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blackys

WO Silber
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Beiträge von blackys

  1. vor einer Stunde schrieb Pelle73:

    ohne Rabatt, trotz Nachfrage … 

    Bitte wie? Da solltest du aber nicht mehr hingehen. Ich habe noch nie jemanden getroffen, der auf Nachfrage keinen Nachlass beim Waffenkauf bei Frankonia bekommt?! Mindestens 10-15% sind eigentlich immer drin (gut, mit irgendwelchen Luxusknarren von Blaser oder so mag es anders sein, da kenne ich mich nicht aus).

  2. vor 6 Stunden schrieb Philipp:

    Und noch eine Sache: Wenn ich mich auf die Seite begebe, ein wenig herumstöbere und die Seite wieder schließe (während ich eingeloggt bin), bekomme ich häufig eine "Haben sie gefunden was sie gesucht haben? - bestellen Sie noch heute!!" Mail.

    Die kann ich anscheinend nicht abschalten, das würde ich gern... Wenn ich was gefunden hätte, hätte ich es entweder bestellt oder auf die Wunschliste gepackt.

    Oh ja , das ist mir auch schonmal aufgefallen, war aber bisher zu faul, mich mal zu beschweren. Diese Funktion fällt eindeutig unter die Rubrik unerwünschte Werbung/SPAM/Belästigung anstatt einer sinnvollen Kundenpflege!

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  3. vor 4 Stunden schrieb karlyman:

     

    Ich mache seit Jahren die Feststellung, dass ich Rabatte in entsprechender Höhe bei meinem "kleinen regionalen Händler" selbstverständlich bekomme...

    Soll heißen, der Frankonia-Aktions-/Rabattpreis ist für mich beim "Kleinen" der Normalpreis.

     

    Ich bin dennoch kein "Frankonia-Hasser" und kaufe ab und zu mal bestimmte Sachen im Ladengeschäft; und wenn's nur wegen nettem Ambiente oder aus Solidarität mit der Fillialleiterin ist.

    Klar, ist ja auch keine Kunst bei den Katalogpreisen :gr1:. Ich wollte ja nur zum Ausdruck bringen, dass die im Eingangspost genannten Rabatte im Prinzip nichts mit "Jubiläumspreisen" zu tun haben.

    Gekauft wird da auch nur Pulver oder vielleicht mal bei einer Muni-Aktion...

  4.  

    vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:

    Ist das aktuelles Marketing oder Ver(_._)ung? :confused:

     

    Im Prinzip sowohl als auch. Die genannten Rabattstufen sind eigentlich die normalen Rabatte die es immer auf die -überhöhten- Katalogpreise gibt bzw. geben kann (den Mund aufmachen muss man natürlich)....

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  5. :gr1: Ja, hast du ja Recht. Selbst auf manchen Händlerseiten habe ich bei dem Ding schon gesehen "nur auf Jagdschein".

     

    Dabei hat das Ding ja nun wirklich sowas von überhaupt keine Merkmale i.S.d. 6 AWaffV. Wenn du dich absichern willst, kannst du ja auch einen Zweizeiler an deinen Waffenbehörden-SB schreiben. Oder ist der nicht so begeistert von solchen Anfragen?

  6. Mmmmh? Solange das Landratsamt nicht das WaffG geändert hat :gr1:, würde ich erstmal sagen, da hat jemand was in den falschen Hals gekriegt?! Vielleicht verwechselt er das mit der Tatsache, dass immer auf das Bedürfnis des Entleihers abzustellen ist. Sprich der Sportschütze darf natürlich z.B. keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossene Kurzwaffe oder SLB ausleihen. 

  7. vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    ... Da wo ich früher gearbeitet habe war es so, dass die Prüfung immer einmal im Jahr turnusmäßig immer im selben Monat durchgeführt wurde und die Waffenbehörde insofern pauschal informiert war. ...Das dürfte auch andernorts überall so oder so ähnlich sein...

     

    Das zumindest kenne ich bei uns in der Gegend überhaupt nicht. Da finden die Lehrgänge immer zu unterschiedlichen Terminen statt und werden insofern jeweils explizit angemeldet. (1-2 mal im Jahr, je nach Bedarf und Terminlage der Ausbilder).

     

    Ansonsten kenne ich die Rechtslage dazu nicht. Finde ich allerdings putzig, wenn man der Behörde das vorgesehene "Teilnahmerecht" praktisch folgenlos faktisch verwehren kann?! (Bei "pauschaler" Anmeldung -wie von BlackBull schon gesagt- natürlich nicht)...

