfälle", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Damit erinnerte er an die Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds, an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) in diesem Sommer und den antisemitischen Terroranschlag von Halle mit zwei Toten. 

     

    Diese Punkte hat das Kabinett verabschiedet:

    Meldepflicht für Hass im Netz

    Soziale Netzwerke wie Facebook sollen Morddrohungen und Volksverhetzung künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Das gilt auch für andere schwere Vergehen wie verfassungsfeindliche Straftaten, also zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen. Derzeit müssen die Anbieter solche Inhalte nur löschen. Eine neue "Zentralstelle" beim BKA soll diese Inhalte und die IP-Adressen sammeln.

    Cyber-Stalking, Hetze und aggressive Beleidigung

    Das Strafgesetzbuch soll um Regelungen zur Hasskriminalität ergänzt werden. Dabei soll es um die Aufforderung zu Straftaten oder auch deren Billigung oder Verharmlosung gehen. Die Strafen für Beleidigung sollen verschärft werden. Es sei eben etwas anders, ob man in der Kneipe persönlich beleidigt oder im Netz angegangen werde, wo ein solcher Angriff eine viel größere Reichweite habe, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). In der vermeintlichen Anonymität des Internets fielen Angriffe "noch mal derber, noch mal verletzender, noch mal beleidigender" aus.

    Mehr Schutz für Kommunalpolitiker

    Das Kabinett will Kommunalpolitiker unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches stellen. Der schützt bisher "im politischen Leben des Volkes stehende Personen" vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wird der Paragraf vor allem bei Bundes- und Landespolitikern. Die Bundesregierung will diesen so verändern, dass er auch Kommunalpolitiker erfasst. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, begrüßte dies und sprach von einem wichtigen Signal an "Menschen, die sich in der Kommunalpolitik engagieren und mit Leidenschaft in politische Diskurse einbringen". 

    Mehr Austausch zum Rechtsextremismus

    Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sollen stärker zusammenarbeiten und sich auch häufiger mit der Polizei austauschen.

    Waffenrecht wird verschärft

    Künftig soll vor jeder Erteilung einer Waffenerlaubnis immer erst beim Verfassungsschutz geprüft werden, ob der Antragsteller dort als Extremist bekannt ist. Bisher ist das nicht zwingend vorgeschrieben. Das hat unter anderem dazu geführt, dass Ende vergangenen Jahres 792 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügten. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hält die sogenannte Regelabfrage für sinnvoll. Das bisherige Verfahren biete keine Gewährleistung dafür, dass Extremisten nicht auf legalem Wege an Waffen gelangen.

    Die geplante Gesetzesänderung bedeutet aber nicht, dass Rechtsterroristen dann grundsätzlich nicht mehr an Waffen gelangen können. Stephan E., der im Juni nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke inhaftiert wurde, besaß keinen Waffenschein. Stephan B., der am 9. Oktober nach einem misslungenen Mordanschlag auf jüdische Gläubige in Halle zwei Menschen tötete, hatte sich nach bisherigen Erkenntnissen eine Schusswaffe illegal über das Internet beschafft und weitere Waffen selbst gebaut.

    Mehr Schutz für Notfallmediziner

    Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen will das Kabinett zukünftig so hart bestrafen wie Angriffe auf Polizisten und Soldaten. Die betreffenden Paragrafen 113 bis 115 im Strafgesetzbuch sollen dafür auf "medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen" erweitert werden. Vor zweieinhalb Jahren hatte der Bundestag bereits höhere Strafen für Fälle beschlossen, in denen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste angegriffen werden. Für solche Attacken drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft.

    Melderegister

    Wer bedroht wird, soll künftig leichter eine Sperrung seiner Adressdaten im Melderegister bewirken können. Die Hürden dafür sind bisher ziemlich hoch. Das betreffe zum Beispiel auch Menschen, die bei der Arbeitsagentur arbeiteten, sagte Seehofer. "Auch die müssen wir schützen."

    Prävention

    Die Bundesregierung will das Förderprogramm "Demokratie leben!" bis 2023 mit jeweils mindestens 115 Millionen Euro jährlich weiterfinanzieren. Dazu habe es eine Verständigung mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Über das Programm werden nach Angaben des Familienministeriums mehr als 4000 Projekte vor Ort gefördert. Dazu gehören Jugendhilfeprojekte, Projekte zur Opfer- oder Ausstiegsberatung im Zusammenhang mit Rechtsextremismus oder auch Initiativen zur Radikalisierungsprävention.

