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blackys

WO Silber
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Beiträge von blackys

  1. …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊

     

    …hier der abgebildete Aluminium Trigger Guard im Farbton FDE eloxiert von Strike Industries mit Schraubbefestigung (inkl. Schrauben) für AR-Lower.

    Artikel ist neu und unbenutzt. Originalverpackung ist zwar dabei, aber mit Aufkleber für die „black“ Version. (die habe ich selber montiert und leider die Tüte für die hier angebotene FDE Version weggeschmissen…)

     

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  2.  …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊

     

    …hier das abgebildete höhen- und seitenverstellbare Magpul MBUS PRO LR Klappvisier in Originalverpackung. War nur ein paar Mal im Training im Einsatz, daher wie abgebildet neuwertig.

     

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  3. …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊

     

    …hier ein original Harris 1A2 BRM (6“-9“ bzw. 15-23cm, mehrstufige Rastverstellung) mit bereits montiertem ERA-TAC Befestigungsadapter mit Nutenstein und Schnelllösehebel.

    Einmal montiert und dann doch für anderes Bipod entschieden, daher neuwertiger Zustand. Wie abgebildet, ist die Originaltüte und Anleitung des Harris und die Originalbefestigung natürlich dabei.

    Preis: 200,-- € inkl. DHL-Paketversand

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  4. Eine gleichartige Argumentation ist vielen Behörden zu eigen. Ein ehemaliger SB hat mir das auch so verkauft. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Voreintrages trüge auch er die Verantwortung dafür, dass dieser Voreintrag unmittelbar genutzt werden könne (also auch kein 2/6 dagegen spricht). Er hat mir zwar immer den Voreintrag gemacht, auch bei laufendem "2/6". Im letztgenannten Fall hat er aber zusätzlich auch einen Bescheid erteilt, dass der Voreintrag erst ab "TT.MM.JJJJ" gültig ist. Das steht natürlich nicht in der WBK, aber bei Verstoß geht das dann nur zulasten des WBK-Inhabers, nicht zulasten des SB.

     

    Deine gedachte Vorgehensweise...

    vor 2 Stunden schrieb Gruger:

    Mit der Argumentation aus dem Schreiben hole ich mir 2 Voreinträge, erwerbe 2 Waffen auf gelbe WBK und geh direkt shoppen auf Grün, da ich ja die ausdrückliche Erlaubnis dazu habe. Genial!

    ist der Behörde insofern völlig gleichgültig, da dieser vorsätzliche Verstoß gegen 2/6 ausschließlich auf deine Kappe geht.

     

    Dass das natürlich letztlich alles Haarspalterei ist, ist völlig klar. Ich mache aber auch keinem SB einen Vorwurf, wenn er nur zum Selbstschutz arbeitet. Insbesondere, wenn er wie oben beschrieben eine pragmatische Lösung hat. Auch bei den SB gibt es genug, die selbst mit der Haltung der Vorgesetzten oder übergeordneten Behörden unzufrieden sind, aber natürlich auch nicht den Kopf hinhalten wollen (genauso wie es auch notorische Waffenhasser unter den SB gibt)...

     

     

  5. vor 20 Minuten schrieb Shiva:

    Es gibt für eine normale PPQ ein Set von Abzugsfedern "weich", mit denen man 20N Abzugsgewicht bekommen soll. Die werde ich mir kaufen.

    Jo, das sollte funktionieren. Die Q5 SF Expert hat ja offenbar auch die weiche Feder drin (20N) und die beiden anderen Versionen wohl die mittlere (25N).

  6. vor 20 Minuten schrieb Shiva:

    ...der grade Abzugsbügel wodurch der Abzugsfinger rund 2mm weiter nach vorn kommt. Ist nicht viel, aber bei großen Händen sehr angenehm. 

    Standardmässig ist zumindest bei der Q5 SF Expert das mittlere Züngel dabei (gerade und gebogen). Musst mal schauen was bei dem Trigger solo dabei ist, da es ja auch noch eine größere (und auch kleinere) Version gibt. Dann könntest du da noch etwas mehr Abstand gewinnen.

