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blackys

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Beiträge von blackys

  1. vor 15 Minuten schrieb John USP:

    Frage dazu: welche Disziplinen für DL (/ CO2) mit > 7,5 Joule gibt eigentlich noch, außer FT?

    In der SpO der DSU finden sich diverse Disziplinen für Druckluft über 7,5 Joule (keine Grenze nach oben). Sowohl für Kurzwaffen, als auch für Langwaffen.

  2. Aha, guter Hinweis. Kann man also davon ausgehen, dass die Nummerierung wirklich völlig wahllos erfolgt. Bei der E-ID hätten ja entspr. Vorgaben bezüglich Datum=WBK-Ausstellungsdatum Sinn gemacht. Oder dein SB hat gepennt 😀

     

  3. ...da hast du mich vielleicht missverstanden, der zweite Halbsatz bezog sich ausschließlich auf die Erwerbs-ID. Da habe ich es zumindest bisher noch nicht gesehen, dass sich Ausstellungsdatum der Papier-WBK und Anfang der E-ID unterscheiden, auch bei älteren WBK. Aber ich habe auch erst ein paar Dutzend gesehen. Dass es sich bei P-ID oder W-ID nur um das Erfassungsdatum handelt ist klar.

  4. vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

    ich hab mir auch letztens meine stammdaten zuschicken lassen. dabei ist mir aufgefallen, das da nie das "ausstellungsdatum" der jeweiligen wbk mit enthalten ist!

    Gibt es verschiedene Versionen der Stammblätter? Meine Stammblätter enthalten neben der Personen-ID und Waffen-IDs auch die Erwerbs-ID, und die beginnen mit dem Ausstellungsdatum meiner WBKs. Oder wird das unterschiedlich gehandhabt?

     

  5. vor einer Stunde schrieb thomas.h:

    Wer kauft schon Magazine, bevor der die entsprechende Waffe besitzt? :confused:

    Das ist so lebensfremd nicht! Bei mir war ein (Custom-)-AR fest eingeplant ohne dass ich damit Eile hatte. Die freien Wunschteile habe ich mir über einen Zeitraum von 2 Jahren vor tatsächlichem Erwerb bei günstigen Gelegenheiten (wenn sie im Angebot oder einfach nur verfügbar waren) zusammengekauft, dabei waren auch Magazine.

  6. Da wäre ich jetzt auch verwundert bzw. überrascht, wenn jemand eine Ausnahmegenehmigung für einen SD als Sportschütze hätte?! Natürlich ist die Nutzung eines SD wohl in vielen/den meisten? Sportordnungen nicht ausgeschlossen, sprich die Verwendung wäre also grundsätzlich zulässig. Aber natürlich gibt es keinerlei Disziplin, bei denen ein SD erforderlich/vorgeschrieben ist, sprich ein entsprechendes sportliches Bedürfnis begründen könnte?

  7. vor 12 Stunden schrieb Seifert:

    Wenn man das hier wiederholt so liest....4 Monate...8 (!) Monate .... Meine Güte! Das ist doch echt nicht zu fassen.

    Hihihi 😀 Du hast die letzten Jahrzehnte im Ausland gelebt? Die nun schon seit den 80ern zunehmende Regulierungsgeilheit der Politik bei ständigem Umbau von Verwaltungsstrukturen und  gleichzeitigem Abbau von Personal haben nun mal Konsequenzen. In vielen Verwaltungsbereichen wird nur noch hinterhergearbeitet, im Justizbereich werden Verfahren nur noch in Jahren gerechnet....

     

    Hat allerdings auch seine Vorteile: bei uns sieht man sowohl in der Großstadt als auch in der umgebenden Region sowas wie die Regelbedürfnisprüfung nach 3 Jahren oder Aufbewahrungskontrollen quasi nicht bzw. nur in wenigen Einzelfällen. Für so einen Quatsch haben die schlicht keine Zeit... 

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  8. vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Inwieweit?

    Und wem soll man die Gewehre geben?