    Mehr Personal

    Um den Kampf gegen Rechtsextremismus zu verstärken, forderten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt jüngst insgesamt 740 neue Stellen. Seehofer stellte sich hinter die Pläne, wollte aber keine Zahlen nennen. Er will nun in den Haushaltsberatungen für das nötige Geld kämpfen. Das sei bitter nötig, sagte Seehofer.

    Quelle: dpa

     

  2. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/groko-macht-nach-halle-ernst-gegen-internet-hetze-und-antisemitismus-65698222.bild.html

     

    WaterGate für 1 Cent:

     

    Zitat

    Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hatte im Vorfeld die geplante Verschärfung des Waffengesetzes begrüßt. 

    Bei einer Anhörung im Bundestag am Dienstag berichtete er von der hohen Affinität zu Waffen in rechtsextremen Kreisen und sagte: „Wir würden uns eine Regelabfrage bei Waffenbesitzern wünschen.“ Kritik, der Verwaltungsaufwand würde die Dienste überfordern, wies Haldenwang zurück. Die Überprüfung sei machbar.

     

    Wurde die Anzahl von 7 9 2 gewürfelt oder anderweitig geraten ?

  3. https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNjY1NTIyLTY2NTUyMg==&mod=mod454590

     

    Zitat

    Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer

     

    Inneres und Heimat/Antwort - 29.10.2019 (hib 1202/2019)

     

    Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( ! 19/13491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( ! 19/13012). Danach verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung Ende vergangenen Jahres 792 Rechtsextremisten über waffenrechtliche Erlaubnisse. "Aufgrund von laufenden Entzugsverfahren schwankt die Zahl", heißt es in der Antwort weiter.

     

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913012.pdf

     

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913491.pdf

  4. vor 29 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Stimmt trotzdem, ...

     

    Offtopic: Ein Satz der derartig trotzig beginnt, wohlmöglich wurde beim schreiben zeitgleich auf den Boden mit mindestens einem Fuß gestampft, da stimmt etwas vorne und hinten nicht.

     

    Frage: Seit wann werden systematisch Menschen aus Europa in Züge gesetzt und nach Polen gefahren ? Wurden "Todesfabriken" in Betrieb genommen ?  . . .

     

    Die Realität ist folgendermaßen: wir befinden uns in einer sehr gefährlichen Zeit, wo alles und jeder auf Eskalation getrimmt ist, unsere Gesellschaft besteht aus unterschiedlichen Parallelgesellschaften mit eigenen Regeln, daß es da zu Problemen kommt, das sieht, hört, liest man täglich. 

     

     

    Back to Topic: Wieviele zukünftige terroristische Anschläge müssen noch geschehen bis man endlich kapiert, daß das Problem ganz woanders liegt als bei den LWB ?

     

     

     

     

     

     

    ___________________________________________________________________________________________________________________

    Anmerkung: Eigentlich weiss man das schon längst, aber was sich in der Vergangenheit schon einmal bewährt hat, daß wird wiederverwendet.

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  5. https://prolegal.de/2019/10/23/redet-mit-euren-politikern-jetzt/#more-1008

     

    Zitat

    Redet mit Euren Politikern, jetzt!

    Veröffentlicht am  von prolegal

    Redet mit Euren Politikern, jetzt!

    Diesen Aufruf hatten wir im März bereits gestartet. Damals wurde noch (zum Teil aus Unwissenheit) aus den eigenen Reihen beschwichtigt. Niemandem war die Tragweite des neuen Waffenrechts bewusst. Und bis auf enorme Kosten *) schien es ja den Schießsport weiterhin zu ermöglichen. 

    Was hat sich im Gesetzesentwurf geändert?