     

    vor 15 Minuten schrieb Shiva:

    So die Aussagen stimmen, klingt das für mich eher gruselig.  Beim Präzisionsschuss mag das ganze noch ok sein, aber beim IPSC kann es halt doch mal passieren das ein Schütze stolpert und die Waffe fallen lässt.

    Wird beim IPSC durchgeladen geholstert? Dann ist das doch eher nichts, oder?!

    Zumindest bei der o.g. Komplettwaffe Q5 SF Expert ist ja die Abzugssicherung sowieso nicht dabei, aber auch die Schlagbolzensicherung ist nach Auskunft von Walther dort nicht eingebaut. Wäre dann ja wohl wie das Holstern einer durchgeladenen, ungesicherten SA/DA-Waffe mit gespanntem Hahn oder einer ungesicherten 1911 mit festgesetzer Ballensicherung...

     

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  7. vor 52 Minuten schrieb Varminter:

    Als Ösi bin ich kein Frankoniakunde, sehe nur gelegentlich deren Angebote an. Die Preise kommen mir geschmalzen vor. Oder täusche ich mich darin? 

    Online ist das meist völlig uninteressant. Hast du einen Laden in der Nähe oder auf dem Weg, gibt es so einmal im Quartal dort relativ konkurrenzfähige Preise für Standardmun wie 9mm oder Schrot. Für vorrätige Standardwaffen gibt es vor Ort halt die üblichen 10-15% auf den Listenpreis. Muss man halt schauen, wie der Laden in der Nähe ist. Auch wenn es hier im Thread so klingt, gibt es ja bei den Ladengeschäften nicht "den Frankonia", die ticken alle unterschiedlich. 

     

    Da muss jeder regional oder online für sich gucken. Ist ja nicht so, dass alle sonstigen Waffenhändler in der Republik alles "Perlen" sind. Da kann man bestimmt auch mindestens die Hälfte  von in der Pfeife rauchen (sowohl hinsichtlich Preisen als auch Service)...:gr1:

     

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  8. vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Und war wenigstens etwas aus krimineller Sicht Brauchbares drin?

    Auch nein. Der Spediteur war sauer, da bei der Aktion mehrere Türrahmen, Treppenhaus etc. verwüstet wurden. Die Ganoven waren sicherlich auch sauer, denn in dem Ding waren nur ein paar Versicherungspapiere...:D

  9. vor 1 Stunde schrieb kulli:

    ...Um diesen schlimmen Passus abzumildern versuchen sie den Antragsstellern den Munierwerb per Voreintrag auszureden und schenken ihn ihnen bei der Eintragung der Waffe. Na ja spart zumindest ein paar euro

    Boah, so sollte meine Behörde das auch machen, würde hier bei uns die Eintragungskosten glatt halbieren! :D Hier kostet nämlich der Mun-Erwerb in der Grünen soviel wie Vor- und Endeintrag der Waffe zusammen...

  10. vor 15 Minuten schrieb chapmen:

    Alle?

    Kannst du z.B. die Stellungnahme des Reservistenverbands downloaden/öffnen?

    Ich werde da auf irgendwelche BMI Nachrichten Seiten weitergeleitet?

    ….ich werde da auch auf eine andere BMI Seite weitergeleitet. Dort steht dann aber: "Reservistenverband: Der Verband hat einer Veröffentlichung seiner Stellungnahme widersprochen."...

     

    Und manch andere Links sind auch tot.

  11. ...die Kategorie einer Waffe ändert sich bei gleichzeitigem Besitz eines großen Magazins, ja. Die Magazine selbst sind aber nicht verboten und wären weiterhin normal frei erwerbbar. walthi meint also nur, statt des aufwendigen 3D-Drucks kann man die ja einfach "heimlich" (Barzahlung oder über Dritte) erwerben, wenn man unbedingt einen Gesetzesverstoß herausfordern will....

  12. vor 1 Stunde schrieb PetMan:

    ...Und es hat einen eigenen Eintrag in der WBK, wenn auch da stehen wird " WS zu Waffe Nr XY "..