    Anbieter wie bei Hameln 2000 sind da natürlich verzückt über die Rechtslage...:gr1:

  8. vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Das stimmt soweit natürlich schon (und persönlich würde ich das so rum auslegen, daß einfach der Kioskbesitzer und jeder andere friedliche Bürger auch den Schein kriegen sollten). Aber es hat eine gewisse Ironie insoweit, als daß ich mich zu entsinnen glaube, daß gerade die Juweliere, wenn vielleicht auch ohne sachliche Basis, bei der Einführung des Bedürfnisquatsches als Beispiel für Leute gegolten haben, die wegen besonderer Gefährdung auch weiterhin den Schein bekommen sollten. Das Urteil ist ja auch insofern selbstwidersprüchlich, als daß die Empfehlung, ein bewaffnetes Transportunternehmen anzuheuern, doch eigentlich gerade bedeutet, daß der Richter die Gefährdung als real und Schußwaffen als geeignete Möglichkeit zur Verringerung dieser Gefahr ansieht. 

    Klar, bin ich bei dir: der gefährdete Personenkreis ist schlicht sehr viel größer. Nur ist es meines Wissens doch hier in D schon seit vielen, vielen Jahren so, dass eben z.B. Juweliere keinerlei Chance mehr auf (Erst-) Erteilung eines Waffenscheins haben, oder?!

    Insoweit wundert es mich halt nicht, dass hier im konkreten Fall eine "Weitergewährung" nicht erfolgt. Sonst müsste man auch jedem Neuantrag stattgeben.

  9.  

    vor 2 Stunden schrieb Valdez:

    Ich hatte einmal einen Renault  NIE WIEDER WAS ZUM FAHREN AUS FRANKROISCH:

     

     

    ....wenn ich dann so die Fahrzeuge Revue passieren lasse, die ich so in den letzten Jahrzehnten "genießen" durfte,  werde ich wohl zu Fuß gehen müssen :gr1:. Da nehmen und nahmen sich -je nach Modell- alle Hersteller in allen Ländern nicht wirklich viel. Schrott für viel viel Geld "können" auch deutsche Hersteller...

  10. vor 43 Minuten schrieb HangMan69:

     

    das ist aber weder eine "ungewöhnliche" noch unberechtigte/unbegründete forderung der behörde/des sb!

     

    Ist das inzwischen bei den Behörden so üblich, dass vorgelegte Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes grundsätzlich für illegal erstellt gehalten werden? Bei Waffen über Grundkontingent  muss der Verband ja schließlich die Wettkampfteilnahme prüfen und eine entspr. Bestätigung nach 14 Abs. 3 WaffG erteilen.

    Und das lassen sich die Verbände gefallen?

  11. vor 1 Stunde schrieb keks:

    Ich hadere ja noch, ob ich mir noch einen weiteren A Schrank hole um mehr Kapazität zu haben, mache mir aber schon Gedanken ob es wirklich sinnvoll ist Waffen im Gesamtwert von 6000-7000 Euro dann in eine 250 Euro Blechkiste zu stellen...

     

    Wir haben keine Hausratversicherung, da ich dort das Risiko aufgrund der sonst nur geringen unversicherten Wertgegenstände im Haus erstmal nicht sehe und keine 150 € im Jahr (3000 €/20 Jahren) dafür zahlen will...Also sind die Dinger erstmal unversichert.

     

    Die Waffen sind aber der höchste "Wert" auf engstem Raum, ein 1er für 8 LW kostet mich 850 €, da die 5 teuren Waffen rein und ich könnte mir weiterhin die Versicherung sparen da der Schrank die "Versicherung" ist oder doch nen günstigen A kaufen und ne Hausrat machen die in 5 Jahren (wenn nichts passiert) den Preis des Schranks übersteigt...  :confused:

    Musst du natürlich selber abwägen, insbesondere bei Mietwohnung. Bei Wohn-Eigentum ist natürlich auch der Versicherungs-Schutz  Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und ggf. Fahrräder, Elementarschäden etc. zu bedenken.

     

    Bezüglich Sicherheit bleibt zu überlegen, wie hoch die Gefahr eines Einbruchdiebstahls ist und der erfolglos bleibt, weil das Schränkchen eine etwas höhere Stufe und Gewicht hat. In meiner Straße  haben sie jüngst einen 800kg-Schrank aus einer Firma geschleppt und 500m weiter in einer Kleingartenkolonie aufgemacht. Erfolg: die Firma hat enorme Gebäudeschäden durch das Wegschleppen, die Diebe sind um viel Schweiß ärmer und um ein paar Versicherungspapiere reicher (mehr war nämlich nicht drin)...:gr1:

  12. vor 5 Minuten schrieb hellbert:

    Auch auf die Gefahr als Idiot dazustehen und mal wieder nach 9 Beiträgen das Thema zu wechseln...

     

    ...aber machen 75 kg wirkliche etwas aus in einem Haus? Also im Vergleich ob 140 kg oder 215 kg?(Theoretisch und jeweils mit Waffen) :unknw:

     

     

    ...in neueren Häusern normalerweise nicht, aber bei Altbauten ist das möglich. Die 200 bis 300kg (gefüllter Schrank) stehen ja auf einer Grundfläche von einem schlappen viertel Quadratmeter oder weniger (je nach Schrankgröße).

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