    Wegen der umfassenden Verschärfungen hatten Anfang des Jahres alle Verbände und Lobbyorganisationen / NGOs zusammengeschlossen und mit IM Seehofer im persönlichen Gespräch die wichtigsten Eckpunkte entschärft. Konkret stützt Seehofer in seiner Erklärung vom 15.04.2019 die langjährigen Schützen **). Doch nun kam nun über den Bundesrat eine Novelle, die wirklich mal jeden Schützen betrifft. Gestützt durch ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (4 A 2355/17.Z) wird künftig gefordert werden, dass mit jeder Waffe im Besitz mindestens 18 Schießtage in je drei Jahren zu absolvieren sind. Werden diese Schießtage nicht erreicht, erlischt das Bedürfnis und die Waffe(n) sind zu veräußern. Wer also als Traditionsschütze nur zweimal im Jahr schießt, verliert ebenso sein Bedürfnis wie Leistungsschützen, die zu Trainingszwecken andere Waffengattungen nur gelegentlich nutzen. Die gewählte Formulierung öffnet Tür und Tor zu einer behördlichen Willkür. Ein langjähriger Schütze mit sagen wir 10 Waffen (das ist Durchschnitt!) muss also 60 Schießtage im Jahr absolvieren. Bei nur einem regulären Trainingstag in der Woche schlicht unmöglich. Es ist offensichtlich, dass die Schwemme am Markt zu einem völligen Preisverfall führen wird. Damit handelt es sich um eine Zwangsenteignung, die die Tradition des Schießsportes nachhaltig vernichtet.

    Was ist zu tun?

    Briefe – insbesondere Serienbriefe mit demselben Inhalt – und Mails nutzen gar nichts. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass diese im Vorzimmer der Politiker längst aussortiert und entsorgt werden.

    Was hilft ist nur der direkte persönliche Kontakt. Jeder muss seinem persönlichen Politiker klarmachen, dass eine Wiederwahl konkret davon abhängt, ob weiterhin wir Schützen aus der bürgerlichen Mitte unserer Gesellschaft über Gebühr belastet werden. Das konsequente Stigmatisieren als potentielle Kriminelle muss endlich aufhören. Unlängst ist klar, dass sich Kriminelle nicht an das Waffenrecht halten. Der Mörder aus Halle nutzte gar gänzlich selber gebaute Waffen.

    Der DSB hat nach hier vorliegenden Erkenntnissen Wolfgang Kink, 1. Landesschützen-meister des BSSB, für sein Engagement abgestraft und direkt per Abwahl aus seinem Amt enthoben. Die Aufforderung des DSB ist daher wohl bewusst so zu verstehen, dass man weiterhin auf friedlichem Kurs zur CDU bleiben will und deren Politiker nicht etwa mit Fakten oder der Realität belasten möchte.

    Welche Szenarien sind erkennbar?

    Die aktuellen Umfragewerte vor allem der Grünen und der AfD lassen schlimmste Befürchtungen aufkeimen. Liegen die Grünen mit 22% aktuell als stärkste Kraft vor der CDU (19%)! Der nächste Bundeskanzler könnte also Robert Habeck heißen. Was das für den Wohlstand in Deutschland und konkret für das Waffenrecht bedeutet, ist offensichtlich. Ob der Rückhalt in der Bevölkerung aber über den ersten Verbotswahn hinaus so stabil bleibt und welche vermeintliche Alternative der Wähler dann sucht, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass vor allem die CDU dramatisch Wähler an die AfD verliert. Man muss der CDU geradezu attestieren, dass sie derzeit mit ihrer völlig desolaten Politik aktiv Wahlwerbung für die AfD betreibt. Wer also verhindern will, dass es soweit kommt, der muss jetzt mit seinen Politikern reden und klarmachen, dass es in der Verantwortung vor allem der CDU liegt hier schlimmeres zu verhindern. Selbst die Wahlerfolge der AfD im Osten haben offenbar zu keiner Reaktion bei den völlig realitätsfernen Politikern geführt.

    Ob eine Partei, wie die AfD, später wirklich zu ihrem Wort steht oder ob die geschichtlichen Parallelen Recht behalten und es nach einer „Machtergreifung“ sofort zu einer vollständigen Entwaffnung kommt, muss jeder sich selber beantworten.

    Übernehmt Verantwortung!

    Sicher ist, es kann kein „weiter so“ mehr geben. Jeder Schütze der nicht jetzt, hier und heute aktiv wird, unterstützt damit direkt oder indirekt jeden weiteren Erfolg der AfD. Dieser Verantwortung muss man sich im Klaren sein.