    Jo genau, an der Stelle:

    vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

    Angenommen der Krisenfall tritt ein, und Deutschland braucht in kurzer Zeit mehrere Millionen weitere Sturmgewehre und da die Fabriken dank unserer Politclowns im Ausland stehen, kriegen wir keine mehr?

    musste ich doch auch herzlich schmunzeln! 😀

    Neben der Waffenbeschaffung müsste man doch zunächst überlegen, woher man denn die "mehrere Millionen" Menschen importiert, die dieses Land mit der Waffe in Hand verteidigen wollen würden. In der BÄ-ÄR-DÄ finden die sich gewiss nicht...

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  9. Na zumindest irgendwas muss ja anders sein, da in das Magazin z.B. meiner Expert auch mit Gewalt keine 18 Murmeln gehen. Also einfach abgeknipste Feder kann es ja dann nicht sein, entweder anderer Boden oder kürzerer Zubringer? Optisch auf den Bildern kann ich keinen Unterschied erkennen und auf der Walther Seite wird ja für die Ribbon unter "Zubehör" auch nur das normale 15+2 Mag gelistet...

  10. Jo, das sind halt immer die unterschiedlichen Wahrnehmungen zwischen Leuten, die nur im inet surfen und telefonieren und denjenigen, die auch mal in den Laden reingehen. Letztgenannte bekommen eben überall ordentliche Rabatte und letztlich überall dieselben Preise. Egal, ob beim kleinen Händler oder in der Frankoniafiliale....😀

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  11. Beim BDMP steht es direkt bei den Disziplinen, z.B. RF1/2/3: "Gesetzeskonforme Vorderschaftrepetierflinten mit glattem Lauf im Kaliber 12."

     

    Bei der DSU steht es im allgemeinen Teil Langwaffen- Waffen und Ausrüstung - Repetierflinten: "Alle Vorderschaft- und Unterhebelrepetierflinten mit: Magazinkapazität mindestens 5 Patronen, Gewehrschäftung, offener Visierung, Leuchtpunktvisier „Dot“. Zugelassen sind
    ausschließlich glatte Läufe.
    "

     

    Beim BDS in den Vorbemerkungen Langwaffen: "In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich Waffen mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufeinsätzen zugelassen."

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  12. vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

    Hatten wir nicht schon passende Disziplinen hier aufgeführt?

    Ich meine der BDMP hat sogar extra dafür eigene Disziplinen.

    Auf jeden Fall passt die waffe in inregendeine Klasse.

    Kann irgendjemand uns da nochmal auf die Sprünge helfen, ich habe bisher auf eine derartige Frage nämlich nie eine konkrete Antwort erhalten (nach einem Verband mit entspr. Disziplin). Denn die üblichen Verdächtigen (BDS,BDMP,DSU) schließen ja seit 2018 in ihren SpO Flinten mit gezogenen Läufen aus (bzw. lassen nur Flinten mit glatten Läufen zu).

  13. Klar, das ist heute ein Problem bei allen Vereinen, nicht nur im Schiesssport. Aber Proud NRA Member hat es ja schon treffend gesagt, wie das üblicherweise gelöst wird: "das Austauschverhältnis von Arbeitsstunden und Geld falsch festgelegt.".

     

    Reicht die freiwillige Arbeitsleistung nicht, werden die Aufgaben fremdvergeben bzw. bezahlte Kräfte eingestellt. Dann ist der Vereinsbeitrag  oder das "Auskaufgeld" eben um den ein oder anderen Hunderter zu erhöhen.

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  14. Ja, ist möglich. Sofern du in D wohnst, musst du halt zum Büchser, muss ja dann ohnehin in deine WBK eingetragen werden. Lebst du in einem anderen Land, prüfe die dortigen Vorschriften und wende dich auch an einen Büchser oder frage bei Weihrauch...

     

  15. PS: Wenn da noch Waffen aufgrund sportlichen Bedürfnisses drauf sind, sollten natürlich der Munerwerb da noch abgestempelt sein (wenn er vorher drauf war). Schließich hast du ja den Munerwerb seinerzeit separat bezahlt und dein Jagdschein könnte ja auch mal entfallen.