    Wohl oft nicht mal das. Ich habe gerade heute ein WS für ein AR-15 eintragen lassen. Obwohl ich auf dem Anmeldeformular natürlich die lfd. Nr. der Grundwaffe angegeben habe, wurde in die WBK nur eingetragen "Wechselsystem Kat. B" ohne Bezug auf die Grundwaffe. Spielt ja vermutlich auch keine Rolle auf welche konkrete Waffe sich das bezieht, Hauptsache es ist mindestens eine passende Grundwaffe vorhanden?!

     

    vor 2 Stunden schrieb PetMan:

    Und wo ist das unlogisch das eine Waffe mit WS die gleiche Nummer haben? Zusammengekaufte Teile haben das oft. 

    Jo, nicht nur da. Mein WS ist Custom, da habe ich mir ja die Nr. ausgesucht. Wenn ich gewollt hätte, wäre wohl auch die Angabe derselben Nummer des Grundsystems möglich gewesen. Dem Beschussamt wird das sicherlich wurscht sein.

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  13. Och, da würde ich mir keine Illusionen machen. Die Bedürfnisabfragen kann man sehr simpel über Formblätter abwickeln, da kann man sogar einen Billigangestellten unterste Lohngruppe für einstellen. Da das ja dann ein regelmäßiger, planbarer Vorgang ist, muss man nur noch einen geeigneter Gebührenposten "drankleben". Von jedem WBK-Inhaber alle 3 Jahre 150€ oder auch mehr z.B.....schon klingelt die Gemeindekasse...

     

    K****n werden vor allem die Vereine und Verbände, die dann jedes Jahr zehntausende von Bescheinigungen nach §4 Abs. 4 WaffG pinseln dürfen...

    • Wichtig 1
  14. vor 48 Minuten schrieb P22:

    Im konkreten Fall nicht, da die Behörde optimalerweise keine Termine/Schießbuch vorgelegt bekommt, sondern nur der Verband!

    Der bestätigt dann entsprechend.

     

    Äh ja, wenn eine Verbandsbestätigung vorliegt: klar. Ich antwortete oben allerdings immer auf die Aussagen bezüglich der Vereinsbestätigung.

     

    Aber in dem Laberthread hier verliere ich allerdings auch die Übersicht...:gr1::headbang:

     

     

    • Wichtig 1
  15. vor 2 Minuten schrieb ChrisH:

    Und diese Aktivität muss ja nicht zwingend in deutschen Schießstätten erfolgen, oder?

    Das entscheidet ja die Behörde, was sie da akzeptiert und was nicht. Mir ging es ja oben nur darum, dass eine reine Bestätigung der Mitgliedschaft eines Vereines vermutlich nicht ausreicht (und ein Verein üblicherweise nur für ihn nachprüfbare Termine -also auf der eigenen/selbstgemieteten Schiessstätte-  als Aktivitäten bestätigt). 

  16. vor einer Stunde schrieb Ulli S:

    Eventuell noch eine Bestätigung des Vereines, das man noch Mitglied ist. Fertig. 

    Nene, ließ nochmal die VV zu §4 WaffG. Oben ist es schon zitiert: Mitgliedschaft im Verband und schiesssportliche Aktivität hat der Verein zu bestätigen. Bescheinigt der Verein nur die Mitgliedschaft im Verein und Verband, wird die Behörde beim WBK-Inhaber andere Nachweise der Aktivität verlangen.

    vor einer Stunde schrieb Ulli S:

    Ist quasi der Umkehrschluss, das der Verein ja verpflichtet ist, das Ausscheiden eines Mitglieds mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen zu melden hat - und nicht, das derjenige im letzten Jahr nur 2 mal Schießen war.

    Das sind 2 Paar Schuhe. Der Verein ist gesetzlich lediglich verpflichtet einen Austritt zu melden, also diesbezüglich von sich aus aktiv zu werden.

    Die Prüfung des Bedürfnisses obliegt jedoch ausschließlich der Behörde, der Verein muss da nur auf Nachfrage von Behörde oder Mitglied aktiv werden. 

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