    Inzwischen ist die Drohung, dass man andernfalls die AfD wählen würde, ein valides Realszenario gegenüber allen Politikern der etablierten Parteien geworden. Bereits heute hat die AfD 4,8 Mio. Wähler hinter sich vereint und niemand – auch kein Politiker – kann mehr unter dem Deckmantel „Keine Toleranz der Intoleranz“ sich weiterhin einer Auseinandersetzung mit den Fakten verweigern.

    Wer sich heute weiterhin gegen die mehr als 8 Millionen rechtstreuen Schützen stellt, trägt die Verantwortung für ein weiteres Erstarken der vermeintlichen Alternativen.

     

    Helft mit, dass es nicht soweit kommt.

     

    Für das Direktorium prolegal

    Dr. Markus Bartram

     

    *) Konkret waren für jede Vorderladerwaffe etc. eine Gebühr in Höhe von 108 Euro im Gespräch. Wir kennen langjährige Vorderladerschützen, die mal eben über 5.000,- Euro hätten aufbringen müssen. Dass das vom Tisch ist, ist dem Zusammenhalt aller Organisationen zu verdanken. Nicht etwa den Kettenbriefen.

    **) „Eine Teilnahme am Vereinsleben fördert das Gefühl von Zugehörigkeit (…) Dabei ist es wichtig, gerade auch die Anliegen der älteren Sportschützen, deren aktive Ausübung des Sports im Alter abnimmt, im Blick zu halten. Der überarbeitete Referentenetwurf des BMI enthält daher nunmehr eine Regelung, nach der Sportschützen, die Mitglied eines Schießsportvereins sind, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, nach zehn Jahren aktiver Vereinsmitgliedschaft das Fortbestehen des Bedürfnisses nicht mehr durch den Nachweis von Schießtrainings belegen müssen“

     

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  6. https://german-rifle-association.de/degunban-geplante-aenderungen-im-waffenrecht/

     

    Zitat

    #DEGunban: Geplante Änderungen im Waffenrecht

    Veröffentlicht amAutorKatja Triebel11 Kommentare

    Kurz vor Mitternacht begann am 17.10.2019 die halbstündige Waffenrechtsdebatte im Bundestag mit der Ersten Lesung. Wie üblich waren nur sehr wenigen Abgeordneten im Plenarsaal. Wir haben alle gehaltenen Reden mit Link zum Video und einer kurzer Zusammenfassung zusammengestellt. 

    Es ging aber schon am Vormittag – nebenbei – um das Waffenrecht, während der Debatte “Bekämpfung des Antisemitismus” mit einem vollem Plenum. Fast alle Parteien wollen zur Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärfen. Allen voran unser Bundesinnenminister, Horst Seehofer, in dessen Auftrag der Gesetzentwurf gefertigt wurde: 

    Wir müssen fünftens das Waffenrecht und das Sprengstoffrecht in den Blick nehmen. Wir müssen viel stärker an jene heran, die Waffenbesitzkarten haben und gleichzeitig in rechtsextremen Vereinigungen sind. Und wir müssen bei der Ausstellung von neuen Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sehr viel stärker hinschauen, ob diese Personen in Verbindung mit rechtsextremistischen oder terroristischen Vereinigungen stehen.

    Es kann nicht angehen, dass ein Auto – wie in diesem Fall – bis zum Dach mit Sprengmitteln beladen ist, dass ein Täter vier verschiedene Waffen dabeihat, dass er sich in Serie die Einzelteile der Waffen bestellt, obwohl der Besitz jedes Einzelteils nach dem geltenden Recht eine Waffenbesitzkarte voraussetzen würde, und dass wir dann sagen: Wir lassen beim Sprengstoffrecht und beim Waffenrecht alles so, wie es ist. – Wir müssen daran arbeiten.
    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395049

    Gehaltene Reden

    Rede Stefan Mayer, Quelle Mediathek des Bundestags

     

    Staatssekretär für Inneres (Union): Stephan Mayer verkauft uns den Gesetzentwurf als eine 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, obwohl dieser weit über die Vorgaben hinausgeht – insbesondere beim Bedürfnis, der Zuverlässigkeit und den Magazinen. Er verweist auf die Erleichterung für Jäger bei Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten.