  16. Die Spalte 4 ist speziell für Voreinträge von Sportschützen, die gelten ja nur 1 Jahr. Das betrifft dich ja nicht, da du als Jäger keinen Voreintrag brauchst. Die Erwerbsanzeige/-Berechtigung ergibt sich aus Datum/Siegel in Spalten 8+10. Sobald die Waffe "end"-eingetragen ist, ist die Frist in Spalte 4 ja obsolet. Deswegen haben sie die beim Neudruck deiner WBK wohl auch weggelassen...

     

    Ich habe übrigens auch die meisten Sportwaffen ohne Eintrag in Spalte 4. Immer dann, wenn Voreitrag und Erwerbsanzeige gleichzeitig beantragt und eingetragen wurden (wenn die Waffe schon beim Händler lag).

     

    Auch den Eintrag in Spalte 7 brauchst du nicht, da du ja wohl als Jäger ohnehin die Erwerbsberechtigung für jegliche Langwaffenmun hast?!

     

     

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  17. vor 2 Stunden schrieb Bentz:

    Nein so wie ich geschrieben habe.
    Eintrag in bestehende gelbe WBK.
    Aussage vom SB war, dass aus Hannover die Order kam keine Eintragungen, WBK Ausstellungen oder Jagdscheinverlängerungen etc ohne Verfassungsabfrage.

    harhar, das sind ja Weltklasse Anweisungen. Da es ja auch soviel Sinn macht nach dem bereits erfolgten waffenrechtlichen Erwerb...🙄

    Na gut, solange du in der Wartezeit nicht gerade wieder was auf Gelb kaufen willst, ist es ja wurscht.

    Muss ich mir merken: falls ich wieder mal was auf Gelb möchte, gleich 2 Kanonen kaufen! Dann können sie sich die WBK gerne ein halbes Jahr ins Büro hängen...😀

  18. Jo, bin mal gespannt was mein Kollege berichtet, wenn er seine Unterlagen dann mal bekommen hat.

     

    vor 54 Minuten schrieb Bentz:

     

    Wohne auch in Niedersachsen.
    Hatte meine Gelbe WBK Anfang März zur Eintragung zur Behörde geschickt...

    Du redest jetzt aber vom Antrag auf erstmalige, neue Gelbe, oder? Weil bei Eintrag einer Waffe (Erwerbsanzeige) in eine bestehende Gelbe muss man doch auf nix warten?

  19. Das ist grundsätzlich kein Problem und kann man sowohl bei Erstausstellung der WBK, als auch nachträglich machen. Das Problem ist eben nur, dass diese "gemeinsame" WBK eben auch das ist, was der Name sagt. Es müssen

    bei beiden die Voraussetzungen vorliegen, also jeder eine Bedürfnisbescheinigung für die jeweilige Waffe vorlegen, und sie zählen bei beiden zum Kontingent.

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  20. Am 25.3.2020 um 12:58 schrieb Reinhard Kelterbaum:

    Der Expert ist ein unglaublich guter Abzug, auf dem Niveau einer excellenten Sportpistole (Walther kann das!) - leider hat man in seiner Begeisterung über die technischen Finessen nicht auf die Details der IPSC Regeln geschaut (oder jemanden gefragt, der sich richtig damit auskennt). Ich kenne jetzt die Sportordnungen der anderen Verbände nicht gut, vielleicht ist man mit eine Kombi Q5 SF & Expert beim DSB ganz vorne dabei... 

    Hihihi, das ist ja genau der Punkt, wo ich über die o.g. Aussage eines Walther-Mitarbeiters sehr verwundert bin. Der Abzug ist so ziemlich für fast alle Präzi- oder Mehrdistanzdisziplinen von BDS/BDMP/DSU/DSB wundervoll geeignet, aber eben genau nicht für IPSC (sprich alle Disziplinen, wo man nicht durchgeladenen holstern oder mit durchgeladener Kanone durch die Gegend rennt). Und das wissen und wußten die bei Walther ganz genau....

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