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395410

    Rede Martin Hess Quelle: Mediathek des Bundestags

     

    AfD: Martin Hess bemängelt, dass der Entwurf mit hohen Bürokratiekosten und hohem Verwaltungsaufwand für legale Besitzer einhergeht, ohne den illegalen Besitz zu verhindern. Er verweist darauf, dass andere EU-Staaten Ausnahmen für Magazinen ermöglichen. Er bemängelt die neuen Anforderung beim Bedürfnis. Dann folgen Forderungen zu mehr Abwehr von ausländischen Terroristen, Sicherheitsgewahrsam von Gefährdern und ein kleiner Seitenhieb auf die Grünen.

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395411

    Rede Helge Lindh, Quelle: Mediathek des Bundestags

     

    SPD: Helge Lindh beginnt mit einem AfD-Bashing. Lübke und Halle (beides illegale, bereits verbotene Waffen) nimmt er als Beispiel, um für ein verschärftes Waffenrecht, u.a. die Regelabfrage beim Verfassungsschutz, zu werben. Paris (illegale Waffe) und München (Darknet-Waffe) werden als Beispiel für die Deko- und Salutwaffenregeln angeführt. Extremisten müssen entwaffnet werden und das sei mit dem Entwurf möglich.

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395412

    Rede Konstantin Kuhle Quelle: Mediathek des Bundestags

     

    FDP: Konstantin Kuhle verweist auf Halle und lobt das deutsche Waffenrecht und die stabile Tür der Synagoge. Das Waffenrecht hatte dafür gesorgt, dass der Attentäter nicht an legale Waffen kam (die besser funktioniert hätten). Das jetzige Waffenrecht sorgt bereits dafür, dass Extremisten keinen legalen Zugang erhalten. Der jetzige Entwurf stellt jedoch die legalen Besitzer unter Generalverdacht. Er bemängelt die angemahnte Eile bei der Umsetzung, die neuen Bedürfnisauflagen, die Regeln für Magazine und die “Schippe d’rauf” der Bundesregierung. Er fordert mehr digitalen Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei, lehnt aber Regelabfragen ab.

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395413

    Rede Dr. Irene Mihalic  Quelle: Mediathek des Bundestags

     

    Grüne: Dr. Irene Mihalic bemängelt, dass Waffen in die falschen Hände gelangen. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung muss zur Unzuverlässigkeit führen. Viel zu viele Reichsbürger seien bewaffnet. Georgensmünd (Polizistenmord durch bekennenden Reichsbürger bei der Entwaffnung) und Lübke (Freund des Attentäters) hatten WBKs. Auch aus dem NSU-Komplex (Akten für 120 Jahre verschlossen) sei bekannt, dass Rechtsextreme legale Waffen besitzen. Sie fordert eine valide, detaillierte Opferstatistik (wir auch). Sie warnt vor Verwässerung des jetzigen Entwurfs.

    Video: https://dbtg.tv/fvid/7395414

    Zum Protokoll gegebene Reden

    Linke: Uta Jelpke befürwortet eine Meldepflicht für Dekorationswaffen nur für Neuerwerbungen, um die jetzigen Besitzer nicht zu kriminalisieren. Sie bezweifelt auch, dass Regelabfragen beim Verfassungsschutz zweckdienlich wären, der in der Vergangenheit seine “schützende Hand über seine Spitzel und V-Leute” gehalten habe. Stattdessen will sie die Schranken für die Unzuverlässigkeit niedriger legen, damit “Nazis, Reichsbürger und Pegida-Hetzer” nicht an legale Waffen kommen können.

    Janusköpfigkeit der Union

    CDU/CSU: Marc Henrichmann fragt nach dem Sicherheitsgewinn bei Magazinen, Bedürfnis, Schießstandsachverständigen, NWR II, Bürokratieaufwand, Salut- und Dekowaffen im jetzigen Gesetzentwurf. Seiner Meinung nach halten sich die legalen Waffenbesitzer an die strengen Gesetze und stellen auch kriminalstatistisch keine Gefährdung dar. Statt Messerverbote sieht er ebenfalls befristete Waffenführverbote für Gewaltdelikt-Straftäter als sinnvoller an.

    CDU/CSU: Axel Müller hingegen zeigt Wohlwollen für die Bundesratsforderung, bei der man 18 Schießtage mit jeder Waffe in drei Jahren vorweisen muss, um diese behalten zu dürfen. Je weniger Bürger Waffen besitzen dürfen, desto besser – schließlich müssten auch Waffenbesitzer Opfer für die innere Sicherheit bringen. “Extremisten und Staatsleugnern, wie beispielsweise Reichsbürgern, die strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind,” müsse der Zugang zu legalen Waffen verwehrt werden.

    Plenarprotokoll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf 

    • Ab Seite 40 finden sich die Aussagen der Parteien, die fast alle zur Bekämpfung des Antisemitismus nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärfen wollen
    • Ab Seite 185 im Protokoll geht es um das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz.
    • Ab Seite 234 sind die zu Protokoll gegebenen Reden zu finden.

    Antrag der FDP

    Freiräume für Jäger und Sportschützen – Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

    Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie” lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14035), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin führt die Fraktion aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bezwecke, dabei aber über die Kernanliegen der Richtlinie hinausgehe und “Spielräume für eine schonende Umsetzung zugunsten des legalen Waffenbesitzes nicht vollumfänglich” ausnutze.
     
    Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen neuen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen und darin eine Regelung einfügen, “die wieder wertungsmäßig klar zwischen Erwerb und Besitz von Schusswaffen unterscheidet”. Auch sollen dem Antrag zufolge mit dem neuen Entwurf “die vom Waffenbesitzer zu tragenden Verwaltungsgebühren für waffenrechtliche Überprüfungen auf einen jährlichen Betrag von nicht mehr als 100 Euro gedeckelt werden”.
     
    Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes von einem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie “gewährten Umsetzungsspielraum umfassend Gebrauch zu machen, sodass bisher erlaubnisfrei besessene Magazine nicht zu meldepflichtigen Gegenständen werden und deren Erwerb durch Dritte umfassend ermöglicht wird”. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes vorsehen, dass Waffenfachhändlern und -herstellern die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen.
     
     

    Herr Kuhle hatte 15 Minuten Zeit bei n-tv, um den Antrag der FDP zu erklären. Hier der Link zum nt-v-Video (das Video ist leider mit Werbung, es lohnt sich jedoch).

    Große Zustimmung für Martin Hess’ Rede

    In unserer Community erhielt die Rede von Herrn Hess große Zustimmung, auch wenn das GRA-Team die Rede von Konstantin Kuhle feierte. Auf vielfachen Wunsch daher hier in Kurzform seine Pressemitteilung, sowie die Rede in Gänze:

    Hess: Keine Kriminalisierung gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer

    Berlin, 18. Oktober 2019. Gestern Nacht wurde im Deutschen Bundestag das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz debattiert. Martin Hess, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitskreises Innenpolitik der AfD-Bundestagsfraktion und Polizeihauptkommissar a.D. mit 27 Jahren Diensterfahrung, der seine Fraktion in der Debatte vertrat, erklärt hierzu:

     

    „Eine Verschärfung des Waffenrechts hindert Terroristen und Extremisten nicht an Attacken mit illegalen Schusswaffen, sondern trifft nur Legalwaffenbesitzer. Die Bundesregierung will abermals die Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses verschärfen. So begründet sie einen Generalverdacht gegen drei Millionen Sportschützen. Sie hat die EU-Feuerwaffenrichtlinie restriktiver als nötig umgesetzt, ohne besitzerfreundliche Bestimmungen für Magazine oder Ausnahmeregelungen für international anerkannte Sportdisziplinen zu schaffen. Anstatt gesetzestreue Bürger zu gängeln und zu kriminalisieren, sollte die Bundesregierung endlich Terrorismus und Extremismus effektiv bekämpfen!“

    Pressemitteilung

    Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren,

    wir haben in Deutschland sehr strenge waffenrechtliche Bestimmungen. Dennoch gelingt es Extremisten und Terroristen, Anschläge mit illegalen Schusswaffen zu begehen. Dies liegt ganz einfach daran, dass sich solche Subjekte nicht an geltendes Recht halten. Und deshalb ist eines klar: Unser Problem, ist nicht ein zu laxes Waffengesetz. Unser Problem ist, dass in unserem Land Terroristen und Extremisten und der illegale Waffenhandel immer noch nicht effektiv bekämpft werden.

    Und die Verantwortung hierfür tragen allein Sie. Sie, die Altparteien, Sie sind es, die im Bund und in den Ländern Ihre Sicherheitspolitik umsetzen. Die Verantwortlichkeit für dieses massive Versagen in der Terror- und Extremismus-Bekämpfung allen Ernstes der AfD in die Schuhe schieben zu wollen – wie Sie das heute in Bezug auf das Verbrechen in Halle ohne Unterlass getan haben – das ist nicht nur wahrheitswidrig, es ist niederträchtig und es ist schäbig.

    Fakt ist: Wir müssen Terroristen und Extremisten effektiv bekämpfen. Dies darf aber nicht zu blindem Aktionismus führen. Wir dürfen vor allem keine Gesetzesänderungen beschließen, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, aber unbescholtene Bürger massiv in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen. Genau das tut die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf. Und genau deshalb wird meine Fraktion sich dem entschlossen entgegenstellen!

    Sie wollen den illegalen Zugang zu Schusswaffen und die Nutzung legaler Schusswaffen für Terroranschläge erschweren. Aber genau das werden Sie nicht erreichen, denn von keinem noch so scharfen Waffengesetz lassen sich Terroristen davon abhalten, Waffen illegal zu beschaffen oder selbst herzustellen. Auch der Täter von Halle hat ja die bei der Tat eingesetzten Waffen selbst gebaut. Und damit ist doch bewiesen: Ihre Waffenrechtsverschärfungen hätten Halle nicht verhindert. Stattdessen trifft es rechtstreue Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer. Und das tragen wir nicht mit!

    Auf aktuelle Herausforderungen, wie den illegalen Waffenhandel über das Darknet oder 3D-Drucker zur Eigenproduktion von Waffen, hat Ihr Entwurf keine Antwort. Stattdessen neue Regelungen, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, aber mit einem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Und trotz Überregulierung erzielen Sie keine Rechtssicherheit. Solche Regelungen sind nicht nur nutzlos, sondern gängeln unsere ohnehin schon am stärksten kontrollierten und gesetzestreuen Sportschützen.

    Ich will das an zwei Beispielen klarmachen. Sie haben bereits in der Vergangenheit wiederholt die Bedürfnisprüfung verschärft. Jetzt müssen Legalwaffenbesitzer eine abermals verschärfte Bedürfnisprüfung über sich ergehen lassen, und das wesentlich häufiger als früher. Das stellt einen Generalverdacht gegen über drei Millionen Sportschützen. Und das ist mit uns nicht zu machen!

    Sie erklären Magazine ab einer bestimmten Ladekapazität kurzerhand zu verbotenen Gegenständen. Sie schaffen dabei aber weder Ausnahmeregelungen für international anerkannte Sportdisziplinen, noch sorgen Sie für besitzerfreundliche Regelungen für Magazine, die sich in Kurz- und Langwaffen verwenden lassen. So geraten Sportschützen in die Situation, sich strafbar zu machen, wenn sie ein legal erworbenes Magazin in einer legalen Waffe benutzen. Wir nennen das Kriminalisierung von rechtstreuen Bürger. Und das lassen wir nicht zu.

    Beide Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie, auf die ich hinwies, sind in anderen EU-Staaten im Sinne und Interesse der Waffenbesitzer umgesetzt worden. Sie hingegen haben das Gesetz wesentlich restriktiver gestaltet, als Sie das müssen. Damit stellen Sie für jeden klar erkennbar Ihr Misstrauen gegenüber gesetzestreuen Bürgern dar und stellen diese damit in die Nähe von Extremisten und Terroristen. So kann und darf man nicht mit Sportschützen umgehen. Und deshalb Schluss mit solchen Restriktionen!

    Wer wirklich Sicherheit schaffen will, der sorgt dafür, dass endlich effektive Maßnahmen gegen Terroristen und Extremisten getroffen werden. Der verhindert, dass Terrorkämpfer nach Deutschland zurückkehren, die an vollautomatischen Waffen ausgebildet wurden und Menschen ermordet haben. Der sorgt endlich für eine Bundeszuständigkeit bei der Terrorbekämpfung und wendet den Gefährdergewahrsam konsequent an, um diese tickenden Zeitbomben zu entschärfen. Das wäre ein wirklicher Sicherheitsgewinn, aber Sie sind offensichtlich nicht willens, die tatsächlichen Sicherheitsprobleme in unserem Land zu lösen.

    Solange es in diesem Lande möglich ist, dass islamische Hochzeitskorsos, bei denen mit großkalibrigen Waffen geschossen wird, durch die Gegend fahren können, ohne dass der Staat dies unterbindet, sind Verschärfungen des Waffenrechts, die nur rechtstreue Bürger betreffen, der blanke Hohn. Um es kurz und knapp zu fassen: Bekämpfen Sie endlich effektiv Antisemitismus und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, Sportschützen, Waffensammler und Jäger zu drangsalieren.

    Und abschließend noch ein Satz zum Antrag der Grünen: Nach Ihrem Krieg gegen die Autofahrer scheinen jetzt die Sportschützen an der Reihe zu sein. Ihr Ziel ist ganz offensichtlich einzig und allein die Vernichtung der Schützentradition in Deutschland. Aber ich kann Ihnen versichern, damit werden Sie genauso scheitern wie mit Ihrem 130-Tempolimit auf Autobahnen!

    Antrag der Grünen

    Zum Antrag der Grünen “Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen” gab es ein Radio-Interview und ein kleines Geplänkel auf Facebook mit Frau Dr. Mihalic.

    Hier der Facebook-Link: https://www.facebook.com/irene.mihalic/posts/10215853333585614

     

     

     

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  7. vor 1 Stunde schrieb sniper-k98:

    Gürtel hat man dabei und ein Stock findet sich überall...was will man alles mitschleppen?

    Wer mehr als das benötigt, der sollte eventuell doch die 112 anrufen.*

     

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    * Selbstverständlich innerhalb der üblichen 90% trivialen Verletzungen

  8. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE

     

    Darin heißt es z.B. :

    Zitat

    Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde.

     

    es gibt weitere Fundstellen mit den Suchbegriff: 20 Patronen

     

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE

  9. vor 6 Stunden schrieb Olga von der Wolga:

    Du scheinst dafür zu zahlen, um das lesen zu "dürfen". (1)

    Die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemand auf Grund des Links ein Abo. bei denen abschließt, tendiert gegen null. (2)

    Aber vielleicht schreibst du ja gerade eine Zusammenfassung und stellst sie dann hier online. (3)

     

    Um es deutlich zu schreiben : Nö , Nö & Nö

  10. vor 7 Minuten schrieb Asgard:

    Und was will die DPolG? Ist ein Link zu BLÖD und bevor ich denen auch nur einen Klick beschere...

     

    Fordern die gewerkschaftlich organisierten Sesselplattdrücker die Einhaltung bestehender, von Angela I. und ihrem widerspruchlosen Hofstaat ignorierten Gesetze? Nein? Dann bitte Mund halten, Uniform ausziehen, Dienstwaffe abgeben, anderen Job suchen.

     

    Unabhängig von Blöd.de : Gestern um 22:45 Uhr findet sich nur dieser Hinweis "Der Deutschen Polizeigewerkschaft gehen die geplanten Begrenzungen aber nicht weit genug."  auf einmal im www und heute findet relativ früh im Bundesrat unter TOP 8 von 41 Tagesordnungspunkten das ganze statt - das verheißt nichts Gutes.

  11. Doppel hält besser:

     

    https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/polizeigewerkschaft-messer-verbot-ist-untauglich-und-nutzlos-61965260,view=conversionToLogin.bild.html

     

    Zitat
     

    Der Bundesrat diskutiert am Freitag ein weitreichendes Messer-Verbot. Der Deutschen Polizeigewerkschaft gehen die geplanten Begrenzungen aber nicht weit genug. Lesen Sie mit BILDplus, wie das Messer-Verbot aussehen soll und warum es auf Kritik stößt.

     

  12. "Der Bundesrat diskutiert am Freitag ein weitreichendes Messer-Verbot. Der Deutschen Polizeigewerkschaft gehen die geplanten Begrenzungen aber nicht weit genug. Lesen Sie mit BILDplus, wie das Messer-Verbot aussehen soll und warum es auf Kritik stößt."

     

    https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/polizeigewerkschaft-messer-verbot-ist-untauglich-und-nutzlos-61965260,view=conversionToLogin.bild.html

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